Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.07.1954

Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54   

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https://dejure.org/1954,37
BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54 (https://dejure.org/1954,37)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1954 - 6 StR 180/54 (https://dejure.org/1954,37)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1954 - 6 StR 180/54 (https://dejure.org/1954,37)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die Überzeugungsbildung des Tatrichters - Verwertung offenkundiger Tatsachen im Ermittlungsverfahren - Auslegung des Begriffs der Gerichtskundigkeit - Verfassungsfeindlichkeit der geheimbündlerischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 292
  • NJW 1954, 1656
  • MDR 1954, 756
 
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Wird zitiert von ... (85)

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Sie stehen daher der Kenntnisnahme durch das Revisionsgericht offen, ohne daß es ihrer Darlegung im tatrichterlichen Urteil bedarf (vgl. BGHSt 6, 292, 296; BayObLGSt 1987, 171, 173; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2452, 2453; Kuckein in KK 5. Aufl. § 337 Rdn. 3; Meyer-Goßner/Cierniak StV 2000, 696, 699).
  • BGH, 26.08.2020 - VII ZB 39/19

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung verweigert: Rechtsmittel des

    Ein solcher Sachverhalt kann grundsätzlich nur angenommen werden, wenn das erkennende Gericht bei seiner Entscheidung das maßgebliche Tatsachenwissen mit der Allgemeinheit teilt oder dieses aufgrund seiner bisherigen amtlichen Tätigkeit bereits zuverlässig erworben hat (BGH, Urteil vom 14. Juli 1954 - 6 StR 180/54, BGHSt 6, 292 zu § 244 Abs. 3 StPO).
  • AG Brandenburg, 06.04.2020 - 85 XVII 69/20

    Bestellung eines Betreuers: Absehen von der persönlichen Anhörung eines

    Hierunter zu subsumieren sind solche, die generell oder in einem bestimmten Bereich einer beliebig großen Zahl von Personen bekannt oder zumindest wahrnehmbar sind, wobei es genügt, dass man sich auf einer allgemein zugänglichen zuverlässigen Quelle ohne besondere Fachkenntnisse sicher unterrichten kann ( BGH , Urteil vom 14.07.1954, Az.: 6 StR 180/54, u.a. in: NJW 1954, Seiten 1656 f.; AG Dresden , Beschluss vom 23.03.2020, Az.: 404 XVII 80/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4228 = "juris" ).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.1954 - 2 StR 199/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,291
BGH, 15.07.1954 - 2 StR 199/54 (https://dejure.org/1954,291)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1954 - 2 StR 199/54 (https://dejure.org/1954,291)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1954 - 2 StR 199/54 (https://dejure.org/1954,291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Möglichkeit der Anhörung von Sachverständigengutachtern über einen anderen Gegenstand als ursprünglich vorgesehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 289
  • BGHSt 6, 290
  • NJW 1954, 1656
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 214/97

    Ladung eines Sachverständigen durch den Angeklagten (keine Einschränkung der

    Freilich wäre - bei isolierter Betrachtung - nicht zu beanstanden, daß das Schwurgericht eine Aussetzung der Hauptverhandlung abgelehnt hat, denn ein von der Verteidigung vorgeladener Sachverständiger ist nur dann ein präsentes Beweismittel, wenn er in der Hauptverhandlung auf die Erstattung seines Gutachtens vorbereitet ist und auf dieser Grundlage unmittelbar zur Sache gehört werden kann (BGHSt 6, 289, 291; 23, 176, 183, 185; Widmaier StV 1985, 526, 528).
  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

    Wenn er erklärt, er benötige zur Erstattung des Gutachtens eine weitere Vorbereitung, ist das Gericht grundsätzlich nicht gehalten, eine solche Maßnahme zu ermöglichen oder gar zu fördern (vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 787; Herdegen in KK 2. Aufl. § 245 Rdn. 4; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 245 Rdn. 21; Schlüchter SK-StPO § 245 Rdn. 9; Widmaier StV 1985, 526; vgl. auch BGHSt 6, 289; 23, 176, 185).
  • BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94

    Antrag auf Vernehmung - Anwesenheit - Sachverständiger - Sachkunde - Ablehnung -

    Anhaltspunkte dafür, daß der Sachverständige zur Erstattung des Gutachtens ohne weitere Vorbereitung nicht in der Lage gewesen wäre - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift ausführt - und aus diesem Grunde kein präsentes Beweismittel war (vgl. BGHSt 6, 289, 291), sind nicht ersichtlich.
  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 3 Ws 730/06

    Untersuchungshaft: Dauerbesuchserlaubnis für den von der Verteidigung

    Ein von der Verteidigung vorgeladener Sachverständiger ist aber nur dann ein präsentes Beweismittel, wenn er in der Hauptverhandlung auf die Erstattung seines Gutachtens vorbereitet ist und auf dieser Grundlage unmittelbar zur Sache gehört werden kann (BGHSt 6, 289, 291; 23, 176, 183, 185).
  • BGH, 28.06.1960 - 1 StR 203/60

    Rechtsmittel

    Einen Antrag, die Sachverständigen Prof. Dr. Dr. W. und Dr. R. hierzu zu hören, haben weder der Angeklagte noch sein Verteidiger gestellt (vgl. hierzu BGHSt 6, 289 ff).
  • BGH, 25.02.1983 - 3 StR 346/82

    Anforderungen an die Wahrung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des

    Einen Antrag, den Sachverständigen zu einem anderen Gegenstand als ursprünglich vorgesehen gutachterlich zu hören, dem das Gericht unter Umständen gemäß § 245 Abs. 1 StPO hätte entsprechen müssen (vgl. BGHSt 6, 289, 291; Herdegen in KK, § 245 Rdn 4), hat die Verteidigung nicht gestellt.
  • BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer könnte unter den gegebenen Umständen nur nach § 245 StPO verpflichtet gewesen sein, dem Antrag zu entsprechen (vgl BGH VRS 5, 541; BGHSt 6, 289).
  • BGH, 05.09.1972 - 5 StR 389/72

    Revision in Strafsachen - Ablehnung von Sachverständigenvernehmungen

    Unter diesen Umständen ist die Bezugnahme des Landgerichts auf BGHSt 6, 289 verfehlt.
  • BGH, 09.10.1956 - 1 StR 356/56

    Rechtsmittel

    Daß das Landgericht insoweit keinen ausdrücklichen Beschluß gefaßt hatte, begegnet keinem verfahrensrechtlichen Bedenken (vgl RGSt 67, 180; BGHSt 6, 289).
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