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   BGH, 21.04.1955 - 4 StR 75/55   

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https://dejure.org/1955,1159
BGH, 21.04.1955 - 4 StR 75/55 (https://dejure.org/1955,1159)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1955 - 4 StR 75/55 (https://dejure.org/1955,1159)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1955 - 4 StR 75/55 (https://dejure.org/1955,1159)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1037 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Nach den Grundsätzen des verantwortlichen In-Gang-Setzens der Ursachenreihe (actio libera in causa) tragen daher die drei Angeklagten die volle Verantwortung für die Begehung der drei Diebstähle, gleichviel ob dann zur Tatzeit ihre Verantwortlichkeit durch Alkoholgenuss vermindert oder sogar ausgeschlossen war (BGH NJW 1955, 1037; BGH, VRS 21, 45, 47; 21, 263, 264; 23, 438).
  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62

    Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der

    Deshalb tritt der § 330 a StGB bei der actio libera in causa hinter der Strafvorschrift, die für die schuldhafte Rauschtat gelten würde, zurück (BGH NJW 1955, 1037 [BGH 21.04.1955 - 4 StR 75/55] Nr. 15; BGHSt 10, 247, 251; 2, 15, 17).
  • BGH, 07.05.1957 - 5 StR 127/57
    Die actio libera in causa setzt, soweit sie hier in Betracht kommt, voraus, daß der Täter in einem Zeitpunkt, in dem er noch zurechnungsfähig ist, ein bestimmtes unter Alkoholeinwirkung stehendes Tun voraussieht oder zumindest voraussehen muß (vgl BGH 4 StR 75/55 vom 21. April 1955, LM Nr. 7 zu § 51 Abs. 1 StGB).
  • BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62

    Zurechnungsunfähigkeit - Alkoholgehalt - Ausschluß des Hemmungsvermögens -

    Die Strafkammer wird ferner zu prüfen haben, ob sich der Angeklagte, falls er zur Tatzeit zurechnungsunfähig gewesen sein sollte, hinsichtlich der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung des verantwortlichen Ingangsetzens des Geschehensablaufs (actio libera in causa) schuldig gemacht hat (BGH NJW 1955, 1037 Nr. 15).
  • BGH, 13.03.1958 - 4 StR 27/58
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  • BGH, 11.08.1961 - 4 StR 262/61

    Rechtsmittel

    Bereits aus diesem Grunde kommt eine Strafmilderung nach § 51 Abs. 2 StGB nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1955, 1037 Nr. 5; RG JW 1930, 909 Nr. 7).
  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14, 17; BGH NJW 1955, 1037 Nr. 15; BGHSt 10, 247, 251; 17, 259; 17, 333, 335).
  • BGH, 20.10.1976 - 2 StR 329/76

    Actio libera in causa - Entzugserscheinungen - Beschaffung von Betäubungsmitteln

    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB ) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14 [17]; BGH, NJW 1955, 1037; BGHSt 10, 247 [251]; BGHSt 17, 259 ; BGHSt 17, 333 [335]).
  • BGH, 30.12.1955 - VI ZR 264/54

    Rechtsmittel

    Ein Verkehrszeichen kann, wenn die für die Aufstellung geltenden Voraussetzungen nicht vorliegen, die Rechtslage an der Straße nicht entgegen dem Gesetz gestalten (BGHZ 4, 360 [362] sowie Urteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1955 - VI ZR 188/54 -, NJW 1955, 1037).
  • BGH, 07.08.1963 - 2 StR 241/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß die Feststellung, der Angeklagte habe vor dem Alkoholgenuß voraussehen können, was er in Rausch anstelle, nur dann seine Verurteilung wegen der im Vollrausch begangenen Tat unter den Gesichtspunkt der actio libera in causa rechtfertigt, wenn er die bestimmte Tat wenigstens in ihren kennzeichnenden Merkmalen vorausgesehen und noch im Zustande der Zurechnungsfähigkeit gebilligt hat (BGH NJW 1955, 1037).
  • BGH, 09.10.1958 - 4 StR 291/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 7/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.06.1968 - 5 StR 201/68

    Gemeinschaftliche versuchte Notzucht durch das Drehen eines geschlossenen

  • BGH, 01.12.1961 - 4 StR 441/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.11.1962 - 4 StR 413/62

    Möglichkeit einer alkoholbedingt erheblich verminderten Willensfähigkeit bei voll

  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 62/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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