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   BGH, 08.10.1955 - IV ZR 116/55   

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https://dejure.org/1955,226
BGH, 08.10.1955 - IV ZR 116/55 (https://dejure.org/1955,226)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1955 - IV ZR 116/55 (https://dejure.org/1955,226)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1955 - IV ZR 116/55 (https://dejure.org/1955,226)
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Schleppermotoren

§§ 947, 93 BGB, "in ihrem Wesen geändert" nur dann, wenn wirtschaftliche Nutzung der Bestandteile in bisheriger Art nicht mehr möglich, Unterscheidung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Bestandteilen beruht auf wirtschaftlichen Gründen;

§ 950 Abs. 1 BGB, zur Bestimmung des "Wertes der Verarbeitung"

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 18, 226
  • NJW 1955, 1793
  • MDR 1956, 211
  • DB 1955, 1060
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 04.08.1936 - II 50/36

    Wann ist der Motor eines Seeschiffes als wesentlicher Bestandteil des Schiffes

    Auszug aus BGH, 08.10.1955 - IV ZR 116/55
    Das Reichsgericht hat in dem in RGZ 152, 91 f [98 f] veröffentlichten Urteil angenommen, dass der Motor eines Motorschiffs wesentlicher Bestandteil des Schiffes sei, und zwar auch dann, wenn Schiffskörper und Motor nicht aufeinander gearbeitet sind und wenn sie ohne Beschädigung der einzelnen Bestandteile voneinander, getrennt werden können, Es hat angenommen, dass durch die Trennung eine Wesensänderung eintreten würde, da das Schiff dadurch zum unfertigen Stück werde und für sich allein zur Seefahrt nicht mehr benutzt werden könne.

    Das Reichsgericht hat in der in RGZ 152, 91 f [98] veröffentlichten Entscheidung darauf verwiesen, dass die Technik heutzutage in der Richtung weit vorangeschritten sei, Sachen, die nach natürlicher Betrachtung und nach der Verkehrsanschauung als Einheitsgegenstände erscheinen, ein Seeschiff, ein Orgelwerk, einen Kraftwagen, derart zu gestalten, dass Bestandteile, die dem Verbrauch besonders ausgesetzt sind, ohne Schaden herausgenommen und durch andere Stücke ersetzt werden können.

  • RG, 10.04.1934 - VII 344/33

    Unter welchen Voraussetzungen ist das Eigentum an nicht wesentlichen

    Auszug aus BGH, 08.10.1955 - IV ZR 116/55
    Er ergibt sich, wenn der Wert des Stoffes, aus dem der ganze Schlepper besteht, nicht nur der Wert des von der Klägerin gelieferten Motors, von dem Wert des ganzen Schleppers abgezogen wird (RGZ 144, 236 f [240]; OGHZ 3, 349 f [351]; BGB RGRK 10. Aufl. § 950 Anm. 7 S. 307).
  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89

    Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung

    Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn der eine oder andere Bestandteil verbundener Sachen nach der Trennung noch in der bisherigen Art, sei es auch in Verbindung mit einer neuen Sache, wirtschaftlich genutzt werden kann (BGHZ 18, 226, 229; 20, 159, 162; BGH, Urt. v. 3. März 1956.
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 231/10

    Herausgabeanspruch: Sonderrechtsfähigkeit eines Bestandteils einer

    Das ist rechtsfehlerhaft, weil eine Wesensänderung eines abgetrennten Bestandteils zu verneinen ist, wenn dieser in gleicher oder in ähnlicher Weise in eine andere Anlage integriert werden und damit wieder seine Funktion (hier: Strom zu erzeugen) erfüllen kann (vgl. Senatsurteil vom 31. Oktober 1986 - V ZR 166/85, WM 1987, 47 [Dampfkessel in einer Fabrikanlage] sowie BGH, Urteile vom 8. Oktober 1955 - IV ZR 116/55, BGHZ 18, 226, 230 und vom 27. Juni 1973 - VII ZR 201/72, BGHZ 61, 80, 81 [Motoren in Schiffen oder Kraftfahrzeugen]).

    Für die Wesentlichkeit eines Bestandteils ist nach § 93 BGB auch entscheidend, ob die Restsache nach der Abtrennung des Bestandteils noch in der bisherigen Weise benutzt werden kann, sei es auch erst, nachdem sie zu diesem Zweck wieder mit anderen Sachen verbunden wird (BGH, Urteile vom 8. Oktober 1955 - IV ZR 116/55, BGHZ 18, 226, 229; vom 3. März 1956 - IV ZR 301/55, BGHZ 20, 154, 156 und vom 27. Juni 1973 - VII ZR 201/72, BGHZ 61, 80, 81).

    Zwar betrafen die meisten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, in denen eingefügte Bestandteile als nicht wesentlich angesehen worden sind, serienmäßig produzierte Aggregate und Austauschteile (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1956 - IV ZR 116/55, BGHZ 18, 226, 230 [Schleppermotor], vom 3. März 1956 - IV ZR 301/55, BGHZ 20, 154, 156, 158 [Messinstrumente], vom 27. Juni 1973 - VII ZR 201/72, BGHZ 61, 80, 81 [Kraftfahrzeugmotor] und das Senatsurteil vom 31. Oktober 1986 - V ZR 166/85, WM 1987, 47 [Dampfkessel]).

  • BGH, 27.06.1973 - VIII ZR 201/72

    Austauschmotor - § 93 BGB, kein wesentlicher Bestandteil trotz einheitlicher

    Ein serienmäßig hergestellter Motor eines Kraftfahrzeugs ist auch dann nicht dessen wesentlicher Bestandteil, wenn das Kraftfahrzeug, in das er eingebaut wurde, nicht mehr im Eigentum des Herstellungsbetriebes steht, sondern veräußert ist (Ergänzung zu BGHZ 18, 226).

    Der IV. Senat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein serienmäßig hergestellter Motor eines Kraftfahrzeugs jedenfalls so lange nicht dessen wesentlicher Bestandteil ist, als dieses noch Eigentum des Herstellungsbetriebes ist (BGHZ 18, 226).

    Es kommt hinzu, daß das volkswirtschaftliche Interesse an der Erhaltung der einheitlichen Sache nicht sehr erheblich ist, wenn die Trennung und Wiederzusammensetzung der Bestandteile ohne jede Beschädigung und ohne erheblichen Arbeitsaufwand erfolgen kann (BGHZ 18, 226, 232).

  • BGH, 03.03.1956 - IV ZR 334/55

    Verarbeitung von Halbzeugen

    Der erkennende Senat hat es bereits in seinen in BGHZ 18, 226 f veröffentlichten Urteil dahingestellt sein lassen, ob dieser Rechtsansicht beizutreten ist, da sie den modernen wirtschaftlichen und technischen Verhältnissen nicht gerecht wird.
  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89

    Einbau einer Einbauküche in die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung

    So beruht die gesetzliche Regelung der §§ 93, 94 BGB hinsichtlich der Zuordnung einer Sache als eines wesentlichen Bestandteils des Gebäudes oder des Grundstückes auf dem Gedanken, die nutzlose Zerstörung wirtschaftlicher Werte zu verhindern und zu gewährleisten, daß eine Sache und ihre Bestandteile ein möglichst einheitliches rechtliches Schicksal haben (vgl. BGHZ 18, 226, 231 ff.; OLG Celle NJW-RR 1989, 913, 914 [OLG Celle 31.03.1989 - 4 U 34/88] ; Holch in: MünchKomm, 2. Aufl. § 93 Anm. 1).
  • LG Bremen, 20.11.2020 - 4 O 1136/19

    Eigentum durch Einbau verloren: Wertausgleich nur innerhalb der Leistungskette!

    Der Fall der Reparatur eines bestehenden Schiffes, zumal eines bekannten Großseglers wie der G. F., kann insofern nicht mit der Erstellung eines neuen Gegenstands wie etwa eines Motorrads, bei dem beim Zusammenbau aus Einzelteilen der Rahmen nicht als die Hauptsache angesehen wird (OLG Köln, Urteil vom 23.08.1996, NJW 1997, 2187, beck-online) oder eines Kraftfahrzeugs, bei dem das Fahrgestell nicht als Hauptsache gegenüber den übrigen Teilen angesehen wird (BGHZ 18, 226 (231 f.) = NJW 1955, 1793; OLG Karlsruhe NJW 1951, 447), verglichen werden.
  • BGH, 22.05.1995 - II ZR 260/94

    Komplettmotor - § 950 BGB, neue Sache, Wertverhältnis, § 325 BGB <Fassung bis

    Es kann offenbleiben, ob der Komplettmotor durch den Einbau in den Pkw dessen wesentlicher Bestandteil geworden ist (vgl. dazu allerdings BGHZ 18, 226; 61, 80; jeweils für einen Serienmotor).

    Der Wert der Verarbeitung ist die Differenz zwischen dem Wert der neuen Sache und dem Wert aller verarbeiteten Stoffe (vgl. BGHZ 18, 226, 228; 56, 88, 90 f.).

  • BGH, 19.10.1966 - VIII ZR 152/64

    Verarbeitungsklausel

    Die Begründung des Berufungsurteils (UA S. 5 u. 11) läßt nicht mit völliger Sicherheit erkennen, ob das Berufungsgericht entsprechend dem Wortlaut des "Lieferungsvertrages" bei der Bemessung des Miteigentumsanteils der Klägerin nur Rohstoffwert, Lohnaufwand und Betriebskosten hat berücksichtigen wollen oder ob es nicht - unter Außerachtlassung des Unternehmergewinns - Lohnaufwand und Betriebskosten dem Verarbeitungswert, also der Differenz zwischen dem Wert des Fertigfabrikates und dem Wert der verarbeiteten Stoffe (vgl. BGHZ 18, 226, 228) [BGH 08.10.1955 - IV ZR 116/55], gleichgesetzt hat.
  • BFH, 09.08.2001 - III R 30/00

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Entscheidend ist hier vielmehr, ob es sich bei der "Sanitärausstellung" um eine im Rechtssinne einheitliche Sache handelt --wovon wohl das FG ausgeht-- oder nur um eine Sachgesamtheit, die zwar wirtschaftlich als Einheit erscheint, jedoch unverändert aus einer Mehrheit rechtlich weiterhin selbständiger Sachen besteht (vgl. dazu Urteil des Reichsgerichts --RG-- vom 2. Juni 1915 V 19/15, RGZ 87, 43, 45; ferner Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. Oktober 1955 IV ZR 116/55, BGHZ 18, 226, 228).
  • BFH, 25.11.1999 - III R 77/97

    Investitionszulage für Datenkabel

    Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Kabelanlage um eine im Rechtssinne einheitliche Sache handelt --was wohl das FG meint-- oder nur um eine Sachgesamtheit, die zwar wirtschaftlich als Einheit erscheint, jedoch unverändert aus einer Mehrheit rechtlich weiterhin selbständiger Sachen besteht (vgl. dazu bereits Urteil des Reichsgerichts --RG-- vom 2. Juni 1915 V 19/15, RGZ 87, 43, 45; ferner BGH-Urteile vom 8. Oktober 1955 IV ZR 116/55, BGHZ 18, 226, 228, und vom 26. Februar 1980 VI ZR 53/79, BGHZ 76, 216, 219).
  • BGH, 03.03.1956 - IV ZR 301/55

    Hochfrequenzgeräte - § 93, § 947 Abs. 2, § 950 BGB, Einbau serienmäßig

  • OLG Bremen, 22.12.2004 - 1 U 66/04

    Rechtsfolgen des Einbaus von Lukendeckeln auf einem Containerhochseeschiff

  • BGH, 05.04.1971 - VIII ZR 99/69

    Weinbrand - § 950 BGB, "Wert der Verarbeitung" ist Wert der neuen Sache abzüglich

  • OLG München, 01.12.2020 - 28 U 1417/20

    Schadensersatz wegen Erwerbs eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs

  • LG Dortmund, 08.09.2011 - 22 O 204/07

    Identifikationsmerkmal für ein versichertes Fahrzeug ist die Verknüpfung von

  • FG Thüringen, 12.12.2007 - III 487/02

    Rechtzeitige Beantragung einer Investitionszulage: Abschluss der Investition

  • BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 76/98

    Geschäftswert bei wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks

  • BayObLG, 12.11.1985 - 3 ObOWi 119/85

    Reifen und Sitze als wesentliche Bestandteile eines Omnibusses

  • BGH, 30.01.1970 - V ZR 29/67

    Errichtung eines massiven Gebäudes zu vorübergehendem Zweck (wesentliche

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 9 S 2696/89

    Zur Förderfähigkeit von Laboreinrichtungsgegenständen

  • AG München, 10.12.2008 - 163 C 24193/08

    Wohngebäudeversicherung: Versicherungsschutz bei Blitzschlag in einen Hausbrunnen

  • OLG Hamm, 18.10.1990 - 5 U 83/90
  • BGH, 12.07.1961 - 2 StR 278/61

    Einordnung eines Motors als wesentlicher Bestandteil eines Autos - Unbefugter

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