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   BGH, 21.03.1956 - IV ZR 317/55   

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https://dejure.org/1956,1440
BGH, 21.03.1956 - IV ZR 317/55 (https://dejure.org/1956,1440)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1956 - IV ZR 317/55 (https://dejure.org/1956,1440)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1956 - IV ZR 317/55 (https://dejure.org/1956,1440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1070
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1952 - V BLw 66/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1956 - IV ZR 317/55
    Das hat auch der Bundesgerichtshof zu der ähnlichen in § 1047 BGB für den Nießbrauch auftauchenden Frage angenommen (BGH NJW 52, 1053).

    So ist denn auch von einem Teil des Schrifttums und in der Rechtsprechung - zunächst für die Zeit vor dem Inkrafttreten des LAG - die Soforthilfe nicht als eine außerordentliche auf den Stammwert des Vermögens gelegte Last betrachtet worden (OLG Celle MDR 51, 687; Rötelmann NJW 52, 1053; Reuthe NJW 50, 494; Wauer NJW 50, 631, a.A. Lieck NJW 51, 569).

  • BFH, 03.06.1955 - III 150/53 S

    Beanspruchung einer Ablösungsvergünstigung für die Ablösung von

    Auszug aus BGH, 21.03.1956 - IV ZR 317/55
    Auch die weitere von der Revision zitierte Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 3. Juni 1955 - III 150/53 S - Bundessteuerblatt 1955 Teil 3 S. 246 - betrifft einen anderen Fall und nicht die hier zur Entscheidung stehende Frage.
  • BFH, 16.07.1954 - III 65/54 S

    Abzugsfähigkeit von den zur Ermittlung des Gesamtvermögens rückständigen Beträgen

    Auszug aus BGH, 21.03.1956 - IV ZR 317/55
    Der Revision muß allerdings zugegeben werden, daß der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 16. Juli 1954 - III 65/54 S. - Bundessteuerblatt 1954 Teil 3 S. 255 - ausgesprochen hat, die auf dem SHG beruhenden Abgaben hätten rechtlich selbständigen Charakter und die SHA sei nicht lediglich ein Teil der VA.
  • BGH, 17.03.2010 - IV ZR 144/08

    Eigentümerstellung des Nacherben hinsichtlich eines an Vorerbin

    Dasselbe hat der Senat angenommen für eine Entschädigung, die für 1946 in Baden enteigneten Grundbesitz gewährt wurde (Senatsurteil vom 21. März 1956 - IV ZR 317/55 - NJW 1956, 1070).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 8 U 70/14

    Verwendungsersatzanspruch des Vorvermächtnisnehmers: Tilgung eines zur

    Außerordentlich ist eine Last, wenn sie nicht regelmäßig wiederkehrt, sondern sich als eine ausnahmsweise einmalig zu erbringende Leistung darstellt (BGH NJW 1956, 1070).
  • BGH, 24.09.1957 - VIII ZR 81/56
    Ob die Vermögensabgabe mit Rücksicht darauf, daß sie in gleichen vierteljährlichen Teilbeträgen zu entrichten ist (§ 34 Abs. 1 LAG) ganz oder teilweise als eine laufende Abgabe anzusehen ist, kann dahingestellt bleiben (vgl. hierzu § 73 LAG und BGH NJW 1956, 1070 zum Verhältnis zwischen Vor- und Nacherben).

    So hat auch der Bundesgerichtshof im Urteil vom 21. März 1956 - IV ZR 317/55 - (NJW 1956, 1070) angenommen, daß die Soforthilfeabgabe und die Vermögensabgabe in ihrem Wesen gleich seien, wenn auch im einzelnen, besonders in der.

  • BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 20/80

    Bewertung der Einkommensteuerschuld als außerordentliche Last - Anrechnung der

    Außerordentlich ist eine derartige Last, wenn sie nicht regelmäßig wiederkehrt, sondern als eine ausnahmsweise einmalige Leistung erbracht werden muß (BGH LM LAG § 73 Nr. 1 = NJW 1956, 1070 [BGH 21.03.1956 - IV ZR 317/55]; Johannsen WM 1970, 2, 6; Staudinger/Seybold, 11. Aufl. §§ 2124 bis 2126 BGB Rdn. 11).
  • BVerwG, 03.01.2000 - 11 B 55.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Die sich aus § 2113 Abs. 1 BGB ergebende Verfügungsbeschränkung des Vorerben setzt sich an der durch die Flurbereinigung erworbenen Landabfindung fort (vgl. zum Fall der Enteignung BGH, Urteil vom 21. März 1956 - IV ZR 317/55 - RdL 1956, 189 ).
  • FG Köln, 10.05.2000 - 15 K 2639/94

    Betriebsausgabenabzug von Patronatslasten

    Eine solche liegt vor, wenn ein Aufwand regelmäßig wiederkehrt; "außerordentlich" im Sinne des Gesetzes ist dagegen eine Last, die als eine ausnahmsweise anfallende, einmalige Leistung erbracht werden muß (einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. z. B. BGH-Urteil vom 21. März 1956 IV ZR 317/55, NJW 1956, 1070; Palandt, aaO. § 1047 Rn 5; Münchener Kommentar zum BGB , 3. Aufl. 1997, § 1047 Rz 14; Soergel, BGB , 12. Aufl. 1989, § 1047 Rz 8).
  • BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 10/56

    Rechtsmittel

    Ob die Vermögensabgabe mit Rücksicht darauf, daß sie in gleichen vierteljährlichen Teilbeträgen zu entrichten ist (§ 34 Abs. 1 LAG), ganz oder teilweise als eine laufende Abgabe anzusehen ist, kann dahingestellt bleiben (vgl hierzu § 73 LAG und BGH NJW 1956, 1070 [BGH 21.03.1956 - IV ZR 317/55] zum Verhältnis zwischen Vor- und Nacherben).
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