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   BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56   

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BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56 (https://dejure.org/1956,311)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1956 - 2 StR 252/56 (https://dejure.org/1956,311)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1956 - 2 StR 252/56 (https://dejure.org/1956,311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Verteidigung erst während der Hauptverhandlung - Bestellung eines Verteidigers nach Erhebung der Nachtragsanklage - Wiederholung der Hauptverhandlung in Anwesenheit des Verteidigers in ihren wesentlichen Teilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 243
  • NJW 1956, 1366
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 24.11.1931 - I 219/31

    Wie ist zu verfahren, wenn gegen eine Person wegen mehrerer Vergehen der

    Auszug aus BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56
    Diese Einbeziehung entspricht dem Eröffnungsbeschluß und seiner Verlesung (RGSt 66, 19, 21; Bay ObLG NJW 1953, 674).
  • BayObLG, 13.01.1953 - RReg. 2 St 96/52

    Nachtragsanklage und Einbeziehungsbeschluß als Urteilsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56
    Diese Einbeziehung entspricht dem Eröffnungsbeschluß und seiner Verlesung (RGSt 66, 19, 21; Bay ObLG NJW 1953, 674).
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Dieser Ansicht steht die Entscheidung BGHSt 9, 243, 245 nicht entgegen, da dort nur verlangt wird, dass dem Angeklagten nach dem Einbeziehungsbeschluss Gelegenheit zur Äusserung auf den neuen Anklagevorwurf gegeben werden müsse.
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

    Deshalb muß die Hauptverhandlung (wenigstens in ihren wesentlichen Teilen) von neuem beginnen, wenn sich beim Fehlen eines Verteidigers erst in ihrem Verlaufe herausstellt, daß die Verteidigung notwendig ist (BGHSt 9, 243).
  • OLG Bremen, 14.07.2009 - SsBs 15/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Rechtslage im

    Allerdings gestattet der absolute Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit nur dann keine Prüfung der Beruhensfrage (§ 337 Abs. 1 StPO ), wenn der Verfahrensverstoß einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft (BGHSt 9, 243, 244; BGHSt 26, 84, 91; BGH StV 1986, 465; BGH NStZ 1987, 135 f.; OLG Oldenburg StV 1995, 345, 346; LR-Hanack aaO. Rn. 84, 95).

    Unter Hinweis auf immer dieselbe und einzige Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.06.1956 (BGHSt 9, 243 = NJW 1956, 1366) wird in der Literatur ohne weitere Begründung die Verlesung des Anklagesatzes als wesentlicher Teil der strafrechtlichen Hauptverhandlung angesehen (Meyer-Goßner51 § 338 StPO Rn. 37; LR-Hanack25, § 338 StPO Rn. 84; KK-Kuckein6, § 338 StPO Rn. 74; SK-StPO/Fritsch § 338 Rn. 105; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rn. 378).

  • OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Allerdings gestattet der absolute Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit nur dann keine Prüfung der Beruhensfrage (§ 337 Abs. 1 StPO), wenn der Verfahrensverstoß einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft (BGHSt 9, 243, 244; BGHSt 26, 84, 91; BGH StV 1986, 465; BGH NStZ 1987, 135 f.; OLG Oldenburg StV 1995, 345, 346; LR-Hanack a. a. O. Rn. 84, 95).

    Unter Hinweis auf immer dieselbe und einzige Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.06.1956 (BGHSt 9, 243 = NJW 1956, 1366) wird in der Literatur ohne weitere Begründung die Verlesung des Anklagesatzes als wesentlicher Teil der strafrechtlichen Hauptverhandlung angesehen (Meyer-Goßner51 § 338 StPO Rn. 37; LR-Hanack25, § 338 StPO Rn. 84; KK-Kuckein6, § 338 StPO Rn. 74; SK-StPO/Fritsch § 338 Rn. 105; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rn. 378).

  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 613/19

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Schlussanträgen in Verfahren mit mehreren

    Hiergegen vorgebrachte Bedenken (vgl. Eisenberg, JR 2018, 297, 299) überzeugen nicht, da der Grundsatz der Einheit der Hauptverhandlung (s. etwa BGH, Beschluss vom 18. September 2018 - 1 StR 454/18, NStZ 2019, 353 Rn. 12 mwN; Urteil vom 29. Juni 1956 - 2 StR 252/56, BGHSt 9, 243, 244) zu beachten ist.
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des notwendigen Verteidigers

    Die Vernehmung von Zeugen stellt ebenso wie die Einlassung eines Mitangeklagten zur Sache einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung dar (BGH, Urteil vom 29. Juni 1956 - 2 StR 252/56, BGHSt 9, 243, 244; Urteil vom 9. Oktober 1985 - 3 StR 473/84, StV 1986, 287, 288; Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 338 Rn. 37).
  • BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64

    Ernennung der richterlichen Mitglieder des Schwurgerichts und der Geschworenen -

    Die Hauptverhandlung in der vorliegenden Sache hat nun zwar bereits am 30. Dezember 1963 begonnen: Der Angeklagte wurde an diesem Tage über seine persönlichen Verhältnisse vernommen; das ist ein vom Gesetz vorgeschriebener (§ 243 Abs. 2 StPO) und wesentlicher Teil (BGHSt 9, 243, 244) der Hauptverhandlung.
  • BGH, 13.04.1965 - 1 StR 77/65

    Revision wegen Durchführung eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung in

    Deshalb hätte der Verteidiger während der ganzen Vernehmung des Angeklagten über dessen persönliche Verhältnisse und über dessen frühere Straftaten anwesend sein müssen (BGHSt 9, 243; 15, 306 [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]; BGH bei Dallinger MDR 1956, 11 zu § 338 Nr. 5 StPO).

    Der durch die vorübergehende Abwesenheit des Verteidigers verursachte Verfahrensverstoß hätte durch eine Wiederholung dieses Teils der Hauptverhandlung geheilt werden können (BGHSt 9, 243, 244) [BGH 29.06.1956 - 2 StR 252/56].

  • OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04

    Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Beiordnung; Rechtsanwalt

    Im Hinblick auf die umfangreiche Beweisaufnahme mit 5 Zeugen kann zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass der Anklagesatz und die Einlassung des Angeklagten zur Sache in Abwesenheit des Verteidigers durchgeführt worden ist, mithin wesentliche Verfahrensabschnitte (BGHSt 9, 243, 244).
  • BGH, 26.06.1984 - 1 StR 188/84

    Verurteilung wegen Betruges in Mittäterschaft - Einbeziehung einer

    Unter dem Blickwinkel des § 266 StPO bedarf es deshalb der Wiederholung einer Beweisaufnahme, die vor Erhebung der Nachtragsanklage in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden hat, grundsätzlich nicht (BGH, Urt. vom 26. April 1955 - 1 StR 614/54 - bei Dallinger MDR 1955, 397; zur ergänzenden Vernehmung des Angeklagten vgl. BGHSt 9, 243, 245).
  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit

  • BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72

    Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit während der Hauptverhandlung -

  • OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85

    Abwesenheitsrüge aufgrund einer unterbliebenen Beiordnung eines

  • BGH, 15.05.1962 - 1 StR 133/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.02.1962 - 1 StR 448/61

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 12.02.1998 - 3St RR 7/98
  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 448/93

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 792/76

    Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 23.04.1974 - 1 StR 57/74

    Abwesenheit des Angeklagten während eines wesentlichen Verfahrensteils -

  • BGH, 14.01.1964 - 5 StR 567/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.07.1960 - 1 StR 313/60

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.1956 - 2 StR 467/55   

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https://dejure.org/1956,1169
BGH, 24.05.1956 - 2 StR 467/55 (https://dejure.org/1956,1169)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1956 - 2 StR 467/55 (https://dejure.org/1956,1169)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1956 - 2 StR 467/55 (https://dejure.org/1956,1169)
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Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 247
  • NJW 1956, 1366
 
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