Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.10.1956

Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54   

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https://dejure.org/1956,729
BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54 (https://dejure.org/1956,729)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1956 - I ZR 55/54 (https://dejure.org/1956,729)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1956 - I ZR 55/54 (https://dejure.org/1956,729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1920
  • GRUR 1956, 376
  • DB 1956, 569
  • JR 1957, 219
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54
    Die bloße Tatsache der Benutzung wäre noch keineswegs hinreichend, die Kennzeichnungskraft eines anderen Zeichens zu schwächen; vielmehr ist stets erforderlich, daß die Benutzung auch in gewissen Umfang vorgenommen ist (GRUR 1955, 579 [582] - Sunpearl; 1955, 484, [486] - Luxor).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54
    Die bloße Tatsache der Benutzung wäre noch keineswegs hinreichend, die Kennzeichnungskraft eines anderen Zeichens zu schwächen; vielmehr ist stets erforderlich, daß die Benutzung auch in gewissen Umfang vorgenommen ist (GRUR 1955, 579 [582] - Sunpearl; 1955, 484, [486] - Luxor).
  • BGH, 15.02.1952 - I ZR 135/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54
    Die Revision übersieht, daß nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auch ursprünglich schwache Zeichen auf Grund der Durchsetzung im Verkehr eine starke Unterscheidungskraft erhalten können (GRUR 1952, 419 - Gumax).
  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54
    Er entspricht der auch von der Revision zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 1, 65 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] [68]; L-M § 265 ZPO Nr. 2 und § 9 35. DVO/UmstG Nr. 1).
  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

    Auszug aus BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54
    Der Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bereits mehrfach ausgesprochen (BGHZ 1, 31 [32] - Störche; L-M § 4 WZG Nr. 1 Bl 3 - Forelle; vgl. auch BGHZ 16, 82 [90] - Wickelstern), daß die Verwirkung immer nur die Ablehnung einer verspäteten Rechtsverfolgung als wider Treu und Glauben verstoßend bedeute.
  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53

    Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung

    Auszug aus BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54
    Der Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bereits mehrfach ausgesprochen (BGHZ 1, 31 [32] - Störche; L-M § 4 WZG Nr. 1 Bl 3 - Forelle; vgl. auch BGHZ 16, 82 [90] - Wickelstern), daß die Verwirkung immer nur die Ablehnung einer verspäteten Rechtsverfolgung als wider Treu und Glauben verstoßend bedeute.
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Wie der Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 4. Mai 1956 I ZR 55/54 - Berliner Illustrierte - und die dort zitierten Entscheidungen), ist Ausgangspunkt der Verwirkungslehre der Gedanke, der Verletzer habe im gegebenen Fall damit rechnen können, die Bildung eines Besitzstandes an der angegriffenen Bezeichnung werde vom Verletzten geduldet, so daß die verspätete Erhebung von Ansprüchen aus Zeichen-, Ausstattungs- oder sonstigen Kennzeichnungsrechten des Verletzten nach Lage der Sache gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen würde.
  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

    Die Auffassung des Reichsgerichts, daß Zeitschriftentitel, selbst wenn sie als Warenzeichen eingetragen worden sind, nicht den Schutz des Warenzeichens genießen können (RGZ 44, 99, 101), ist vom erkennenden Senat in Übereinstimmung mit der in der Rechtslehre herrschenden Meinung nicht übernommen worden (GRUR 1956, 376, 377 - Berliner Illustrierte; vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., Randzahl 8 zu § 1 WZG; Tetzner, Warenzeichenrecht, Randzahl 4 zu § 1 WZG).

    Daß die identische Übernahme eines Warenzeichens in eine mit anderen Worten zusammengesetzte Bezeichnung von dessen Schutz nur bei Verwechslungsgefahr erfaßt wird, ergibt sich auch aus der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (GRUR 1956, 376, 378 - Berliner Illustrierte; vgl. auch GRUR 1957, 275, 276 - Revue - für den Fall des Ausstattungsschutzes).

  • BGH, 22.10.1969 - I ZR 47/68

    Streit zwischen den Herstellern pharmazeutischer Erzeugnisse über die Verwendung

    Dementsprechend sind Zeitschriftentitel in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stets als eintragungsfähig und im Falle ihrer Eintragung als warenzeichenrechtlich geschützt behandelt worden (vgl. GRUR 1956, 376 - Berliner Illustrierte; BGHZ 21, 85 - Spiegel; GRUR 1958, 141 - Spiegel der Woche; 1960, 126 - Sternbild).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73

    Eintragungsfähigkeit von Zeitungstiteln, die lediglich aus einer Ortsangabe und

    Nach dieser kann ein lediglich aus Herkunfts- und Beschaffenheitsangaben bestehender Titel einer Zeitung oder Zeitschrift nur dann als Warenzeichen eingetragen werden, wenn die Bezeichnung sich im Verkehr als Kennzeichen für die Waren des Anmelders bereits durchgesetzt hat (BGH GRUR 1956, 376, 377 zu I 4 - Berliner Illustrierte Zeitung).
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    In diesen Fällen werden die an Beschaffenheits- oder ähnliche Angaben angelehnten Zeichenbestandteile zumeist von Hause aus so wenig kennzeichnend sein, daß die Zeichen bereits bei geringfügigen Abweichungen in anderen Bestandteilen von keinem irgendwie beachtlichen Steil des Verkehrs verwechselt werden (BGHZ 21, 66, 73 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei; BGH GRUR 1964, 28 - Electrol; vgl. auch BGH GRUR 1956, 376, 378 - Berliner Illustrierte; GRUR 1957, 561, 562 - Rhein-Chemie).
  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 176/54

    Rechtsmittel

    Die Verwendung der Bezeichnung durch die Mehrenapotheke hat nach der Feststellung des Berufungsgerichts die Verkehrsgeltung der Bezeichnung der Klägerin nicht beeinträchtigt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union - und vom 4. Mai 1956 - I ZR 55/54 - Berliner Illustrierte).
  • BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58

    Nussknacker

    In dem einen wie in dem anderen Falle wird von einem Unternehmen, das schon vor dem Kriege betrieben wurde und dessen besondere Bezeichnung den beteiligten Verkehrskreisen nachhaltig im Gedächtnis geblieben ist, auch bei längerer Unterbrechung des Geschäftsbetriebes nach dem Kriege nicht ohne weiteres angenommen werden, daß es endgültig untergegangen sei und die wertvolle Bezeichnung preisgegeben habe (vgl. dazu BGH GRUR 1956, 376 - Berliner Illustrierte).
  • BGH, 20.12.1967 - IX (IV) ZR 167/66

    Rechtsmittel

    Das gilt, auch für Titel, die nach Wort- und Druckbild an sich von geringer Unterscheidungskraft sind, wie das der Berufungsrichter hier angenommen hat, sofern nämlich der Titel trotzdem eine entsprechende Geltung in den in Betracht kommenden fachlich interessierten Leserkreisen erlangt hatte (vgl. BGH GRUR 1956, 376).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1956 - IV ZR 137/56   

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https://dejure.org/1956,745
BGH, 17.10.1956 - IV ZR 137/56 (https://dejure.org/1956,745)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1956 - IV ZR 137/56 (https://dejure.org/1956,745)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1956 - IV ZR 137/56 (https://dejure.org/1956,745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1920
  • DB 1956, 1083
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.1954 - V ZR 96/53

    Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus BGH, 17.10.1956 - IV ZR 137/56
    Auch die Schriftsteller, die den Gemeinschuldner als Subjekt des Anfechtungsanspruchs ansehen, erkennen an, daß der Anspruch nicht dazu bestimmt ist, den persönlichen Belangen des Gemeinschuldners zu dienen, sondern daß mit seiner Geltendmachung allein eine Vermehrung der Konkursmasse im Interesse der Konkursgläubiger bezweckt wird (BGHZ 15, 333 [337]).
  • RG, 04.11.1919 - VII 209/19

    Konkursverwaltung.

    Auszug aus BGH, 17.10.1956 - IV ZR 137/56
    Auf Ansprüche, die der Kläger gegen die Beklagte zu 1 wegen angeblich gegenüber den Konkursgläubigern begangener unerlaubter Handlungen erhebt (RGZ 97, 107 [108]; Jaeger-Lent Vorbem zu §§ 29-42 V), erstreckt sich die Schiedsgerichtsabrede vom 17. Februar 1954 ebenfalls nicht.
  • RG, 16.01.1925 - III B. 1/25

    Örtliche Unzuständigkeit; Unzulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BGH, 17.10.1956 - IV ZR 137/56
    Hinzu kommt, daß das eine prozeßhindernde Einrede verwerfende Urteil seit der Neufassung des § 303 ZPO durch die Zivilprozeßnovelle von 1924 nicht mehr auf diese Vorschrift gestützt werden, seine Rechtsgrundlage vielmehr nur noch in § 275 ZPO finden kann (RGZ 110, 56 [57]; OLG München HRR 1937 Nr. 473).
  • BGH, 30.06.2011 - III ZB 59/10

    Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens: Eingang des Antrags bei

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es um Rechte des Insolvenzverwalters geht, die sich nicht unmittelbar aus dem vom Gemeinschuldner abgeschlossenen Vertrag ergeben, sondern auf der Insolvenzordnung beruhen und daher insolvenzspezifisch sind, mithin der Gemeinschuldner nicht befugt ist, über sie zu verfügen oder Einfluss darauf zu nehmen, wann, in welcher Weise und bei welcher Stelle sie geltend gemacht werden (vgl. zur Konkursanfechtung BGH, Urteil vom 17. Oktober 1956 - IV ZR 137/56, NJW 1956, 1920, 1921).

    Dementsprechend ging es, soweit in der zitierten Entscheidung zur Konkursanfechtung (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1956 aaO) davon gesprochen wurde, dass der Gemeinschuldner keinen Vergleich über den Anfechtungsanspruch schließen könne, nicht um die Frage, ob der Anspruch aus Konkursanfechtung im Sinne des § 1025 ZPO a.F. einem Vergleich zugänglich ist, sondern darum, wem die Verfügungsbefugnis über den Anspruch zusteht.

  • BGH, 27.07.2017 - I ZB 93/16

    Insolvenzverfahren: Bindung des Insolvenzverwalters an eine vom

    Das gilt aber nicht, wenn es um Rechte des Insolvenzverwalters geht, die sich nicht unmittelbar aus dem vom Schuldner abgeschlossenen Vertrag ergeben, sondern auf der Insolvenzordnung beruhen und über die und deren Durchsetzung zu verfügen der Schuldner nicht befugt ist (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1956 - IV ZR 137/56, NJW 1956, 1920; BGH, GRUR 2012, 95 Rn. 14).
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 49/12

    Insolvenzverfahren: Bindung des Insolvenzverwalters an die Schiedsvereinbarung

    Dazu gehört insbesondere die Insolvenzanfechtung (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1956 - IV ZR 137/56, NJW 1956, 1920, 1921; Beschluss vom 17. Januar 2008 - III ZB 11/07, ZIP 2008, 478 Rn. 17; vom 30. Juni 2011 - III ZB 59/10, NZI 2011, 634 Rn. 14).
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 490/99

    Staatsimmunität; Zwischenurteil

    Sonst könnte das Instanzgericht nach freiem Ermessen die Anfechtbarkeit seines Zwischenurteils bestimmen (BGH 17. Oktober 1956 - IV ZR 137/56 - NJW 1956, 1920; Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 280 Rn. 16; aA Musielak-Foerste ZPO § 280 Rn. 7).
  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 55/99

    Stationierungsstreitkräfte - deutsche Gerichtsbarkeit

    Ein Zwischenurteil nach § 280 ZPO ist in Betreff der Rechtsmittel aber auch dann als Endurteil anzusehen, wenn das Gericht zuvor nicht die abgesonderte Verhandlung angeordnet hatte (BGH 17. Oktober 1956 - IV ZR 137/56 - NJW 1956, 1920; 10. März 1994 - III ZR 60/93 - NJW-RR 1994, 1214, 1215; zustimmend Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 280 Rn. 16; Zöller/Greger aaO § 280 Rn. 8; Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 280 Rn. 6).
  • BGH, 20.11.2003 - III ZB 24/03

    Bindung des Insolvenzverwalters an eine Schiedsabrede

    Das beruht darauf, daß sich der Rückgewähranspruch aus Insolvenzanfechtung (§ 143 InsO; früher: § 37 KO) nicht aus dem anfechtbar geschlossenen Vertrag ergibt, sondern aus einem selbständigen, der Verfügungsgewalt des Schuldners entzogenen Recht des Insolvenzverwalters (vgl. - zum Konkursverwalter - BGHZ aaO; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1956 - IV ZR 137/56 - NJW 1956, 1920, 1921).
  • BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56

    Schiedsvertrag und Schiedsspruch. Auslegung

    Dem steht die Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 17. Oktober 1956 (NJW 1956, 1920) nicht entgegen.
  • BGH, 28.05.1979 - III ZR 18/77

    Bindung einer Prozesspartei an einen vorangegangenen Schiedsvertrag -

    Da sie aber materiell aus dem Rechtsverhältnis klagen, das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergegangen ist, sind sie ebenso wie diese an den Schiedsvertrag gebunden (vgl. für den Konkursverwalter BGH Urteil vom 28. Februar 1957 - VII ZR 204/56 = NJW 1957, 791 = LM ZPO § 1040 Nr. 2 L. mit Anm. Johannsen; s. auch Urteil vom 17. Oktober 1956 - IV ZR 137/56 = LM KO § 29 Nr. 4).
  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 60/93

    Kündigung einer Schiedsvereinbarung aus wichtigem Grund

    Eine ausdrückliche Anordnung der abgesonderter Verhandlung setzte der Erlaß dieses Zwischenurteils nicht voraus (so im Ergebnis schon BGH Urteil vom 17. Oktober 1956 - IV ZR 137/56 - NJW 1956, 1920 [1921]; ebenso Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl., § 280 Rn. 16).
  • BGH, 28.05.1979 - III ZR 17/77

    Einrede des Schiedsvertrages - Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache -

    Da sie aber materiell aus dem Rechtsverhältnis klagen, das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergegangen ist, sind sie ebenso wie diese an den Schiedsvertrag gebunden (vgl. für den Konkursverwalter BGH Urteil vom 28. Februar 1957 - VII ZR 204/56 = NJW 1957, 791 = LM ZPO § 1040 Nr. 2 L. mit Anm. Johannsen; s. auch Urteil vom 17. Oktober 1956 - IV ZR 137/56 = LM KO § 29 Nr. 4).
  • BGH, 09.04.1962 - VII ZR 230/60
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