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BGH, 01.02.1956 - IV ZR 249/55 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 585
- DB 1956, 227
- JR 1956, 179
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52
Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung
Auszug aus BGH, 01.02.1956 - IV ZR 249/55
Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die Frage, ob und in welchem Umfang eine Prüfungspflicht besteht, stets von den besonderen Umständen des einzelnen Falles abhängt (BGHZ 10, 228 [234]; LM Nr. 1 zu § 3 AnfG; Nr. 4 zu § 138 [B b] BGB). - BGH, 21.12.1955 - IV ZR 160/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.02.1956 - IV ZR 249/55
Der erkennende Senat hat bisher drei Fälle entschiedene in denen es sich gleichfalls darum handelte, unter welchen Voraussetzungen Verträge, durch die nachträgliche Sicherheiten für eine Forderung bestellt werden, nach § 138 BGB nichtig sind (LM Nr. 4 zu § 138 [B b]; WM 1955, 1580; Urteil vom 21. Dezember 1955 IV ZR 160/55). - RG, 20.05.1927 - II 445/26
Genossenschaft
Auszug aus BGH, 01.02.1956 - IV ZR 249/55
Die Beklagte kann zwar entgegen der Ansicht der Klägerin ihren Einwand an sich auch auf die Bestimmungen des Anfechtungsgesetzes gründen, da sie die der Klägerin übereigneten Gegenstände vor der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der "C." gepfändet hat (RGZ 117, 116).
- BGH, 04.12.1997 - IX ZR 47/97
Anforderungen an Nachweis der Benachteiligungsabsicht; Anfechtung von im Zuge von …
Sowohl für die Frage der Erlernbarkeit der Ausgangslage als auch für die Prognose der Durchführbarkeit ist auf die Beurteilung eines unvoreingenommenen - nicht notwendigerweise unbeteiligten -, branchenkundigen Fachmanns abzustellen, dem die vorgeschriebenen oder üblichen Buchhaltungsunterlagen zeitnah vorliegen (vgl. BGHZ 10, 228, 234;… BGH, Urt. v. 2: Februar 1955 - IV ZR 252/54, NJW 1955, 1272, 1273 f; v. 2. November 1955 - IV ZR 103/55, NJW 1956, 417, 418; v. 1. Februar 1956 - IV ZR 249/55, NJW 1956, 585 f). - BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93
Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen …
Nicht berücksichtigt hat das Berufungsgericht schließlich, daß es für die Sittenwidrigkeit des Geschäfts nicht allein auf den objektiven Inhalt des Rechtsgeschäfts ankommt, vielmehr ein Sittenverstoß sich auch aus dem Gesamtcharakter, d.h. aus einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts ergeben kann (vgl. BGHZ 107, 92, 97), wobei auch Umstände zu berücksichtigen sind, die zu seiner Vornahme geführt haben (vgl. BGH, Urt. v. 1. Februar 1956, IV ZR 249/55, LM BGB § 138 (Cb) Nr. 6). - BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96
Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei …
Dabei sind nicht nur der objektive Inhalt des Geschäfts, sondern auch die Umstände, die zu seiner Vornahme geführt haben, und die von den Parteien verfolgten Absichten und Beweggründe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 1. Februar 1966, IV ZR 249/55, LM BGB § 138 Cb Nr. 6).
- BGH, 29.03.1995 - IV ZR 207/94
Sittenwidrigkeit einer Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentum
Demgemäß sind nicht nur der objektive Inhalt des Rechtsgeschäfts zu berücksichtigen, sondern ebenso alle Umstände, die zum Abschluß des Rechtsgeschäfts geführt haben, die Absichten und Beweggründe, die die Parteien verfolgt haben, und die objektiven Verhältnisse, unter denen der Vertrag geschlossen worden ist (BGH, Urteil vom 1. Februar 1956 - IV ZR 249/55 - LM BGB § 138 (Cb) Nr. 6). - OLG München, 16.12.2014 - 5 U 1297/13
Funktion und Bedeutung eines sog. IDW S 6-Gutachtens im Rahmen der …
Sowohl für die Frage der Erkennbarkeit der Ausgangslage als auch für die Prognose der Durchführbarkeit ist auf die Beurteilung eines unvoreingenommenen - nicht notwendigerweise unbeteiligten -, branchenkundigen Fachmanns abzustellen, dem die vorgeschriebenen oder üblichen Buchhaltungsunterlagen zeitnah vorliegen (vgl. BGHZ 10, 228, 234; BGH, Urteil vom 02.02.1955 - IV ZR 252/54, NJW 1955, 1272, 1273 f; vom 02.11.1955 - IV ZR 103/55, NJW 1956, 417, 418; vom 01.02.1956 - IV ZR 249/55, NJW 1956, 585 f). - BGH, 05.12.1966 - II ZR 174/65
Begriff der einfachen und der groben Fahrlässigkeit
Damit hat es indessen nicht die von der Revision bekämpfte Rechtsansicht geäußert, nur ein leichtfertiges Handeln könne grob fahrlässig sein (vgl. BGH NJW 1956, 585 [BGH 01.02.1956 - IV ZR 249/55] ). - BGH, 29.03.1995 - IV ZR 241/94
Nichtigkeit eines Versicherungsvertrags wegen Sittenwidrigkeit - Geltendmachung …
Demgemäß sind nicht nur der objektive Inhalt des Rechtsgeschäfts zu berücksichtigen, sondern ebenso alle Umstände, die zum Abschluß des Rechtsgeschäfts geführt haben, die Absichten und Beweggründe, die die Parteien verfolgt haben, und die objektiven Verhältnisse, unter denen der Vertrag geschlossen worden ist (BGH. Urteil vom 1. Februar 1956 - IV ZR 249/55 - LM BGB § 138 (Cb) Nr. 6). - BGH, 03.06.1958 - VI ZR 79/57
Rechtsmittel
Ob und in welchem Umfang eine solche Prüfungspflicht besteht, hängt vielmehr stets von den besonderen Umständen des einzelnen Falles ab (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 1956 - IV ZR 249/55 - NJW 1956, 585). - BGH, 13.05.1958 - VIII ZR 331/56 Es ist, wie der Bundesgerichtshof bereits im Urteil vom 1. Februar 1956 - IV ZR 249/55 - (LM BGB § 138 (Cb) Nr. 6 = NJW 1956, 585) ausgesprochen hat, nicht so, daß der Sicherungsgeber in jedem Falle, in dem er einen Kredit gegen Sicherheit gewährt, durch eine fachkundige Person die Lage des Unternehmens und seine künftigen Betriebsaussichten prüfen muß.