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   BGH, 03.03.1956 - IV ZR 301/55   

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https://dejure.org/1956,317
BGH, 03.03.1956 - IV ZR 301/55 (https://dejure.org/1956,317)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1956 - IV ZR 301/55 (https://dejure.org/1956,317)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1956 - IV ZR 301/55 (https://dejure.org/1956,317)
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Hochfrequenzgeräte

§ 93, § 947 Abs. 2, § 950 BGB, Einbau serienmäßig hergestellter Geräte bei leichter Ausbaubarkeit

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 20, 154
  • NJW 1956, 945
  • MDR 1956, 473
  • DB 1956, 423
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.1955 - IV ZR 116/55

    Schleppermotoren - §§ 947, 93 BGB, "in ihrem Wesen geändert" nur dann, wenn

    Auszug aus BGH, 03.03.1956 - IV ZR 301/55
    Der erkennende Senat hat es bereits in seinem in BGHZ 18, 226 veröffentlichten Urteil dahingestellt sein lassen, ob dieser Rechtsansicht beizutreten ist, da sie den modernen wirtschaftlichen und technischen Verhältnissen nicht gerecht wird.
  • RG, 29.05.1908 - VII 185/07

    Eigentumsvorbehalt an Maschinen

    Auszug aus BGH, 03.03.1956 - IV ZR 301/55
    Das Reichsgericht hat diese Ansicht allerdings gleichfalls in verschiedenen Entscheidungen vertreten (RGZ 50, 240 f [243]; 58, 338 f [341]; 62, 406 f [409]; 69, 150 f [158]; 152, 91 f [98 f]; JW 1905, 387 2 und JW 1911, 573).
  • RG, 28.06.1904 - VII 41/04

    Wesentlicher Bestandteil einer Sache

    Auszug aus BGH, 03.03.1956 - IV ZR 301/55
    Das Reichsgericht hat diese Ansicht allerdings gleichfalls in verschiedenen Entscheidungen vertreten (RGZ 50, 240 f [243]; 58, 338 f [341]; 62, 406 f [409]; 69, 150 f [158]; 152, 91 f [98 f]; JW 1905, 387 2 und JW 1911, 573).
  • RG, 16.02.1906 - VII 255/05

    Unter welchen Voraussetzungen gehört eine mit einem Fabrikgebäude körperlich

    Auszug aus BGH, 03.03.1956 - IV ZR 301/55
    Das Reichsgericht hat diese Ansicht allerdings gleichfalls in verschiedenen Entscheidungen vertreten (RGZ 50, 240 f [243]; 58, 338 f [341]; 62, 406 f [409]; 69, 150 f [158]; 152, 91 f [98 f]; JW 1905, 387 2 und JW 1911, 573).
  • RG, 04.08.1936 - II 50/36

    Wann ist der Motor eines Seeschiffes als wesentlicher Bestandteil des Schiffes

    Auszug aus BGH, 03.03.1956 - IV ZR 301/55
    Das Reichsgericht hat diese Ansicht allerdings gleichfalls in verschiedenen Entscheidungen vertreten (RGZ 50, 240 f [243]; 58, 338 f [341]; 62, 406 f [409]; 69, 150 f [158]; 152, 91 f [98 f]; JW 1905, 387 2 und JW 1911, 573).
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 231/10

    Herausgabeanspruch: Sonderrechtsfähigkeit eines Bestandteils einer

    Maßgebend dafür ist die Verkehrsanschauung (RGZ 158, 362, 370; BGH, Urteil vom 4. November 1987 - VIII ZR 314/86, BGHZ 102, 135, 149) und - wenn diese fehlt oder nicht festgestellt werden kann - die natürliche Betrachtungsweise eines verständigen Beobachters (RGZ 158, 362, 370), wobei Zweck und Wesen der Sache und ihrer Bestandteile vom technisch-wirtschaftlichen Standpunkt aus zu beurteilen sind (BGH, Urteil vom 3. März 1956 - IV ZR 301/55, BGHZ 20, 154, 157).

    Für die Wesentlichkeit eines Bestandteils ist nach § 93 BGB auch entscheidend, ob die Restsache nach der Abtrennung des Bestandteils noch in der bisherigen Weise benutzt werden kann, sei es auch erst, nachdem sie zu diesem Zweck wieder mit anderen Sachen verbunden wird (BGH, Urteile vom 8. Oktober 1955 - IV ZR 116/55, BGHZ 18, 226, 229; vom 3. März 1956 - IV ZR 301/55, BGHZ 20, 154, 156 und vom 27. Juni 1973 - VII ZR 201/72, BGHZ 61, 80, 81).

    Zwar betrafen die meisten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, in denen eingefügte Bestandteile als nicht wesentlich angesehen worden sind, serienmäßig produzierte Aggregate und Austauschteile (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1956 - IV ZR 116/55, BGHZ 18, 226, 230 [Schleppermotor], vom 3. März 1956 - IV ZR 301/55, BGHZ 20, 154, 156, 158 [Messinstrumente], vom 27. Juni 1973 - VII ZR 201/72, BGHZ 61, 80, 81 [Kraftfahrzeugmotor] und das Senatsurteil vom 31. Oktober 1986 - V ZR 166/85, WM 1987, 47 [Dampfkessel]).

    Ist sie dagegen nicht speziell angepasst und kann sie durch ein anderes Teil desselben oder eines anderen Herstellers ersetzt werden, geht sie durch die Verbindung grundsätzlich nicht in der daraus entstandenen Sache auf, sondern bleibt ein unwesentlicher, sonderrechtsfähiger Bestandteil (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1956 - IV ZR 301/55, BGHZ 20, 155, 158).

    Es soll verhindert werden, dass wirtschaftliche Werte ohne einen rechtfertigenden Grund zerstört werden und dadurch der Volkswirtschaft Schaden zugefügt wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1956 - IV ZR 301/55, BGHZ 20, 154, 157).

    In diesem Zeitpunkt entscheidet sich, ob die Sache unter wirtschaftlich-technischen Gesichtspunkten in der Gesamtsache aufgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1956 - IV ZR 301/55, BGHZ 20, 154, 157).

  • BGH, 27.06.1973 - VIII ZR 201/72

    Austauschmotor - § 93 BGB, kein wesentlicher Bestandteil trotz einheitlicher

    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist ein serienmäßig hergestellter Motor eines Kraftfahrzeugs auch dann nicht wesentlicher Bestandteil desselben, wenn das Kraftfahrzeug, in das er eingebaut wurde, nicht mehr im Eigentum des Herstellungsbetriebes steht, sondern veräußert ist (vgl. auch BGHZ 20, 154).
  • LG Passau, 28.02.2012 - 2 T 22/12

    Photovoltaikanlage als Zubehör eines Grundstücks

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich um einen Bestandteil, eine selbständige Sache innerhalb einer Sachgesamtheit oder um ein Zubehörstück handelt, sind die Verkehrsauffassung sowie die natürliche Betrachtung unter Zugrundelegung eines technisch-wirtschaftlichen Standpunktes (BGH 20, 154).
  • OLG Oldenburg, 27.09.2012 - 12 W 230/12

    Bestimmung des Geschäftswertes für die Eintragung einer Vormerkung unter

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich um einen Bestandteil, eine selbstständige Sache innerhalb einer Sachgesamtheit oder um ein Zubehörstück handelt, sind die Verkehrsauffassung sowie die natürliche Betrachtung unter Zugrundelegung eines technisch-wirtschaftlichen Standpunktes (BGHZ 20, 154).
  • BGH, 19.10.1966 - VIII ZR 152/64

    Verarbeitungsklausel

    Durchaus umstritten ist aber, auf welchem juristisch-konstruktiven Wege dieses Ergebnis erzielt werden kann, welche Grenzen einer solchen Vereinbarung gesetzt sind und wie die Konkurrenz mehrerer Lieferanten, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben, zu behandeln ist (vgl. BGHZ 14, 114; 20, 159 [BGH 03.03.1956 - IV ZR 301/55]; Baur, Sachenrecht 3. Aufl. S. 464; Erman/Hefermehl BGB 3. Aufl. § 950 Anm. 1; Flume NJW 1950, 841; Franke BB 1955, 717; Hofmann NJW 1962, 1798 [BFH 27.02.1962 - I - 208/60 S]; Laufke, Festschrift für Hueck S. 69; Möhring NJW 1960, 697; Westermann, Sachenrecht 4. Aufl. § 53 III 2 d; Wolff/Raiser, Sachenrecht 10. Bearb. § 73 Fn. 4; Zeuner, JZ 1955, 195).
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 39/76

    Fristlose Kündigung von Krediten durch die Bank ohne vorherige Warnung oder

    War die Aufhebung der Geschäftsverbindung rechtlich zulässig, so ist sie grundsätzlich nicht sittenwidrig im Sinn von § 826 BGB, auch wenn dadurch ein im Aufbau befindliches Unternehmen schwer getroffen wird oder, wie die Klägerin vorgetragen hat, eine sich abzeichnende günstige Entwicklung eines Unternehmens abgebrochen wird (vgl. dazu BGH MDR 1956, 473, 475).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 122/90

    Pajero - Verleiten zum Vertragsbruch; Erstbegehungsgefahr

    Schriftsätzlich nicht festgehaltener mündlicher Vortrag kann in eine Entscheidung nur dann Eingang finden, wenn sie von den Richtern getroffen wird, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, was auch gilt, wenn im schriftlichen Verfahren entschieden wird (BGH, Urt. v. 3.3.1956 - IV ZR 301/55, MDR 1956, 473, 474) [BGH 03.03.1956 - IV ZR 301/55].
  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 30/60

    Halbscheidige Giebelmauer

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  • OLG Köln, 09.12.2011 - 19 U 48/11

    Schadensersatzansprüche wegen verschwiegener Mängel bei Abschluss eines

    Maßgebend für die Beurteilung, ob es sich um einen Bestandteil, eine selbständige Sache oder um ein Zubehörstück handelt, sind die Verkehrsanschauung und die natürliche Betrachtung unter Zugrundelegung eines technisch-wirtschaftlichen Standpunkts (BGHZ 20, 154).
  • LG Hamburg, 01.07.2008 - 312 O 310/08

    Wettbewerbsrecht: Einbau von Fail-Safe-Schaltern in Alt-Röntgengeräte ohne

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich um einen Bestandteil, eine selbständige Sache innerhalb einer Sachgesamtheit oder um Zubehör (§ 97 BGB) handelt, sind die Verkehrsauffassung und die natürliche Betrachtungsweise unter Zugrundelegung eines technisch-wirtschaftlichen Standpunktes (BGHZ 20, 154, 157).

    Ob sie derart fest miteinander verbunden werden, dass sie nicht mehr voneinander getrennt werden können oder ob der Schalter lediglich mit dem Röntgengerät verschraubt wird und gegebenenfalls auch wieder ausgebaut werden kann, ist für die Beurteilung, ob es sich um einen Bestandteil handelt, unerheblich, da die verschiedenen Teile vom Verkehr jedenfalls als eine einheitliche Sache aufgefasst werden (ähnlich BGHZ 20, 154, 157 f.: elektrische Messgeräte, die in andere Apparate eingebaut werden, um deren Betrieb zu ermöglichen, sind - allerdings keine wesentlichen - Bestandteile).

  • BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56

    Schiffsmotor als wesentlicher Bestandteil

  • BGH, 10.03.1972 - V ZR 87/70

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Berufungsgerichtes im schriftlichen

  • VG Düsseldorf, 02.12.2003 - 17 K 6449/01
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 48/69

    Ermittlung der Rechtmäßigkeit eines verlängerten Eigentumsvorbehalts - Anspruch

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 9 S 2696/89

    Zur Förderfähigkeit von Laboreinrichtungsgegenständen

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