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   BGH, 28.05.1957 - VI ZR 136/56   

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BGH, 28.05.1957 - VI ZR 136/56 (https://dejure.org/1957,276)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1957 - VI ZR 136/56 (https://dejure.org/1957,276)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1957 - VI ZR 136/56 (https://dejure.org/1957,276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 325
  • NJW 1957, 1187
  • VersR 1957, 528
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 06.03.1935 - I 82/34

    Kann sich jemand, der wegen Schädigung eines Minderjährigen in Anspruch genommen

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  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

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  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgesetzt und ebenfalls im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung Schutzpflichten zugunsten Dritter begründet (für Personenbeförderung s. BGH, Urt. v. 28.05.1957 - VI ZR 136/56, VersR 1957, 455; BGH, Urt. v. 27.11.1959 - VI ZR 112/59, VersR 1960, 153, 155 f.; für den Mietvertrag s. BGHZ 5, 378, 384; für Dienst- und Werkvertrag etwa BGH, Urt. v. 24.02.1954 - VI ZR 315/52, NJW 1954, 874; für die Krankenbehandlung BGHZ 1, 383, 386).
  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für

    Wurde in den angeführten Entscheidungen maßgeblich auf die öffentlich-rechtliche Natur der von dem jeweiligen Dritten entfalteten Tätigkeit abgestellt und hierin ein Hinderungsgrund für seine Einstufung als Erfüllungsgehilfe erblickt, so hat andererseits der VI. Zivilsenat in BGHZ 24, 325 (dazu Anm. Hauß in LM BGB § 254 Ea Nr. 5) keine Bedenken getragen, den § 278 BGB auf ein städtisches Jugendamt anzuwenden, das im Rahmen einer Landverschickung gesundheitsgefährdeter Kinder öffentliche Amtstätigkeit ausübte.

    Ebensowenig spielt es eine Rolle, inwieweit der Schuldner in der Lage bleibt, auf das Verhalten seines Gehilfen Einfluß zu nehmen (BGHZ 24, 325, 329).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 4 U 210/08

    Tierhalterhaftung: Anspruch wegen des Reitunfalls einer Zwölfjährigen unter

    Ein solcher Zusammenhang kann angenommen werden, wenn die Haftung sich im Wesentlichen aus einem besonderen Schuldverhältnis wie einem Vertrag ergibt, mit dem der Geschädigte mit dem Haftenden verbunden ist (vgl. BGH NJW 1968, 1323 f.), oder wenn das besondere Schuldverhältnis besondere Pflichten für den Geschädigten enthält, den Schaden zu vermeiden (vgl. BGHZ 24, 325 ff.; BGH NJW 1964, 1670, 1671 unter II 3).
  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 205/82

    Haftung des Vertragspartners für Pflichtwidrigkeiten des Notars im Rahmen

    Es kommt nicht darauf an, welche rechtliche Beziehung zwischen dem Schuldner und seiner Hilfsperson besteht und ob die Hilfsperson einem Weisungsrecht des Schuldners unterliegt (BGHZ 24, 325, 329); maßgebend ist allein, daß der Schuldner sich im eigenen Interesse eines Dritten zur Erfüllung seiner eigenen Pflichten bedient (vgl. Mot. II 30; BGH aaO).

    Für den hiernach entscheidenden Gedanken der Arbeitsteilung ist es unerheblich, auf welcher Rechtsgrundlage der eingeschaltete Dritte tätig wird und ob der Schuldner auf seine Tätigkeit Einfluß nehmen kann (BGHZ 24, 325, 329).

  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 148/59

    Vertrag zugunsten Dritter. Mitverschulden

    b) Das entspricht der in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und Bundesgerichtshofs entwickelten Auffassung (RGZ 98, 210; 127, 218, 222; 160, 155; 164, 397; BGHZ 24, 325; 26, 365; BGH in LM Nr. 5 zu § 157 BGB (D); Nr. 2 zu § 254 BGB (E); Nr. 5 zu § 254 BGB (E a); Nr. 11 und 18 zu § 328 BGB).

    Die Frage, ob sich in einem solchen Fall der geschädigte Dritte ein Mitverschulden des Vertragspartners des Schädigers gemäß § 254 BGB zurechnen lassen muss, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs bisher nur für den Fall entschieden und bejaht worden, dass der Vertragspartner gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe des Geschädigten war (BGHZ 9, 316; 24, 325; LM Nr. 2 zu § 254 BGB (E) mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 13.05.1997 - IX ZR 123/96

    Schadensersatzanspruch des in Aussicht genommenen Testamentserben gegen den Notar

    Dabei muß der geschädigte Dritte sich das Mitverschulden des Vertragspartners seines Schädigers anrechnen lassen, selbst wenn jener nicht sein Erfüllungsgehilfe oder gesetzlicher Vertreter ist (BGHZ 24, 325, 327 f; 33, 247, 250; BGH, Urt. v. 23. Juni 1965 - VIII ZR 201/63, NJW 1965, 1757, 1759; v. 10. November 1994 - III ZR 50/94, NJW 1995, 392, 393 [BGH 10.11.1994 - III ZR 50/94]; vgl. auch Lange, Schadensersatz 2. Aufl. § 10 XI 5 e [S. 599 f]).
  • LG Rostock, 04.07.2018 - 10 O 10/15
    In diesem Rahmen ist auch das Mitverschulden von Personen anrechenbar, welche der Aufsichtspflichtige mit der Beaufsichtigung betraut hat (BGH, Urteil vom 28. Mai 1957 - VI ZR 136/56 - Rn. 9 zitiert nach juris).

    Wie im Verhältnis des Klägers zum Beklagten zu 3) gehörte die Beaufsichtigung dabei nicht zum Rechts- und Pflichtenkreis des Beklagten zu 1), sondern zu dem des Klägers (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1957 - VI ZR 136/56 - Rn. 9).

  • BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68

    Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader

    Das hat der Senat sogar dann bejaht, wenn der Geschädigte nur insofern an dem zwischen anderen geschlossenen Vertrag beteiligt war, als er in den Schutzzweck dieses Vertrages einbezogen worden war (vgl. BGHZ 24, 325, 327 [BGH 28.05.1957 - VI ZR 136/56] und Urteil vom 30. April 1968 - VI ZR 29/67 - VersR 1968, 673).

    Das Berufungsgericht hat daher mit Recht angenommen, daß die Überwachung des Baggers darauf, ob er nicht unter zu niedrigen Brücken hängen bleibe, nicht nur Pflicht des Zweitbeklagten war, sondern auch zum Rechtskreis der Klägerin gehörte (vgl. BGHZ 24, 328 [BGH 28.05.1957 - VI ZR 136/56] ).

  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 228/81

    Mitwirkendes Verschulden des Geschädigten und gesamtschuldnerische Mithaftung

    Insoweit ist aber vorliegend zu berücksichtigen, daß R und die Bekl. zu 1 gegenüber der Kl. nach den §§ 830, 840 1, 421 BGB Gesamtschuldner sind und daß die Kl. im Verhältnis zwischen ihr und R mit Rücksicht auf die zu dieser bestehenden Vertragsbeziehung in jedem Falle - vorbehaltlich der gebotenen Ursachenabwägung - ein etwaiges mitwirkendes Verschulden zu vertreten hätte - sei es nach §§ 254, 31 BGB, sei es nach §§ 254, 278 BGB -, und zwar auch insoweit, als die Kl. ihren Anspruch nicht auf Vertrag, sondern auf unerlaubte Handlung stützt (BGHZ 9, 316 = NJW 1953, 977; BGHZ 24, 325 = NJW 1957, 1187; BGH, LM § 254 (E) BGB Nr. 2; NJW 1964, 1670).
  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82

    Abbruch einer Flugpauschalreise

    Daß er in Ausübung hoheitlicher Befugnisse hätte handeln können, steht seiner Rechtsstellung als "Hilfsperson" der Beklagten nicht entgegen (vgl. BGHZ 24, 325 zur Tätigkeit des Jugendamtes, BGHZ 62, 119 zur Amtstätigkeit des Notars).
  • BGH, 16.04.1964 - III ZR 83/63
  • BGH, 30.04.1968 - VI ZR 29/67

    Schadensersatzansprüche nach dem Sturz eines Kinds von einem ungesichertem Balkon

  • OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 342/12

    Haftung des Busunternehmers: Sorgfaltspflichtverletzung durch fehlende Sicherung

  • AG Oldenburg/Holstein, 20.07.2010 - 23 C 927/09

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund Greifens in das Lenkrad durch den

  • BGH, 11.10.1990 - III ZR 291/89

    Amtspflichten des Schulträgers gegenüber einem mit Schulbusfahrten beauftragten

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 149/99

    Mitverschulden einer unerfahrenen Reiterin; Höhe des Schmerzensgeldes wegen

  • OLG Frankfurt, 04.05.1994 - 7 U 133/92

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb einer Kleinbahn - Unfall mit Kindern

  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 526/80
  • BGH, 22.10.1957 - VI ZR 227/56
  • OLG München, 11.12.1990 - 5 U 3781/90

    Unbeabsichtigter Sturz; Fahrgast; fahrender Eisenbahnzug; Höhere Gewalt;

  • BGH, 31.03.1960 - III ZR 37/59

    Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters

  • BGH, 22.11.1960 - VI ZR 23/60

    Ansprüche aus einem Verkehrsunfall - Verletzung des Vorfahrtsrechts - Minderung

  • OLG Düsseldorf, 17.07.1997 - 10 U 11/95

    Zur Haftung des Werkunternehmers und der Kindertagesstätte bei Unfällen mit

  • OLG Karlsruhe, 04.11.2013 - 1 U 35/13

    Verkehrsunfallhaftung: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers bei Teilnahme

  • BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60

    Übergang eines Schadensersatzanspruchs eines unfallverletzten Beamten wegen

  • BGH, 17.09.1959 - VII ZR 60/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1958 - VI ZR 107/57
  • OLG Bremen, 04.06.1980 - 5 O 1366/79

    Verantwortlichkeit für die Veranlassung eines Kindes zum Überqueren eines

  • BGH, 08.07.1963 - VII ZR 44/62

    Rechtsmittel

  • OLG Neustadt, 12.11.1958 - 1 U 128/58
  • AG Langen, 28.09.2015 - 55 C 166/13
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 120/58

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57   

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https://dejure.org/1957,551
BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57 (https://dejure.org/1957,551)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1957 - IV ZB 53/57 (https://dejure.org/1957,551)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1957 - IV ZB 53/57 (https://dejure.org/1957,551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 372
  • NJW 1957, 1187
  • DB 1957, 683
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 09.02.1925 - V 161/24

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57
    Das Amtsgericht hat den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, der Vertrag bedürfe zwar entgegen der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 108, 356; 110, 173) dieser Genehmigung.

    Der Senat tritt insoweit der Ansicht des Reichsgerichts bei, wie sie sich aus den in RGZ 108, 356 und 110, 173 veröffentlichten Entscheidungen ergibt.

  • RG, 01.07.1924 - V B. 2/24
    Auszug aus BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57
    Das Amtsgericht hat den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, der Vertrag bedürfe zwar entgegen der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 108, 356; 110, 173) dieser Genehmigung.

    Der Senat tritt insoweit der Ansicht des Reichsgerichts bei, wie sie sich aus den in RGZ 108, 356 und 110, 173 veröffentlichten Entscheidungen ergibt.

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Sie wären als Teil des Erwerbsvorgangs auch unabhängig hiervon nicht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB genehmigungspflichtig (BGH, Beschluss vom 6. Juni 1957 - IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374 f.; Urteil vom 7. Oktober 1997 - XI ZR 129/96, NJW 1998, 453; RGZ 108, 356, 364 f.; MünchKomm-BGB/Wagenitz, aaO, § 1821 Rn. 23; Staudinger/Engler, aaO, § 1821 Rn. 44 f.).
  • BGH, 11.03.2021 - V ZB 127/19

    Nießbrauch bei Grundstückserwerb durch Minderjährigen genehmigungsbedürftig?

    Mangels Verfügung nicht genehmigungsbedürftig nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist daher die Entgegennahme der Auflassung eines Grundstücks (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 17; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs, 8. Aufl., § 1821 Rn. 25 mwN), und zwar auch dann, wenn vorhandene Belastungen bestehen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 1957 - IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374 f.; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs, 8. Aufl., § 1821 Rn. 27).

    Mit Blick auf den Schutzzweck der Norm ist die Genehmigung aber nicht erforderlich, wenn die Bestellung im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks erfolgt und sich bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil des Erwerbsvorgangs darstellt, so dass dem Minderjährigen von vornherein nur belastetes Eigentum zukommen soll (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 17; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1997 - XI ZR 129/96, FamRZ 1998, 24, 25; Beschluss vom 6. Juni 1957 - IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374 f.; RGZ 108, 356, 363 f.; RGZ 110, 173, 175).

  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76

    Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs

    Der Senat geht mit der im Zivilrecht herrschenden Ansicht davon aus, daß bei der Veräußerung eines Grundstücks unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchsrechts für den Veräußerer der Erwerber von vornherein nur das mit dem Nießbrauch belastete Eigentum an dem Grundstück erwirbt und der Veräußerer mit dem Nießbrauch die Nutzungsmöglichkeit zurückbehält, die ihm zuvor aufgrund seines Eigentums zustand (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 1957 IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374; Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Juni 1967 2 Z 26/67, Neue Juristische Wochenschrift 1967 S. 1912; vgl. ferner Heck, Grundriß des Sachenrechts, § 21, S. 83 - Erwerb deducto usufructu - Flume Allgemeiner Teil BGB, 2. Bd., 3. Aufl., S. 192).

    Die Annahme, daß der Erwerber belastetes Eigentum erlange, entspreche jedoch "allein der hier notwendigen wirtschaftlichen Beurteilung" (BGHZ 24, 372, 374).

  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

    Eine auf die Umstände des Einzelfalles bezogene Erweiterung des Kreises der genehmigungsbedürftigen Geschäfte durch analoge Gesetzesanwendung ist mithin ausgeschlossen (vgl. BGHZ 17, 160, 163 [BGH 30.04.1955 - II ZR 202/53]; 24, 372, 376; 38, 26, 28; 52, 316, 319; 60, 385, 389/390; Senatsurteil vom 25. Januar 1974, V ZR 69/72, LM BGB § 1822 Nr. 5 = NJW 1974, 1134, 1135).

    Daher durften die Eltern oder der vertretungsberechtigte Elternteil ein Grundstück für das minderjährige Kind auch dann erwerben, wenn sich der Veräußerer oder Schenker den Nießbrauch vorbehielt (BGHZ 24, 372 im Anschluß an RGZ 108, 356; 110, 173; ebenso das Schrifttum, vgl. Staudinger/Engler a.a.O. §§ 1821, 1822 Rdn. 21; Gernhuber, Familienrecht 3. Aufl. § 52 V 4 und dort Fußn. 16; MünchKomm/Hinz § 1643 Rdn. 7).

  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 129/96

    Genehmigungsbedürftigkeit der Belastung von Grundstücken im Zusammenhang mit dem

    Das gilt nicht nur für die Bestellung eines Grundpfandrechts zur Finanzierung des Grundstückskaufpreises, sondern auch für alle anderen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb vorgenommenen Belastungen wie zum Beispiel Nießbrauchsbestellungen (BGHZ 24, 372, 374 f.; Staudinger/Engler, 12. Aufl., § 1821 Rdn. 44, 45; Erman/Holzhauer, 9. Aufl., § 1821 Rdn. 9; jeweils m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 15.02.1979 - BReg. 2 Z 29/78

    Überlassung eines mit Grundpfandrechten über seinen Wert belasteten Grundstückes

    Auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.6.1957 ( BGHZ 24, 372 ), in der ausgesprochen ist, daß das Rechtsgeschäft, durch das der durch seinen Vater vertretene Minderjährige Grundstücke erwirbt und sich dabei verpflichtet, u. a. bestimmten Personen Nießbrauchsrechte an den Grundstücken einzuräumen, keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, liegt die Erwägung zugrunde, daß nur das dem Minderjährigen bereits gehörende Grundvermögen des Schutzes nach § 1821 Nrn. 1-4 BGB bedarf.
  • BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73

    Vormund; Versagung; Genehmigung; Vertragspartner; Stellungnahme;

    Unter diesem Gesichtspunkt sind in der Rechtsprechung wiederholt sowohl schenkungsweise Grundstücksüberlassungen an Minderjährige unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs (Wohnrechts) für den Schenker oder unter Übernahme der auf dem geschenkten Grundstück ruhenden Belastungen (BGHZ 24, 372/374; OGHBrZ NJW 1949, 260; BayObLGZ 1967, 245/247; OLG Bamberg a.a.O.; vgl. BayObLGZ 1968, 1/3; 1953, 183/188) als auch Schenkungen von beweglichen Sachen unter Nießbrauchvorbehalt (RGZ 148, 321) als zulässig angesehen worden; in keinem Fall wurde wegen der belastenden Auflage die Genehmigungsbedürftigkeit derartiger Verträge (vgl.§ 1821 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4, § 1822 Nr. 10 BGB) bejaht.

    Bei der auch vorliegend gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (BGHZ 24, 372/374) steht nichts im Weg, die Zuwendung der Sparkonten an die Kinder als Schenkung mit der Auflage zu werten, das unentgeltlich Zugewendete dem Vater wieder als Darlehen zurückzugewähren.

  • KG, 05.09.2019 - 1 W 227/19

    Wohnungsgrundbucheintragung: Familiengerichtliche Genehmigung bei Übertragung

    § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB schützt nur das dem Minderjährigen bereits gehörende Grundvermögen (BGH, FamRZ 1998, 24, 25; BGHZ 24, 372, 375).
  • FG Hamburg, 04.04.2000 - II 538/99

    Nutzung einer Wohnung aufgrund eines vorbehaltenen Nießbrauchsrechtes

    Der Veräußerer behält sich mit dem Nießbrauch die Nutzungsmöglichkeit zurück, die ihm zuvor aufgrund seines Eigentums zustand (BGH-Beschluss v. 6.6.1957 IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372).

    Die Annahme, dass der Erwerber belastetes Eigentum erlange, entspreche jedoch allein der hier notwendigen wirtschaftlichen Beurteilung (vgl. BGHZ 24, 372, 374; Petzold in MünchKomm, BGB , 3. Aufl. Rz 27 vor 1030 jeweils zur Frage, ob die Schenkung eines Grundstücks unter Einräumung eines Nießbrauchsrechts ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft ist).

  • LG Traunstein, 11.01.1982 - 5 T 1669/81

    Zur Entwurfsgebühr gern. § 145 KostG und zum Geschäftswert bei Entwurf für

    Der Senat geht mit der im Zivilrecht herrschenden Ansicht davon aus, daß bei der Veräußerung eines Grundstücks unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchsrechts für den Veräußerer der Erwerber von vornherein nur das mit dem Nießbrauch belastete Eigentum an dem Grundstück erwirbt und der Veräußerer mit dem Nießbrauch die Nutzungsmöglichkeit zurückbehält, die ihm zuvor aufgrund seines Eigentums zustand (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 1957 IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374; Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Juni 1967 …

    Die Annahme, daß der Erwerber belastetes Eigentum erlange, entspreche jedoch "allein der hier notwendigen wirtschaftlichen Beurteilung" ( BGHZ 24, 372, 374).

  • OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93

    Kosten eines für erledigt erklärten Rechtsstreits; Anspruch auf Zustimmung zur

  • BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 135/91

    Surrogaterwerb durch Testamentsvollstrecker; keine vormundschaftsgerichtliche

  • BGH, 19.06.1961 - III ZR 89/60
  • OLG Nürnberg, 05.10.2004 - 2 U 2279/04
  • BGH, 25.01.1974 - V ZR 69/72

    Anforderungen an die Eintragung eines Wegerechtes im Grundbuch - Übernahme einer

  • BGH, 24.01.1969 - V ZR 41/65

    Abschluss eines Grundstückskaufvertrags mit Rentenleistungspflicht als

  • OLG Dresden, 30.11.2016 - 17 W 1116/16
  • BayObLG, 14.11.1991 - 2 BReg Z 135/91

    Erbeinsetzung durch Testament; Testamentarische Ernennung eines

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