Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 24.07.1957 | BGH, 25.06.1957 | BVerfG, 23.07.1957

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,10
BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 (https://dejure.org/1957,10)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 (https://dejure.org/1957,10)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 1957 - 1 BvL 23/52 (https://dejure.org/1957,10)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,10) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • opinioiuris.de

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des hamburgischen Hundesteuergesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 89
  • NJW 1957, 1395 (Ls.)
  • DVBl 1957, 642
  • DÖV 1957, 862
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (244)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
    Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung ergehen, da kein zum Beitritt Berechtigter dem Verfahren beigetreten ist (BVerfGE 2, 213 [217 f.]).
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
    Das Rechtsstaatsprinzip verbietet - wie auch das Oberverwaltungsgericht nicht verkennt - nicht jede Rückwirkung, auch dann nicht, wenn nachträglich an einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Tatbestand angeknüpft wird (vgl. BVerfGE 1, 264 [280]; 2, 237 [264 ff.]; 3, 58 [150]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
    Das Rechtsstaatsprinzip verbietet - wie auch das Oberverwaltungsgericht nicht verkennt - nicht jede Rückwirkung, auch dann nicht, wenn nachträglich an einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Tatbestand angeknüpft wird (vgl. BVerfGE 1, 264 [280]; 2, 237 [264 ff.]; 3, 58 [150]).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
    Das Rechtsstaatsprinzip verbietet - wie auch das Oberverwaltungsgericht nicht verkennt - nicht jede Rückwirkung, auch dann nicht, wenn nachträglich an einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Tatbestand angeknüpft wird (vgl. BVerfGE 1, 264 [280]; 2, 237 [264 ff.]; 3, 58 [150]).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Zwar enthält dieses Prinzip nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl BVerfGE 7, 89 (92f); 25, 269 (290); 28, 264 (272); 35, 41 (47); NJW 1977, 892 (893)) keine für jeden Sachverhalt in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote oder Verbote von Verfassungsrang; dieser Verfassungsgrundsatz bedarf vielmehr der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten, wobei fundamentale Elemente des Rechtsstaates und die Rechtsstaatlichkeit im ganzen gewahrt bleiben müssen.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Das Rechtsstaatsprinzip umfasst als eine der Leitideen des Grundgesetzes auch die Forderung nach materieller Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 7, 194 ; 45, 187 ; 74, 129 ; 122, 248 ) und schließt den Grundsatz der Rechtsgleichheit als eines der grundlegenden Gerechtigkeitspostulate ein (vgl. BVerfGE 84, 90 ).

    Dies ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 74, 358 ; vgl. auch BVerfGE 7, 89 ; 57, 250 ; 65, 283 ).

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Das Rechtsstaatsprinzip umfasst als eine der Leitideen des Grundgesetzes auch die Forderung nach materieller Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 7, 194 ; 45, 187 ; 74, 129 ; 122, 248 ) und schließt den Grundsatz der Rechtsgleichheit als eines der grundlegenden Gerechtigkeitspostulate ein (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,42
BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53 (https://dejure.org/1957,42)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.1957 - 1 BvR 535/53 (https://dejure.org/1957,42)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 1957 - 1 BvR 535/53 (https://dejure.org/1957,42)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,42) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Zivilprozeß - Beschwerdeverfahren - Beschwerdegegner

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 95
  • NJW 1957, 1395
  • DVBl 1957, 644
  • DÖV 1959, 398
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53

    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53
    Zu der von dem Beschwerdeführer erbetenen Anordnung, die Erstattung der ihm erwachsenen Auslagen aus der Staatskasse anzuordnen, bestand kein Anlaß; einer Entscheidung darüber, ob eine solche Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren zulässig wäre, bedarf es daher nicht (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1957 - 1 BvR 270/53 -).
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53
    Vielmehr ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs von solcher Bedeutung (vgl. BVerfGE 4, 190 [192]), daß er auch im Zivilprozeß in jedem Fall zu beachten ist, wenn im Beschwerdeverfahren eine Entscheidung zuungunsten des Beschwerdegegners abgeändert werden soll; von Sonderfällen wie z.B. dem Arrestverfahren abgesehen, in denen eine Überraschungswirkung erforderlich und gerechtfertigt sein mag, widerspricht es rechtsstaatlichen Grundsätzen, einen Prozeßbeteiligten mit einem Beschwerdebeschluß zu überraschen, ohne daß er überhaupt gewußt hat, daß ein Beschwerdeverfahren anhängig und ein Beschwerdegericht mit seiner Sache befaßt war.
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53
    Auch im Beschwerdeverfahren gilt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (BVerfGE 6, 12).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Der Beschwerdeführer hat insoweit die Möglichkeit eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht substantiiert dargelegt (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 60, 313 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Die angegriffenen Gerichtsentscheidungen beruhen auch auf dem festgestellten Verfassungsverstoß, da nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Gerichte im Fall ordnungsgemäßer Prüfung zu einem für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis gelangt wären (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 55, 95 ; 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 843/93 -, NJW 1994, S. 847).
  • BVerfG, 16.07.2016 - 2 BvR 1614/14

    Unwirksame Zustellung an die Partei nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

    Schließlich beruht das angegriffene Urteil auf der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 89, 381 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1957 - VI ZR 178/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1233
BGH, 25.06.1957 - VI ZR 178/56 (https://dejure.org/1957,1233)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1957 - VI ZR 178/56 (https://dejure.org/1957,1233)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1957 - VI ZR 178/56 (https://dejure.org/1957,1233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,1233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1395
  • VersR 1957, 505
  • DB 1957, 918
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.1954 - VI ZR 100/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1957 - VI ZR 178/56
    Nach dieser Rechtsprechung schließt der in einem Abfindungsvergleich erklärte Verzicht auf weitere Ansprüche aus einer Körperverletzung die Geltendmachung weiterer Ansprüche nicht aus, wenn sich die Parteien bei Vergleichsabschluß übereinstimmend einen begrenzten Schadenskreis vorgestellt haben, wenn der nachträglich aufgetretene Schaden objektiv außerhalb des Vorgestellten liegt, wenn er weiter nach dem damaligen Sachstand subjektiv nicht vorhersehbar war und wenn er schließlich so erheblich ist, daß beide Parteien bei seiner Kenntnis nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs den Vergleich nicht abgeschlossen hätten (RGZ 131, 278; 159, 264; RG JW 1934, 3265; 1937, 1235; 1938, 1167; BGH Urteile vom 16. Juni 1954 - VI ZR 100/53 - VRS 7, 81 Nr. 37 = VersR 1954, 405; 11. Mai 1954 - VI ZR 55/54 - VRS 9, 1 = VersR 1955, 404 und 1. Dezember 1955 - II ZR 74/54 - NJW 1956, 217 = VRS 10, 90 Nr. 36 = VersR 1956, 29).

    Für eine solche einschränkende Auslegung eines Abfindungsvergleichs ist jedoch, wie ebenfalls in der Rechtsprechung anerkannt ist, kein Raum, wenn die Parteien über die bei Vergleichsabschluß bestehende und zu erwartende Gestaltung der Schadensfolgen hinaus Vorsorge treffen wollten (vgl. u.a. RGZ 159, 264 [266] und BGH Urteil vom 16. Juni 1954 a.a.O.).

  • RG, 16.12.1938 - VII 160/38

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein im Vergleichswege erklärter Verzicht auf

    Auszug aus BGH, 25.06.1957 - VI ZR 178/56
    Nach dieser Rechtsprechung schließt der in einem Abfindungsvergleich erklärte Verzicht auf weitere Ansprüche aus einer Körperverletzung die Geltendmachung weiterer Ansprüche nicht aus, wenn sich die Parteien bei Vergleichsabschluß übereinstimmend einen begrenzten Schadenskreis vorgestellt haben, wenn der nachträglich aufgetretene Schaden objektiv außerhalb des Vorgestellten liegt, wenn er weiter nach dem damaligen Sachstand subjektiv nicht vorhersehbar war und wenn er schließlich so erheblich ist, daß beide Parteien bei seiner Kenntnis nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs den Vergleich nicht abgeschlossen hätten (RGZ 131, 278; 159, 264; RG JW 1934, 3265; 1937, 1235; 1938, 1167; BGH Urteile vom 16. Juni 1954 - VI ZR 100/53 - VRS 7, 81 Nr. 37 = VersR 1954, 405; 11. Mai 1954 - VI ZR 55/54 - VRS 9, 1 = VersR 1955, 404 und 1. Dezember 1955 - II ZR 74/54 - NJW 1956, 217 = VRS 10, 90 Nr. 36 = VersR 1956, 29).

    Für eine solche einschränkende Auslegung eines Abfindungsvergleichs ist jedoch, wie ebenfalls in der Rechtsprechung anerkannt ist, kein Raum, wenn die Parteien über die bei Vergleichsabschluß bestehende und zu erwartende Gestaltung der Schadensfolgen hinaus Vorsorge treffen wollten (vgl. u.a. RGZ 159, 264 [266] und BGH Urteil vom 16. Juni 1954 a.a.O.).

  • BGH, 11.05.1955 - VI ZR 55/54
    Auszug aus BGH, 25.06.1957 - VI ZR 178/56
    Nach dieser Rechtsprechung schließt der in einem Abfindungsvergleich erklärte Verzicht auf weitere Ansprüche aus einer Körperverletzung die Geltendmachung weiterer Ansprüche nicht aus, wenn sich die Parteien bei Vergleichsabschluß übereinstimmend einen begrenzten Schadenskreis vorgestellt haben, wenn der nachträglich aufgetretene Schaden objektiv außerhalb des Vorgestellten liegt, wenn er weiter nach dem damaligen Sachstand subjektiv nicht vorhersehbar war und wenn er schließlich so erheblich ist, daß beide Parteien bei seiner Kenntnis nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs den Vergleich nicht abgeschlossen hätten (RGZ 131, 278; 159, 264; RG JW 1934, 3265; 1937, 1235; 1938, 1167; BGH Urteile vom 16. Juni 1954 - VI ZR 100/53 - VRS 7, 81 Nr. 37 = VersR 1954, 405; 11. Mai 1954 - VI ZR 55/54 - VRS 9, 1 = VersR 1955, 404 und 1. Dezember 1955 - II ZR 74/54 - NJW 1956, 217 = VRS 10, 90 Nr. 36 = VersR 1956, 29).
  • BGH, 01.12.1955 - II ZR 74/54

    Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers gegenüber der

    Auszug aus BGH, 25.06.1957 - VI ZR 178/56
    Nach dieser Rechtsprechung schließt der in einem Abfindungsvergleich erklärte Verzicht auf weitere Ansprüche aus einer Körperverletzung die Geltendmachung weiterer Ansprüche nicht aus, wenn sich die Parteien bei Vergleichsabschluß übereinstimmend einen begrenzten Schadenskreis vorgestellt haben, wenn der nachträglich aufgetretene Schaden objektiv außerhalb des Vorgestellten liegt, wenn er weiter nach dem damaligen Sachstand subjektiv nicht vorhersehbar war und wenn er schließlich so erheblich ist, daß beide Parteien bei seiner Kenntnis nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs den Vergleich nicht abgeschlossen hätten (RGZ 131, 278; 159, 264; RG JW 1934, 3265; 1937, 1235; 1938, 1167; BGH Urteile vom 16. Juni 1954 - VI ZR 100/53 - VRS 7, 81 Nr. 37 = VersR 1954, 405; 11. Mai 1954 - VI ZR 55/54 - VRS 9, 1 = VersR 1955, 404 und 1. Dezember 1955 - II ZR 74/54 - NJW 1956, 217 = VRS 10, 90 Nr. 36 = VersR 1956, 29).
  • RG, 05.02.1931 - VIII 470/30

    1. Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen gegen Krankenkassen und Kassenärzte.

    Auszug aus BGH, 25.06.1957 - VI ZR 178/56
    Nach dieser Rechtsprechung schließt der in einem Abfindungsvergleich erklärte Verzicht auf weitere Ansprüche aus einer Körperverletzung die Geltendmachung weiterer Ansprüche nicht aus, wenn sich die Parteien bei Vergleichsabschluß übereinstimmend einen begrenzten Schadenskreis vorgestellt haben, wenn der nachträglich aufgetretene Schaden objektiv außerhalb des Vorgestellten liegt, wenn er weiter nach dem damaligen Sachstand subjektiv nicht vorhersehbar war und wenn er schließlich so erheblich ist, daß beide Parteien bei seiner Kenntnis nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs den Vergleich nicht abgeschlossen hätten (RGZ 131, 278; 159, 264; RG JW 1934, 3265; 1937, 1235; 1938, 1167; BGH Urteile vom 16. Juni 1954 - VI ZR 100/53 - VRS 7, 81 Nr. 37 = VersR 1954, 405; 11. Mai 1954 - VI ZR 55/54 - VRS 9, 1 = VersR 1955, 404 und 1. Dezember 1955 - II ZR 74/54 - NJW 1956, 217 = VRS 10, 90 Nr. 36 = VersR 1956, 29).
  • BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66

    Anfechtung eines Prozeßvergleichs wegen Willensmängeln des Prozeßbevollmächtigten

    Der BGH hat wiederholt ausgesprochen, daß ein solcher Einwand auch gegenüber Vergleichen denkbar, jedoch im Interesse der Rechtssicherheit Zurückhaltung geboten sei, einen solchen Fall anzunehmen (vgl. BGH, NJW 57, 1395 = LM Nr. 11 und Nr. 16 zu § 779 BGB).
  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße

    Nach gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 12, 136, 138; BGH, VersR 1957, 505) muss bei einem Güterfernverkehrsunternehmer stets angenommen werden, er wolle seine Beförderungsverträge zu den Bedingungen der Kraftverkehrsordnung als der für sein Gewerbe maßgebender Vortragsordnung abschließen, wenn er nicht klar etwas Abweichendes zu erkennen gibt.
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81

    Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei

    Will der Kläger nunmehr dennoch von ihm abweichen und Nachforderungen stellen, muß er dartun, daß ihm ein Festhalten am Vergleich nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist, weil entweder die Geschäftsgrundlage für den Vergleich weggefallen ist bzw. sich geändert hat, so daß eine Anpassung an die veränderten Umstände erforderlich erscheint, oder weil nachträglich erhebliche Äquivalenzstörungen in den Leistungen der Parteien eingetreten sind, die für den Kläger nach den gesamten Umständen des Falles eine ungewöhnliche Härte bedeuten würden (vgl. dazu die Senatsurteile vom 25. Juni 1957 - VI ZR 178/56 - VersR 1957, 505, 506 und vom 28. Februar 1961 - VI ZR 95/60 - VersR 1961, 382, 383 m.w.Nachw.).

    Fallen, wie hier, die eingetretenen Veränderungen in den vom Geschädigten übernommenen Risikobereich, muß dieser grundsätzlich auch bei erheblichen Opfern, wie sie sich später herausstellen, die Folgen tragen (Senatsurteil vom 25. Juni 1957 - a.a.O. - S. 508).

  • OLG Koblenz, 29.09.2003 - 12 U 854/02

    Verbindlichkeit eines Abfindungsvergleichs über Schmerzensgeld: Auftreten

    Es geht zu weit, wenn von der Versicherungsgesellschaft gefordert wird, dass sie weitere Umstände dartut, die Schlüsse auf das zulassen, was die Parteien eindeutig erklärt haben (BGH NJW 1957, 1395).

    Fallen die eingetretenen Veränderungen in den vom Geschädigten übernommenen Risikobereich, so muss dieser grundsätzlich auch bei erheblichen Opfern, wie sie sich später herausstellen, die Folgen tragen (vgl. BGH VersR 1957, 505, 508; 1990, 984; NJW 1984, 115, 116).

  • OLG Koblenz, 28.06.2007 - 5 U 209/07

    Wirksamkeit eines Abfindungsvergleichs über einen Pflichtteilsanspruch bei

    Damit ist es grundsätzlich nicht angängig, über den Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung, des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB ) oder eines Vergleichsirrtums (§ 779 BGB ) noch irgendwelche zusätzlichen Rechte geltend zu machen (BGH NJW 1957, 1395 ; Habersack in Münchener Kommentar, BGB , 4. Aufl., § 779 Rn. 47; Marburger in Staudinger, BGB , 2002 , § 779 Rn. 58f.).

    So ist schon zweifelhaft, ob der Betrag, um den sich die Klägerin benachteiligt sieht, absolut oder relativ von solchem Gewicht ist, dass der Verzicht auf ihn eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde (vgl. BGH NJW 1957, 1395 ; OLG Hamm VersR 1998, 631, 632).

  • BGH, 04.10.1988 - VI ZR 46/88

    Anpassung von außergerichtlichen Vergleichen über Unterhaltsschadensrenten

    Anders als beim Kapitalvergleich, bei dem die Absicht, die Sache endgültig erledigen zu wollen, in der Regel jede Nachforderung ausschließt (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1957 - VI ZR 178/56 = VersR 1957, 505, 506), ist beim Rentenvergleich dieser Formel eine so weitgehende Bedeutung nicht beizumessen.
  • BGH, 28.02.1961 - VI ZR 95/60

    Einschränkende Auslegung eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich von Ansprüchen

    Dabei ist das Berufungsgericht zutreffend von den Rechtsgrundsätzen ausgegangen, die nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs für die Auslegung eines solchen Vergleichs maßgebend sind (vgl. das Urteil des BGH vom 25. Juni 1957 - VI ZR 178/56 - NJW 1957, 1395 Nr. 4 = JZ 1958, 363 = LM BGB § 779 Nr. 11 und die in diesem Urteil angeführte weitere Rechtsprechung).

    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 25. Juni 1957 (a.a.O.) ausgesprochen, daß bei aller Anerkennung, die der Grundsatz der Vertragstreue verdient, Fälle denkbar sind, in denen gegenüber einem Vergleich der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung erhoben werden kann.

  • BGH, 22.04.1958 - VI ZR 74/57

    Rechtsmittel

    Insoweit hat der erkennende Senat (BGH NJW 1957, 1395) bereits dargelegt, welche Bedeutung dem Wortlaut einer Abfindungserklärung, soweit er klar und deutlich ist, zukommt.

    In Übereinstimmung mit ihm und auch Wussow (WI 1954, 154), der auf die Notwendigkeit besonders klarer Formulierung der Abfindungsverträge hinweist, ist aber erneut zu betonen, daß die Voraussetzungen der Unwirksamkeit im allgemeinen sehr streng zu fassen sind (Urteil des erkennenden Senats VI ZR 178/56 vom 25. Juni 1957; NJW 1957, 1395 = VersR 1957, 505).

  • OLG Köln, 22.10.2010 - 9 U 104/10

    Ausschluss weiterer Ansprüche aus der Gebäudeversicherung aufgrund eines

    Damit ist es grundsätzlich auch nicht angängig, über den Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung, des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) oder eines Vergleichsirrtums (§ 779 BGB) noch irgendwelche zusätzlichen Rechte geltend zu machen (vgl. BGH NJW 1957, 1395; BGH VersR 1983, 1034; OLG Köln NJW-RR 1988, 924; OLG Koblenz NJW 2004, 782; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 315; OLG Hamm NJW-RR 2006, 65).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06

    Bindungswirkung einer Abfindungsvereinbarung aus einem Verkehrsunfall bei sich

    1) Vereinbaren Parteien einen Abfindungsvergleich mit einer umfassenden Abgeltungsklausel, ist es eine Frage der Auslegung dieser Klausel, ob die Parteien auch unvorhergesehene und erst nach Vergleichsschluss eintretende Spätschäden einbeziehen wollten (Palandt/Sprau, Kommentar zum BGB, 65. Aufl., § 779, Rdnr. 12 mit Hinweis auf BGH LM Nr. 11, 16; PWW/Brödermann § 779, Rdnr. 17 mit Hinweis auf BGH NJW 1957, 1395; BGH NJW 1984, 115; AnwK-BGB/Giesler § 779, Rdnr. 44).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1983 - 3 UF 195/82

    Zur Endgültigkeit eines wirksamen Unterhaltsverzichts

  • LG Siegen, 24.01.2006 - 8 O 115/06

    Schadensersatzanspruch, Atembeschwerden, Klebstoff, Ausdünstungen, handelsüblich,

  • OLG Frankfurt, 03.03.1993 - 19 U 222/91

    Geltendmachung weiterer Ansprüche nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs;

  • BGH, 22.04.1965 - VII ZR 237/62

    Klage auf Zahlung der Vergütung aus dem Bau eines Einfamilienhauses - Vergütung

  • BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 485/59

    Sozialversicherungsgesetze - Schutzgesetze - Abfindungsvergleich - Beschränkte

  • BGH, 28.06.1967 - Ib ZR 115/65

    Fortführung einer Firma durch notariellen Vertrag - Voraussetzungen für die

  • BGH, 27.01.1967 - Ib ZR 6/65

    Zahlung einer Pauschalvergütung - Zahlung eines Erschwerniszuschlages -

  • BGH, 09.04.1959 - VII ZR 153/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 98/64

    Irrtum über die Geschäftsgrundlage eines Vergleichs - Zahlung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.07.1957 - 1 BvL 126/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,329
BVerfG, 23.07.1957 - 1 BvL 126/52 (https://dejure.org/1957,329)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.1957 - 1 BvL 126/52 (https://dejure.org/1957,329)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 1957 - 1 BvL 126/52 (https://dejure.org/1957,329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • parlanet.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 87
  • NJW 1957, 1395 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Das Landesverwaltungsgericht hatte das Verfahren zunächst durch Beschluß vom 25. November 1952 in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des § 54 SchlHGO ausgesetzt, da das Gericht diese Rechtsfrage bereits in einem anderen Verfahren (K. gegen M., BVerfG 1 BvL 126/52) dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung vorgelegt hatte.
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvL 9/72

    Gegenstandswertfestsetzung im Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG

    »Auch im Verfahren der Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist ein Gegenstandswert nach Maßgabe des § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO festzusetzen (Aufgabe von BVerfGE 7, 87).«.

    Der Kläger des Ausgangsverfahrens - nunmehr vertreten durch einen anderen Rechtsanwalt - hält den Antrag unter Berufung auf BVerfGE 7, 87 für unzulässig.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 23. Juli 1957 (BVerfGE 7, 87) entschieden, daß für eine Streitwertfestsetzung durch das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG kein Raum sei.

  • BFH, 24.10.1973 - VII B 150/70

    Vorabentscheidungsverfahren - Rechtsanwalt - Gerichtshof der Europäischen

    Nach allgemeiner Meinung ist die Auffassung des BVerfG im Beschluß vom 23. Juli 1957 1 BvL 126/52 (BVerfGE 7, 87), das Normenkontrollverfahren sei kostenrechtlich als Abschnitt des Ausgangsverfahrens zu betrachten, für den Rechtszustand nach dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (BGBl I 1957, 861) als überholt anzusehen (siehe Riedel-Corves-Sußbauer, a. a. O., Anm. 8 zu § 113; Gerold-Schmidt, a. a. O., Anm. 4 zu § 113).
  • BFH, 29.10.1968 - VII B 106/67

    EuGH - Verfahren zur Vorabentscheidung - Kostenrecht - Nationales Gericht -

    Die Auffassung des Senats steht ferner in Einklang mit der Rechtsprechung des BVerfG zur konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, wonach auch dieses Verfahren kostenrechtlich als Abschnitt des Ausgangsverfahrens gesehen werden muß (BVerfG-Urteil 1 BvL 126/52 vom 23. Juli 1957, BVerfGE 7, 87 [88]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht