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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56   

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https://dejure.org/1957,571
BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56 (https://dejure.org/1957,571)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1957 - VI ZR 225/56 (https://dejure.org/1957,571)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1957 - VI ZR 225/56 (https://dejure.org/1957,571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1
    Betrieb eines Lastzuges beim Abstellen zum Zwecke der Nachtruhe

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1878
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.1955 - VI ZR 128/54

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen zum Zwecke des Umladens abgestellten

    Auszug aus BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56
    Der Schutzzweck des § 7 StVG macht es gerade angesichts der gewaltigen Steigerung des Kraftwagenverkehrs und seiner Gefahren erforderlich, den Begriff des "Betriebs eines Kraftfahrzeugs" weit zu fassen und nicht schon dann eine Betriebsruhe und damit eine Freistellung von der Gefährdungshaftung anzunehmen, wenn das Kraftfahrzeug mit abgestelltem Motor auf der Fahrbahn anhält (vgl. die Urteile des Senats vom 16. April 1955 VI ZR 320/54 = VersR 1955, 345; vom 21. September 1955 VI ZR 128/54 = LM Nr. 12 zu § 7 StVG = VersR 1955, 678; vom 27. April 1956 VI ZR 23/54 = VersR 1956, 420 [422]; vom 12. Oktober 1956 VI ZR 175/55 = VersR 1956, 765; vgl. ferner Böhmer VersR 1957, 155 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 12.10.1956 - VI ZR 175/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56
    Der Schutzzweck des § 7 StVG macht es gerade angesichts der gewaltigen Steigerung des Kraftwagenverkehrs und seiner Gefahren erforderlich, den Begriff des "Betriebs eines Kraftfahrzeugs" weit zu fassen und nicht schon dann eine Betriebsruhe und damit eine Freistellung von der Gefährdungshaftung anzunehmen, wenn das Kraftfahrzeug mit abgestelltem Motor auf der Fahrbahn anhält (vgl. die Urteile des Senats vom 16. April 1955 VI ZR 320/54 = VersR 1955, 345; vom 21. September 1955 VI ZR 128/54 = LM Nr. 12 zu § 7 StVG = VersR 1955, 678; vom 27. April 1956 VI ZR 23/54 = VersR 1956, 420 [422]; vom 12. Oktober 1956 VI ZR 175/55 = VersR 1956, 765; vgl. ferner Böhmer VersR 1957, 155 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 16.04.1955 - VI ZR 320/54
    Auszug aus BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56
    Der Schutzzweck des § 7 StVG macht es gerade angesichts der gewaltigen Steigerung des Kraftwagenverkehrs und seiner Gefahren erforderlich, den Begriff des "Betriebs eines Kraftfahrzeugs" weit zu fassen und nicht schon dann eine Betriebsruhe und damit eine Freistellung von der Gefährdungshaftung anzunehmen, wenn das Kraftfahrzeug mit abgestelltem Motor auf der Fahrbahn anhält (vgl. die Urteile des Senats vom 16. April 1955 VI ZR 320/54 = VersR 1955, 345; vom 21. September 1955 VI ZR 128/54 = LM Nr. 12 zu § 7 StVG = VersR 1955, 678; vom 27. April 1956 VI ZR 23/54 = VersR 1956, 420 [422]; vom 12. Oktober 1956 VI ZR 175/55 = VersR 1956, 765; vgl. ferner Böhmer VersR 1957, 155 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 30.03.1955 - VI ZR 23/54
    Auszug aus BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56
    Der Schutzzweck des § 7 StVG macht es gerade angesichts der gewaltigen Steigerung des Kraftwagenverkehrs und seiner Gefahren erforderlich, den Begriff des "Betriebs eines Kraftfahrzeugs" weit zu fassen und nicht schon dann eine Betriebsruhe und damit eine Freistellung von der Gefährdungshaftung anzunehmen, wenn das Kraftfahrzeug mit abgestelltem Motor auf der Fahrbahn anhält (vgl. die Urteile des Senats vom 16. April 1955 VI ZR 320/54 = VersR 1955, 345; vom 21. September 1955 VI ZR 128/54 = LM Nr. 12 zu § 7 StVG = VersR 1955, 678; vom 27. April 1956 VI ZR 23/54 = VersR 1956, 420 [422]; vom 12. Oktober 1956 VI ZR 175/55 = VersR 1956, 765; vgl. ferner Böhmer VersR 1957, 155 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • RG, 12.11.1928 - VI 173/28

    Ist ein Unfall "beim Betrieb" eines stillstehenden Kraftfahrzeugs erfolgt, wenn

    Auszug aus BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56
    Bereits das Reichsgericht hatte diesen Gesichtspunkt mit Recht als für die Entscheidung unbeachtlich zurückgewiesen (RGZ 132, 262 [266] gegen RGZ 122, 270).
  • RG, 01.04.1931 - VI 516/30

    Zum Begriff des Betriebs in § 7 des Kraftfahrzeuggesetzes.

    Auszug aus BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56
    Bereits das Reichsgericht hatte diesen Gesichtspunkt mit Recht als für die Entscheidung unbeachtlich zurückgewiesen (RGZ 132, 262 [266] gegen RGZ 122, 270).
  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn

    (So schon das Urteil des BGH vom 1. Oktober 1957 - VI. ZR 225/56 - NJW 1958, 1878 Nr. 7 = DAR 1958, 15 = VRS 13, 413).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94

    Entschädigung nach dem OEG bei Angriff mit Kraftfahrzeug, keine Anwendung der

    Schon der engere Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeuges ist selbst dann erfüllt, wenn das Fahrzeug als Waffe oder Werkzeug vorsätzlich gegen einen Menschen gerichtet wird (BGHZ 37, 311 f) und auch dann, wenn es mit abgestellten oder auch defektem Motor als Gefahrenquelle im Straßenverkehr weiterwirkt (BGHZ 29, 163; BGH NJW 1957, 1878).
  • BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62

    Kraftfahrer - Unkenntnis wesentlicher Verkehrsvorschriften - Neuregelungen im

    So hat der VI. Zivilsenat in den Urteilen vom 1. Oktober 1957 (VRS 13, 413, 415) und vom 21. Juni 1960 (VRS 19, 170) ausgeführt, es sei eine allgemein bekannte Erfahrungstatsache, daß in der Dunkelheit haltende Fahrzeuge, insbesondere Lastzüge, auch bei ordnungsmäßiger Beleuchtung auf Straßen mit schnellem Durchgangsverkehr wie Bundesstraßen immer wieder die Ursache schwerer Verkehrsunfälle seien, und: Angesichts der Häufigkeit derartiger Anfälle komme dem (damaligen) Beklagten auch der Vertrauensgrundsatz nicht zugute; dieser besage nicht, daß man sich stets auf eine den Verkehrsregeln entsprechende Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer verlassen dürfe, sondern nur, daß man auf das Unterbleiben solcher Verkehrswidrigkeiten vertrauen dürfe, mit denen zu rechnen bei verständiger Würdigung aller Umstände kein Anlaß besteht.
  • BGH, 24.05.1960 - VI ZR 119/59

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines PKW auf ein auf der Fahrbahn geschobenes

    Daher hat der Senat eine Auswirkung der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs auch dann angenommen, wenn ein Kraftfahrzeug wegen Motorschadens auf der Fahrbahn einer dem Schnellverkehr dienenden Straße liegen bleibt (BGHZ 29, 163) oder wenn ein Kraftfahrer seinen Lastzug auf der Bundesstraße abstellt, um eine längere Nachtruhe zu haben (Urteil vom 1. Oktober 1957 - VI ZR 225/56, NJW 1957, 1878 Nr. 7 = DAR 1958, 15 = VRS 13, 413 ).
  • BGH, 12.05.1961 - 4 StR 90/61

    Zur Kenntlichmachung haltender schwerer Kraftfahrzeuge bei Nacht

    Auch ist zu berücksichtigen, daß die H.straße zwar viel und schnell befahren, aber doch keine Bundesautobahn und keine Bundesstraße war, auf denen selbst beleuchtete Hindernisse möglichst zu vermeiden sind (vgl. BGHZ in VRS 13, 413, 414 f).
  • BGH, 21.06.1960 - VI ZR 132/59
    Der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts ist zuzustimmen" Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom I" Oktober 1957 - VI ZR 225/56 - DAR 1958, 15 = VRS 13, 413 = KJW 1957, 1878 Nr. 7 ausgesprochen hat, darf ein Lastzug bei Dunkelheit auf der Fahrbahn einer Bundesstraße nicht auf längere Zeit abgestellt werden, wenn die hierdurch bedingte Gefährdung und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vermeidbar und dem Fahrer eine Weiterfahrt bis zu einem ungefährlichen Halteplatz zumutbar ist Zwar gilt für die Bundesstraßen kein allgemeines Parkverbot Y/ie für die Bundesautobahnen.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1957 - VI ZR 300/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1564
BGH, 24.09.1957 - VI ZR 300/56 (https://dejure.org/1957,1564)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1957 - VI ZR 300/56 (https://dejure.org/1957,1564)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1957 - VI ZR 300/56 (https://dejure.org/1957,1564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1878
  • DB 1958, 427
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1952 - III ZR 235/51

    Vermietung eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 24.09.1957 - VI ZR 300/56
    Dennoch soll der Fahrzeughalter nach dem Willen des Gesetzes haften, und zwar darum, weil er dem Schwarzfahrer durch sein Vertrauen die tatsächliche Benutzungsmöglichkeit eingeräumt und damit die Gefährdung dritter Personen ermöglicht hat (BGHZ 5, 269 [273]).

    Hierfür kommt es aber nicht darauf an, ob er selbst das Steuer des Fahrzeugs führt (vgl. BGHZ 5, 269 [274]), sondern ob er das Fahrzeug mittels seiner motorischen Kraft sich als Fortbewegungsmittel dienstbar macht und die Verfügungsgewalt darüber ausübt (BGHZ 22, 293 [300 f]).

  • BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.09.1957 - VI ZR 300/56
    Nach den Grundsätzen der Entscheidung vom 17. Mai 1957 - VI ZR 63/56 - kann der Unfallverletzte die durch Anschließung als Nebenkläger im Strafverfahren entstandenen Aufwendungen auch dann nicht unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes von dem beschuldigten Kraftfahrer oder Fahrzeughalter erstattet verlangen, wenn das gegen den Kraftfahrer eingeleitete Strafverfahren auf Grund des Straffreiheitsgesetzes vom 17. Juli 1954 eingestellt worden ist.

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. Mai 1957 - VI ZR 63/56 - (VersR 1957, 599) grundsätzlich entschieden hat, kommt der Kostenregelung des Strafprozesses im Verhältnis zwischen Nebenkläger und Angeklagtem eine abschließende Bedeutung zu.

  • BGH, 04.12.1956 - VI ZR 161/55

    Schutzgesetz

    Auszug aus BGH, 24.09.1957 - VI ZR 300/56
    Hierfür kommt es aber nicht darauf an, ob er selbst das Steuer des Fahrzeugs führt (vgl. BGHZ 5, 269 [274]), sondern ob er das Fahrzeug mittels seiner motorischen Kraft sich als Fortbewegungsmittel dienstbar macht und die Verfügungsgewalt darüber ausübt (BGHZ 22, 293 [300 f]).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 151/10

    Restschuldbefreiung: Ausnahme eines Anspruchs auf Erstattung von Nebenklagekosten

    Dasselbe gilt, wenn das Strafverfahren eingestellt wird und das Strafgericht im Rahmen einer Ermessenentscheidung (vgl. § 472 Abs. 2 StPO) davon absieht, dem Angeklagten die Kosten der Nebenklage aufzuerlegen (BGH, Urteil vom 24. September 1957 - VI ZR 300/56, NJW 1957, 1878; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Mai 1958 - VI ZR 127/57, NJW 1958, 1044).
  • BGH, 03.07.1962 - VI ZR 88/61

    Haftung des Halters bei unbefugter Gebrauchüberlassung durch den Entleiher des

    Wegen des Schutzzweckes der Vorschrift hat die Rechtsprechung jedoch mit Recht die Halterhaftung auch dann bejaht, wenn die Person, der das Fahrzeug vom Halter übergeben war, die Führung unbefugt zeitweise einem Dritten überträgt oder wenn sie in ihrem Interesse eine Fahrt mit dem anvertrauten Fahrzeug durch einen Dritten durchführen läßt (VI ZR 300/56 vom 24. September 1957 = VersR 1957, 719 = VRS 13, 409; VI ZR 80/60 vom 24. Januar 1961 = NJW 1961, 780 = VersR 1961, 348).
  • BGH, 18.11.1957 - III ZR 117/56

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden

    Endlich steht auch die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats (vgl. das angeführte Urteil und das Urteil vom 24. September 1957 - VI ZR 300/56 -) über die "stabilisierende Wirkung" der Kostenregelung des Strafprozesses hinsichtlich der Kosten des Privat- und des Nebenklägers bei Abweisung seiner Strafklage der Verurteilung des Schädigers zum Ersatz der Kosten des im Strafverfahren freigesprochenen Klägers des Zivilprozesses nicht entgegen, weil jedenfalls insoweit die Kostenregelung des Strafverfahrens nicht ausschließt, dass der freigesprochene Kläger seine auf anderen als den Kostenbestimmungen der Strafprozessordnung beruhenden Ansprüche auf Ersatz der vom Schädiger kausal verursachten gesamten Vermögensschäden einschließlich der im Strafverfahren ihm erwachsenen Verteidigungskosten geltend macht.
  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 127/57

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat sich in seinen Urteilen vom 17. Mai 1957 - VI ZR 63/56 (BGHZ 24, 263) und 24. September 1957 - VI ZR 300/56 (LM Nr. 4 zu § 23 StVO = NJW 1957, 1878 = VersR 1957, 719) bereits mit der Frage beschäftigt, ob bei einem Verkehrsunfall der Verletzte von dem schuldigen Schädiger Ersatz der Kosten verlangen kann, die ihm als Nebenkläger in dem Strafverfahren gegen den Schädiger erwachsen sind.
  • BGH, 02.02.1960 - VI ZR 48/59

    Rechtsmittel

    Es kommt ihnen vielmehr eine weitergreifende Bedeutung zu, so daß sie auch die Fälle erfassen, daß das Strafverfahren gegen den Urheber des Unfalls auf Grund eines Straffreiheitsgesetzes eingestellt oder selbst der Angeklagte im Strafverfahren verurteilt worden ist (Urteile des erkennenden Senats vom 24.9.1957 - VI ZR 300/56 = VersR 1957, 719 f, und vom 20.5.1958 - VI ZR 127/57 - LM Nr. 20 zu § 7 StVG).
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