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   BGH, 03.05.1957 - VIII ZB 7/57   

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BGH, 03.05.1957 - VIII ZB 7/57 (https://dejure.org/1957,577)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1957 - VIII ZB 7/57 (https://dejure.org/1957,577)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1957 - VIII ZB 7/57 (https://dejure.org/1957,577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 990
  • DB 1957, 507
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 30.06.1938 - IV B 26/37

    Ist die Wiederholung einer Berufung innerhalb der Berufungsfrist auch dann

    Auszug aus BGH, 03.05.1957 - VIII ZB 7/57
    Die gegenteilige Ansicht des Berufungsgerichts lässt die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Möglichkeit der Einlegung einer zweiten Berufung trotz Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der ersten Berufung ausser acht (vgl RGZ 158, 53, 56) und wird auch nicht durch die Erwägungen gestützt, die das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angestellt hat.
  • RG, 01.03.1928 - VI 374/27

    Zustellung nicht verkündeter Urteile; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 03.05.1957 - VIII ZB 7/57
    Verlor die erste Berufungseinlegung ihre Kraft, z.B-, gemäss § 515 ZPO durch Rücknahme, so wurde die zweite Berufungseinlegung wirksam (RGZ 102, 364, 365; 120, 243, 247; Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl, § 518 1, 3; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozess rechts, 7. Aufl, § 135, III,1; Habscheid ZZP 65, 388; entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts offensichtlich auch Baumbach-Lauterbach, ZPO 24. Aufl, § 518 Anm 1, wo auf RGZ 102, 365 verwiesen wird).
  • RG, 11.11.1927 - III B 17/27

    Berufungsbegründung. Form

    Auszug aus BGH, 03.05.1957 - VIII ZB 7/57
    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zutreffend angenommen, dass der Mangel der Unterschrift in dem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz vom 3- November 1956 durch die gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift dieses Schriftsatzes behoben worden ist, auf der der Beglaubigungsvermerk von dem Prozessbevollmächtigten des Klägers handschriftlich vollzogen worden war (RGZ 119, 62; RG JW 1930, 2953; RG JW 1934, 420; RG JW 1938, 2237; BGH Beschluss vom 5« März 1954 - VI ZB 21/53, LM ZPO § 519 - (14) ZZP 1954, 312)« Der Kläger hat die Einlegung der Berufung aus dem Grunde wiederholt, weil er den Mangel der fehlenden Unterschrift bei der am 3 November 1956 eingelegten Berufung hierdurch beheben wollte r In einem solchen Palle hängt die Bedeutung des zweiten Einlegungsaktes von der Wirksamkeit und dem Wirksam bleiben des ersten Einlegungsaktes ab.
  • BGH, 05.03.1954 - VI ZB 21/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1957 - VIII ZB 7/57
    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zutreffend angenommen, dass der Mangel der Unterschrift in dem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz vom 3- November 1956 durch die gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift dieses Schriftsatzes behoben worden ist, auf der der Beglaubigungsvermerk von dem Prozessbevollmächtigten des Klägers handschriftlich vollzogen worden war (RGZ 119, 62; RG JW 1930, 2953; RG JW 1934, 420; RG JW 1938, 2237; BGH Beschluss vom 5« März 1954 - VI ZB 21/53, LM ZPO § 519 - (14) ZZP 1954, 312)« Der Kläger hat die Einlegung der Berufung aus dem Grunde wiederholt, weil er den Mangel der fehlenden Unterschrift bei der am 3 November 1956 eingelegten Berufung hierdurch beheben wollte r In einem solchen Palle hängt die Bedeutung des zweiten Einlegungsaktes von der Wirksamkeit und dem Wirksam bleiben des ersten Einlegungsaktes ab.
  • RG, 13.07.1921 - VI 158/21

    Wiederholte Einlegung der Berufung

    Auszug aus BGH, 03.05.1957 - VIII ZB 7/57
    Verlor die erste Berufungseinlegung ihre Kraft, z.B-, gemäss § 515 ZPO durch Rücknahme, so wurde die zweite Berufungseinlegung wirksam (RGZ 102, 364, 365; 120, 243, 247; Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl, § 518 1, 3; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozess rechts, 7. Aufl, § 135, III,1; Habscheid ZZP 65, 388; entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts offensichtlich auch Baumbach-Lauterbach, ZPO 24. Aufl, § 518 Anm 1, wo auf RGZ 102, 365 verwiesen wird).
  • BGH, 02.10.2012 - XI ZB 12/12

    Kapitalanlegermusterverfahren: Voraussetzungen der Mitteilungspflicht des

    § 74 Abs. 1, §§ 69, 62 Abs. 1 ZPO; siehe hierzu grundlegend Schumann, ZZP 76, 381, 393 ff. in Anlehnung an die Behandlung eines mehrfach eingelegten Rechtsmittels durch dieselbe Partei in BGH, Urteil vom 3. Mai 1957 - VIII ZB 7/57, BGHZ 24, 179, 180 f.; dem folgend etwa Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 62 Rn. 32; MünchKommZPO/Schultes, 3. Aufl., § 62 Rn. 52 mwN; aA Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., § 62 Rn. 26 mit unergiebigem Hinweis auf BGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - II ZR 249/96, NJW 1998, 376; RGZ 157, 33, 36 ff.).
  • BGH, 19.01.2023 - V ZB 28/22

    Qualifizierte elektronische Signatur der über das Elektronische Gerichts- und

    Das ist z.B. dann der Fall, wenn die nicht unterzeichnete Berufungsbegründung mit einem von dem Rechtsanwalt unterschriebenen Anschreiben fest verbunden ist ("Paket"; vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 1986 - VII ZB 21/85, BGHZ 97, 251, 254 f.), oder wenn die eingereichten beglaubigten Abschriften der nicht unterzeichneten oder nicht eingereichten Urschrift der Berufungsbegründung einen von dem Prozessbevollmächtigten handschriftlich vollzogenen Beglaubigungsvermerk enthalten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1957 - VIII ZB 7/57, BGHZ 24, 179, 180 mwN; Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, VersR 2005, 136, 137; Beschluss vom 26. März 2012 - II ZB 23/11, NJW 2012, 1738 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2019 - 10 U 5/18

    Entgeltklausel für Bankauskünfte in Höhe von 25 EUR unbedenklich

    Der Mangel der Unterschrift in dem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz vom 4.1.2018 ist durch die gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift dieses Schriftsatzes behoben worden, auf der der Beglaubigungsvermerk von dem Prozessbevollmächtigten des Klägers handschriftlich vollzogen worden war (BGH, Beschlüsse vom 3.5.1957 - VIII ZB 7/57, NJW 1957, 990; vom 26.3.2012 - II ZB 23/11, NJW 2012, 1738).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 120/06

    Behebung des Mangels der Unterschrift in Berufungsschriftsatz

    cc) Mit Rücksicht darauf ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Mangel der Unterschrift in einem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz durch eine gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift dieses Schriftsatzes behoben werden kann, auf der der Beglaubigungsvermerk von dem Prozessbevollmächtigten handschriftlich vollzogen worden ist (BGHZ 24, 179, 180 = NJW 1957, 990).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

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  • BGH, 15.10.2019 - VI ZB 22/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderliche Nachreichung eines

    Der Bundesgerichtshof hat dies dann angenommen, wenn die nicht unterzeichnete Berufungsbegründung mit einem vom Rechtsanwalt unterschriebenen Anschreiben fest verbunden ist (BGH, Beschluss vom 20. März 1986 - VII ZB 21/85, BGHZ 97, 251, 254 f., juris Rn. 16 f.) oder wenn die eingereichten beglaubigten Abschriften der nicht unterzeichneten oder nicht eingereichten Urschrift der Berufungsbegründung einen vom Prozessbevollmächtigten handschriftlich vollzogenen Beglaubigungsvermerk enthalten (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, VersR 2005, 136, 137, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 26. März 2012 - II ZB 23/11, NJW 2012, 1738 Rn. 9; vom 3. Mai 1957 - VIII ZB 7/57, BGHZ 24, 179, 180, juris Rn. 3).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZB 9/11

    Berufungsbegründungsschrift: Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterschrift des

    Dies ist etwa anzunehmen, wenn der Mangel der Unterschrift in dem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz durch die gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift dieses Schriftsatzes behoben wird (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1957  VIII ZB 7/57, BGHZ 24, 179, 180).
  • BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Sie steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl außer den angeführten Entscheidungen noch RG JW 1930, 2953; 1938, 2237; BGH in Lind-Möhr Nr. 14 zu § 519 ZPO; Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1957, VIII ZB 7/57 zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 444/02

    Bindungswirkung einer Verwerfungsentscheidung

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Lehre können Rechtsmittel wiederholt eingelegt werden (BGH 3. Mai 1957 - VIII ZB 7/57 - BGHZ 24, 179, 180; 29. Juni 1966 - VI ZR 86/65 - BGHZ 45, 380, 383; 20. März 1978 - III ZB 18/77 - VersR 1978, 720; 27. April 1978 - X ZB 3/78 - BGHZ 72, 1, 5; 28. März 1985 - VII ZR 317/84 - NJW 1985, 2480; 20. September 1993 - II ZB 10/93 - AP ZPO § 518 Nr. 62 = EzA ZPO § 518 Nr. 37; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 61. Aufl. § 519 Rn. 18; Zöller/Gummer 23. Aufl. ZPO § 519 Rn. 3).
  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

    Auf einer großzügigeren Auslegung beruht dagegen der Beschluß des BGH vom 3. Mai 1957 VIII ZB 7/57 (Neue Juristische Wochenschrift 1957 S. 990 - NJW 1957, 990 -), in dem das Fehlen der Unterschrift auf der Urschrift durch die gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift als geheilt angesehen wurde, weil der Beglaubigungsvermerk auf der Abschrift von dem Prozeßbevollmächtigten handschriftlich vollzogen war.
  • BGH, 22.09.1992 - XI ZR 35/92

    Formwahrung der Berufung bei Eingang einer beglaubigten Abschrift trotz Fehlens

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20

    Feststellung der Unwirksamkeit von Musikverlagsverträgen über Filmmusik zu

  • BFH, 27.07.1977 - I R 207/75

    Klageerhebung - Schriftliche Klageerhebung - Eigenhändige Unterschrift -

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2005 - 12 LA 347/04

    Beglaubigte Abschrift; Bindung; Bindungswirkung; Schriftform

  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 50/99

    Verwerfung der sofortigen weiteren Beschwerde wegen fehlender Unterschrift

  • BVerwG, 29.05.1981 - 1 B 58.81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist -

  • BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 58.86

    Beschwerde wegen Nichteinhaltung einer Beschwerdefrist - Unzulässige

  • BVerwG, 13.01.1983 - 1 WB 121.82

    Voraussetzungen der Zulassung eines Soldaten als Anwärter für die Laufbahn der

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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1957 - IV ZB 17/57   

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BGH, 12.04.1957 - IV ZB 17/57 (https://dejure.org/1957,1808)
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BGH, Entscheidung vom 12. April 1957 - IV ZB 17/57 (https://dejure.org/1957,1808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 990
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 22.03.1921 - II B 1/21

    Erklärung zum Gerichtsschreiberprotokoll

    Auszug aus BGH, 12.04.1957 - IV ZB 17/57
    Von einer selbständigen Mitwirkung bei der Niederschrift kann nicht die Rede sein, wie sie in ständiger Rechtsprechung auch des Reichsgerichts (RGZ 101, 426) verlangt wird.

    Damit hört sie auf, ein selbständiger Akt des Urkundsbeamten zu sein, wie sie vom Gesetz vorausgesetzt wird, (vgl. auch RGZ 101, 426 [428 ff]).

    Diese Erwägungen greifen jedenfalls nicht Platz, wenn kein Beamter des gehobenen Dienste, sondern ein Angestellter der Justizverwaltung bei der Abfassung lediglich als Schreibkraft mitgewirkt hat (vgl. auch RGZ 101, 426).

    Solche Härten können vor allem aus den folgenden Erwägungen hier nicht ins Gewicht fallen (RGZ 101, 426).

    Der Beamte der Geschäftsstelle, der nach den §§ 21 oder 29 FGG die Niederschrift über die Beschwerde oder die weitere Beschwerde aufnimmt, soll nicht mechanisch die Erklärung des Beschwerdeführers zu Papier bringen (RGZ 101, 426), sondern ihn belehren und beraten; außerdem soll er die Beschwerde in eine angemessene Form bringen.

  • RG, 19.03.1925 - IV B 9/25

    Form der Beschwerde

    Auszug aus BGH, 12.04.1957 - IV ZB 17/57
    Die Beschwerde in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann nicht zur Niederschrift des Amtsrichters eingelegt werden (ebenso RGZ 110, 311).

    Es sieht sich daran jedoch gehindert durch den Beschluß des IV. Zivilsenats des Reichsgerichts vom 19. März 1925 (RGZ 110, 311), in dem das Reichsgericht sich dahin ausgesprochen hat, daß die Beschwerde und die weitere Beschwerde in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht zu Protokoll des Amtsrichters eingelegt werden können.

    Das Reichsgericht hat in dem Beschluß vom 19. März 1925 (RGZ 110, 311) darauf hingewiesen, daß nach einer Bemerkung in der Denkschrift zum FGG (Seite 39) gesagt werde, die Vorschriften über die Beschwerdeeinlegung seien den Bestimmungen des § 73 GBO nachgebildet, verweist aber selbst darauf, daß nach der angezogenen Vorschrift der Grundbuchordnung die Beschwerde sowohl zu Protokoll des Richters als des Grundbuchführers erfolgen kann und daß dieser Unterschied gegenüber der in § 21 Abs. 2 FGG getroffenen Regelung dem Gesetzgeber nicht entgangen sein könne, ohne daß allerdings ein Grund für die unterschiedliche Behandlung ersichtlich sei.

    Der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 110, 311 ist daher vor allem aus den zuletzt dargelegten Gründen beizutreten.

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 89/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.04.1957 - IV ZB 17/57
    Wie der Bundesgerichtshof in dem in einer Landwirtschaftssache ergangenen Beschluß vom 16. Februar 1954 - V BLw 89/53 (LM Nr. 3 zu § 176 ZPO) ausgesprochen hat, dienen die Fristen des FGG denselben Zwecken wie die Notfrist für die sofortige Beschwerde nach § 577 ZPO.
  • BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52

    Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus BGH, 12.04.1957 - IV ZB 17/57
    Es erhebt sich die Frage, ob dieser Formmangel der Wirksamkeit der Zustellung nicht entgegensteht, weil zur Wirksamkeit der Zustellung die in der Zivilprozeßordnung vorgeschriebene Beurkundung erforderlich ist (BGHZ 8, 314 [BGH 15.01.1953 - IV ZR 180/52]).
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