Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.06.1958

Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1958 - III ZR 23/57   

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https://dejure.org/1958,852
BGH, 19.05.1958 - III ZR 23/57 (https://dejure.org/1958,852)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1958 - III ZR 23/57 (https://dejure.org/1958,852)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1958 - III ZR 23/57 (https://dejure.org/1958,852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839
    Amtspflichten der Polizei bei Festnahme eines fahruntüchtigen Kraftfahrers im Hinblick auf dessen Kfz

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1724
  • MDR 1958, 665
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 17.01.1983 - II ZR 259/81

    Umfang der Beschränkung der Haftung des Verfrachters

    Das bejahen das OLG Hamburg (VersR 1958, 544, 545) sowie ein Teil des Schrifttums (Schaps/Abraham a.a.O. § 660 Rdnr. 3; Prüßmann/Rabe a.a.O. § 660 Anm. B 1 b; Markianos, Die Übernahme der Haager Regeln in die nationalen Gesetze der Verfrachterhaftung S. 216) Begründet wird diese Ansicht im wesentlichen damit, daß andernfalls die Haftungsbeschränkung des Verfrachters praktisch bedeutungslos werde, außerdem § 660 HGB die Haftung desselben "in jedem Fall" auf 1.250 DM je Packung oder Einheit begrenze.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 95/57   

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BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 95/57 (https://dejure.org/1958,832)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1958 - VIII ZR 95/57 (https://dejure.org/1958,832)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1958 - VIII ZR 95/57 (https://dejure.org/1958,832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1724
  • MDR 1958, 683
  • DB 1958, 868
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 19.02.1931 - VI 389/30

    1. Wann sind bei Geltendmachung mehrerer Klagegründe die Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 95/57
    In der Weiterveräußerung der beanstandeten Ware allein kann jedenfalls nicht der Ausdruck des Willens, auf Minderungs- oder Schadensersatzansprüche zu verzichten, gefunden werden (BGB RGRK a.a.O.; Staudinger a.a.O. Anm. 9 c; RGZ 131, 343,347).
  • RG, 30.10.1906 - II 139/06

    Verhältnis des § 464 B.G.B. zu § 377 H.G.B.

    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 95/57
    Eine Annahme liegt in jedem Verhalten, durch das der Kläger, wenn auch nur stillschweigend, zu erkennen gibt, daß er die Leistung des Verkäufers als eine der Hauptsache nach vertragsmäßige Erfüllung gelten lassen will (RGZ 64, 236,238-240; 109, 295,296; RG JW 1911, 486 Nr. 6).
  • RG, 10.12.1924 - I 564/24

    Wertpapiere; Rechtsmangel

    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 95/57
    Eine Annahme liegt in jedem Verhalten, durch das der Kläger, wenn auch nur stillschweigend, zu erkennen gibt, daß er die Leistung des Verkäufers als eine der Hauptsache nach vertragsmäßige Erfüllung gelten lassen will (RGZ 64, 236,238-240; 109, 295,296; RG JW 1911, 486 Nr. 6).
  • BGH, 07.03.1983 - VIII ZR 331/81

    Annahme eines gerichtlichen Geständnisses; Verjährung der Schadensersatzansprüche

    Wenn von der Verpackung die Haltbarkeit der Ware, ihr Wert oder die Möglichkeit des Weiterverkaufs abhängen, oder wenn die Originalverpackung die Ware kennzeichnet, dann sind Verpackungsmängel zugleich als Qualitätsmängel der Ware selbst anzusehen (Senatsurteile vom 24. Juni 1958 - VIII ZR 95/57 = DB 1958.868; vom 28. April 1976 - VIII ZR 244/74 = BGHZ 66, 208, 212; RGZ 59, 120, 123 f.; Brüggemann in RGRK-HGB, 3. Aufl. § 377 Anm. 9).
  • BGH, 28.04.1976 - VIII ZR 244/74

    Verkehrssicherungspflicht bei Versendung von unverpackten betriebsbereiten

    a) Zwar kann ein Käufer u. U. auch aus einer schadhaften, unvollständigen oder fehlenden Verpackung der Kaufsache Gewährleistungsansprüche herleiten, - und zwar etwa dann, wenn die Mängel der Verpackung die Möglichkeit der Weiterverwendung oder des Weiterverkaufs erschweren und damit auch der Wert oder die Tauglichkeit der Sache selbst zu dem vertraglich vereinbarten Gebrauch aufgehoben und gemindert ist (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 1958 - VIII ZR 95/57 = Betrieb 1958, 868; Brüggemann in HGB-RGRK, 3. Aufl. § 377 Anm. 9).
  • OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 U 108/06

    Recht auf Rückerstattung einer Kapitalanlage im Zusammenhang mit Erwerb von

    Denn dies würde ein Verhalten des Klägers voraussetzen, das den sicheren Rückschluss zulässt, er wolle die Leistung, obwohl es sich um eine andere als die vereinbarte handelt, als im Wesentlichen ordnungsgemäß ansehen (BGH NJW 1958, 1724; OLG Stuttgart NJW 1969, 610, 611; OLG Köln NJW-RR 1995, 751; Bamberger/Roth-Dennhardt, Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, § 363 Rn. 4).
  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 295/82

    selbstfahrende Arbeitsmaschine - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Hinsichtlich all dieser - vorstehend nur beispielhaft angeführten - Umstände (vgl. im übrigen etwa Senatsurteil vom 11. Juli 1958 - VIII ZR 158/57 - LM BGB § 467 Nr. 2 = NJW 1958, 1773) fehlt es bislang an näherem Sachvortrag der Parteien, insbesondere der Beklagten, die für diese Umstände als Grundlage für den rechtsvernichtenden Einwand der unzulässigen Rechtsausübung darlegungs- und ggf. beweisbelastet ist (Senatsurteil vom 24. Juni 1958 - VIII ZR 95/57 - LM BGB § 464 Nr. 1 = NJW 1958, 1724).
  • BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65

    Gewährleistungsansprüche bei Kenntnis des Mangels

    Beim Grundstückskauf gehört auch die Mitwirkung des Käufers bei der Auflassung zur "Annahme" der Sache im Sinne des § 464 BGB (BGZ 134, 83, 88; Staudinger/Ostler, BGB 11. Aufl. § 464 Rdn. 6, BGB-RGRK 11. Aufl. § 464 Anm. 2), d.h. zur Entgegennahme der Sache als einer der Hauptsache nach dem Vortrag entsprechenden Erfüllung (BGH Urteil vom 24. Juni 1958, VIII ZR 95/57, NJW 1958, 1724; RGZ 64, 236, 240; Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 464 Rdn. 4) Der Käufer eines Grundstücks muß sich, daher auch dann, wenn er von den Mängeln nicht schon bei der Übergabe, wohl aber bei der später erfolgten Auflassung wußte, seine Rechte wegen der Mängel vorbehalten (RG WarnRspr 1912 Nr. 198).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2002 - 10 Sa 69/02

    Anspruch eines angestellten Rechtsanwaltes auf Nachzahlung von Arbeitsvergütung;

    Eine Annahme als Erfüllung liegt vor, wenn das Verhalten des Gläubigers bei und nach Entgegennahme der Leistungen erkennen lässt, dass er sie als eine im Wesentlichen ordnungsgemäße Erfüllung gelten lassen will (vgl. BGH, NJW 1958, 1724), was je nach Lage des Falles auch bei einem längeren Schweigen angenommen werden kann.
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2001 - 6 UF 60/01

    Herausgabe im Rahmen eines Hausratsteilungsverfahrens; Herausgabevollstreckung

    Eine Annahme als Erfüllung liegt vor, wenn das Verhalten des Gläubigers bei und nach Entgegennahme der Leistung erkennen lässt, dass er sie als eine im Wesentlichen ordnungsgemäße Erfüllung gelten lassen will (BGH, NJW 1958, 1724).
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