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   BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56   

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BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56 (https://dejure.org/1958,909)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1958 - V ZR 142/56 (https://dejure.org/1958,909)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1958 - V ZR 142/56 (https://dejure.org/1958,909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1776
  • MDR 1958, 497
  • DB 1958, 654
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

    Auszug aus BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56
    Jede Partei hat in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Zeugenvernehmung grundsätzlich ein Recht auf mündliche Anhörung eines Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten, wenn sie Fragen an ihn stellen will (BGHZ 6, 398, 401; 24, 9, 14; Urteil des Senats vom 18. Juni 1954 V ZR 29/53).

    Zur Begründung des Antrags auf mündliche Anhörung brauchte die Beklagte die Fragen, die sie an den Sachverständigen zu richten beabsichtigte, nicht im voraus einzeln zu formulieren (HG HRR 1937 Nr. 868; BGHZ 24, 9, 15).

  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56
    Jede Partei hat in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Zeugenvernehmung grundsätzlich ein Recht auf mündliche Anhörung eines Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten, wenn sie Fragen an ihn stellen will (BGHZ 6, 398, 401; 24, 9, 14; Urteil des Senats vom 18. Juni 1954 V ZR 29/53).

    Denn der Antrag auf Vernehmung des Sachverständigen Dr. Zeller war auf jeden Fall schon deswegen rechtzeitig angebracht, weil die Beklagte ihn in der ersten mündlichen Verhandlung gestellt hat, die auf den Eingang und die Zustellung des Gutachtens an die Parteien gefolgt ist (BGH Urteil vom 10. Juli 1952 IV ZR 15/52, insoweit in BGHZ 6, 401 nicht abgedruckt).

  • RG, 17.03.1913 - III 539/12

    Klageschrift; Ersatzzustellung

    Auszug aus BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56
    Die von der Revision angeführten Entscheidungen RGZ 82, 65; 100, 182, 187 betreffen nicht Immissionen.
  • RG, 04.10.1922 - V 611/21

    Schädigung durch gewerbliche Anlage

    Auszug aus BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56
    Einmal, daß schon einzelne Teile einer Stadt für die Frage der Ortsüblichkeit als besonderes Vergleichsgebiet betrachtet werden können, wenn sie ein von andern Stadtteilen erkennbar verschiedenes Gepräge haben (RGZ 105, 213, 217; 133, 152, 154; Meisner/Stern/Hodes a.a.O. § 16 V 2 bei Fußnote 88 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53

    Zuführung industrieller Gase

    Auszug aus BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56
    Zum zweiten, daß schon das Bestehen eines einzigen Fabrikbetriebes von überwiegender Bedeutung und Ausdehnung einer Gegend den Charakter einer Fabrikgegend aufdrücken und die vom Werk ausgehenden Einwirkungen als gewöhnlich erscheinen lassen kann (RG Gruch 55, 105; WarnRspr 1912 Nr. 215; BGHZ 15, 146, 149).
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54

    Preisstop bei Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56
    Erst durch den Vortrag in der mündlichen Verhandlung wurde ja das Gutachten Gegenstand des Rechtsstreites (Urteil des Senats vom 4. Juni 1954 V ZR 10/54).
  • BGH, 18.06.1954 - V ZR 29/53

    Lichtschutzrecht für Fenster

    Auszug aus BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56
    Jede Partei hat in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Zeugenvernehmung grundsätzlich ein Recht auf mündliche Anhörung eines Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten, wenn sie Fragen an ihn stellen will (BGHZ 6, 398, 401; 24, 9, 14; Urteil des Senats vom 18. Juni 1954 V ZR 29/53).
  • RG, 29.03.1882 - I 705/81

    Eigentumsfreiheitsklage (Actio negatoria) wegen übermäßigen Lärmes im

    Auszug aus BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56
    In Rechtsprechung und Rechtslehre wird jedoch auf dem Gebiet der Immission ein Gebot, allgemein Störungen bestimmter Art, beispielsweise durch Geräusche, Gerüche, zu unterlassen, als zulässig erachtet (RGZ 6, 217; 37, 173; 40, 183, 184 - für Gemeines Recht, aber gleichliegend - RG JW 1906, 749 Nr. 21; JW 1908, 682; RGZ BayZ 1908, 288; Gruch 44, 1096; RGZ 123, 307, 310; RG JW 1930, 2934; Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 3. Aufl. § 38 II 2 a S. 535; Staudinger BGB 11. Aufl. § 906 Randnoten 43 und 44; Palandt BGB 16. Aufl. § 1004 Anm. 5 b; Erman BGB 2. Aufl. § 906 Anm. 7; anders - aber wohl nur wegen des bestimmt gehaltenen Klageanspruchs - für einen besonderen Fall anscheinend RGZ 162, 349).
  • RG, 04.01.1940 - V 103/39

    1. Über das Nebeneinanderbestehen eines für Fremdenbeherbergung eingerichteten

    Auszug aus BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56
    In Rechtsprechung und Rechtslehre wird jedoch auf dem Gebiet der Immission ein Gebot, allgemein Störungen bestimmter Art, beispielsweise durch Geräusche, Gerüche, zu unterlassen, als zulässig erachtet (RGZ 6, 217; 37, 173; 40, 183, 184 - für Gemeines Recht, aber gleichliegend - RG JW 1906, 749 Nr. 21; JW 1908, 682; RGZ BayZ 1908, 288; Gruch 44, 1096; RGZ 123, 307, 310; RG JW 1930, 2934; Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 3. Aufl. § 38 II 2 a S. 535; Staudinger BGB 11. Aufl. § 906 Randnoten 43 und 44; Palandt BGB 16. Aufl. § 1004 Anm. 5 b; Erman BGB 2. Aufl. § 906 Anm. 7; anders - aber wohl nur wegen des bestimmt gehaltenen Klageanspruchs - für einen besonderen Fall anscheinend RGZ 162, 349).
  • RG, 15.12.1937 - V 86/37

    Zum Begriff der Gewöhnlichkeit von Einwirkungen im Sinne des § 906 BGB. Welche

    Auszug aus BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56
    Das Berufungsgericht, dem die Ausführungen der Beklagten nicht entgangen sind, führt in dieser Richtung zutreffend aus (S. 20 BU), daß allein der Zustand zur Zeit der letzten mündlichen (Tatsachen-)Verhandlung maßgebend sei (RGZ 156, 314, 319; Palandt BGB § 906 Anm. 3 b).
  • RG, 16.02.1929 - I 267/28

    Darf ein Unterlassungsantrag wegen Verletzung von Urheberrechten so allgemein

  • RG, 08.07.1931 - V 9/31

    1. Welche Ortsverhältnisse sind entscheidend für die Frage, ob Erschütterungen

  • RG, 26.11.1932 - V 203/32

    1. Welche Umstände sind entscheidend für die Frage, ob Einwirkungen von Rauch und

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Wie der Senat schon im Urteil vom 30. April 1958 (V ZR 142/56, LM BGB § 906 Nr. 5 m.w.N.) ausgeführt hat, werden in diesem Bereich Anträge mit dem Gebot, allgemein Störungen bestimmter Art, beispielsweise durch Geräusche und Gerüche, zu unterlassen, als zulässig erachtet.
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Der Antrag darf in diesem Falle nicht auf die Vornahme "geeigneter Maßnahmen" zur Verhinderung der Störung, sondern nur darauf gerichtet werden, daß der Beklagte eine bestimmte Art der Störung unterläßt, nämlich eine den Grundbesitz der Klägerin beeinträchtigende Zuführung chemischer Unkrautvernichtungsmittel durch abfließendes Niederschlagswasser (vgl.Senatsurteil vom 30. April 1958, V ZR 142/56, NJW 1958, 1776; BGHZ 67, 252, 253 [BGH 22.10.1976 - V ZR 36/75]; Dehner a.a.O. § 38 II 2 = S. 751).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1997 - 9 U 218/96

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Geräuschemmissionen; Ansprüche eines Mieters

    Da Mieter in einem größeren Miethaus Lärmeinwirkungen hinnehmen müssen, wie sie in einem Haus mit mehreren Mietparteien unvermeidbar sind (BGH NJW 1958, 1776), hätte es angesichts des Bestreitens des Beklagten konkreter, durch Ortsbesichtigung zu treffender Feststellung bedurft, daß die Lärmeinwirkungen das Maß des noch Hinnehmbaren überschreiten.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Ist eine konkretere und gleichwohl umfassende Umschreibung dessen, was als Begehungstatbestand sachlich-rechtlich möglich und deshalb bei entsprechender Begehungsgefahr richterlich zu untersagen ist, nicht denkbar, so darf die Durchsetzung des Rechts nicht daran scheitern, daß es in der Praxis auch hin und wieder Schwierigkeiten machen kann, erlaubtes und verbotenes Verhalten zu unterscheiden (vgl. z.B. für das Immissionsschutzrecht Urteil des BGH vom 30. April 1958 V ZR 142/56 in MDR 1958, 497 [498]).
  • AG Brandenburg, 20.10.2003 - 32 C 538/01

    Maßnahmen zur Sicherstellung der Verhinderung des Austrittes von Küchengerüchen

    Für die Beurteilung der Ortsüblichkeit ist im Übrigen nicht ein Zustand in der Vergangenheit maßgeblich, sondern der gegenwärtige tatsächliche Zustand zur Zeit der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (BGH NJW 1995, 132ff.; BGH NJW 1976, 1204f.; BGH NJW 1958, 1776f. = MDR 1958, 497f.; OLG Braunschweig NdsRpfl.
  • OLG Dresden, 10.02.2009 - 5 U 1336/08

    Nachbarlärm in Anwaltskanzlei zumutbar

    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Anspruch aus § 906 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB auf Beseitigung oder Unterlassung von Einwirkungen auf ein Grundstück anerkannt, die die Benutzung des Grundstückes mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen (BGH NJW 1958, 1776; BGH NJW 1977, 146; BGH NJW 1993, 1656, 1657).
  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Diese Angriffe sind auch im Revisionsrechtszug beachtlich; denn die Frage der Ortsüblichkeit ist zwar im wesentlichen tatsächlicher Natur (Urteil des Senats vom 30. April 1958, V ZR 142/56 NJW 1958, 1776 = MDR 1958, 497), das Revisionsgericht hat aber nachzuprüfen, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist (RGZ 139, 29, 32).
  • BGH, 18.06.1958 - V ZR 49/57

    Rechtsmittel

    Gegenüber dem früheren Vortrag des Beklagten, daß im Bebauungsplan der Stadt P. für die Zukunft eine Zubringerstraße unmittelbar an dem Haus des Klägers vorbei vorgesehen sei, ist darauf hinzuweisen, daß es für die Ortsüblichkeit einer Einwirkung auf den Charakter des Geländes zur Zeit der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung und nicht auf seine Zweckbestimmung in Zukunftsbebauungsplänen von Verwaltungsbehörden ankommt (Urteil V ZR 142/56 vom 30. April 1958).

    Der Anspruch ist in der Formel des angefochtenen Urteils in einer für das Erkenntnisverfahren ausreichenden Weise bezeichnet (vgl. Urteil V ZR 142/56 vom 30. April 1958).

  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66

    Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert -

    Der Revision ist zuzugeben, daß der von ihr beanstandete Zusatz eine gewisse Unklarheit insoweit aufweist, als nicht ohne weiteres gesagt werden kann, was eine "nicht nur unwesentliche Beeinträchtigung" ist., Dies ist aber nur eine unvermeidliche Folge der auch in anderer Hinsicht bestehenden Schwierigkeit, die aus § 906 BGB sich ergebenden Grenzen im Einzelfall mit Worten näher zu bezeichnen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 30. April 1958, V ZR 142/56, NJW 1958, 1776).
  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 91/65

    Lärmimmission und Lautstärkemessung in DIN-phon

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  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 55/66
  • BGH, 16.10.1970 - V ZR 10/68

    Anspruch auf Unterlassung von Geräuscheinwirkungen auf ein Mietshaus durch einen

  • OLG Oldenburg, 06.11.1990 - 5 U 72/90

    Bestimmtheit, Anscheinsbeweis, Luftverunreinigung, Rauch, Beeinträchtigung,

  • BGH, 25.05.1970 - V ZR 90/67

    Anforderungen für das Vorliegen eines Dissens bei einem Kaufvertrag -

  • OLG München, 19.01.2009 - 19 U 3826/08

    Nachbarrecht: Unterlassung der Zuführung von Stärke- und Wasserdampfemissionen

  • BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
  • BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.01.1971 - V ZR 110/68

    Anspruch auf Schadloshaltung mangels einer gewerberechtlichen Genehmigung -

  • BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59

    Unlautere Wettbewerbshandlung durch Hervorrufen des Anscheins eines besonders

  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63

    Unterlassen unzulässiger, störender Grundstücksimmissionen - Unzumutbare

  • BGH, 27.04.1960 - V ZR 162/58

    Rechtsmittel

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