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   BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59   

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BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59 (https://dejure.org/1959,165)
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BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1959 - 1 StR 296/59 (https://dejure.org/1959,165)
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Luftablassen

§ 303 StGB, Strafbarkeit auch der Minderung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit, keine Substanzverletzung erforderlich

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Luftablassen aus Kfz-Reifen kann wegen Sachbeschädigung strafbar sein - Erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung des Fahrzeugs begründet Strafbarkeit

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschädigung eines Autos durch Luft-Ablassen der Reifen?

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 207
  • NJW 1959, 1547
  • MDR 1959, 774
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 06.06.1957 - 1 Vs 2/57
    Auszug aus BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59
    Es sieht sich jedoch daran gehindert durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf NJW 1957, 1246 Nr. 20. Dort ist ausgesprochen, daß das Ablassen der Luft aus dem Reifen eines Kraftfahrzeugs keine Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB sei.

    Von dieser Rechtsauffassung aus, die sich der Senat schon für das geltende Recht zu eigen macht, kommt es bei der zu entscheidenden Frage nicht, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf NJW 1957, 1246 Nr. 20 angenommen hat, darauf an, ob das Ablassen der Luft den einzelnen Reifen stofflich verändert oder gebrauchsunfähig macht Ausschlaggebend ist vielmehr, wie das vorlegende Gericht mit Recht bemerkt, ob dann das Kraftfahrzeug, eine zusammengesetzte Sache, noch bestimmungsgemäß verwendet werden kann.

  • RG, 01.05.1899 - 739/99

    Stromdiebstahlsfall

    Auszug aus BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59
    Das Reichsgericht hat den Begriff der Beschädigung einer Sache im Sinne des § 303 StGB ursprünglich eng ausgelegt und darunter nur eine solche (körperliche) Einwirkung auf die Sache verstanden, die sie in ihrer "Substanz" berührt und ihre Unversehrtheit aufhebt (RGSt 13, 27; 32, 165.190).
  • RG, 15.11.1898 - 3452/98

    Ist in der unbefugten Heraushebung eines gesetzten Wasserstandsmerkmales aus dem

    Auszug aus BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59
    Bei zusammengesetzten Sachen fand es das Wesen der Sachbeschädigung vor allem in der Minderung der Gebrauchsfähigkeit der Sache zu dem bestimmungsmäßigen Zweck (RGSt 20, 183 und 353; 31, 329; 55, 169; 64, 250; 251 f).
  • RG, 19.10.1885 - 2214/85

    Ist es Sachbeschädigung im Sinne des §. 303 St.G.B.'s, wenn die Bretter eines

    Auszug aus BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59
    Das Reichsgericht hat den Begriff der Beschädigung einer Sache im Sinne des § 303 StGB ursprünglich eng ausgelegt und darunter nur eine solche (körperliche) Einwirkung auf die Sache verstanden, die sie in ihrer "Substanz" berührt und ihre Unversehrtheit aufhebt (RGSt 13, 27; 32, 165.190).
  • RG, 27.02.1900 - 283/00

    "Beschädigung" und "Vorsatz der Beschädigung" in § 303 St.G.B.'s. Enthält jede

    Auszug aus BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59
    Diesem Gedanken gab es schließlich allgemein Raum (vgl. schon RGSt 33, 177 und 178 und 66, 203, 205).
  • RG, 27.06.1930 - I 435/30

    Unter welchen Voraussetzungen ist das unbefugte Herunterholen und Forttragen

    Auszug aus BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59
    Bei zusammengesetzten Sachen fand es das Wesen der Sachbeschädigung vor allem in der Minderung der Gebrauchsfähigkeit der Sache zu dem bestimmungsmäßigen Zweck (RGSt 20, 183 und 353; 31, 329; 55, 169; 64, 250; 251 f).
  • RG, 19.11.1920 - IV 949/20

    Teilweise Zerstörung einer Eisenbahn nach § 305 StGB.

    Auszug aus BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59
    Bei zusammengesetzten Sachen fand es das Wesen der Sachbeschädigung vor allem in der Minderung der Gebrauchsfähigkeit der Sache zu dem bestimmungsmäßigen Zweck (RGSt 20, 183 und 353; 31, 329; 55, 169; 64, 250; 251 f).
  • RG, 08.01.1910 - I 703/09

    Kann in der Besudelung eines öffentlichen Marmordenkmals mit Farbe ohne Rücksicht

    Auszug aus BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59
    Später ließ es genügen, daß auch ohne stoffliche Änderung der Sache selbst eine "belangreiche" Veränderung ihrer äußeren Erscheinung und Form eintritt, z.B. durch Verschmutzung (RGSt 43, 204 und HRR 1936.853).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Dabei ist eine Zerstörung der Substanz der Sache nicht erforderlich (RGSt 55, 169, 170; zu § 303 StGB: BGHSt 13, 207, 208; 44, 34, 38).
  • BayObLG, 21.08.1987 - RReg. 1 St 98/87

    Luftablassen strafbar?

    Unter Sachbeschädigung ist jede nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf eine Sache zu verstehen, durch die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre Unversehrtheit derart aufgehoben wird, daß die Brauchbarkeit für ihre Zwecke gemindert ist (BGHSt 13, 207/208 ..).

    Dementsprechend ist heute anerkannt, daß Ä entgegen einer früher vom OLG Düsseldorf (NJW 1957, 1246) vertretenen Auffassung Ä das Ablassen der Luft aus einem Reifen eines Kraftfahrzeugs eine Beschädigung dieses Fahrzeugs sein kann (BGHSt 13, 207 ..).

    In einem Eingriff, der ohne Veränderung der Sachsubstanz (lediglich) die Gebrauchsfähigkeit der Sache beeinträchtigt, kann allerdings dann keine Sachbeschädigung erblickt werden, wenn der Eingriff nur geringfügig ist, d. h., wenn die Gebrauchsfähigkeit ohne nennenswerten Aufwand an Zeit, Arbeit oder Kosten wiederhergestellt werden kann (BGHSt 13, 207/208 ..).

    Der Senat vermag jedoch in Übereinstimmung mit Klug (JZ 1960, 226, 227) der vom BGH geäußerten Ansicht, das Ablassen der Luft aus nur einem Reifen eines Kraftfahrzeugs sei regelmäßig dann keine Sachbeschädigung, wenn dem Fahrer ein Reserverad zur Verfügung stehe, nicht zu folgen.

  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79

    Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

    In diesem Fall hat das Reichsgericht auch eine leicht abwaschbare Beschmutzung für tatbestandsmäßig gehalten, während es sonst hervorgehoben hat, daß eine ohne nennenswerten Aufwand an Mühe, Zeit oder Kosten behebbare Beeinträchtigung der Brauchbarkeit außer Betracht bleibe (RGSt 20, 182 ff; 39, 223, 224; ebenso BGHSt 13, 207, 208) [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59].
  • BGH, 06.12.1994 - VI ZR 229/93

    Eigentumsverletzung durch Verwendung eines fehlerhaften Produkts;

    Es genügt hierfür ebenso wie für die Erfüllung des in § 303 StGB aufgenommenen Straftatbestandes der Sachbeschädigung (vgl. dazu BGHSt 13, 207 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]) und der Haftungsvoraussetzung der Beschädigung einer Sache in § 1 ProdHaftG eine Einwirkung auf die Sache, durch die ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur geringfügig beeinträchtigt wird (vgl. Rolland, Produkthaftungsrecht, § 1 ProdHaftG, Rn. 38; Taschner/Frietsch. Produkthaftungsgesetz und EG-Produkthaftungsrichtlinie, 2. Aufl., § 1 ProdHaftG, Rdn. 30).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 2 Ss 39/03

    Sachbeschädigung durch unaufgeforderte Übersendung von Telefax-Werbung

    Die Beschädigung setzt eine unmittelbare Einwirkung auf die betroffene Sache und eine dadurch verursachte Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit voraus (vgl. BGHSt 13, 207, 208; 29, 129; BGH NStZ 82, 508,509).
  • BGH, 27.06.1979 - IV ZR 174/77

    Bauwesenversicherung: Umfang

    Dies steht auch im Einklang mit dem Begriff der Sachbeschädigung in § 303 StGB, wie ihn die jüngere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 74, 13, 14/15) und der Bundesgerichtshof (BGHSt 13, 207, 208) [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59] aufgefaßt haben.
  • BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82

    Parteikreisverband - Sachbeschädigung durch Überkleben eines Wahlplakats einer

    Unter Sachbeschädigung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf eine Sache zu verstehen, durch die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre Unversehrtheit derart aufgehoben wird, daß die Brauchbarkeit für ihre Zwecke gemindert ist (vgl. BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]; 29, 129, 132, 133, [BGH 13.11.1979 - 5 StR 166/79]jeweils m.w.Nachw.; vgl. auch BGH NJW 1980, 602, 603 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 334/79 S], insoweit in BGHSt 29, 159 ff nicht abgedruckt).

    Unerheblich wäre sie nur dann, wenn ihre Beseitigung einen lediglich geringfügigen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert hätte (BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]/209; vgl. auch die Rechtsprechungsnachweise bei Vogler in LK 10. Aufl., § 303 Rdn. 7).

  • AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 701/10

    Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs bei Durchfahren von Wasserlachen in

    Eine Sachbeschädigung lässt sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. RGSt 43, 203) annehmen, wenn entweder die Substanz oder die Gebrauchstauglichkeit einer Sache erheblich beeinträchtigt wird (vgl. OLG Hamm, 6 U 38/07 vom 23.08.2007; zu § 303 StGB BGHSt 13, 207; BGHSt 29, 129; BGH, NJW 1980, 602).
  • BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77

    Bauwesenversicherung: Umfang

    Dabei hat sich das Schwergewicht verlagert von der ursprünglich geforderten Substanzverletzung (RGSt 33, 177, 178; 39, 328, 329) auf die Aufhebung oder Minderung der Gebrauchsfähigkeit oder des Wertes einer Sache durch Einwirkung auf diese, ohne daß es einer Substanzverletzung bedürfte (BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]; RGSt 74, 13, 14/15; BGH VersR 1976, 629, 630; 676, 677; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG Braunschweig VersR 1954, 122).
  • KG, 03.11.2023 - 3 ORs 72/23

    Erforderliche Feststellungen zur (gemeinschädlichen) Sachbeschädigung

    b) Eine Sachbeschädigung scheidet aus, wenn die Beseitigung der Substanzverletzung oder Funktionseinbuße (vgl. Goeckenjan in Leipziger Kommentar a.a.O., § 303 Rdn. 23 f. m.w.N.) mit keinem ins Gewicht fallenden Aufwand verbunden ist (vgl. BGHSt 13, 207; NStZ 1982, 508; Heger in Lackner/Kühl/Heger a.a.O., § 303 Rdn. 5; Goeckenjan a.a.O. Rdn. 32 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 31.03.1999 - II a 28/99

    Graffiti - Sachbeschädigung bei einem Eisenbahnwaggon

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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1959 - 4 StR 49/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,229
BGH, 27.05.1959 - 4 StR 49/59 (https://dejure.org/1959,229)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1959 - 4 StR 49/59 (https://dejure.org/1959,229)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1959 - 4 StR 49/59 (https://dejure.org/1959,229)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 169
  • NJW 1959, 1378 (Ls.)
  • NJW 1959, 1547
  • MDR 1959, 857
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf zwar ein Verkehrsteilnehmer, der sich selbst regelgerecht verhält, grundsätzlich darauf vertrauen, daß andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls die Verkehrsregeln einhalten, z.B. sein Vorfahrtsrecht beachten (vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 1973 - VI ZR 62/72 - VersR 1973, 765, 766 und vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 98/91 - VersR 1992, 203, 204; VGS BGHZ 14, 232, 235 f. = BGHSt 7, 118, 122; BGH, Urteil vom 19. September 1974 - III ZR 73/72 - VersR 1975, 37, 38 m.w.N.; BGHSt 9, 92, 93 f.; BGHSt 12, 81, 83; BGHSt 13, 169, 172 f.).

    Der Vertrauensgrundsatz kommt jedoch regelmäßig demjenigen nicht zugute, der sich selbst über die Verkehrsregeln hinwegsetzt (Senatsurteil vom 15. November 1966 - VI ZR 57/65 - VersR 1967, 157, 158; vom 15. Mai 1973 - VI ZR 62/72 - aaO und vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 98/91 - aaO; BGH, Urteile vom 19. September 1974 - III ZR 73/72 - aaO S. 38 f. m.w.N.; vom 21. Februar 1985 - III ZR 205/83 - VersR 1985, 637, 639 und vom 6. Februar 1958 - 4 StR 687/57 - bei juris; BGHSt 9, 92, 93 f.; BGHSt 13, 169, 172 f.; BGHSt 15, 191, 193; OLG Frankfurt JR 1994, 77 mit Anm. Lampe; OLG Karlsruhe VRS 100, 460, 461).

  • BGH, 12.12.2023 - VI ZR 77/23

    Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bei Vorbeifahrt an einem

    Zu den Ausnahmen vom Vertrauensgrundsatz zählen nicht nur solche Verkehrswidrigkeiten, die der Verkehrsteilnehmer rechtzeitig wahrnimmt oder hätte wahrnehmen können, sondern auch solche, die möglicherweise noch nicht erkennbar sind, mit denen ein gewissenhafter Fahrer aber pflichtgemäß rechnen muss (vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 1973 - VI ZR 62/72, VersR 1973, 765, 766, juris Rn. 13; vom 4. Oktober 1966 - VI ZR 23/65, VersR 1966, 1157, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 27. Mai 1959 - 4 StR 49/59, BGHSt 13, 169, 173, juris Rn. 12).

    Lässt sich ein ausreichender Seitenabstand zum Müllabfuhrfahrzeug, durch den die Gefährdung eines plötzlich vor oder hinter dem Müllabfuhrfahrzeug hervortretenden Müllwerkers vermieden werden kann, nicht einhalten, so ist die Geschwindigkeit gemäß § 1, § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO so weit zu drosseln, dass der Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen bringen kann (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 866, 867 und OLG Karlsruhe, r+s 2018, 671 Rn. 24 mwN: in der Regel Schrittgeschwindigkeit; ebenso LG Münster, ZfSch 2002, 422, 423, juris Rn. 20; Freymann in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., § 35 StVO Rn. 713; für die Vorbeifahrt an einem Linienbus schon vor Schaffung des heutigen § 20 StVO vgl. auch: Senatsurteil vom 21. Februar 1967 - VI ZR 145/65, VersR 1967, 582, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 10. April 1968 - 4 StR 62/68, NJW 1968, 1532 f., juris Rn. 5; Beschluss vom 27. Mai 1959 - 4 StR 49/59, BGHSt 13, 169, 175, juris Rn. 15 f.).

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 50/05

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer

    Mit dieser Zielrichtung mag der Verordnungsgeber ausgestiegene oder künftige Fahrgäste des haltenden Verkehrsmittels, insbesondere Kinder und ältere Menschen, in ihrer Gesamtheit möglicherweise als schutzbedürftiger angesehen haben als andere Fußgänger, weil bei ihnen die Wahrscheinlichkeit eines unachtsamen Verhaltens höher sein dürfte (vgl. dazu BGHSt 13, 169, 175; OLG Hamm, NZV 1991, 467; OLG Köln, NJW-RR 2003, 29, 30).
  • BGH, 04.04.2023 - VI ZR 11/21

    Reichweite des Vertrauensgrundsatzes hinsichtlich des verkehrsgerechten

    a) Nach dem im Straßenverkehr geltenden Vertrauensgrundsatz kann ein Verkehrsteilnehmer, der sich verkehrsgemäß verhält, damit rechnen, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer den Verkehr nicht durch pflichtwidriges Verhalten gefährdet, solange die sichtbare Verkehrslage zu keiner anderen Beurteilung Anlass gibt (vgl. nur Senatsurteile vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10, NJW-RR 2012, 157 Rn. 9; vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, VersR 2003, 783, 785, juris Rn. 16 mwN; vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 98/91, VersR 1992, 203, 204, juris Rn. 13 mwN; vom 15. Mai 1973 - VI ZR 62/72, VersR 1973, 765, 766, juris Rn. 13; vom 24. November 1959 - VI ZR 213/58, VersR 1960, 495, 496; BGH, Urteil vom 15. März 1956 - 4 StR 74/56, BGHSt 9, 92, 93 f., juris Rn. 9; Beschlüsse vom 27. Mai 1959 - 4 StR 49/59, BGHSt 13, 169, 172, juris Rn. 12; vom 12. Juli 1954 - VGS 1/54, BGHZ 14, 232, 237).
  • LG Saarbrücken, 28.03.2014 - 13 S 196/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr

    Danach muss ein Verkehrsteilnehmer, selbst wenn ihm die Vorfahrt zukommt, zurückstehen, wenn er erkennen kann, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer seine Vorfahrt verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10, VersR 2011, 1540; BGH, Urteil vom 19. September 1974 - III ZR 73/72, VersR 1975, 37; BGH v. 27.05.1959 - 4 StR 49/59, BGHSt 13, 173).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei grünem Pfeil; Haftungsverteilung bei

    Dies entspricht dem im Straßenverkehr ganz allgemein geltenden Grundsatz, daß ein Kraftfahrer auf die Einhaltung der Verkehrsregeln durch andere Verkehrsteilnehmer, z.B. auf die Beachtung seines Vorfahrtsrechts vertrauen kann, solange die sichtbare Verkehrslage zu keiner anderen Beurteilung Anlaß gibt (BGHSt 7, 118, 121; 13, 169, 172).
  • BGH, 27.05.1975 - VI ZR 42/74

    Pflichten eines Straßenbahnführers auf Fußgängerüberwegen

    Nähert sich jedoch ein Kraftfahrer einem in der Gegenrichtung haltenden öffentlichen Verkehrsmittel (Straßenbahn oder Omnibus), so muß er selbst außerhalb von Fußgängerüberwegen seine Geschwindigkeit so herabsetzen, daß Fußgänger, die unachtsam einige Schritte in seine Fahrbahn treten, nicht gefährdet werden (BGHSt 13, 169, 174; 15, 191, 193/194; Senatsurteile vom 21. Februar 1967 - VI ZR 145/65 = VersR 1967, 582 und vom 16. Mai 1972 - VI ZR 29/71 = VersR 1972, 951 m.w.Nachw.).

    Das soeben erwähnte von der Rechtsprechung u.a. aus § 1 StVO abgeleitete Gebot für Kraftfahrer, bei Annäherung an ein in der Gegenrichtung haltendes öffentliches Verkehrsmittel die Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs herabzusetzen, wurde jedenfalls damit begründet, es entspreche der Lebenserfahrung, daß die Personen, die hinter einer Straßenbahn oder einem Omnibus zur Gewinnung einer Übersicht ein wenig auf die Fahrbahn einer Straße treten, dabei oft nicht die gebotene Vorsicht walten lassen (BGHSt 13, 169, 174).

  • BGH, 05.04.1968 - 4 StR 664/67

    Überhöhte Geschwindigkeit - Anhalteweg - Sichtweite - Strecke ohne Hindernisse

    Dazu gehören vor allem die Verkehrswidrigkeiten, die so häufig begangen werden, daß ein gewissenhafter Fahrer verständigerweise mit ihnen rechnen muß (BGH VRS 17, 233, 235).

    Bei der Verkehrslage war von den Passanten, die die Straße trotz der Sichtbehinderung überqueren wollten, zu erwarten, daß sie sich, nach einigen Schritten auf der Fahrbahn, mindestens vor dem Überschreiten der Strassenmitte, erneut vergewisserten, ob die gegenüberliegende Fahrbahnhälfte frei war und ein weiteres gefahrloses Überqueren ermöglichte (vgl. auch BGH VRS 17, 233, 237; 25.47, 49).

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 15/68

    Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem hinter einem Omnibus

    Das Berufungsgericht hält mit Recht die Ersatzpflicht der Beklagten schon gemäß §§ 7, 18 StVG für gegeben, weil der Erntbeklagte den Omnibus nur mit einem Abstand von 1 m passiert habe, dann aber nicht mit 40 km/h habe fahren dürfen, wenn er noch vor Fußgängern, die vor dem Bus her einige Schritte in die Fahrbahn hätten treten können, zum Stehen habe kommen wollen (BGHSt 13, 169 und BGH vom 10. April 1968 - 4 StR 62/68, NJW 1968, 1532 ; Senatsurteil vom 21. Februar 1967 - VI ZR 145/65, VersR 1967, 582 und vom 9. April 1968 - VI ZR 27/67, VersR 1968, 702).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 116/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden

    Der Vertrauensgrundsatz kommt jedoch regelmäßig demjenigen nicht zugute, der sich selbst über die Verkehrsregeln hinwegsetzt (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1967, 157, 158; Urteil vom 15. Mai 1973, Aktenzeichen VI ZR 6272; BGH VersR 1985, 637, 639; BGHSt 9, 92, 93; BGHSt 13, 169, 172; BGHSt 15, 191, 193 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes zugunsten des vorfahrtberechtigten Fahrers

  • BGH, 07.10.1960 - 4 StR 382/60
  • BGH, 10.04.1968 - 4 StR 62/68

    Omnibus an Haltestelle - Vorbeifahrender Kraftfahrer - Sicherheitsabstand -

  • BGH, 21.02.1967 - VI ZR 145/65

    Pflicht zum Ersatz der Hälfte eines Unfallschadens - Verschulden an einem Unfall

  • AG Frankfurt/Main, 05.12.2016 - 32 C 3057/15

    Radfahrerkollision mit Inklineskater - Sorgfaltspflichten eines Inlineskaters

  • BGH, 08.03.1963 - 4 StR 17/63

    Bestimmung der Sorgfaltsanforderungen an einen Pkw-Fahrer innerhalb geschlossener

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132

    Zum Verhältnis des Straßenbahnverkehrs zum Fußgängerverkehr in Fußgängerbereichen

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2003 - 1 U 186/01
  • BGH, 26.07.1963 - 4 StR 258/63

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 08.03.1966 - VI ZR 204/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einem vor dem

  • LG Leipzig, 26.09.2005 - 1 T 1062/05

    Erhöhung der Pfändungsfreibeträge zum 01. Juli 2005; Konstitutive Wirkung einer

  • OLG Karlsruhe, 05.10.1988 - 1 U 78/88

    Anspruch eines Kindes gegen einen gesetzlichen Unfallversicherer wegen der Folgen

  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 77/72

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem haltenden Omnibus vorbeifahrenden

  • KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92

    Zur Haftung des Hundehalters, wenn Hund im innerstädtischen Bereich plötzlich auf

  • BGH, 04.07.1978 - 4 StR 133/78

    Anwendung und Reichweite des Vertrauensgrundsatzes im Straßenverkehrsrecht wenn

  • KG, 05.03.1987 - 22 U 4399/86

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers an einer Bushaltestelle

  • BGH, 11.12.1964 - 4 StR 446/64

    Überprüfung eines tatrichterlichen Urteils im Hinblick auf die getroffenen

  • BGH, 22.04.1966 - 4 StR 84/66

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

  • BGH, 10.12.1965 - 4 StR 534/65

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Verstoß gegen

  • BGH, 30.09.1959 - 4 StR 324/59

    Kraftfahrer - Pflichtgemäße Aufmerksamkeit - Haltender Omnibus - Hervortretende

  • BGH, 03.05.1963 - 4 StR 111/63

    Umfang der Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrzeugfahrers bei Heranfahren an eine

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