Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1958 - IV ZR 95/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,926
BGH, 05.12.1958 - IV ZR 95/58 (https://dejure.org/1958,926)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1958 - IV ZR 95/58 (https://dejure.org/1958,926)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1958 - IV ZR 95/58 (https://dejure.org/1958,926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 525
  • MDR 1959, 285
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 05.07.1923 - VI 1308/22

    Umbettung einer Leiche

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - IV ZR 95/58
    Darüber, daß in allen Fällen nach den sittlichen Anschauungen im Volke und dem allgemeinen Herkommen zu verfahren ist, hat bereits das Reichsgericht keinen Zweifel gelassen (RGZ 100, 171, 173; 108, 217, 220).
  • RG, 03.12.1917 - VI 370/17

    Unbefugter Gebrauch eines Namens; Klage eines Gesellschafters einer GmbH wegen

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - IV ZR 95/58
    Wie bereits das Reichsgericht (RGZ 91, 350, 352 f) ausgesprochen hat, ist der Name ein äußeres Kennzeichen einer Person zur Unterscheidung von anderen Personen; das Namensrecht des § 12 BGB ist das Recht auf den ausschließlichen Besitz dieses Kennzeichens.
  • BGH, 28.02.1952 - IV ZR 59/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - IV ZR 95/58
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1952 - IV ZR 59/51 - (LM Nr. 3 zu § 139 ZPO) ausgesprochen, die Nichtausübung des Fragerechts nach § 139 ZPO könne nur dann mit Erfolg von der Revision gerügt werden, wenn das Berufungsgericht hätte erkennen müssen, daß die Parteien Beweismittel und etwa noch nötige Behauptungen hätten beibringen können und wollen, daß das Nichtvorbringen daher offenbar auf einem Versehen oder darauf beruhe, daß die Partei die Rechtslage erkennbar falsch beurteilt habe.
  • RG, 09.11.1934 - II 171/34

    Verstößt es gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, wenn Inhaber oder

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - IV ZR 95/58
    Der in diesem Zusammenhange von der Revision vergleichsweise herangezogene, vom Reichsgericht entschiedene Fall in RGZ 145, 396 ff unterscheidet sich von dem vorliegenden Falle wesentlich.
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - IV ZR 95/58
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. die Zusammenstellung der jüngsten Rechtsprechung im Urteil vom 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 -, NJW 1958, 1344 Nr. 3) ist unter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht das Recht des einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde und auf Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit zu verstehen, das sich nicht nur gegen den Staat und seine Organe richtet, sondern auch im Privatrechtsverkehr gegenüber jedermann gilt (BGHZ 24, 72, 76).
  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - IV ZR 95/58
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. die Zusammenstellung der jüngsten Rechtsprechung im Urteil vom 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 -, NJW 1958, 1344 Nr. 3) ist unter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht das Recht des einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde und auf Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit zu verstehen, das sich nicht nur gegen den Staat und seine Organe richtet, sondern auch im Privatrechtsverkehr gegenüber jedermann gilt (BGHZ 24, 72, 76).
  • RG, 28.10.1910 - II 688/09

    Graf Zeppelin - § 12 BGB, Schutz gegen Mißbrauch des Namens zu Reklamezwecken, §§

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - IV ZR 95/58
    Allerdings liegt ein unbefugter Gebrauch eines Namens auch dann vor, wenn jemand einen fremden Namen zu Reklamezwecken, zur Bezeichnung von Waren, auf Schildern usw. mißbraucht (RGZ 74, 308; LM Nr. 21 zu § 12 BGB), Einen solchen Mißbrauch hat das Oberlandesgericht indessen ohne Rechtsirrtum oder Verstoß gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verneint.
  • RG, 28.10.1920 - VI 261/20

    Kriterien hinsichtlich einer Bestimmung des Ortes und der Art einer Beerdigung

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - IV ZR 95/58
    Darüber, daß in allen Fällen nach den sittlichen Anschauungen im Volke und dem allgemeinen Herkommen zu verfahren ist, hat bereits das Reichsgericht keinen Zweifel gelassen (RGZ 100, 171, 173; 108, 217, 220).
  • RG, 24.06.1942 - IV 53/42

    1. Ist die verneinende Abstammungsklage mutwillig und ein Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - IV ZR 95/58
    Außerdem ist ein Beweisanerbieten, trotz Erheblichkeit und Beweisbedürftigkeit des Beweisthemas, dann unbeachtlich, wenn der Beweis lediglich zu Ausforschungszwecken auf bloße Vermutungen hin angetreten ist und die Beweisaufnahme erst die Grundlage zu neuen Behauptungen abgeben soll (RGZ 169, 223, 224; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. § 115 S. 541 f).
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 279/01

    Anforderungen an die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde

    Aber auch die Unterzeichnung nur mit dem Familiennamen reicht für die Wirksamkeit der Urkunde aus; er individualisiert nämlich den Unterzeichner hinreichend, weil die Kennzeichnung einer Person zur Unterscheidung von anderen (vgl. BGH, Urt. v. 5. Dezember 1958, IV ZR 95/58, NJW 1959, 525) im allgemeinen Sprachgebrauch jedenfalls außerhalb des Familien- und engeren Bekanntenkreises und erst recht im Rechtsverkehr durch den Familiennamen erfolgt.
  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 93/73

    Umfang des Selbsthilferechts

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 35/06

    Ringelnatz

    Zum Anderen ist der Name als Rechtsbegriff nach der in Rechtsprechung und Literatur anerkannten Definition die sprachliche Kennzeichnung einer Person zur Unterscheidung von anderen Personen (vgl. BGH NJW 1959, 525 - Ehrengedenktafel für Kriegsvermisste; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 12 Rn. 1; Vieweg/Martinek, jurisPK-BGB, 2. Aufl. 2005, § 12 Rn. 1).
  • LG Hamburg, 05.02.2016 - 324 O 341/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Unterlassungsanspruch der Witwe

    In diesem Sinne ist der Umgang mit dem Tod eines Angehörigen ebenso wie die Art und Weise der Bestattung sowie der Umgang mit der eigenen Trauer eine private Angelegenheit (vgl. BGH, Urteil vom 05. Dezember 1958 - IV ZR 95/58 -, juris Rz. 21; vgl. auch Urteile der Kammer vom 09. November 2012, 324 O 300/12, und vom 18. Juli 2014, 324 S 10/13).
  • OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74

    Rechtsschutzinteresse bei weit zurückliegendem Sachverhalt; Einordnung eines

    Das erfüllt den Tatbestand des § 12 BGB (Staudinger Anm. 76 zu § 12 BGB , BGH NJW 59, 525).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht