Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.12.1958

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   BGH, 16.01.1959 - I ZR 33/58   

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https://dejure.org/1959,749
BGH, 16.01.1959 - I ZR 33/58 (https://dejure.org/1959,749)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1959 - I ZR 33/58 (https://dejure.org/1959,749)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58 (https://dejure.org/1959,749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 532
  • MDR 1959, 277
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 358/13

    Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung: Verwerfung einer

    Ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (Anschluss BGH, 16. Januar 1959, I ZR 33/58, NJW 1959, 532).

    Ein Rechtsmittel, das - wie hier - bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (BGH, Beschluss vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58, NJW 1959, 532; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 470; OLG München, NJOZ 2004, 2619; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 249 Rn. 19 mwN; MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 249 Rn. 23; Hk-ZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 249 Rn. 11; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 249 Rn. 9).

  • BGH, 28.08.2012 - XI ZR 236/12

    Beschwer über 20 000,- EUR als Voraussetzung für die Statthaftigkeit einer

    In entsprechender Anwendung von § 249 Abs. 3 ZPO steht das jedoch der Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht entgegen, da diese schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig war (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58, NJW 1959, 532).

    Das gilt in entsprechender Anwendung von § 249 Abs. 3 ZPO auch für die Kostenentscheidung (offen gelassen in BGH, Beschluss vom 16. Januar 1959 aaO).

  • BFH, 09.05.2007 - IV B 10/07

    Keine Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde nach Einführung des §

    Es ist daher in entsprechender Anwendung der Regelung in § 249 Abs. 3 ZPO gerechtfertigt, ein bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig gewesenes oder gewordenes Rechtsmittel noch während der Unterbrechung des Verfahrens zu verwerfen (vgl. BGH-Beschluss vom 16. Januar 1959 I ZR 33/58, Neue Juristische Wochenschrift 1959, 532; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 2000 21 U 25/00, Monatsschrift für Deutsches Recht 2001, 470).
  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 249/03

    Verfahrensunterbrechung durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

    Ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann aber in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (BGH, Beschl. v. 16. Januar 1959 - I ZR 33/58, NJW 1959, 532).
  • BGH, 28.02.2002 - VII ZB 29/01

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Einleitung eines Insolvenzverfahrens

    In entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO ist es zulässig, ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, auch während der Unterbrechung des Verfahrens zu verwerfen (BGH, Urteil vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58, NJW 1959, 532).
  • OLG Naumburg, 06.11.2007 - 1 U 79/07

    Berufungsverwerfung trotz erfolgter Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO

    Dieser Sachverhalt rechtfertigt eine entsprechende Anwendung von § 249 Abs. 3 ZPO (BGH, NJW 1959, 532; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 470; zustimmend HK-ZPO/Wöstmann, § 249 Rdn.11; Thomas-Putzo/Hüßtege, ZPO, 27.A., § 249 Rdnr. 10; Musielak/Stadler, ZPO, 5.A., § 249 Rdn. 5 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 21 U 25/00

    Verwerfung der Berufung als unzulässig während Unterbrechung aufgrund Insolvenz

    Es ist deshalb gerechtfertigt, in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO ein bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig gewesenes oder gewordenes Rechtsmittel noch während der Unterbrechung des Verfahrens zu verwerfen (vgl. BGH NJW 1959, S. 532; Greger in Zöller, Kommentar zur ZPO, 21. Auf., § 249 Rdnr. 9).
  • BVerwG, 12.06.1973 - III C 115.70

    Hinderung der Verwerfung eines bereits vorher unzulässigen Rechtsmittels durch

    Denn in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO hindert die Unterbrechung des Verfahrens nicht die Verwerfung eines - wie hier - bereits vorher unzulässig gewesenen Rechtsmittels (Stein-Jonas, Komm. z. ZPO, 19. Aufl., § 249 Anm. IV 1; Beschluß vom 4. Januar 1961 - BVerwG V B 060.60 - BGH, Beschluß vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58 - [NJW 1959, 532 = MDR 1959, 277] mit Nachweisen; vgl. auch BSG, Beschluß vom 25. Januar 1966 - 4 RJ 485/66 - [NJW 1966, 904]).
  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 69/57

    Unterlassungsklage. Rechtsschutzbedürfnis

    Gegen dieses Urteil haben beide Parteien Revision eingelegt - I ZR 33/58 -, über die noch nicht entschieden ist.
  • BGH, 02.11.1995 - VII ZB 18/95

    Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung - Verlust eines Rechtsmittelantrags

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluß vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58 = NJW 1959, 532).
  • BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 897/80

    Erlöschen des Anspruchs auf einen noch nicht vollzogenen Versorgungsausgleich mit

  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZB 79/82

    Unterbrechung des Verfahrens bei Versterben des nicht anwaltlich vertretenen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012 - 2 K 54/12

    Bezeichnung des Klagebegehrens bei Klage gegen Schätzungsbescheide keine

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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 181/57   

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https://dejure.org/1958,1273
BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 181/57 (https://dejure.org/1958,1273)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1958 - VIII ZR 181/57 (https://dejure.org/1958,1273)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1958 - VIII ZR 181/57 (https://dejure.org/1958,1273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 532
  • MDR 1959, 209
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.1951 - II ZR 158/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 181/57
    a) Die Revision is t der Ansicht, daß die Klage des halb habe abgewiesen werden müssen, weil zur Zeit der Erhebung der Klage der R echtsstreit 5 0 26/48 noch rechts hängig gewesen s e i, mit dem der Kläger dasselbe Ziel verfolgt habe wie mit der vorliegenden' Klage" Der Revision is t darin zu folgen, daß die- Rechtshängigkeit eines Anspruches von Amts wegen zu beachten is t (RGZ 160, 338,344? BGH U rteil vom 15" Dezember 1951 - II ZR 158/51 - HWVAG § 21 Nr"2 unter III)" Wäre also tatsächlich der hier geltend gemachte Anspruch b ereits rechtshängig gewesen, so hätte die Klage a ls unzulässig abgewiesen werden müssen und daher ein Anerkenntnisurteil nicht ergehen dürfen« - lias Berufungsgericht hat Rechtshängigkeit deshalb verneint, weil die frühere und die jetzige Klage nicht auf dasselbe Ziel gerichtet gewesen seien Ob dies z u tr ifft, was die Revision in Abrede s t e l l t , kann auf sich beruhen" Burch den Abschluß des gerichtlichen Vergleichs vom 4" April 1950 is t nämlich die Rechtshängigkeit des früheren Rechts s tr e its erloschen ( Stein/Jonas/SchÖnke aaO § 794 Anmdl ? a)r Das g ilt selb st dann, wenn der Vergleich n ichtig sein sollte,- wie die Beklagte geltend macht" Haben Parteien vor Gericht einen Vergleich abgeschlossen, so müssen sie darauf vertrauen können" daß hierdurch der R echtsstreit und damit auch die Rechtshängigkeit der in ihm erhobenen Ansprüche beendet ist" Dieser Annahme steht das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehene U rteil des Bundesgerichtshofs vom 29" September 1958 - VII 2R 198/57 {bereits abgedruckt ÄIDR 1958, 915) nicht entgegen, denn aus ihm geht nicht hervor, daß der VII" Zivilsenat den Standpunkt v e r tr itt, im Ralle der Fortsetzung eines diu'ch gerichtlichen Vergleichs abgeschlossenen Verfahrens auf Grund des Vortrags einer Partei, der Vergleich sei nichtig e sei das durch den Vergleich abgeschlossene S tr e it verfahren auch in der Zeit nach Abschluß des Vergleichs b is zum Eingang des Antrags auf Anberaumung eines neuen Verhandlungstermins rechtshängig geblieben" Zu der Zeit, a ls die Beklagte hier die Anberaumung eines neuen Verhandlungstermins in dem Verfahren erwirkte, in dem der Vergleich abgeschlossen war, hatte der Kläger b ereits die jetzt anhängige Klage erhoben., so daß es keiner Prüfung bedarf, ob im Palle der Fortführung eines durch gerichtlichen Vergleich abgeschlossenen Verfahrens auf Grund der Behauptung einer Partei, der Vergleich sei n ich tig, die Rechtshängigkeit des in dem Verfahren ursprünglich g el tend gemachten Anspruches wieder e in tr itt.
  • RG, 14.05.1935 - III 301/34

    Inwieweit kann gegen eine Verwaltungsbehörde auf Feststellung der Echtheit einer

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 181/57
    Es is t zudem kein vernünftiger Grund ersich tlich , die Echtheit einer Urkunde durch eine Leistungsklage, dagegen'die Unechtheit durch eine Feststellungsklage klären zu lassen« Unter diesen Umständen ste lle n die Worte "auf Anerkennung e i ner Urkunde" in §>' 256 ZPO, wie Baumbach/Lauterbach (aaO § 256 Anm«l A) zutreffend bemerken, nur ein "Überbleibsel einer überwundenen Anschauung", dar (vgl« dazu auch die von der Revision selb st angeführten Überzeugenden Ausführungen von Rosenberg, Lehrbuch 7oAufl« § 86 I S« 288 . und Nikisch Lehrbuch 2«Aufl« § 39' I 3 S"151)" Die von der Revision erwähnte Äußerung von Jonas (JW 1935.2558 - Anm« zu RGZ 148, 29') nimmt diese zu Unrech;b für ihre Ansicht in Anspruch Aus ihr läßt sich nicht entnehmen, daß Jo nas nur die Klage auf Anerkennung, nicht dagegen auf F eststellung der Echtheit einer Urkunde für zulässig hält«.
  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 181/57
    b) Auch das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis für die von dem Kläger erhobene Klage auf Feststellung der Echtheit der Urkundey dessen Fehlen zwar von der Bevision nicht ausdrücklich geltend gemacht wird, das aber von Amts wegen zu prüfen i s t und neben dem F eststellu n gsinteresse vorhanden sein muß (BGHZ 27, 190,194), läßt sich hier nicht verneinen« wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Landgericht zutreffend angenommen hat« Solange nicht fe stste h t, daß der gerichtliche Vergleich vom 4o April 1950 n ich tig i s t , was der Kläger entschieden in Abrede s t e l l t , hat dieser nicht die Möglichkeit, das frühere Verfahren fortzusetzen und in diesem die F eststel lung der Y/irksamkeit des Mietvertrages zu erreichen" Auch der gerichtliche Vergleich nimmt dem Kläger nicht das Rechtsschutzbedürfnis, denn die Beklagte hat den Vergleich angefochten und in der Folgezeit in Zweifel gezogen, daß die Schrift der von ihr Unterzeichneten Urkunde, die den Mietvertrag enthält, dessen Wirksamkeit s ie in dem Vergleich anerkannt hatte, echt sei« Bei dieser Sachlage is t ein Bedürfnis des Klägers anzuerkennen., die F e stste l lung der Echtheit der Urkunde zu erreichen" c) Ebenso is t ein Feststellungsinteresse des Klägers im Sinne des § 256 ZPO mit Recht bejaht worden" Die An g r iffe der Revision gegen die Darlegungen des Berufungsgerichts haben die Annahme zum Ausgangspunkt, daß der R echtsstreit 5 0 26/48 nicht durch den Vergleich vom 4. April 1950 beendet worden s e i. Gerade hierüber besteht aber zwischen den Parteien S tr e it, der bisher noch nicht entschieden worden is t , so daß die.
  • RG, 21.06.1921 - II 1/21

    Berufung wegen der Kosten

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 181/57
    da in diesem Falle der Kläger gemäß § 91 ZPO die gesamten Kosten a lle r Rechtszüge zu tragen hätte« Es kann der Beklagten mithin nicht verwehrt werden , mit der Revision den Antrag auf Abweisung der Klage weiter zu verfolgen, obwohl ihr in erster Linie darum zu tun i s t , daß die ihr n ach teilige Kostenentscheidung des Berufungs u r te ils zu ihren Gunsten abgeändert wird (vgl« RGZ 102, 290; V'ieezorek aaO § 99« Anm.B I b 5)« IX" Me Revision i s t jedoch sachlich nicht begründet« 1- Sie hält die Klage für unzulässig, weil § 256 ZPO nur eine Klage auf Anerkennung}- nicht aber auf F eststel lung der Echtheit einer Urkunde vorsehe, und meint, der Klageantrag könne auch nicht in diesem Sinne umgedeutet werd.en«,.
  • RG, 17.05.1939 - II 200/38

    1. Kann der Inhaber eines Wechsels von dem Wechselverpflichteten verlangen, daß

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 181/57
    a) Die Revision is t der Ansicht, daß die Klage des halb habe abgewiesen werden müssen, weil zur Zeit der Erhebung der Klage der R echtsstreit 5 0 26/48 noch rechts hängig gewesen s e i, mit dem der Kläger dasselbe Ziel verfolgt habe wie mit der vorliegenden' Klage" Der Revision is t darin zu folgen, daß die- Rechtshängigkeit eines Anspruches von Amts wegen zu beachten is t (RGZ 160, 338,344? BGH U rteil vom 15" Dezember 1951 - II ZR 158/51 - HWVAG § 21 Nr"2 unter III)" Wäre also tatsächlich der hier geltend gemachte Anspruch b ereits rechtshängig gewesen, so hätte die Klage a ls unzulässig abgewiesen werden müssen und daher ein Anerkenntnisurteil nicht ergehen dürfen« - lias Berufungsgericht hat Rechtshängigkeit deshalb verneint, weil die frühere und die jetzige Klage nicht auf dasselbe Ziel gerichtet gewesen seien Ob dies z u tr ifft, was die Revision in Abrede s t e l l t , kann auf sich beruhen" Burch den Abschluß des gerichtlichen Vergleichs vom 4" April 1950 is t nämlich die Rechtshängigkeit des früheren Rechts s tr e its erloschen ( Stein/Jonas/SchÖnke aaO § 794 Anmdl ? a)r Das g ilt selb st dann, wenn der Vergleich n ichtig sein sollte,- wie die Beklagte geltend macht" Haben Parteien vor Gericht einen Vergleich abgeschlossen, so müssen sie darauf vertrauen können" daß hierdurch der R echtsstreit und damit auch die Rechtshängigkeit der in ihm erhobenen Ansprüche beendet ist" Dieser Annahme steht das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehene U rteil des Bundesgerichtshofs vom 29" September 1958 - VII 2R 198/57 {bereits abgedruckt ÄIDR 1958, 915) nicht entgegen, denn aus ihm geht nicht hervor, daß der VII" Zivilsenat den Standpunkt v e r tr itt, im Ralle der Fortsetzung eines diu'ch gerichtlichen Vergleichs abgeschlossenen Verfahrens auf Grund des Vortrags einer Partei, der Vergleich sei nichtig e sei das durch den Vergleich abgeschlossene S tr e it verfahren auch in der Zeit nach Abschluß des Vergleichs b is zum Eingang des Antrags auf Anberaumung eines neuen Verhandlungstermins rechtshängig geblieben" Zu der Zeit, a ls die Beklagte hier die Anberaumung eines neuen Verhandlungstermins in dem Verfahren erwirkte, in dem der Vergleich abgeschlossen war, hatte der Kläger b ereits die jetzt anhängige Klage erhoben., so daß es keiner Prüfung bedarf, ob im Palle der Fortführung eines durch gerichtlichen Vergleich abgeschlossenen Verfahrens auf Grund der Behauptung einer Partei, der Vergleich sei n ich tig, die Rechtshängigkeit des in dem Verfahren ursprünglich g el tend gemachten Anspruches wieder e in tr itt.
  • BGH, 12.07.1952 - V ZR 30/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 181/57
    Die Urkunde, deren Echtheit der Kläger fe s tg e s te llt haben w ill, enthält einen Mietvertrag mit Aufbauverpflichtung" Das angefochtene U rteil, das die Echtheit der Urkunde f e s t s t e l l t , schließt da her eine Entscheidung über das s tr ittig e Bestehen des M ietverhältnisses in sich (vgl" BGH Beschluß vom 12"Juli 1952 - V ZR 30/51 - IM ZPO § 8 Nr"1)" in einem solchen Palle is t gemäß § 8 ZPO für die Wertfestsetzung der Betrag des auf die gesamte str e itig e Zeit entfallenden Mietzinses entscheidend, wobei nach § 12 GKG im Kosteninteresse für die Wertberechnung led ig lich der einjährige Betrag des Zinses maßgebend ist" Als Zins g ilt aber nicht nur der eigen tlich e, in Geld zu zahlende Mietzins, scndcr.ii eg sind auch vertragliche Gegenlei st ungen anderer Art.- hier also die Aufbauverpflichtung des Klägers, zu berücksichtigen (BGHZ 18, 168).
  • BGH, 14.07.1955 - V ZR 38/55

    Streitwert bei Miet- und Pachtklagen

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 181/57
    Die Urkunde, deren Echtheit der Kläger fe s tg e s te llt haben w ill, enthält einen Mietvertrag mit Aufbauverpflichtung" Das angefochtene U rteil, das die Echtheit der Urkunde f e s t s t e l l t , schließt da her eine Entscheidung über das s tr ittig e Bestehen des M ietverhältnisses in sich (vgl" BGH Beschluß vom 12"Juli 1952 - V ZR 30/51 - IM ZPO § 8 Nr"1)" in einem solchen Palle is t gemäß § 8 ZPO für die Wertfestsetzung der Betrag des auf die gesamte str e itig e Zeit entfallenden Mietzinses entscheidend, wobei nach § 12 GKG im Kosteninteresse für die Wertberechnung led ig lich der einjährige Betrag des Zinses maßgebend ist" Als Zins g ilt aber nicht nur der eigen tlich e, in Geld zu zahlende Mietzins, scndcr.ii eg sind auch vertragliche Gegenlei st ungen anderer Art.- hier also die Aufbauverpflichtung des Klägers, zu berücksichtigen (BGHZ 18, 168).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Insoweit kommt es auch nicht auf die streitige Frage an, ob nur ein wirksam geschlossener Prozeßvergleich zur Verfahrensbeendigung im Rechtssinn führt (u.a. BGHZ 16, 388, 390; 28, 171; 41, 310, 312) oder ob durch den Abschluß eines gerichtlichen Vergleichs die Rechtshängigkeit einer Streitsache auch dann endet, wenn der Vergleich unwirksam ist (so Urteil des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1978, IX ZR 151/74, LM BEG § 169 Nr. 15 = MDR 1978, 1019 unter Berufung auf die vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 9. Dezember 1958, VIII ZR 181/57, LM ZPO § 263 Nr. 5 Bl. 3 - NJW 1959, 532 vertretene Meinung, die dieser Senat später jedoch aufgegeben hat, s. etwa die Urteile vom 3. November 1971, VIII ZR 52/70, LM ZPO § 263 Nr. 12 = NJW 1972, 159 sowie BGHZ 79, 71, 74 [BGH 26.11.1980 - VIII ZR 274/79] ; s. im übrigen zu dem Meinungsstand die umfangreichen Nachweise bei Stein/Jonas/Münzberg a.a.O. § 794 Rdn. 47 und 56 einschließlich des Hinweises in Fußn. 153 auf die Fußn. 105 zu der Kommentierung des § 794 in der 19. Auflage).
  • BGH, 22.12.1977 - VII ZR 94/76

    Zulässigkeit einer Streitverkündung; Umfang der Pflichten des Baubetreuers

    Die in jenem Vorprozess begründete Rechtshängigkeit des Klageanspruchs ist spätestens mit dem dort geschlossenen Vergleich vom 14. November 1975 erloschen (vgl. BGH, NJW 1959, 532 Nr. 10).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZB 135/91

    Berücksichtigung des Kosteninteresses bei der Beschwer

    So ist anerkannt, daß eine Berufung selbst dann statthaft ist, wenn der Beklagte den Klageanspruch anerkannt hat und ein Anerkenntnisurteil ergangen ist (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1958 - VIII ZR 181/57 - LM Nr. 5 zu § 263 ZPO; OLG Karlsruhe MDR 1982, 417 [OLG Karlsruhe 18.12.1981 - 16 UF 185/81]).
  • OLG Köln, 12.04.1994 - 22 U 257/93

    Kostenquote bei Teilabweisung einer unbezifferten Schmerzensgeldklage

    Wird das erstinstanzliche Urteil nicht nur in der Hauptsache, sondern in zulässiger Weise auch im Kostenpunkt angegriffen (§ 99 Abs. 1 ZPO) und zählt die Anfechtung der Kostenentscheidung zu den wesentlichen Punkten des Rechtsmittelbegehrens, so ist das Rechtsmittel bei einer Abänderung der Kostenentscheidung als teilweise erfolgreich anzusehen (vgl. RG, HRR 1933, 1047; BGH, MDR 1959, 209 = LM § 263 ZPO Nr. 5; Schneider, Kostenentscheidung im Zivilurteil, 2. Aufl., Seite 242; Anders/Gehle/Bader, Handbuch für den Zivilprozeß, 1992, Seite 304, Rdnr. 562).
  • OLG Jena, 09.11.2016 - 2 Verg 4/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rüge der Nichtausschreibung eines Fachloses für die

    So ist ein Rechtsmittel auch dann erfolglos im Sinne des § 97 Abs. 1 ZPO, wenn die angefochtene Entscheidung nur in einem Nebenpunkt abgeändert wird (BGH, Urteil vom 09. Dezember 1958 - VIII ZR 181/57 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07. Dezember 1993 - 3 U 32/93 -, juris; Herget, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 97 Rn. 1).
  • OLG München, 18.05.1992 - 2 UF 1504/91

    Deckung des Vorsorgeunterhalts durch die Bedarfsquote des Unterhaltsberechtigten

    Der Teilerfolg des Beklagten bei der Kostenentscheidung ist nicht zu berücksichtigen (vgl. Zöller, 17. Aufl., Randziffer 1 zu § 97 ZPO ; BGH MDR 59, 209).
  • LAG Düsseldorf, 30.03.1995 - 7 Ta 422/94

    Aussetzung

    Die Rechtshängigkeit soll allenfalls dann neu zu laufen beginnen, wenn die Parteien den Rechtsstreit wegen der Unwirksamkeit fortsetzen (siehe BGH, NJW 1959, 532; LM § 169 BEG 1956 Nr. 15).
  • BGH, 29.06.1978 - IX ZR 151/74

    Beendigung der Rechtshängigkeit

    Durch den Abschluß eines gerichtlichen Vergleichs endet die Rechtshängigkeit der Streitsache auch dann, wenn der Vergleich unwirksam ist (BGH NJW 1959, 532 Nr. 10).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1993 - 3 U 32/93

    Berufungsverfahren; Anspruch auf Zustimmung zur Rückübertragung von

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