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   BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58   

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https://dejure.org/1958,52
BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58 (https://dejure.org/1958,52)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1958 - 4 StR 399/58 (https://dejure.org/1958,52)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1958 - 4 StR 399/58 (https://dejure.org/1958,52)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 311
  • NJW 1959, 780
  • MDR 1959, 412
 
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Wird zitiert von ... (155)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

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  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

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  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Der Sachverständige hat als Gehilfe des Richters die zur Beurteilung der Rechtsfragen notwendigen Tatsachen und wissenschaftlichen Erkenntnisse beizusteuern (BGHSt 7, 238; 8, 113, 118; 12, 311, 314; 34, 29, 31 m.w.N.).

    Es stellt daher keinen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn sich der Richter bei Überschreiten der Alkoholgrenzwerte des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts oder bei Berücksichtigung der kritischen Blutalkoholkonzentration bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit mit der Angabe des Mittelwertes der BAK begnügt (BGHSt 12, 311, 314; 28, 235, 236 f).

    Entsprechendes gilt für die von Kraftfahrzeugsachverständigen durchgeführten Messungen, für die Bestimmung von Blutgruppen (BGHSt 12, 311, 314) und für chemisch-toxikologische Untersuchungen (vgl. dazu Göhler OWiG 10. Aufl. § 77 a Rdn. 8), die Meßgenauigkeit von Fahrtenschreibern und Wiegevorrichtungen (vgl. BayObLG DAR 1992, 388; OLG Koblenz VRS 59, 63) oder das regelgerechte Funktionieren einer Wechsellichtzeichenanlage bei Rotlichtverstößen (vgl. OLG Hamm VRS 51, 45).

    dd) Soweit es sich um allgemein anerkannte und häufig angewandte Untersuchungsverfahren handelt, ist der Tatrichter nicht verpflichtet, Erörterungen über deren Zuverlässigkeit anzustellen oder die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen des Gutachtens im Urteil mitzuteilen (BGHSt 12, 311, 314).

  • KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Anforderungen an die tatrichterlichen

    Beim Indizienbeweis müssen die für die Überzeugungsbildung verwendeten Beweisanzeichen lückenlos zusammengefügt und unter allen für ihre Beurteilung maßgebenden Gesichtspunkten vom Tatrichter gewürdigt werden, damit ersichtlich ist, dass der Schuldbeweis erbracht ist und alle gleich nahe liegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (vgl. BGHSt 12, 311, 315/316; Ott in KK, StPO 7. Aufl., § 261 Rn. 49 m.N.).
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01

    Schwere Körperverletzung; Versuchter Totschlag; Notwehr;

    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - ohne eigene Erwägungen dem Ergebnis einer sachverständigen Begutachtung an, muß er im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die rechtliche Prüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314 f; 34, 29, 31; BGH NStZ 1991, 596 m.w.Nachw.).
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