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   BGH, 03.03.1960 - II ZR 196/57   

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BGH, 03.03.1960 - II ZR 196/57 (https://dejure.org/1960,210)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1960 - II ZR 196/57 (https://dejure.org/1960,210)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1960 - II ZR 196/57 (https://dejure.org/1960,210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1057
  • MDR 1960, 648
  • VersR 1960, 435
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.03.1960 - II ZR 196/57
    Damit würde die wirtschaftliche Betrachtungsweise, nach der Tarifverstöße zu beurteilen sind (vgl. auch BGH Urteil vom 3. November 1959 I ZR 120/58), verlassen werden.
  • BGH, 22.10.1959 - II ZR 167/57

    Überleitungsbescheid nach § 23 Abs. 3 GüKG

    Auszug aus BGH, 03.03.1960 - II ZR 196/57
    Ob dies der Fall ist, unterliegt entgegen der Ansicht der Revision der Prüfung durch das ordentliche Gericht, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Oktober 1959 II ZR 167/57 (BGHZ 31, 88) ausgesprochen hat.
  • BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17

    Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi"

    d) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der bis zum 1. Januar 1994 im Güterfernverkehr geltenden Tarifbindung (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1960 - II ZR 196/57, NJW 1960, 1057) steht dieser Beurteilung ebenfalls nicht entgegen.

    Danach sind Zuwendungen, die einer Umgehung des tarifmäßigen Beförderungsentgelts gleichkommen, auch dann unzulässig, wenn sie nicht am Frachtvertrag beteiligten dritten Personen gewährt werden (BGH, NJW 1960, 1057 f.).

  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 213/98

    Forderungserlaß nach Aufhebung des Tarifzwangs

    Auf den Umstand, daß die Zuwendungen - wie im Streitfall geschehen - einer am Beförderungsvertrag nicht beteiligten Person gewährt wurden, kommt es dabei nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 3.3.1960 - II ZR 196/57, NJW 1960, 1057, 1058).
  • OLG Bamberg, 01.07.2020 - 3 U 54/20

    Ausgabe von Gutscheinen im Wert von 35 Euro für Durchführung einer

    Vorliegend kann bei der gebotenen wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung bei der Prüfung von Preisbindungsverstößen (BGH a.a.O. Rn. 26; BGH GRUR 2016, 298 Rn. 12 - Gutscheinaktion beim Buchankauf-; BGH, GRUR 2013, 1264 Rn. 14 - Rezeptbonus; BGH NJW 1960, 1057) keine Rede davon sein kann, dass die Erstattung durch einen unabhängigen Dritten erfolgt.

    Eine solche Finanzierung letztendlich aus und zugunsten des Vermögens der Gesellschafter stellt nichts anderes als einen Umgehungstatbestand dar, durch den der vom Verordnungsgeber verfolgte Zweck der Verhinderung eines Verdrängungswettbewerbs über den Preis zu Lasten der Qualität konterkariert wird (BGH NJW 1960, 1057 zum tarifmäßigen Beförderungsentgelt).

  • OLG Hamburg, 13.12.1967 - 4 U 365/65
    Eine Umgehung der Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes durch Schaffung von Scheintatbeständen liegt vor, wenn zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges nicht der übliche, sondern ein außergewöhnlicher Weg eingeschlagen wird, der an den vom Gesetz angeordneten Rechtsfolgen vorbeiführen soll (BGH NJW 1960, S. 1057 ff.).

    Die Rechtslage ist insoweit weitgehend derjenigen angepasst, die für das Gebiet des Steuerrechts sich aus § 6 StAnpG ergibt (BGH NJW 1960, S. 1057 ff., 1058; Hein/Eichhoff/Pukall/Krien, a. a. 0., § 5 GüKG Anm. 2a, 3a).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Schaffung eines Scheintatbestandes im vorbezeichneten Sinne vorliegt, ist in erster Linie darauf abzustellen, welches wirtschaftliche Ziel die Beteiligten bei Abschluss der in Betracht kommenden Beträge verfolgten (BGH NJW 1960, S. 1057, 1058-1059).

  • BGH, 22.10.1992 - I ZR 244/90

    Speditioneller Vorlauf für einen Sammelgutverkehr

    Entscheidend für die Annahme eines solchen speditionellen Vorlaufs ist insoweit vielmehr allein, daß die zum Speditionslager als einem Ort innerhalb der Nahzone abgefertigte Sendung in ihrem Bestand (in der Zusammensetzung nach ihren Einzelpartien) am Speditionslager geändert wird, und zwar aus Erwägungen, für die Gründe der Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit im Rahmen der Erfüllung des übernommenen Speditionsauftrags maßgebend sind (vgl. BGH, Urt. v. 3.3. 1960 - II ZR 196/57, NJW 1960, 1057 = VersR 1960, 435; s.a. BGH, Urt. v. 28.4.1988 - I ZR 86/86, TranspR 1988, 366, 368 f. = VersR 1988, 1066, 1067).

    Mit einer Auflösung dieser Sendung hätte der Beklagte keinen den Umständen nach gewöhnlichen und zweckmäßigen Weg eingeschlagen, sondern eine den wirtschaftlichen Vorgängen fernerliegende und daher ungewöhnliche Zustellung des Gutes gewählt (vgl. BGH, Urt. v. 3.3. 1960 - II ZR 196/57, aaO).

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 121.61

    Vergütung für die Verkehrsleistungen der Schifffahrt und Flößerei als

    Ebenso hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zum Güterkraftverkehrsgesetz hervorgehoben, daß dieses Gesetz bei Verstößen eine nachträgliche Wiederherstellung des Tarifzustandes herbeizuführen versucht, indem durch einen Forderungsübergang auf die Bundesanstalt für Güterfernverkehr die Verfolgung des Ausgleichsanspruchs gesichert wird, falls dessen Geltendmachung durch den Beteiligten wegen dessen vorsätzlichen Handelns von vornherein nicht zu erwarten ist (vgl. BGH, LM Nr. 9 zum GüKG = NJW 1960, 1057; siehe auch schon BGHZ 8, 66 [BGH 29.10.1952 - II ZR 293/51]).

    Weiterhin ist auch nicht unzweifelhaft, in welchem Umfange die Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 GüKG, insbesondere das Vorliegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen den Tarif einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte unterliegen (vgl. dazu BGH LM Nr. 9 zum GüKG = NJW 1960, 1057; ferner Haager Anm. LM Nr. 6 zu § 23 GüKG zu BGHZ 31, 88).

  • BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60

    Tarifumgehung bei Zahlung von Schmiergeldern

    Der Senat hat in seinem Urteil NJW 1960, 1057, 1058 [BGH 03.03.1960 - II ZR 196/57] darauf hingewiesen, daß der Wortlaut dieser Vorschrift jeden Fall tarifwidriger Zahlungen oder Zuwendungen decke, gleichgültig, von wem sie gewährt worden seien oder wer sie erhalten habe; einer Tarifumgehung würden Tür und Tor geöffnet werden, wenn der Zwang, tarifwidrige Zuwendungen rückgängig zu machen, auf Zuwendungen zu beschränken wäre, die ein am Frachtvertrag Beteiligter empfangen hätte; auch tarifwidrige Zuwendungen an Dritte müßten rückgängig gemacht, werden, wenn ein am Frachtvertrag Beteiligter oder der Dritte selbst als Lieferant, Abnehmer, Vertriebsagent des Lieferanten oder dergleichen an der Niedrighaltung der Beförderungskosten wirtschaftlich interessiert sei.

    Der Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung (BGHZ 31, 88; NJW 1960, 1057; Urteil vom 13. Oktober 1960 II ZH 75/59) fest, daß die ordentlichen Gerichte unabhängig von einer Entscheidung der Verwaltungsgerichte zu prüfen haben, ob im Falle des § 23 Abs. 3 der Forderungsberechtigte vorsätzlich gehandelt hat.

  • BGH, 19.10.1961 - II ZR 287/59

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Sie entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGH NJW 1960, 1057; Urteil des BGH vom 7. April 1960 II ZR 224/58, insoweit in MDR 1960, 566 nicht abgedruckt).

    Die Richtigkeit dieser Ansicht zeigt sich gerade in den Fällen, in denen der zur Bezahlung der Fracht Verpflichtete die tarifmäßige Fracht in vollem Umfang gezahlt hat, aber eine dritte, nicht am Frachtertrag beteiligte Person, eine Zuwendung erhält, die einer Umgehung des tarifmäßigen Beförderungsentgeltes gleichkommt (vgl. BGH NJW 1960, 1057).

  • BVerwG, 28.02.1969 - VII B 39.66

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb einen Scheintatbestand im Sinne des - § 5 Abs. 1 GüKG dann als gegeben angesehen, wenn zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges nicht der nach den Umständen gewöhnliche und zweckmäßige Weg, sondern unter Ausnutzung der Vertragsfreiheit ein anderer, den wirtschaftlichen Vorgängen ferner liegender und daher ungewöhnlicher Weg eingeschlagen wird, der an den vom Gesetz angeordneten Rechtsfolgen vorbeiführen soll (Urteil vom 3. März 1960 - NJW 1960, 1057 -).

    Erst die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. März 1960 (NJW 1960, 1057) hat klar ausgesprochen, daß die Frage, ob eine Ermäßigung des tarifmäßigen Beförderungsentgelts vorliegt, wirtschaftlich beurteilt werden muß.

  • BGH, 25.03.1987 - I ZR 100/85

    Anspruch des Transportunternehmers auf Rückzahlung nicht geschuldeter

    Die dem Tarifzwang dienenden Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes könnten ihren Zweck nicht erfüllen, wenn es zulässig wäre, tarifunterschreitende Zuwendungen aus dem Frachtaufkommen an einen außerhalb des Vertrages stehenden Dritten zu zahlen (BGH, Urt. v. 3.3.1960 - II ZR 196/57, LM GüKG Nr. 9 = NJW 1960, 1057, 1058 [BGH 03.03.1960 - II ZR 196/57]; BGHZ 38, 171, 174, 175; dazu Anm. Liesecke LM GüKG Nr. 16; BGH, Urt. v. 30.1.1984 - II ZR 141/62, VersR 1964, 479, 483).
  • BGH, 27.03.1981 - I ZR 57/79

    Tarifwidrige Unterschreitungen des vorgeschriebenen Beförderungsentgelts im

  • BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59

    Übergang einer Forderung auf Grund des Erlasses eines Überleitungsbescheides bei

  • BGH, 16.12.1985 - II ZR 135/85

    Provisionspflicht für Nachforderung zu niedriger Frachtzahlungen in der

  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 8/94

    Nachzahlung tarifmäßiger Frachtentgelte für Transporte - Scheintatbestand zur

  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 15/79

    Baustofftransporte als Werkverkehr als Scheintatbestand bzw. Umgehungstatbestand

  • BGH, 20.10.1982 - I ZR 153/80

    Vorliegen eines Umgehungstatbestandes im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes -

  • BGH, 30.01.1964 - II ZR 141/62
  • OLG Hamburg, 03.12.1971 - 2 Ss 85/71
  • BGH, 09.07.1969 - I ZR 102/67

    Zulässigkeit von Provisionen nach den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes

  • BVerwG, 28.06.1963 - VII C 61.62

    Anforderungen an die Erteilung einer Güterfernverkehrsgenehmigung - Wirksamkeit

  • BGH, 30.04.1975 - I ZR 68/74

    Entladen von schwerem Heizöl aus dem Tankwagen durch einen auf dem Kraftfahrzeug

  • BGH, 20.03.1975 - II ZR 87/73

    Unzulässige Verkürzung eines Beförderungsentgelts einer Spedition durch

  • BGH, 10.04.1974 - I ZR 63/73

    Nachzahlung tarifmäßiger Frachtentgelte - Einschaltung von Transportunternehmen

  • BGH, 29.03.1974 - I ZR 21/73

    Vorliegen eines Umgehungstatbestands im Sinne von § 5 GüKG

  • BFH, 11.02.1965 - V 37/63 U

    Unternehmereinheit zwischen dem Inhaber einer Einzelfirma und einer zu

  • BGH, 15.06.1970 - II ZR 13/68

    Voraussetzungen einer Umgehung des tarifmäßigen Beförderungsentgelts - Wirkungen

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZR 80/64

    Wirksamkeit von Beförderungsverträgen bei tarifwidrigen Sonderabmachungen -

  • BGH, 16.03.1967 - II ZR 59/66

    Rechtmäßigkeit einer vertraglichen Gewinnabrede - Nichtigkeit infolge einer über

  • BGH, 07.04.1960 - II ZR 224/58
  • BGH, 25.03.1987 - I ZR 151/85

    Provisionen für die Vermittlung von Ladegut - Umgehung des tarifmäßigen

  • BGH, 11.02.1972 - I ZR 143/70

    Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Umgehung gesetzlicher Vorschriften -

  • BGH, 26.11.1971 - I ZR 99/70

    Vorliegen einer unzulässigen Tarifumgehung - Vereinbarung eines unangemessen

  • BGH, 22.11.1962 - II ZR 43/61

    Anspruch eines Fernverkehrsunternehmens auf Rückerstattung von Zahlungen -

  • BGH, 01.12.1965 - Ib ZR 130/63

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Beförderungsvertrag - Einklagen des

  • BGH, 26.09.1973 - VIII ZR 50/72

    Übernahme einer vertraglichen Verpflichtung alle Transporte aus dem Betrieb durch

  • BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 153/65

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Beförderungsvertrag - Ausschlussverhältnis

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