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   BGH, 06.05.1960 - V ZR 148/59   

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BGH, 06.05.1960 - V ZR 148/59 (https://dejure.org/1960,598)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1960 - V ZR 148/59 (https://dejure.org/1960,598)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1960 - V ZR 148/59 (https://dejure.org/1960,598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitwertmäßige selbständige Berücksichtigung der nach Klageerhebung fällig gewordenen Beträge i.R.e. Klage auf wiederkehrende Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1459
  • MDR 1960, 663
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 29.04.1926 - IV 427/25

    Sind bei Festsetzung des Streitwerts für wiederkehrende Leistungen die nach

    Auszug aus BGH, 06.05.1960 - V ZR 148/59
    VI. 164/04">58, 293; 114, 274; JW 1935, 3308; BGHZ 2, 74, wo zwar für die Feststellungsklage abweichend entschieden, im übrigen jedoch der Grundsatz anerkannt wird; OLG Königsberg JW 1925, 2151; München JW 1935, 3172; Celle NJW 1952, 1221; Stein/Jonas/Schönke/Pohle ZPO 19. Aufl. § 9 zu Fußnote 12; Sydow/Busch ZPO 22. Aufl, § 9 Anm. 3; Willenbücher, Kostenfestsetzungsverfahren 15. Aufl. S. 321 Anm. 72; Zöller ZPO 9. Aufl. § 9 Anm. 2; Lauterbach, Kostengesetze 14. Aufl. bei § 11 GKG zu § 9 ZPO Anm. 3 a; Gerold, Streitwert S. 328/329; Hillach, Handbuch des Streitwerts usw. S. 249).

    Die genannten Bestimmungen wollten lediglich den infolge Geldentwertung im Laufe des Rechtsstreits eintretenden Veränderungen des Streitwerts Rechnung tragen, nicht über ihren ursprünglichen Umfang hinaus auch die Frage der selbständig zu berechnenden Rückstände neu regeln (RGZ 114, 274).

  • BGH, 26.04.1951 - III ZR 208/50

    Rentenfeststellungsklage. Streitwert

    Auszug aus BGH, 06.05.1960 - V ZR 148/59
    VI. 164/04">58, 293; 114, 274; JW 1935, 3308; BGHZ 2, 74, wo zwar für die Feststellungsklage abweichend entschieden, im übrigen jedoch der Grundsatz anerkannt wird; OLG Königsberg JW 1925, 2151; München JW 1935, 3172; Celle NJW 1952, 1221; Stein/Jonas/Schönke/Pohle ZPO 19. Aufl. § 9 zu Fußnote 12; Sydow/Busch ZPO 22. Aufl, § 9 Anm. 3; Willenbücher, Kostenfestsetzungsverfahren 15. Aufl. S. 321 Anm. 72; Zöller ZPO 9. Aufl. § 9 Anm. 2; Lauterbach, Kostengesetze 14. Aufl. bei § 11 GKG zu § 9 ZPO Anm. 3 a; Gerold, Streitwert S. 328/329; Hillach, Handbuch des Streitwerts usw. S. 249).
  • BGH, 02.10.1957 - V ZR 173/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1960 - V ZR 148/59
    Auch der erkennende Senat hat diese letztere Auffassung bisher vertreten (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1957 V ZR 173/55).
  • RG, 28.09.1887 - IV 336/85

    Bestehen und Dauer eines Pachtverhältnisses oder Mietsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 06.05.1960 - V ZR 148/59
    Die Frage wurde bisher teils uneingeschränkt bejaht (so hinsichtlich des Gebührenstreitwerts insbesondere Friedländer NJW 1927, 1328 Anm. sowie in Walter/Joachim/Friedländer, Gebührenordnung für Rechtsanwälte 1932 § 10 Randnote 159), teils uneingeschränkt verneint (so KG DRZ 1950, 472); überwiegend wurde eine Zwischenauffassung vertreten, wonach die Frage nach einzelnen zeitlichen Teilabschnitten verschieden zu beantworten war, indem die älteren Fälligkeiten selbständig berücksichtigt wurden, die neueren nicht; dabei zog eine Mindermeinung die Grenze bei der Rechtsmitteleinlegung (OLG Dresden JW 1925, 382; Hamburg JW 1927, 1169, Kiel JW 1927, 1328; Wieczorek ZPO § 9 A III a), die herrschende Auffassung bei der Klagerhebung (RGZ 19, 416 - Plenarentscheidung - 23, 359; …
  • OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 27 U 1/16

    Zur anwaltlichen Abrechnung in Familiensachen und Bestimmung des Gegenstandswerts

    Zum einen ist für die Berechnung des Verfahrenswerts im gerichtlichen Verfahren anerkannt, dass während der zu vergütenden Tätigkeit - dem gerichtlichen Unterhaltsverfahren - fällig werdende Beträge sich gerade nicht werterhöhend auswirken, was sich ohne Weiteres daraus ergibt, dass das bloße Fälligwerden weiterer Monatsraten bei dogmatisch-streitwerttheoretischer Betrachtung mit keiner Veränderung des kostenrechtlich zu erfassenden Gegenstands einhergeht (BGH NJW 1960, 1459; KG, Beschluss v. 18.04.1955, Az. 1 W 1118/55, zit. n. juris; Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, Band I, Teil 1, Berlin 1957, S. 249).
  • BAG, 04.06.2008 - 3 AZB 37/08

    Wert der Beschwer

    Wegen des mit der Klageerhebung verbundenen natürlichen Einschnittes sind allerdings die bis zur Klageerhebung fällig gewordenen Beträge hinzuzurechnen (vgl. BGH 6. Mai 1960 - V ZR 148/59 - NJW 1960, 1459).
  • OLG Hamm, 09.11.2016 - 20 U 216/15

    BUZ; Berufsunfähigkeitsversicherung; rückständige Raten; Renten; Zeitpunkt;

    Die Bezifferung der fällig gewordenen Renten stellt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur eine Äußerlichkeit dar, die am wirtschaftlichen Interesse des Klägers nichts ändert (BGH, Beschluss vom 06.05.1960 - V ZR 148/59 -, Rn. 7, juris; Beschluss vom 02.10.1996 - IV ZR 53/96 -, Rn. 3; Beschluss vom 25.06.2008 - II ZR 179/07 -, Rn. 2, juris).
  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98

    Beschwer bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    a) Aus Rentenrückständen ergibt sich eine Beschwer von 13.500 DM, denn bei einer auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Klage werden die erst nach Klagerhebung fällig gewordenen Beträge, gleich ob sie beziffert zum Gegenstand eines besonderen Antrags gemacht worden sind oder nicht, in keiner Instanz streitwert- oder beschwererhöhend berücksichtigt (s. z.B. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1960 - V ZR 148/59 - NJW 1960, 1459 und vom 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96).
  • OLG Hamm, 05.03.2002 - 28 U 121/01

    Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter

    Nach der vom Bundesgerichtshof sofort übernommenen (vgl. BGH in NJW 1960, 1459; BGHZ 2, 74), schon durch Beschluß der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts (RGZ 19, 416) begründeten Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch der heute einhelligen Meinung im Schrifttum (soweit in den gängigen Kommentaren diese Frage überhaupt ausdrücklich erörtert wird; vgl. insoweit Stein/ Jonas/Roth, 21. Aufl.; ZPO § 9 Rdn. 15 e; MünchKommSchwerdtfeger, 2. Aufl.; ZPO, § 9 Rdn. 11; Hartmann, Kostengesetzte, 30. Aufl., GKG § 17 Rdn. 53; Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl., § 9 Rdn. 5; schlicht auf die bis zur Einreichung der Klage angefallenen und hinzuzurechnenden Rückstände verweisen etwa Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 4 Rdn. 9; Musielak-Smid, 2. Aufl.; ZPO § 9 Rdn. 4, 7) sind als gemäß § 17 Abs. 4 GKG dem Wert für Klagen auf wiederkehrende Leistungen nach § 9 ZPO hinzuzurechnende Rückstände nur die bis zur Einreichung der Klage bereits fällig gewordenen Beträge anzusehen, während die ab Klageerhebung fällig werdenden zukünftigen Leistungen mit dem 3 ½fachen Jahresbetrag anzusetzen sind.

    Daß sich nach diesen frühen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die noch weit frühere, zwischenzeitlich längst veraltete Mindermeinungen weniger Oberlandesgerichte (vgl. insoweit die Nachweise bei BGH in NJW 1960, 1459) endgültig obsolet werden ließen, ernsthafte, sich für eine andere Berechnung aussprechende Stimmen erhoben hätten, wird weder von dem Beklagten in seiner persönlichen Klageerwiderung und bei seiner Anhörung durch den Senat, noch von der Berufungserwiderung oder von dem mit dem Regreß überzogenen Berufungsanwalt Dr. P in seinem nach der vom Beklagten angemeldeten Regreßforderung gefertigten und ersichtlich dem Abwehr der Regreßansprüche dienenden Aktenvermerk vom 03. Mai 1999 dargelegt.

  • BGH, 08.07.2020 - IV ZR 7/20

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung; Wert der für die

    Die erst nach Klagerhebung fällig gewordenen Beträge, gleich ob sie - wie hier - beziffert zum Gegenstand eines besonderen Antrags gemacht worden sind oder nicht, werden nach der Senatsrechtsprechung bei einer auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Klage in keiner Instanz streitwert- oder beschwererhöhend berücksichtigt (Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03, juris Rn. 1; vom 25. November 1998 - IV ZR 199/98, juris Rn. 3; vom 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - III ZR 142/14, juris Rn. 5; vom 25. Juni 2008 - II ZR 179/07, juris Rn. 2; vom 6. Mai 1960 - V ZR 148/59, NJW 1960, 1459 [juris R. 7]).
  • BGH, 25.06.2008 - II ZR 179/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Zahlung eines Ruhegeldes

    Hingegen findet eine Erhöhung um die im Lauf des Rechtsstreits rückständig werdenden Beträge nicht statt, selbst wenn sie während des Rechtsstreits in einem bezifferten Antrag geltend gemacht werden (BGH, Beschl. v. 6. Mai 1960 - V ZR 148/59, NJW 1960, 1459; Beschl. v. 25. November 1998 - IV ZR 199/98, NVersZ 1999, 239; Beschl. v. 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96, BGHR ZPO § 9 - Rentenrückstand 1).
  • BGH, 13.08.2015 - III ZR 142/14

    Festsetzung des Werts der Beschwer und des Streitwerts für das Verfahren über die

    Die nach Einreichung der Klage fällig gewordenen Beträge (weitere 2.300 EUR) führen bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen auch dann nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts, wenn sie - wie hier - im Berufungsantrag zu einer Summe zusammengefasst werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1960 - V ZR 148/59, NJW 1960, 1459 und vom 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96, BGHR ZPO § 9 Rentenrückstand 1).
  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 292/98

    Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung

    Hinzuzurechnen sind schließlich zwischen dem 1. Februar und dem 28. Dezember 1995 aufgelaufene und am Schluß der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz noch bestehende Rückstände (BGH, Beschl. v. 6. Mai 1960 - V ZR 148/59, NJW 1960, 1459, 1460; Zöller/Herget, § 9 ZPO Rdnr. 5).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - 4 Sa 43/04

    Berechnung der Betriebsrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis

    Er bestimmt sich vielmehr nach § 9 ZPO, wobei hiernach die bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage aufgelaufenen Rückstände hinzuzurechnen sind (BGH, 06.05.1960 - V ZR 148/59, NJW 1960, 1459).
  • BGH, 19.10.2023 - V ZR 185/22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • OLG Stuttgart, 26.01.1995 - 14 U 62/93

    Arzthaftung für Diagnosefehler - Schmerzensgeld

  • BGH, 17.06.2010 - V ZA 3/10

    Erhöhung des Werts des Beschwerdegegenstandes durch aufgelaufene Rückstände nach

  • BGH, 02.10.1996 - IV ZR 53/96

    Erhöhung des Streitwerts bei wiederkehrenden Leistungen - Berechnungsgrundlage

  • BGH, 22.09.1992 - III ZR 66/92

    Wert der Vollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung einer laufenden

  • OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 UF 84/10
  • OLG Bremen, 04.11.1993 - 2 W 98/93

    Bewertung einer Klageforderung; Streitwertbeschwerde eines

  • BGH, 08.06.1960 - IV ZR 105/59

    Rechtsmittel

  • KG, 29.12.1982 - 17 WF 3864/82
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