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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60   

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BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 (https://dejure.org/1960,2)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 (https://dejure.org/1960,2)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 (https://dejure.org/1960,2)
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Zollhinterziehung

Art. 100 GG, keine Vorlagepflicht bei vorkonstitutionellem Recht (anders, wenn Gesetzesauslegung ergibt, daß der Gesetzgeber die betroffene Vorschrift später 'in seinen Willen aufgenommen' hat

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • openjur.de

    Nachkonstitutioneller Betätigungswille

  • opinioiuris.de

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Übernahmewillen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 126
  • NJW 1960, 1563
  • MDR 1960, 996
  • BB 1960, 795
  • DÖV 1960, 625
 
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Wird zitiert von ... (522)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen Normen, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind (sogenannte vorkonstitutionelle Gesetze), grundsätzlich nicht der Prüfung nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 2, 124 ; 3, 45 ; 4, 331 ; 10, 129 ).

    Daher gelten die allgemeinen Grundsätze für die Prüfung vorkonstitutioneller Normen, die das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2, 124 ) aufgestellt hat.

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1957 für diejenigen vorkonstitutionellen Normen, die der Gesetzgeber nach Inkrafttreten des Grundgesetzes "in seinen Willen aufgenommen" hat (BVerfGE 6, 55 ; ferner 7, 282 ; 8, 210 ; 9, 39 ; 10, 129 ; 10, 185 ).
  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
    In seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1959 (BVerfGE 10, 234 ) hat das Gericht diese Grundsätze erneut bestätigt.
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 21. Mai 1952 (BVerfGE 1, 299 ) ausgesprochen, daß für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend ist, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, und daß der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zukommt, "als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können".
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 25/59

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Nichtehelichenrechts

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen Normen, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind (sogenannte vorkonstitutionelle Gesetze), grundsätzlich nicht der Prüfung nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 2, 124 ; 3, 45 ; 4, 331 ; 10, 129 ).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen Normen, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind (sogenannte vorkonstitutionelle Gesetze), grundsätzlich nicht der Prüfung nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 2, 124 ; 3, 45 ; 4, 331 ; 10, 129 ).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvL 67/52

    Nachrückende Ersatzleute

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen Normen, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind (sogenannte vorkonstitutionelle Gesetze), grundsätzlich nicht der Prüfung nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 2, 124 ; 3, 45 ; 4, 331 ; 10, 129 ).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Der Entstehungsgeschichte kommt für die Auslegung regelmäßig nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den allgemeinen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die ansonsten nicht ausgeräumt werden können (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 59, 128 ; 119, 96 ; 122, 248 ).

    Die in den Gesetzesmaterialien dokumentierten Vorstellungen der gesetzgebenden Instanzen können nicht mit dem objektiven Gesetzesinhalt gleichgesetzt werden (vgl. BVerfGE 11, 126 ; 62, 1 ).

    Für die Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers sind vielmehr alle anerkannten Auslegungsmethoden heranzuziehen, die sich gegenseitig ergänzen (vgl. BVerfGE 11, 126 ; 133, 168 ) und nicht in einem Rangverhältnis zueinander stehen (vgl. BVerfGE 105, 135 ; 133, 168 ).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Der Bundesgesetzgeber hat jedoch die ganze Bestimmung im Zuge seiner Gesetzgebung in seinen Willen aufgenommen (vgl BVerfGE 11, 126 (131f); 18, 216 (219f); 32, 78 (82); 32, 296 (299f); 36, 224 (227)).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der Senat dem für die Auslegung maßgeblichen, in der Norm zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 105, 135 ; 110, 226 ; stRspr) ebenso wenig gerecht wird wie den im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens zutage getretenen subjektiven Vorstellungen der Gesetzgebungsorgane.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59   

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BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59 (https://dejure.org/1960,11)
BVerfG, Entscheidung vom 31.05.1960 - 2 BvL 4/59 (https://dejure.org/1960,11)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 1960 - 2 BvL 4/59 (https://dejure.org/1960,11)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Echte Rückwirkung - Retroaktive Rückwirkung - Tatbestände der Vergangenheit - Änderung des Kostenrechts - Gerichts- und Anwaltsgebühren - Rückwirkungsklausel des Art. 19 Streitwertbeschluss - Instanzbeendende Entscheidung - Praktikabilität des Gesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 139
  • NJW 1960, 1563 (Ls.)
  • BB 1960, 955
  • DÖV 1963, 592
 
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Wird zitiert von ... (360)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
    Insofern kann also von einem technischen Versehen gesprochen werden, das einer "berichtigenden Auslegung" bedarf (vgl. BGHZ 3, 82 [84 ff.]; BVerfGE 2, 266 [282]; 8, 210 [221]; 9, 194 [200]).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
    Insofern kann also von einem technischen Versehen gesprochen werden, das einer "berichtigenden Auslegung" bedarf (vgl. BGHZ 3, 82 [84 ff.]; BVerfGE 2, 266 [282]; 8, 210 [221]; 9, 194 [200]).
  • RG, 04.06.1894 - V 121/92

    Wert des Streitgegenstandes. ; Räumungsklage.

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
    IV Nr. 2 des Gesetzes, betreffend Änderung der Civilprozeßordnung vom 17. Mai 1898 (RGBl. S. 256 [334]), hat - Bedenken des Reichsgerichts (RGZ 33, 1 [8]) Rechnung tragend - für die Kostenberechnung in Streitigkeiten, die das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses betreffen, erstmals eine Begrenzung des Streitwerts auf den Betrag des jährlichen Zinses eingeführt (ursprünglich § 9a Abs. 1, später § 10 Abs. 1 GKG).
  • BGH, 10.07.1951 - II ZR 30/51

    Berliner Vereinheitlichungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
    Insofern kann also von einem technischen Versehen gesprochen werden, das einer "berichtigenden Auslegung" bedarf (vgl. BGHZ 3, 82 [84 ff.]; BVerfGE 2, 266 [282]; 8, 210 [221]; 9, 194 [200]).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
    Insofern kann also von einem technischen Versehen gesprochen werden, das einer "berichtigenden Auslegung" bedarf (vgl. BGHZ 3, 82 [84 ff.]; BVerfGE 2, 266 [282]; 8, 210 [221]; 9, 194 [200]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60   

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https://dejure.org/1960,60
BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60 (https://dejure.org/1960,60)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60 (https://dejure.org/1960,60)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60 (https://dejure.org/1960,60)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 79 Abs. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahmegrund - Rechtskräftiges Strafurteil - Nichtig erklärte Norm - Materielles Strafrecht - Gerichtsverfassungsrecht - Verfahrensrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahmegrund - Rechtskräftiges Strafurteil - Nichtig erklärte Norm - Materielles Strafrecht - Gerichtsverfassungsrecht - Verfahrensrecht

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 263
  • NJW 1960, 1563
  • MDR 1961, 26
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    § 79 BVerfGG beruht, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt hat (BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 f.]), auf der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung des Gesetzgebers, bei der Behandlung von rechtskräftigen Gerichtsurteilen, die eine für nichtig erklärte Norm zur Grundlage haben, dem Gedanken der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor jenem des Rechtsschutzes des Einzelnen den Vorrang zu geben.
  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvR 312/53

    Friedensgericht des ehemaligen Württemberg-Baden und Anspruch auf den

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Darum handelt es sich aber bei den Strafurteilen der ehemaligen Friedensgerichte (BVerfG, Beschluß vom 5. April 1960 - 1 BvR 312/53, 362/59, 819/59 und 925 591).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    § 79 BVerfGG beruht, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt hat (BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 f.]), auf der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung des Gesetzgebers, bei der Behandlung von rechtskräftigen Gerichtsurteilen, die eine für nichtig erklärte Norm zur Grundlage haben, dem Gedanken der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor jenem des Rechtsschutzes des Einzelnen den Vorrang zu geben.
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Nach dem Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1959 (BVerfGE 10, 200 ), mit dem das württemberg-badische Gesetz Nr. 241 über die Friedensgerichtsbarkeit vom 29. März 1949 (RegBl. S. 47) für nichtig erklärt worden ist, beantragte er die Wiederaufnahme des mit dem friedensgerichtlichen Urteil abgeschlossenen Verfahrens nach § 79 Abs. 1 BVerfGG .
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Der Sache nach will der Erste Senat die Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Grundgesetz keinen Rechtsschutz gegen den Richter gewährleistet (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 65, 76 ; 76, 93 ; stRspr), insoweit aufgeben, als es sich um entscheidungserhebliche Verstöße des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG handelt.

    Der Erste Senat hat deshalb gemäß § 48 Abs. 2 GOBVerfG beim Zweiten Senat angefragt, ob dieser an seiner bisherigen Rechtsauffassung (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 42, 243 ; 49, 329 ) festhalte.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    a) Das geschah vor allem durch die bis heute unverändert gebliebene Vorschrift des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in der als Grundsatz (vgl. BVerfGE 7, 194 [195]; - 11, 263 [265]) bestimmt ist, dass - vorbehaltlich des § 95 Abs. 2 BVerfGG oder einer besonderen gesetzlichen Regelung - nicht mehr anfechtbare Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt bleiben, also in ihrer Existenz nicht mehr in Frage gestellt werden sollen.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz machte der Gesetzgeber nur für das Strafrecht (vgl. BVerfGE 11, 263 [265]; - 32, 387 [389]; - 37, 217 [262]).

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Bei der Bewertung ist einerseits zu berücksichtigen, dass das Buch zwar ein bestimmtes einseitig-überspitztes Bild vom Erblasser zeichnet, ihm andererseits aber zu weiten Teilen auch großen Respekt zollt - also gerade keine "Schmähschrift" in Buchform ist, bei der der Vorwurf der Verfälschung des Lebensbildes näher liegen könnte (dazu etwa BVerfG v. 24.01.1971 - 1 BvR 435/60, juris Tz. 68; BGH v. 20.03.1968 - I ZR 44/06, juris Tz. 24).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Der Sache nach will der Erste Senat die Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Grundgesetz keinen Rechtsschutz gegen den Richter gewährleistet (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 65, 76 ; 76, 93 ; stRspr), insoweit aufgeben, als es sich um entscheidungserhebliche Verstöße des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG handelt.

    Der Erste Senat hat deshalb gemäß § 48 Abs. 2 GOBVerfG beim Zweiten Senat angefragt, ob dieser an seiner bisherigen Rechtsauffassung (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 42, 243 ; 49, 329 ) festhalte.

  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

    Denn Art. 19 Abs. 4 GG gewährt Schutz durch den Richter, nicht gegen den Richter (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 15, 275 ; 49, 329 ; 65, 76 ; 107, 395 ).
  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Eine verfassungswidrige Auslegung einer Verfahrensnorm ­ jedenfalls des § 81 StPO, die sich nicht auf die materielle Richtigkeit der Entscheidung auswirkte (siehe im Folgenden) ­ begründet aber keinen Wiederaufnahmegrund nach § 79 Abs. 1, 3. Alt. BVerfGG: Bereits mit Entscheidung vom 7. Juli 1960 hat das Bundesverfassungsgericht herausgestellt, dass § 79 Abs. 1 BVerfGG einen Wiederaufnahmegrund nur dann einräumt, wenn ein rechtskräftiges Strafurteil auf einer für nichtig erklärten Norm des materiellen Strafrechts beruht, nicht aber auch dann, wenn die Norm dem Gerichtsverfassungs- oder Verfahrensrecht angehört (BVerfGE 11, 263, in juris, dort Rz. 7 f.).
  • BGH, 28.11.1996 - StB 13/96

    Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches

    Dabei wird § 79 Abs. 1 BVerfGG als eine aus Gründen materieller Gerechtigkeit vorgesehene Ausnahme von dem der Rechtssicherheit dienenden und in § 79 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck gekommenen Grundsatz der Bestandskraft rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen angesehen (BVerfGE 11, 263, 265; BGHSt 18, 339, 343 f.; Stuth in Umbach/Clemens, BVerfGG § 79 Rdn. 20; Leibholz/Rupprecht, BVerfGG § 79 Rdn. 3; Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl., § 20 V Rdn. 75; Asam, Die Voraussetzungen einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 79 Abs. 1 BVerfGG, S. 17 f.).

    Der Senat kann offen lassen, ob - wie das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in Einklang mit der, zum großen Teil nicht näher begründeten herrschenden Auffassung in der Literatur meint - nach den Entscheidungen BVerfGE 11, 263 und 12, 338 Normen des Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrechts als Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 79 Abs. 1 BVerfGG stets ausscheiden (vgl. Ulsamer in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer/Bethge/Winter BVerfGG § 79 Rdn. 9; Leibholz/Rupprecht, BVerfGG § 79 Rdn. 3; Stuth in Umbach/Clemens, BVerfGG § 79 Rdn. 20; Gössel in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. StPO vor § 359 Rdn. 144; Schmidt in KK 3. Aufl. StPO vor § 359 Rdn. 24) oder ob bei der Frage der Zulässigkeit eines auf § 79 Abs. 1 BVerfGG gestützten Wiederaufnahmeantrages Normen des Verfahrensrechts dann in Betracht kommen, wenn das Strafurteil auf ihnen beruht.

    Teils wurde eine Wiederaufnahme analog § 79 Abs. 1 BVerfGG bejaht (LG Bochum MDR 1970, 259), teils die Anwendbarkeit des § 79 Abs. 1 BVerfGG deshalb verneint, weil die Entscheidung BVerfGE 23, 191 lediglich die von § 79 Abs. 1 BVerfGG nicht erfaßte verfassungskonforme Auslegung einer Norm beinhalte, die zudem verfahrensrechtlicher Natur sei, für die nach BVerfGE 11, 263, 265 eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG ohnehin nicht in Betracht komme (vgl. LG Hannover NJW 1970, 288; OLG Celle NJW 1970, 1652; sowie hierzu Böckenförde NJW 1970, 870; Wagner JuS 1970, 380).

    b) Hinzu kommt, daß die von der gegenteiligen Meinung als Grundlage herangezogene Entscheidung BVerfGE 11, 263 die durch BVerfGE 10, 200 geschaffene besondere gerichtsverfassungsrechtliche Situation der württembergisch-badischen Friedensgerichte betraf, durch die zehn Jahre lang materiell-rechtlich nicht zu beanstandende Verurteilungen erfolgt waren, bevor sich ihre Konstituierung durch das württemberg-badische Gesetz Nr. 241 über die Friedensgerichtsbarkeit vom 29. März 1949 als verfassungswidrig herausgestellt hatte (vgl. hierzu Röhl NJW 1960, 179; Kern JZ 1960, 244, 246; Reiff NJW 1960, 1559; zusammenfassend Wasserburg StV 1982, 237, 238).

    Die Urteile der Friedensgerichte wurden denn auch nicht als nichtig angesehen (vgl. BverfGE 11, 61 m. Anm. Jauernig NJW 1960, 1885), so daß die von den Friedensgerichten Verurteilten zwar im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen konnten, ihr Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sei verletzt, nicht aber, sie seien aufgrund einer nichtigen strafrechtlichen Norm verurteilt worden (vgl. BVerfGE 11, 263, 265).

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist verfassungsgemäß (BVerfGE 2, 380, 404 f; 7, 194, 195 f; 11, 263, 265; 19, 150, 166; 53, 115, 130; s a Pestalozza aaO RdNr 79).
  • BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
    a) Das geschah vor allem durch die bis heute unverändert gebliebene Vorschrift des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in der als Grundsatz (vgl. BVerfGE 7, 194 ; 11, 263 ) bestimmt ist, dass - vorbehaltlich des § 95 Abs. 2 BVerfGG oder einer besonderen gesetzlichen Regelung - nicht mehr anfechtbare Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt bleiben, also in ihrer Existenz nicht mehr in Frage gestellt werden sollen.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz machte der Gesetzgeber nur für das Strafrecht (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 32, 387 ; 37, 217 ).

  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz bei Gehörverletzungen

    Der Erste Senat will von der Rechtsauffassung des Zweiten Senats abweichen, nach der das Fehlen einer fachgerichtlichen Abhilfemöglichkeit bei entscheidungserheblichen Verstößen gegen das Verfahrensgrundrecht des Artikels 103 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht das Grundgesetz verletzt (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 42, 243 ; 49, 329 ).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

  • BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend ein Freigabeverfahren

  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 99/99 R

    Begriff der ständigen Rechtsprechung iS. von § 152 Abs. 1 AFG

  • BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 764/20

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 49/86

    Verjährung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Verjährungseinrede -

  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

  • BVerwG, 04.06.1998 - 2 DW 3.97

    Beamtenrecht - Keine Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens wegen einer

  • BFH, 11.02.1994 - III R 50/92

    Erklärt das BVerfG eine gesetzliche Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz,

  • BVerwG, 15.06.1998 - 2 DW 2.97

    Beamtenrecht - Keine Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens wegen einer

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78

    Begriff der "nicht mehr anfechtbaren Entscheidung" im Sinne des

  • BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2007 - 2 K 2211/06

    Anspruch auf Aufnahme eines Vorbehaltes der Nachprüfung in einem

  • BFH, 11.02.1994 - III R 117/93

    Bestandskräftige Steuerbescheide können nicht im Hinblick auf anhängige

  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Steuerausschüsse

  • BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Einschränkung der Rücknahme - Nichtigkeit einer

  • BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61

    Begriff der "neuen Tatsachen" i.S. der innerdeutschen Rechtshilfe

  • OLG Stuttgart, 13.02.1985 - 1 Ws 19/85

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Strafurteil eines deutschen

  • BVerfG, 16.11.1965 - 1 BvL 21/63

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Namensregelung bei der Adoption

  • VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 106/02
  • BVerfG, 16.02.1996 - 1 BvR 62/94

    Keine Aufhebung der angegriffenen Fachgerichtsentscheidung trotz festgestellter

  • BSG, 18.09.1973 - 12 RK 5/73

    Aktiengesellschaft - Vorstand - Stellvertretendes Mitglied

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 105.78

    Fortsetzung eingestellter Verfahren nach Nichtigkerklärung der

  • OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 21 W 29/11

    Kein Rechtsmittel gegen die Bestellung des gemeinsamen Vertreters

  • LSG Bayern, 22.02.2007 - L 10 AL 344/06

    Rechtmäßigkeit einer Minderung von Arbeitslosengeld wegen verspäteter

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 86.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erledigung eines Rechtsstreits in der

  • BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66

    Versorgung der Hinterbliebenen von erst nach dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig

  • BVerfG, 18.08.1999 - 1 BvR 2102/98

    Keine analoge Anwendung des BVerfGG § 79 Abs 1 auf berufsgerichtliche

  • BVerwG, 25.11.1964 - V C 60.63

    Unvorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Verletzung des Anspruchs auf den

  • VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 50/11

    Unzureichende Begründung der Beschwerdebefugnis

  • LSG Sachsen, 13.06.2002 - L 3 AL 153/01

    Anspruch auf die Gewährung von Arbeitslosengeld; Berechnung des

  • OLG Hamm, 23.09.1982 - 7 VAs 49/82
  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 117.67

    Unanfechtbarkeit eines Bescheides

  • FG Münster, 18.01.2012 - 11 K 4319/10

    Keine Änderbarkeit bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide zur

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2001 - L 5 AL 1909/01

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Einmalzahlungen vor dem 22.6.2000

  • BVerwG, 19.08.1969 - II B 31.69

    Ablehnung eines Versorgungsantrags - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 05.11.1964 - V C 60.63
  • BVerwG, 11.11.1960 - I B 81.60

    Landesrechtliche Streupflicht der Gemeinden für Ortsdurchfahrten

  • OLG Koblenz, 12.08.1986 - 1 Ws 22/86

    Europäischer Gerichtshof; Verfahren; Wiederaufnahme

  • BVerwG, 28.12.1967 - II B 81.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Regensburg, 02.07.1998 - RO 12 K 98.672

    Zustimmung zur Verlegung einer neuen Telekommunikationslinie; Aufwand für den

  • BSG, 19.03.1969 - 10 RV 726/67

    Anspruch auf Waisenrente aus der vom Bundesverfassungsgericht für nichtig

  • VerfG Brandenburg, 25.10.2002 - VfGBbg 85/02

    Strafprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Bundesrecht;

  • BVerwG, 09.01.1963 - V ER 204.62

    Versagung des Armenrechts - Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung -

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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,2872
BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/60 (https://dejure.org/1960,2872)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.1960 - 2 BvL 11/60 (https://dejure.org/1960,2872)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 1960 - 2 BvL 11/60 (https://dejure.org/1960,2872)
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Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1563
  • MDR 1960, 996
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • SG Duisburg, 24.01.2017 - S 49 AS 3602/15

    Kein Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei dessen Beschäftigung als

    Unabhängig davon, wie die Abgrenzung zwischen Auslegung und Fortbildung eines Gesetzes vorgenommen wird (nach überwiegender Ansicht anhand der Wortlautgrenze einer Gesetzesvorschrift; vgl. hierzu: BVerfG, Urt. v. 21.05.1952 - 2 BvH 2/52; Beschl. v. 15.12.1959 - 1 BvL 10/55; Beschl. v. 17.05.1960 - 2 BvL 11/60; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Auflage, S. 187; Ehlers, in: Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 2, Rn. 14; Beaucamp/Treder, Methoden, Rn. 245; Geserich, DStR-Beih 2011, 59, 60) ist allgemein anerkannt, dass weder eine Auslegung noch eine Fortbildung des einfachen Rechts gegen einen objektiv erkennbar entgegenstehenden Willen des Gesetzes bzw. Gesetzgeber zulässig sein soll (hierzu etwa: BVerfG, Beschl. v. 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79, juris, Rn. 64 - "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf im Wege der Auslegung einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt, das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden [ ].").
  • FG Köln, 07.12.2016 - 2 K 3652/14

    Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz

    Der gesetzgeberische Wille kann bei der Auslegung eines Gesetzes (nur) insoweit Berücksichtigung finden, als dieser Wille im Gesetzeswortlaut selbst hinreichend bestimmt Ausdruck gefunden hat (sog. objektivierter Wille des Gesetzgebers, vgl. dazu BVerfG-Entscheidungen vom 17. Mai 1960, 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60, BVerfGE 11, 126; vom 9. Mai 1978, 2 BvR 952/75, BVerfGE 48, 246; BFH-Urteile vom 21. Oktober 2010 IV R 23/08, BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277; vom 28. Juli 2011 VI R 5/10, BFHE 234, 262, BStBl II 2012, 553; Englisch in Tipke/Lang, Steuerrecht, 21. Aufl., § 5 Rz. 52 und 62).
  • FG Köln, 05.10.2017 - 2 K 792/16

    Versicherungspflichtigkeit von an Kunden vermittelte Versicherungen im

    Der gesetzgeberische Wille kann bei der Auslegung eines Gesetzes (nur) insoweit berücksichtigt werden, als dieser im Gesetzeswortlaut selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (sog. objektivierter Wille des Gesetzgebers, vgl. dazu BVerfG-Entscheidungen vom 17. Mai 1960, 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60, BVerfGE 11, 126; vom 9. Mai 1978, 2 BvR 952/75, BVerfGE 48, 246; BFH-Urteile vom 21. Oktober 2010, IV R 23/08, BStBl. II 2011, 277; vom 28. Juli 2011, VI R 5/10, BStBl. II 2012, 553; Englisch in Tipke/Lang, Steuerrecht, 21. Aufl., § 5 Rz. 52 und 62).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 8 TaBV 22/15

    Betriebsratswahlanfechtung - Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen

    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95 -, BVerfGE 105, 135 - 185, Rn. 79; BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 -, BVerfGE 11, 126 - 136, Rn. 18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 8 TaBV 23/15

    Betriebsratswahlanfechtung - Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen

    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95 -, BVerfGE 105, 135 - 185, Rn. 79; BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 -, BVerfGE 11, 126 - 136, Rn. 18).
  • VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.21

    Untersagung einer lokalen Knochenbank

    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (BVerfG, U.v. 20.3.2002 - 2 BvR 794/95 - BVerfGE 105, 135 - 185, Rn. 79; BVerfG, B.v. 17.5.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 - BVerfGE 11, 126 - 136, Rn. 18).
  • SG Detmold, 09.07.2015 - S 24 KR 254/14

    Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrostimulationsgerät für die Füße durch die

    Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG], vgl. Urteil vom 21.05.1952 - 2 BvH 2/52 - Beschluss vom 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 - Urteil vom 20.03.2002 - 2 BvR 794/95 - Urteil vom 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 -, jeweils juris).
  • FG Köln, 06.11.2019 - 2 K 2692/18

    Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines

  • FG Köln, 14.01.2015 - 2 K 3741/12

    Begriff des Anmeldungszeitraums i.S.d. § 10 Abs. 1 VersStG

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