Rechtsprechung
BDH, 25.09.1958 - W DB 9/58 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 1416 (Ls.)
- NJW 1960, 550
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
Zur Frage der fehlende Geschäftsfähigkeit wegen Alkoholerkrankung; Ärztliche …
( 2.) Reicht somit die ärztliche Schweigepflicht grundsätzlich über den Tod des Patienten hinaus, kommt es für die Entbindung von der Schweigepflicht, bei der es sich um eine Rechtsfrage handelt und über die im Zivilrechtsstreit bindend im Verfahren gemäß § 387 ZPO entschieden werden kann, auf den ausdrücklich oder konkludent geäußerten Willen des Verstorbenen gegenüber dem Arzt oder auch Dritten an ( Bundesdisziplinarhof - Wehrdienstsenat - NJW 1960, 550 [ 552 ] ). - BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83
Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang
Hat dieser sich hierüber bei Lebzeiten geäußert, sei es gegenüber dem Arzt oder gegenüber Dritten (vgl. hierzu BDH NJW 1960, 550), dann ist dieser Wille grundsätzlich maßgebend. - LAG Nürnberg, 08.09.1994 - 7 Ta 98/94
Ermäßigung von festgesetzten Ordnungsmitteln nach Vorbringen durch den …
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