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   BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59   

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BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59 (https://dejure.org/1960,529)
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BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1960 - 2 StR 640/59 (https://dejure.org/1960,529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirkung einer voneinander abweichenden rechtlichen Beurteilung einer Rauschtat durch den Tatrichter und das Revisionsgericht - Bedeutung der rechtlichen Beurteilung der Rauschtat für den Strafausspruch - Beurteilung der Schuld im Zusammenhang mit einer Rauschtat - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 114
  • NJW 1960, 731
  • MDR 1960, 517
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.1955 - 5 StR 143/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59
    Dagegen hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bei gleicher Rechtslage in der Entscheidung 5 StR 143/55 vom 24. Mai 1955 das angefochtene Urteil im vollen Umfange (auch im Schuldspruch) aufgehoben, dabei aber auf den im Einzelfall bestehenden engen Zusammenhang zwischen Schuld- und Straffrage abgestellt und offen gelassen, ob es für den Schuldspruch nach § 330 a StGB grundsätzlich ohne Bedeutung sei, wie die Rauschtat als solche rechtlich beurteilt werde.
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59
    Die Strafkammer hat - abgesehen von der Schuldfrage - diesen Sachverhalt als versuchten schweren Raub in Tateinheit mit Körperverletzung gewürdigt, es für möglich gehalten, daß die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten infolge seiner Trunkenheit (2,31 Promille Blutalkoholkonzentration) nicht nur erheblich vermindert, sondern völlig ausgeschlossen war, und ihn deshalb unter Hinweis auf BGHSt 9, 390 wegen Vergehens nach § 330 a StGB verurteilt.
  • RG, 16.04.1935 - 4 D 315/35

    1. Ist ein Zuwiderhandeln gegen § 330 a StGB. ein militärisches Vergehen, wenn

    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59
    Das Reichsgericht hat in einem Fall, in dem es die Beurteilung der Rauschtat durch den Tatrichter nicht billigte, den Schuldspruch wegen Volltrunkenheit bestehen lassen und das Urteil nur im Strafausspruch aufgehoben, weil die Rauschtat eine Bedingung der Strafbarkeit sei und deshalb die Schuldfrage nicht berühre (vgl. RGSt 69, 189).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Sie müssen deshalb festgestellt und in den Urteilsgründen in für das Revisionsgericht nachprüfbarer Weise dargelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1960 - 2 StR 640/59, BGHSt 14, 114, 116; vom 21. September 1982 - 1 StR 489/82, NJW 1983, 350; und vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, NStZ 1997, 485, 486; Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 383/09, NStZ-RR 2010, 73, 74).

    Auch der allgemein anerkannte Grundsatz, dass die Schuldfähigkeit regelmäßig nur in Beziehung auf einen bestimmten Straftatbestand, nicht aber unabhängig von diesem beurteilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1960 - 2 StR 640/59, BGHSt 14, 114, 116; und vom 21. September 1982 - 1 StR 489/82, NJW 1983, 350), erfordert Feststellungen zum Tatgeschehen im Urteil.

    So kann ein Betrunkener, der seinen Geschlechtstrieb nicht mehr zu beherrschen vermag und deshalb im Rausch den Versuch einer Sexualstraftat begeht, möglicherweise sehr wohl noch fähig sein, Hemmungen gegenüber einem Raubmotiv einzuschalten; wer sich infolge seines Rausches schuldlos zu einer Beleidigung hinreißen lässt, kann für eine gefährliche Körperverletzung noch verantwortlich sein (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1960 - 2 StR 640/59, BGHSt 14, 114, 116).

  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
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  • BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens

    Eine psychische Erkrankung führt nicht zwangsläufig dazu, daß der Täter generell als vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig anzusehen ist; er ist es außerdem stets nur im Hinblick auf eine bestimmte Rechtsverletzung (BGHSt 14, 114 [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59]).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Schuldunfähigkeit; erheblich

    "So kann ein Betrunkener, der seinen Geschlechtstrieb nicht mehr zu beherrschen vermag und deshalb im Rausch einen Notzuchtsversuch begeht, möglicherweise sehr wohl noch fähig sein, Hemmungen gegenüber einem Raubmotiv einzuschalten; wer sich infolge seines Rausches schuldlos zu einer Beleidigung hinreißen lässt, kann für eine gefährliche Körperverletzung noch verantwortlich sein" (BGH, Urteil vom 3. Februar 1960 - 2 StR 640/59, BGHSt 14, 114, 116).
  • BGH, 25.02.1964 - 5 StR 44/64

    Rechtsmittel

    Im übrigen reicht es zur Strafbarkeit aus, daß der Täter den äußeren Tatbestand der strafbaren Handlung mit natürlichem Willen verwirklicht (BGHSt 1, 124, 126 [BGH 12.04.1951 - 4 StR 78/50]; 14, 114 [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59]; RGSt 73, 11, 16).

    Da auch bei der weiteren Nachprüfung die Beurteilung der beiden Fälle M. und I. durch die Jugendkammer keine rechtlichen Bedenken erkennen läßt, bedarf es jedoch nicht der Aufhebung des Schuldspruchs wie in den dem Urteil BGHSt 14, 114 [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59] und dem (dort angeführten) Urteil 5 StR 143/55 vom 24. Mai 1955 zugrunde liegenden Fällen, in denen das Revisionsgericht die rechtliche Beurteilung durch den Tatrichter nicht gebilligt hat.

  • BayObLG, 07.02.1992 - RReg. 2 St 248/91

    Täter; Rausch; Lokal; Verweis; Ärger; Fahrrad; Abgesperrt; Mitnahme; Wegwerfen;

    Wenn das Revisionsgericht die rechtliche Beurteilung der Rauschtat durch den Tatrichter nicht billigt, so ist in aller Regel das angefochtene Urteil nicht nur im Strafausspruch, sondern in vollem Umfang aufzuheben (BGHSt 14, 114).
  • OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 Ss 979/00

    fahrlässiger oder vorsätzlicher Vollrausch, Umfang der erforderlichen

    Wenn das Revisionsgericht die rechtliche Beurteilung der Rauschtat durch den Tatrichter nicht billigt, ist in aller Regel das angefochtene Urteil auch im Schuldspruch aufzuheben (zu vgl. BGHSt 14, 114; LK-Spendel, StGB, 11. Aufl., § 323 a Rdnr. 373).".
  • BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84

    Erfordernis der Darlegung der Auswirkungen sowohl einer hirnorganischen

    Es kommt aber für die Beurteilung der Schuldfähigkeit darauf an, ob der Täter gerade der konkreten Tat Unrechtseinsicht und Hemmungsvermögen entgegenzusetzen vermag (vgl. BGHSt 14, 114, 116 [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59]; Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 50, 66; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 20 Rdn. 6).
  • BGH, 03.05.1972 - 3 StR 203/71

    Zurechnungsfähigkeit eines körperlich gesunden und nicht trinkungewohnten jungen

    Dieser Mangel zwingt dazu, die Verurteilung des Angeklagten D. in den Fällen 1 und 4 aufzuheben, und zwar in vollem Umfange, weil die Entscheidung auch die Schuldfrage betrifft, die aufgrund des Ergebnisses der neuen Hauptverhandlung möglicherweise eine andere Beurteilung erfahren kann (BGHSt 14, 114, 116) [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59].
  • BGH, 18.03.1969 - 1 StR 612/68

    Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit nach Alkoholgenuss - Berechnung eines

    Die viele Jahre zurückliegende Vorstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung anläßlich einer Wirtshäusschlägerei und die auf einem anderen Gebiet liegende versuchte Notzucht nach Alkoholgenuß hinderten das Schwurgericht nicht, davon auszugehen, daß diese Tat - die Tötung der Ehefrau - dem Angeklagten wesensfremd ist (vgl. BGHSt 14, 114, 116) [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59].
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91

    Annahme des Verdeckungsmordes, wenn sich bereits die zu verdeckende Tat gegen das

  • BGH, 19.02.1991 - 5 StR 37/91

    Erfordernis eines gefahrspezifischen Zusammenhangs zwischen Körperverletzung und

  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76

    Rechtliche Folgen einer auf ein Schreibversehen gestützten Verfahrensrüge -

  • BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78

    Augenscheineinnahme am Tatort im Rahmen einer Aufklärungspflicht - Verminderte

  • BGH, 06.11.1973 - 1 StR 411/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung - Voraussetzungen für einen

  • BGH, 05.08.1981 - 2 StR 202/81

    Beurteilung der Schuldfähigkeit von alkoholisierten Tätern durch einen

  • BGH, 12.09.1967 - 1 StR 353/67

    Entscheidende Kriterien für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Volltrunkenheit

  • BGH, 18.08.1976 - 3 StR 236/76

    Anforderungen an die Begründung eines Gerichtsbeschlusses über die zeitweilige

  • BGH, 05.11.1975 - 2 StR 544/75

    Anforderungen an die tatrichterliche Begründung der Möglichkeit des Ausschlusses

  • BGH, 21.03.1973 - 2 StR 635/72

    Zurechnungsfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 3,0 %o

  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 3 Ss 380/07
  • BGH, 07.02.1978 - 5 StR 757/77

    Bewusstes Einsetzen des Einsperrens als Mittel zur Wegnahme von Geld

  • BGH, 20.02.1976 - 2 StR 662/75

    Strafbarkeit wegen Raubes bei Gewaltanwendungen als Mittel zur Wegnahme -

  • BGH, 16.10.1973 - 1 StR 428/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten unbefugten Fahrzeuggebrauchs in Tateinheit mit

  • BGH, 26.03.1968 - 1 StR 116/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Volltrunkenheit - Anforderungen an

  • BGH, 25.01.1977 - 1 StR 828/76

    Ablehnung des von der Verteidigung vorsorglich gestellten Beweisantrags zur

  • BGH, 04.12.1973 - 1 StR 489/73

    Feststellung der Blutalkoholkonzentration des Täters - Aufhebung eines Urteils

  • BGH, 05.02.1969 - 2 StR 681/68

    Zustand erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit infolge Alkoholgenusses -

  • BGH, 07.12.1962 - 4 StR 373/62

    Ausgestaltung der Strafbarkeit wegen Raubes im Rückfall in Tateinheit mit

  • BGH, 03.08.1979 - 5 StR 345/79

    Vorwerfbarkeit der Fahrlässigkeit eines Betrunkenen durch Beurteilung der

  • BGH, 17.05.1977 - 5 StR 157/77

    Versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen als Rauschtat - Wut über die

  • BGH, 12.10.1965 - 1 StR 438/65

    Einschleichen durch geräuschloses Hineingelangen

  • BGH, 18.12.1964 - 4 StR 396/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.01.1961 - 4 StR 507/60

    Lebenslange Untersagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis wegen Fahrens ohne

  • BGH, 26.09.1969 - 5 StR 504/69

    Annahme eines Tötungsvorsatzes

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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1960 - 1 StR 697/59   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 731
  • MDR 1960, 416
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - 1 StR 697/59
    Zur Frage, wann eine Vernehmung abgeschlossen ist (vergleiche BGH, 1955-10-24, GSSt 1/55, BGHSt 8, 301 = LM Nr. 40 zu § 154 StGB = NJW 1956, 191).
  • BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19

    Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten;

    c) Der zugleich vom Landgericht bezüglich aller drei Aussagedelikte wegen nicht erwiesener weiterer Falschaussagenteile ausgesprochene Teilfreispruch (UA S. 92 letzter Absatz) geht ins Leere: Die falsche uneidliche Aussage ist erst mit Abschluss der Vernehmung vollendet (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1955 - GSSt 1/55, BGHSt 8, 301, 314; Urteil vom 2. Februar 1960 - 1 StR 697/59, NJW 1960, 731).
  • BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig

    Wann die Vernehmung abgeschlossen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und nach der jeweiligen Gestaltung des Verfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1955 - GSSt 1/55, aaO, S. 301, 306, 312; Urteil vom 2. Februar 1960 - 1 StR 697/59, NJW 1960, 731).
  • BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 2 St 134/88

    zerknüllte Fahrtenschreiber-Diagrammscheibe - § 274 StGB, "Nachteil": geschützt

    Es ist bei der falschen Verdächtigung und der falschen Namensangabe anerkannt, daß ein Täter, der im Laufe einer Vernehmung oder Befragung seine zunächst falschen Angaben berichtigt bzw. die zunächst verweigerten Personalien angibt, den jeweiligen Tatbestand nicht erfüllt (BGHSt 4, 172 [177); 8, 301 [314]; BGH, NJW 1960, 731; OLG Hamm, JMBINRW 1969, 129 f; OLG Zweibrücken, OLGSt § 111 OWiG Nr. 3; OLG Karlsruhe, VRS 66, 461 f).
  • BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82

    Bewertung von zwei getätigten falscher Aussagen in einem Strafverfahren -

    Eine Berichtigung der widerrufenen Aussage gemäß § 158 StGB (vgl. BGHSt 18, 348) war dann nicht erforderlich; die Strafkammer hätte vielmehr prüfen müssen, ob und inwieweit die Aussage des Angeklagten unter Berücksichtigung dieses Widerrufs im ganzen gesehen (vgl. BGH NJW 1960, 731) richtig oder falsch war.
  • OLG Koblenz, 06.01.2000 - 2 Ws 816/99

    Beendigung einer Falschaussage; Anforderungen an Klageerzwingungsantrag

    Die uneidliche Falschaussage nach § 153 StGB ist erst dann beendet, wenn der Richter zu erkennen gegeben hat, dass er von dem Zeugen keine weitere Auskunft über den Vernehmungsgegenstand erwartet, und der Zeuge, dass er seinerseits nichts mehr zu bekunden hat und das bisher Bekundete als seine verantwortliche Aussage gelten lassen will (BGHSt 8, 301, 306; NJW 1960, 731; BayObLG StV 1989, 251).
  • BGH, 17.07.1964 - 4 StR 95/64

    Rechtsmittel

    Da H., ehe Vernehmung und Aussage abgeschlossen waren, der Wahrheit die Ehre gab, hatten seine vorangegangenen unwahren Bekundungen für die Anwendung des § 153 StGB, der einen strafbaren Versuch nicht kennt, keine strafrechtliche Bedeutung (BGHSt 8, 315 [BGH 24.10.1955 - GSSt - 1/55]; vgl. auch BGH NJW 1960, 731).
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