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   BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60   

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https://dejure.org/1961,738
BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60 (https://dejure.org/1961,738)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1961 - VII ZR 145/60 (https://dejure.org/1961,738)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1961 - VII ZR 145/60 (https://dejure.org/1961,738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Unvermögenes eines Unternehmers i.R.e. Architektenvertrags als aufschiebende Bedingung für einen Anspruch gegen einen Architekten - Haftung eines Architekten wegen ungenügender Aufsicht und Prüfung für eine fehlerhafte Bauausführung - Ganz oder teilweise ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1165
  • MDR 1961, 679
  • DB 1961, 672
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 22.12.1910 - VI 612/09

    Ausfallbürge; Voraussetzung seiner Haftung

    Auszug aus BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60
    Der Fall liegt ähnlich dem der Ausfallbürgschaft, wo die Haftung des Bürgen ebenfalls erst durch das Eintreten des Ausfalls aufschiebend bedingt ist (RGZ 75, 186).

    Auch das von dem Berufungsgericht angeführte Urteil in RGZ 75, 186, das sich mit der subsidiären Haftung des Ausfallbürgen befaßt, kann nicht zur Widerlegung der hier vertretenen Auffassung herangezogen werden, weil es eine Leistungsklage zum Gegenstand hatte, bei der der Eintritt der vereinbarten Bedingung, d.h. die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners, auf jeden Fall dargelegt und bewiesen werden muß.

  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60
    Dadurch unterscheidet sich der geltendgemachte Anspruch von dem Anspruch des Geschädigten in der Amtshaftungsklage, bei der nach der Rechtsprechung auch im Falle einer Feststellungsklage die Unmöglichkeit anderweiter Ersatzbeschaffung (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB) zur sachlichen Klagebegründung gehört (RGZ 137, 20; 139, 343; RG in JW 1935, 3533; 1936, 1434; vgl. auch BGHZ 4, 10, 14).
  • RG, 29.06.1905 - VI 532/04

    Feststellungsklage einer Berufsgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60
    Auch ein bedingter Anspruch, wie er hier geltendgemacht wird, begründet bereits ein Rechtsverhältnis, das Gegenstand einer Feststellung durch das Gericht sein kann, und zwar auch dann, wenn der Eintritt der Bedingung noch ungewiß ist (RGZ 123, 232; 170, 358, 374; vgl. auch RGZ 49, 370; 61, 164; 86, 374; RG in JW 1902, 311; BGHZ 4, 133; LM Nr. 7 und 50 zu § 256 ZPO).
  • RG, 28.02.1907 - V 282/06

    1. Beginnt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsklage wegen Mängel auch

    Auszug aus BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60
    Ob diese Verjährungsfrist entsprechend dem § 198 BGB dennoch erst mit der endgültigen Entstehung des Anspruchs, also mit dem Eintritt der Bedingung, zu laufen beginnt (vgl. dazu RGZ 65, 245), ist im Hinblick auf die in § 12 des Vertrags ausdrücklich getroffene Vereinbarung zumindest zweifelhaft; doch braucht das hier nicht entschieden zu werden, denn schon die Zweifel in dieser Richtung rechtfertigen es, ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Anspruchs zu bejahen.
  • RG, 17.06.1901 - IV 124/01

    Feststellungsklage hinsichtlich der Aussteuerpflicht

    Auszug aus BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60
    Auch ein bedingter Anspruch, wie er hier geltendgemacht wird, begründet bereits ein Rechtsverhältnis, das Gegenstand einer Feststellung durch das Gericht sein kann, und zwar auch dann, wenn der Eintritt der Bedingung noch ungewiß ist (RGZ 123, 232; 170, 358, 374; vgl. auch RGZ 49, 370; 61, 164; 86, 374; RG in JW 1902, 311; BGHZ 4, 133; LM Nr. 7 und 50 zu § 256 ZPO).
  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51

    Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60
    Auch ein bedingter Anspruch, wie er hier geltendgemacht wird, begründet bereits ein Rechtsverhältnis, das Gegenstand einer Feststellung durch das Gericht sein kann, und zwar auch dann, wenn der Eintritt der Bedingung noch ungewiß ist (RGZ 123, 232; 170, 358, 374; vgl. auch RGZ 49, 370; 61, 164; 86, 374; RG in JW 1902, 311; BGHZ 4, 133; LM Nr. 7 und 50 zu § 256 ZPO).
  • RG, 27.04.1904 - I 23/04

    Lagergeschäft; Verjährungsunterbrechung durch Streitverkündung

    Auszug aus BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60
    Die Verjährung kann auch - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - nicht durch eine Streitverkündung im Rechtsstreit gegen die Unternehmer nach § 209 Abs. 2 Ziffer 4 BGB unterbrochen werden, denn die Unterbrechungswirkung der Streitverkündung tritt nur im Rahmen des § 72 ZPO ein, d.h. nur insoweit, als der Kläger bei einem ungünstigen Ausgang des Prozesses Rechte gegen den Streitverkündungsgegner geltend machen kann (RGZ 58, 76; 156, 291, 298; RG in JW 1913, 32).
  • RG, 03.06.1932 - III 18/32

    1. Zur Klagbegründung bei Schadensersatzansprüchen wegen fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60
    Dadurch unterscheidet sich der geltendgemachte Anspruch von dem Anspruch des Geschädigten in der Amtshaftungsklage, bei der nach der Rechtsprechung auch im Falle einer Feststellungsklage die Unmöglichkeit anderweiter Ersatzbeschaffung (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB) zur sachlichen Klagebegründung gehört (RGZ 137, 20; 139, 343; RG in JW 1935, 3533; 1936, 1434; vgl. auch BGHZ 4, 10, 14).
  • RG, 04.02.1929 - VI 675/28

    Ist eine Feststellungsklage auf Aufwertung des in einem Kaufangebot bestimmten

    Auszug aus BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60
    Auch ein bedingter Anspruch, wie er hier geltendgemacht wird, begründet bereits ein Rechtsverhältnis, das Gegenstand einer Feststellung durch das Gericht sein kann, und zwar auch dann, wenn der Eintritt der Bedingung noch ungewiß ist (RGZ 123, 232; 170, 358, 374; vgl. auch RGZ 49, 370; 61, 164; 86, 374; RG in JW 1902, 311; BGHZ 4, 133; LM Nr. 7 und 50 zu § 256 ZPO).
  • RG, 04.02.1943 - II 94/42

    1. Kann in der Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein

    Auszug aus BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60
    Auch ein bedingter Anspruch, wie er hier geltendgemacht wird, begründet bereits ein Rechtsverhältnis, das Gegenstand einer Feststellung durch das Gericht sein kann, und zwar auch dann, wenn der Eintritt der Bedingung noch ungewiß ist (RGZ 123, 232; 170, 358, 374; vgl. auch RGZ 49, 370; 61, 164; 86, 374; RG in JW 1902, 311; BGHZ 4, 133; LM Nr. 7 und 50 zu § 256 ZPO).
  • RG, 04.02.1933 - V 379/32

    1. Kann bei einer Amtspflichtverletzung, die durch Nichterwähnung einer

  • RG, 19.10.1937 - II 59/37

    1. Muß der Kläger und Berufungsbeklagte, der im ersten Rechtszug obgesiegt hat,

  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 123/03

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Entziehung des

    Die infolge des Zeitablaufs bis zum Erbfall möglicherweise drohenden Beweisschwierigkeiten rechtfertigen ebenfalls das Interesse an alsbaldiger Feststellung (BGH, Urteil vom 9. März 1961 - VII ZR 145/60 - NJW 1961, 1165 unter II 1 b cc).
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung -

    Nach § 256 Abs. 1 ZPO ist das Feststellungsinteresse zu bejahen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts besteht (BAG 5. März 1981 - 3 AZR 335/78 - nv., zu 8 a der Gründe; BGH 3. Dezember 1951 - III ZR 119/51 - BGHZ 4, 133; 9. März 1961 - VII ZR 145/50 - NJW 1961, 1165 f.).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Ein Rechtsverhältnis in diesem Sinn liegt auch dann vor, wenn eine Verbindlichkeit noch nicht entstanden, aber für sie Grund gelegt ist in der Art, daß ihre Entstehung nur vom Eintritt weiterer Umstände oder vom Zeitablauf abhängt (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1951 [BGHZ 4, 133], vom 22. Juni 1956 [NJW 1956, 1479] und vom 9. März 1961 [NJW 1961, 1165]).
  • LAG Niedersachsen, 15.09.2008 - 9 Sa 525/07

    Voraussetzungen für eine Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

    Nach § 256 Abs. 1 ZPO ist das Feststellungsinteresse zu bejahen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts besteht (BAG vom 12.12.2003 - 8 AZR 497/01- AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 5. März 1981 - 3 AZR 335/78 - nv., zu 8 a der Gründe; BGH 3. Dezember 1951 - III ZR 119/51 - BGHZ 4, 133; 9. März 1961 - VII ZR 145/50 - NJW 1961, 1165 f.).
  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 88/85

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Mit der Auslegung einer in einem Architektenvertrag enthaltenen Verjährungsregelung bei subsidiärer Haftung des Architekten war der Senat vor allem in dem Urteil NJW 1971, 1840 befaßt (vgl. vorher Senatsurteil NJW 1961, 1165).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2020 - 9 U 8/18

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung einer Vereinbarung über die Auszahlung der

    Die aufschiebende Bedingung ändert nichts daran, dass es um ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO geht, da der Grund des Anspruchs in der Vereinbarung vom 03.05./09.05.2012 bereits gelegt ist (vgl. BGH, NJW 1961, 1165, 1166; vgl. zu einem Feststellungsantrag wegen einer Verpflichtung zur Zahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung - bei einer etwas anderen Fallkonstellation - auch OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Urteil vom 18.01.2019 - 12 U 129/18 -, zitiert nach juris).

    Denn bei einem aufschiebend bedingten Anspruch beginnt die Verjährungsfrist erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung zu laufen (vgl. Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 78. Auflage 2019, § 199 BGB Rn. 3; BGH, NJW 1961, 1165; BGH, NJW 1987, 2743, 2745).

  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 254/69

    Beginn der Verjährung bei fristloser Kündigung des Architektenvertrages

    Das Unvermögen der Bauausführenden im Sinne des § 11 Nr. 3 des Architektenvertrages ist als eine aufschiebende Bedingung anzusehen, an die der Anspruch gegen den Architekten geknüpft ist; die Bedingung tritt ein, wenn dieses Unvermögen feststeht (vgl. BGH VII ZR 145/60 vom 9. März 1961 LM Nr. 1 zu Arch. Vertrag).
  • BGH, 04.06.1981 - VII ZR 212/80

    Rückabtretung der Gewährleistungsansprüche an den Bauträger nach erfolgloser

    Die Bedingung tritt ein, wenn das Fehlschlagen feststeht (so für die subsidiäre Haftung des Architekten bei Unvermögen des Bauunternehmers nach Architektenmustervertrag BGH NJW 1961, 1165; 1971, 1840; Schmalzl, Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 3. Aufl., Rdn. 232; Werner/Pastor, Bauprozeß, 3. Aufl., Rdn. 1070).
  • BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 256/65

    Fortgeltung einer Spielbankverordnung - Kein Ausserkrafttreten

    Selbst die Feststellung von bedingten Ansprüchen, bei denen der Eintritt der Bedingung noch völlig ungewiß ist, wird von der Rechtsprechung für möglich angesehen (BAG AP Nr. 1 zu § 16 AOGÖ; BGH LM Nr. 1 zu Architektenvertrag = NJW 61, 1165; Wiesczorek, ZPO § 256 Anm. B I b 5, D III a 1).
  • BGH, 15.11.1973 - III ZR 42/72

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für die

    Gleichwohl ist die Feststellung zulässig und für den Kläger von Bedeutung; ihr steht nicht entgegen, daß ein Schadenseintritt bedingt ist (BGH NJW 1961, 1165).
  • BGH, 28.02.1974 - VII ZR 127/71

    Ansprüche wegen nicht erfolgter Abnahme eines Architektenwerkes - Verjährung von

  • OLG Köln, 19.09.1988 - 8 U 13/88

    Steuerberatung; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs

  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 19.79

    Bezirkschornsteinfegermeister - Berufstätigkeit in DDR - Bestellung -

  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
  • BGH, 19.06.1967 - III ZR 225/65

    Überprüfung des berechtigten Feststellungsinteresses in der Revision - Klage auf

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 54/82
  • BGH, 23.03.1970 - VII ZR 139/68

    Einzuhaltende Pflichten bei heizungstechnischer Bearbeitung eines Bauvorhabens -

  • BGH, 21.12.1964 - VII ZR 33/63

    Rechtsmittel

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