Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,178
BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58 (https://dejure.org/1961,178)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1961 - II C 75.58 (https://dejure.org/1961,178)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1961 - II C 75.58 (https://dejure.org/1961,178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58
    Soweit die Revision mit dieser Rüge weiterhin geltend macht, daß das Berufungsgericht fehlerhafterweise unterlassen habe, die "Verzahnung" schlechthin, also nicht nur hinsichtlich des Aufgabengebiets des Klägers aufzuklären, bestehen bereits gegen die Ordnungsmäßigkeit der Erhebung dieser Rüge Bedenken, weil die Revision nicht dargetan hat, daß das angefochtene Urteil auf dem gerügten Aufklärungsmangel beruht oder beruhen kann (vgl. BVerwGE 5, 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.1954 - 1 A 59/53
    Auszug aus BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58
    Von diesem Gedanken ausgehend hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz das Klagerecht eines Landkreises gegen die Änderung der Grenzen von Forstamtsbezirken verneint, durch die ein Teil des Kreisgebietes einem anderen Forstamtsbezirk unterstellt wurde (Urteil vom 21. Januar 1954 - 1 A 59/53 -, DVBl. 1954, S. 745).
  • RG, 13.12.1911 - III 3/11

    Preuß. Eisenbahnbeamte; Berechnung der Dienstzeit

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58
    Daher bedarf die Frage, ob die Richtlinien überhaupt Rechtsnormqualität besitzen (wie der Bundesgerichtshof a.a.O. angenommen hat; vgl. auch die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 78, 95 [97] und 141, 134 [140]) und damit gemäß § 184 Abs. 2 LBG als solche der Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegen könnten, keiner abschließenden Klärung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.10.1959 - 2 C 53/58
    Auszug aus BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58
    Zur Begründung dieser Ansicht bedarf es keiner abschließenden Stellungnahme zu der Frage, ob es im Rahmen des Beamtenverhältnisses als eines "besonderen Gewaltverhältnisses" eine interne Sphäre gibt mit der Folge, daß die innerhalb dieser Sphäre ergehenden Maßnahmen als bloße "innerdienstliche Weisungen" von der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle ausgenommen sind (vgl. u.a. Ule, Gerichtlicher Rechtsschutz im Beamtenrecht, S. 26 f., Bachof, Festschrift für Laforet, S. 285 f., insbesondere S. 298 f.; Hess. VGH, Urteil vom 17. Februar 1956, ESVGH 6, 40; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Februar 1959 - V OVGA 43/58 -, Amtsbl. Schl.-H. 1959, Beilage "Entscheidungen", Nr. 35 S. 7), oder ob etwa aus anderen Gründen der gerichtliche Rechtsschutz jedenfalls im Rahmen eines Beamtenverhältnisses Einschränkungen unterworfen ist (vgl. u.a. Obermayer DÖV 59, 311; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Oktober 1959, DÖV 1960, S. 350 und ZBR 1960, S. 385 m.Anm. von Widtmann; Leisner, DVBl. 1960 S. 617 [621]; Menger VerwArch. 1960 S. 375 f.).
  • RG, 30.05.1933 - III 431/32

    1. Wie ist die Beschäftigung eines Reichsbeamten im Landesdienst rechtlich zu

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58
    Daher bedarf die Frage, ob die Richtlinien überhaupt Rechtsnormqualität besitzen (wie der Bundesgerichtshof a.a.O. angenommen hat; vgl. auch die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 78, 95 [97] und 141, 134 [140]) und damit gemäß § 184 Abs. 2 LBG als solche der Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegen könnten, keiner abschließenden Klärung.
  • BVerfG, 02.02.1960 - 2 BvF 5/58

    Bundesgerichte

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58
    Auf Grund dieser Vorschrift kann neben dem Bundesgesetzgeber (vgl. BVerfG, Beschl. vom 2. Februar 1960 - 2 BvF 5/58 -, DVBl. 1960 S. 319) zwar auch der Landesgesetzgeber den oberen Bundesgerichten die Entscheidung für den letzten Rechtszug in solchen Sachen zuweisen, bei denen es sich um die Anwendung von Landesrecht handelt.
  • BVerwG, 27.04.1960 - II C 164.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58
    Darauf, ob es sich um eine Anfechtungsklage oder eine sonstige Klage handelt, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. Beschluß des Senats vom 27. April 1960 - BVerwG II C 164.59 -).
  • BVerwG, 03.06.1958 - II C 40.58

    Bindungswirkung einer offensichtlich gesetzwidrigen Revisionszulassung - Beginn

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann der Fall, wenn der angefochtene Verwaltungsakt vor dem 1. September 1957 zugestellt war und, falls damals eine Rechtsmittelbelehrung vorgeschrieben war, der Adressat des Verwaltungsaktes ordnungsgemäß über den gegebenen Rechtsbehelf belehrt worden war oder den gegebenen Rechtsbehelf bereits vor diesem Tage eingelegt hatte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 31. August 1959 - BVerwG II C 101.58 -, vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -, ZBR 1958, 377, sowie vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 -, DÖV 1958 S. 259).
  • BVerwG, 07.11.1958 - II CB 70.57

    Anspruch eines aufgrund Wiedergutmachung wiedereingestellten öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58
    Dagegen kann der Vorschrift des Art. 99 GG nicht entnommen werden, daß der Landesgesetzgeber auch ermächtigt sei, die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision abweichend von der bundesgesetzlichen Regelung zu bestimmen (vgl. Beschluß des Senats vom 7. November 1958 - BVerwG II CB 70.57 -).
  • BVerwG, 22.02.1958 - VI C 40.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann der Fall, wenn der angefochtene Verwaltungsakt vor dem 1. September 1957 zugestellt war und, falls damals eine Rechtsmittelbelehrung vorgeschrieben war, der Adressat des Verwaltungsaktes ordnungsgemäß über den gegebenen Rechtsbehelf belehrt worden war oder den gegebenen Rechtsbehelf bereits vor diesem Tage eingelegt hatte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 31. August 1959 - BVerwG II C 101.58 -, vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -, ZBR 1958, 377, sowie vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 -, DÖV 1958 S. 259).
  • BVerwG, 12.04.1956 - I A 6.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    ... Organisationsmaßnahmen als solche (sind) grundsätzlich nicht geeignet ..., Dritte ... in ihrer rechtlich geschützten Sphäre zu berühren, und zwar auch dann nicht, wenn diese Personen Nachteile erleiden, die von der organisatorischen Maßnahme nicht zu trennen sind, weil sie allein in dieser Maßnahme als solcher ihre rechtliche Grundlage haben" (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Februar 1961 - BVerwG II C 75.58 -, VerwRSpr. 13, 656 [662] = NJW 1961, 1323 [1325] = JZ 1962, 62 [63 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

    Ermessensrichtlinien müssen - wie auch die hier vom Beklagten angewandte "Verwaltungspraxis" - sachgerecht sein, insbesondere vor Art. 3 Abs. 1 GG Bestand haben (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 23.2.1961 - II C 75.58 -, NJW 1961, 1323).
  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der

    Daher bedarf es keines Eingehens auf das Urteil des II. Senatsvom 23. Februar 1961 - BVerwG II C 75.58 - (NJW 1961, 1323 = JZ 1962, 62), in dem ausgeführt ist, daß Veränderungen der Behördenorganisation der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung entzogen sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht