Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 26.08.1961

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55   

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BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55 (https://dejure.org/1961,7)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.1961 - 1 BvL 44/55 (https://dejure.org/1961,7)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 1961 - 1 BvL 44/55 (https://dejure.org/1961,7)
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Handwerksordnung

Art. 12 GG, Befähigungsnachweise, subjektive Zulassungsvoraussetzungen

Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Rechtfertigung einer Meisterprüfung anhand einer Berufsbildfixierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Handwerksordnung mit Art. 12 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • buhev.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Handwerksordnung

Besprechungen u.ä.

  • buhev.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Handwerksordnung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 97
  • NJW 1961, 2011
  • MDR 1961, 1001
  • DVBl 1961, 818
  • DB 1961, 1420
  • DÖV 1961, 861
 
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Wird zitiert von ... (419)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Apotheken-Urteil (BVerfGE 7, 377) die Grundsätze dargelegt, von denen es bei der Auslegung des Art. 12 Abs. 1 GG ausgeht.

    Im Apotheken-Urteil ist ausgesprochen (BVerfGE 7, 377 [397]), daß der Einzelne bei seiner Berufswahl nicht von vornherein auf feste Berufsbilder beschränkt ist, daß er vielmehr grundsätzlich auch jede (erlaubte) untypische Tätigkeit als Beruf erwählen darf.

    Hier gelten in vollem Umfang die Ausführungen des Apotheken-Urteils (BVerfGE 7, 377 [406 f.]), wonach Beschränkungen dieses Inhalts sich aus der Sache selbst legitimieren.

    Wenn Art. 12 Abs. 1 GG den Gesetzgeber zu "Regelungen" ermächtigt, so bringt er deutlich zum Ausdruck, daß solche Gesetze nicht "Einschränkungen" im Sinne des Art. 19 GG sind (vgl. auch BVerfGE 7, 377 [403f.]).

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
    Vielmehr kann er Art und Umfang der Berufsregelung in weitem Maße nach den besonderen Verhältnissen der verschiedenen beruflichen Lebensbereiche, insbesondere nach der sozialen Struktur der in Frage stehenden Berufe differenzieren (BVerfGE 9, 338 [350]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.01.1955 - IV A 43/54
    Auszug aus BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
    Es vertritt im Anschluß an den Vorlagebeschluß des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (DVBl. 1955 S. 187) die Auffassung, die Beschränkung der selbständigen Ausübung eines Handwerks verstoße gegen Art. 12 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 2 GG.
  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
    In einem solchen Fall kommt es bei der Entscheidung des Gerichts im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG auf die Gültigkeit des Gesetzes an, auch wenn nicht, wie in der Regel (vgl. BVerfGE 10, 258 [261]; 11, 330 [334f.]), die Entscheidungsformel selbst von der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm abhängt.
  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
    Die Befugnis des Gesetzgebers, bestimmte Berufsbilder rechtlich festzulegen und damit die freie Berufswahl in diesem Bereich zu verengen, ja teilweise auszuschließen, wurde nicht geleugnet, sondern vorausgesetzt (a.a.O. S. 406 letzter Absatz; vgl. auch BVerfGE 9, 73 [78]).
  • BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 74/58

    Anforderungen an eine richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
    In einem solchen Fall kommt es bei der Entscheidung des Gerichts im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG auf die Gültigkeit des Gesetzes an, auch wenn nicht, wie in der Regel (vgl. BVerfGE 10, 258 [261]; 11, 330 [334f.]), die Entscheidungsformel selbst von der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm abhängt.
  • BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16

    "Unwürdig" für den Anwaltsberuf?

    Sie ist nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 13, 97 ; 44, 105 ; 63, 266 ; 97, 12 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Das verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage beruht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darauf, daß einerseits das Grundrecht der Berufsfreiheit die menschliche Persönlichkeit, die nach der Ordnung des Grundgesetzes der oberste Rechtswert ist, in einem für ihre Selbstbestimmung in der arbeitsteiligen Industriegesellschaft besonders wichtigen Bereich schützt, daß andererseits die Inanspruchnahme dieser Freiheit mit den Belangen der Allgemeinheit in Einklang gebracht werden muß und daß die Abwägung, gegenüber welchen Gemeinschaftsinteressen und wie weit das Freiheitsrecht des Einzelnen zurücktreten muß, in den Verantwortungsbereich des Gesetzgebers fällt (vgl. BVerfGE 7, 377 [397, 404 f.]; 13, 97 [104 f.]; 33, 125 [158 f.]; 41, 251 [263 f.]; vgl. auch BVerfGE 63, 266 [286 f.]).
  • BVerfG, 22.11.2023 - 1 BvR 2577/15

    Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind

    Denn das Recht, Ausbildung und Beruf frei zu wählen und zur Grundlage einer eigenverantwortlichen Lebensführung machen zu können, ist eine besondere Ausprägung des umfassenderen in Art. 2 Abs. 1 GG verbürgten Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. BVerfGE 13, 97 ; 30, 292 ; 63, 266 ; 71, 183 ; 110, 226 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61   

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https://dejure.org/1961,271
BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61 (https://dejure.org/1961,271)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.1961 - 2 BvR 322/61 (https://dejure.org/1961,271)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 1961 - 2 BvR 322/61 (https://dejure.org/1961,271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • wahlrecht.de

    Wahlkreiseinteilung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der auf einen Wahlkreisabgeordneten entfallenden unterschiedlichen Bevölkerungszahlen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 127
  • NJW 1961, 2011
  • NJW 1961, 211
  • DÖV 1961, 866
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
    Die Tatsache, daß im Rahmen der zur Zeit gültigen, an vorhandene Verwaltungsgrenzen angelehnten Wahlkreiseinteilung die auf einen Wahlkreisabgeordneten entfallenden Bevölkerungszahlen in einzelnen Fällen erheblich voneinander abweichen, fällt nicht entscheidend ins Gewicht, weil dadurch das Gebot des gleichen Erfolgswertes jeder Wählerstimme als der spezifischen Ausprägung, die die Wahlrechtsgleichheit unter dem Verhältniswahlsystem erfährt (BVerfGE 1, 208 (246 f.); 6, 84 (90); 11, 351 (362)), nicht in strukturwidriger Weise in Frage gestellt wird.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
    Die Tatsache, daß im Rahmen der zur Zeit gültigen, an vorhandene Verwaltungsgrenzen angelehnten Wahlkreiseinteilung die auf einen Wahlkreisabgeordneten entfallenden Bevölkerungszahlen in einzelnen Fällen erheblich voneinander abweichen, fällt nicht entscheidend ins Gewicht, weil dadurch das Gebot des gleichen Erfolgswertes jeder Wählerstimme als der spezifischen Ausprägung, die die Wahlrechtsgleichheit unter dem Verhältniswahlsystem erfährt (BVerfGE 1, 208 (246 f.); 6, 84 (90); 11, 351 (362)), nicht in strukturwidriger Weise in Frage gestellt wird.
  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
    Bei dieser Form der Verhältniswahl wird - wenn man einmal von der heute nicht mehr praktischen Möglichkeit des freien Einzelbewerbers (§ 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 BWG ) absieht - dem Wähler ein Einfluß darauf, welche der von den Parteien benannten Wahlbewerber zum Zuge kommen, nur im Rahmen der vorgeschalteten Wahlen im Einerwahlkreis eingeräumt, während die Zahl der den an der Wahl beteiligten Parteien insgesamt zuzuteilenden Sitze sich nach dem Verhältnis der auf diese Partei entfallenen Zweitstimmen richtet (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 7, 63 ff.).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
    Die Tatsache, daß im Rahmen der zur Zeit gültigen, an vorhandene Verwaltungsgrenzen angelehnten Wahlkreiseinteilung die auf einen Wahlkreisabgeordneten entfallenden Bevölkerungszahlen in einzelnen Fällen erheblich voneinander abweichen, fällt nicht entscheidend ins Gewicht, weil dadurch das Gebot des gleichen Erfolgswertes jeder Wählerstimme als der spezifischen Ausprägung, die die Wahlrechtsgleichheit unter dem Verhältniswahlsystem erfährt (BVerfGE 1, 208 (246 f.); 6, 84 (90); 11, 351 (362)), nicht in strukturwidriger Weise in Frage gestellt wird.
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Die Entscheidung, den durch die Unterteilung des Wahlgebietes in Listenwahlkreise herbeigeführten Proportionalitätseinbußen durch einen wahlgebietsbezogenen Verhältnisausgleich entgegenzuwirken, ist zwar von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 13, 127 ).

    cc) Das Bundesverfassungsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Bundestagswahl infolge des auf der zweiten Stufe der Sitzzuteilung durchzuführenden Verhältnisausgleichs (§ 6 Abs. 4 BWG) und unbeschadet der Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach dem Verteilungsprinzip der Mehrheitswahl den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 13, 127 ; 16, 130 ; 66, 291 ; 95, 335 ; 121, 266 ).

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Bei einer personalisierten Verhältniswahl, wie sie dem derzeitigen Wahlrecht zugrunde liegt, dürften die Spielräume des Gesetzgebers größer sein als bei einem reinen Mehrheitswahlrecht (vgl. BVerfGE 13, 127 ; 16, 130 ; 95, 335 ; 131, 316 ).
  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass die Bundestagswahl - infolge des auf der zweiten Stufe der Wahl durchzuführenden und in § 6 Abs. 4 BWG normierten Verhältnisausgleichs und unbeschadet der Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach den Prinzipien der Mehrheitswahl - den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 13, 127 ; 16, 130 ; 66, 291 ; 95, 335 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, daß die Bundestagswahl - infolge des auf der zweiten Stufe der Wahl durchzuführenden und in § 6 Abs. 4 BWG normierten Verhältnisausgleichs und unbeschadet der vorgeschalteten Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach den Prinzipien der Mehrheitswahl - den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]): Überhangmandate differenzierten - je nach der Anzahl der entstandenen Überhangmandate in unterschiedlichem Grade - den verhältniswahlrechtlich verstandenen Erfolgswert der Wählerstimmen.

    Auch dieses Wahlsystem gewährleistet vollständige Erfolgschancengleichheit, wenn die Wahlkreise annähernd gleich groß sind (vgl. BVerfGE 13, 127 [128]), jede Wählerstimme gleich gezählt und dabei den jeweiligen Kandidaten gutgeschrieben wird.

    Aus dem bisher Dargelegten wird deutlich, daß sich die Frage, ob eine wahlrechtlich relevante Ungleichheit vorliegt, nicht unabhängig von dem jeweiligen Wahlsystem entscheiden läßt (vgl. BVerfGE 1, 208 [244]; 13, 127 [128]).

    Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet das Bundestagswahlrecht in ständiger Rechtsprechung als personalisierte Verhältniswahl (BVerfGE 7, 63 [74]; 41, 399 [423]; 79, 161 [166]; 79, 169 [171]) und als ein Wahlsystem, dessen Grundcharakter als Verhältniswahl nicht durch die vorgeschaltete Mehrheitswahl der Wahlkreiskandidaten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]).

    Das Bundesverfassungsgericht verwendet den von ihm gebrauchten Begriff des "Grundcharakters der Bundestagswahl als einer Verhältniswahl" nur zur Abgrenzung gegenüber der zur Personenauswahl vorgeschalteten Mehrheitswahl in den Wahlkreisen (vgl. BVerfGE 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19

    Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung

    Während erhebliche Größenunterschiede der Wahlkreise im Rahmen der reinen Mehrheitswahl im Ein-Personen-Wahlkreis mit dem Gleichheitssatz schlechthin unvereinbar sind, spielt die Wahlbezirkseinteilung etwa im Rahmen der Verhältniswahl mit überregionaler Reststimmenverwertung zumindest keine vergleichbar bedeutende Rolle (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 1961 - 2 BvR322/61 -, BVerfGE 13, 127 = juris, Rn. 3; und vom 22. Mai 1963 - 2 BvC 3/62 -, BVerfGE 16, 130 = juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 21.12.2017 - 2 BvR 2772/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ; ebenso - deklaratorisch - § 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  • BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14

    Die Fachgerichte überschreiten im Rahmen der Prüfung der hinreichenden

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ).
  • BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15

    Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG; vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ).
  • StGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - GR 1/06

    Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2006 nach dem d' Hondtschen

    Deshalb kommen nicht allein die für die Mehrheitswahl geltenden Grundsätze zur Anwendung, wonach bei einer reinen Mehrheitswahl im Ein-Personen-Wahlkreis erhebliche Größenunterschiede der Wahlkreise mit dem Gebot der Wahlrechtsgleichheit schlechthin nicht vereinbar sind (BVerfG, Beschl. v. 26.08.1961 - 2 BvR 322/61 -, BVerfGE 13, 127, 128; Beschl. v. 22.05.1963 - 2 BvC 3/62 -, BVerfGE 16, 130, 136).

    Andererseits kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass, wie bei einer Verhältniswahl mit überregionaler Reststimmenverwertung (BVerfG, Beschl. v. 26.08.1961 - 2 BvR 322/61 -, BVerfGE 13, 127, 128), der Größe der Wahlkreise keine entscheidende Rolle zukommt.

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ; § 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

  • StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR 11/11

    Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten aus Essingen (Ostalbkreis) zur

  • BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15

    Die Anhörungsrüge gehört, soweit statthaft, auch zum Rechtsweg

  • VerfGH Bayern, 04.10.2012 - 14-VII-11

    Unbegründete Popularklagen gegen Änderungen des Landeswahlgesetzes

  • BVerfG, 12.11.2020 - 1 BvR 2424/20

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Verbot der Rezeptmaklerei wegen

  • BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Aufarbeitung und

  • StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80

    Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes

  • BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61

    Wahlgebietsgröße

  • StGH Baden-Württemberg, 23.02.1990 - GR 2/88

    Landtagswahlrecht Baden-Württemberg: Mischsystem von Mehrheits- und

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 1/67

    Verfassungsmäßigkeit des Systems der personalisierten Verhältniswahl

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 37/20
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