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   BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61   

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BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61 (https://dejure.org/1961,510)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1961 - 2 StR 184/61 (https://dejure.org/1961,510)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61 (https://dejure.org/1961,510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 190
  • NJW 1961, 2122
  • MDR 1961, 1027
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51

    Zeitungspapierrollen - § 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur,

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
    Da der Beschwerdeführer in diesem Augenblick bereits Mitgewahrsam an den Sachen hatte, hat er sich dadurch der Unterschlagung schuldig gemacht (BGHSt 2, 317).
  • RG, 12.07.1902 - 2572/02

    Liegt eine rechtswidrige Zueignung von Sachen im Sinne des § 242 St.G.B.'s dann

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
    Bei der Zueignung kommt es wesentlich darauf an, daß der die Sache Wegnehmende die Absicht hegt, sie in sein Vermögen zu bringen, die Sache für sich zu haben (RGSt 35, 355, 356), sie - wenn auch nur auf begrenzte Zeit - wirtschaftlich zu nutzen.
  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 577/18

    Keine Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Mobiltelefons in der Absicht, dort

    Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten "einverleiben' oder zuführen will (BGH, Urteile vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61, BGHSt 16, 190, 192; vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, NJW 1985, 812; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 48/15

    Strafbarkeit wegen Raubes: Erzwingung der Herausgabe eines Mobiltelefons zur

    Die Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten "einverleiben" oder zu führen will (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61, BGHSt 16, 190, 192; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18

    Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert;

    Die Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, NStZ-RR 2007, 15) die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten "einverleiben' oder zuführen will (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61, BGHSt 16, 190, 192; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699 Rn. 20; Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, NStZ-RR 2007, 15; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371 f.).

    Mithin kommt es auch in Fällen, in denen der Täter die Entsorgung der Sache erstrebt, darauf an, ob er diese zunächst körperlich oder wirtschaftlich seinem Vermögen einverleiben will, er also beabsichtigt, sie - möglicherweise auch nur vorübergehend - für sich zu haben oder wirtschaftlich zu nutzen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61, BGHSt 16, 190, 192).

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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.1961 - 4 StR 178/61   

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https://dejure.org/1961,7004
BGH, 04.08.1961 - 4 StR 178/61 (https://dejure.org/1961,7004)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1961 - 4 StR 178/61 (https://dejure.org/1961,7004)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1961 - 4 StR 178/61 (https://dejure.org/1961,7004)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 2122
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 20.10.1961 - 4 StR 282/61

    Rechtsmittel

    Den zweiten Schuldvorwurf hat das Landgericht ersichtlich und zutreffend als den milderen Vorwurf angesehen; es durfte daher zugunsten des Angeklagten von dessen Einlassung, geblendet worden zu sein, ausgehen, auch wenn es von der Richtigkeit dieses Einwands nicht voll überzeugt war (BGH 4 StR 178/61 vom 4. August 1961, zur Veröffentlichung bestimmt).
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