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   BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60   

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BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60 (https://dejure.org/1960,224)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1960 - 4 StR 265/60 (https://dejure.org/1960,224)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1960 - 4 StR 265/60 (https://dejure.org/1960,224)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 287
  • NJW 1961, 567
  • MDR 1961, 435
  • JR 1961, 187
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    a) Als Verfahrenshindernisse kommen nur Umstände in Betracht, die nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes für das Strafverfahren so schwer wiegen, daß von ihrem Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 15, 287, 290 m.w.N.; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 11 Rdn. 6; vgl. auch BGH MDR 1984, 335).
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    In dem Beschluß BGHSt 15, 287 ist die hier zu entscheidende Frage ausdrücklich offen gelassen (S. 288 a.a.O.); der 4. Strafsenat hat dort ausgesprochen, daß das unentschuldigte Ausbleiben des Angeklagten zu Beginn der Berufungsverhandlung keine vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung für die Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO ist.

    Von Bedeutung für die hier zu entscheidende Frage ist es sicherlich, ob die vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten das Verfahren "im ganzen" betrifft (BGHSt 15, 287, 290); das könnte bei Abwesenheit während der gesamten Hauptverhandlung angenommen werden.

    Sie steht im Einklang mit dem angeführten Beschluß des 4. Strafsenats (BGHSt 15, 287).

  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur

    Das "Versäumnisverfahren" in den angeführten Fällen gründet sich auf die Rechtsvermutung, daß der Angeklagte, der zu Beginn der Hauptverhandlung ausbleibt, das Rechtsmittel (den Rechtsbehelf) nicht mehr weiterverfolgen wolle und damit auf eine sachliche Nachprüfung des gegen ihn ergangenen Urteils verzichte (BGHSt 15, 287, 289 [BGH 23.11.1960 - 4 StR 265/60] unter Hinweis auf Hahn, Materialien zur Strafprozeßordnung, 2. Aufl. Bd. 3 Abt. 1 S. 1019 und RGSt 61, 278, 280; 64, 239, 246).
  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Verfahrensvoraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung Umstände, die so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen abhängt (BGHSt 15, 287 f.; 32, 345 f.).
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Zu den von Amts wegen zu prüfenden Verfahrenshindernissen gehören nur solche Umstände, die nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes für das Strafverfahren so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 15, 287, 290; 24, 239, 240; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 11 Rdn. 6).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 1 Ws 63/17

    Berufungseinlegung durch den Angeklagten: Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Ferner knüpft der Hinweis auf die Dispositionsfreiheit des Angeklagten an die gesetzgeberische Unterstellung in § 329 Abs. 1 StPO an, dass der in der Hauptverhandlung ausbleibende Angeklagte an der Durchführung der Hauptverhandlung kein Interesse habe und auf seine Berufung verzichte (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329, Rn. 2 m.w.N.; BGHSt 15, 287 ff.; BGHSt 24, 143 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur

    Sie weicht nicht nur von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 15, 287 ff.; 21, 242 f.) ab, sondern verkennt überdies, dass die nach § 344 Abs. 2 StPO notwendige Unterscheidung zwischen Sach- und Verfahrensrüge sich allein danach richtet, ob die als verletzt gerügte Norm dem materiellen Recht oder dem Verfahrensrecht zugehörig ist (so zutreffend OLG Köln NJW 2001, 1223, 1224; Löwe-Rosenberg/Gössel, a.a.O., Rn. 98).

    c) Die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO selbst sind nach herrschender Meinung keine Verfahrensvoraussetzungen im vorgenannten Sinne (vgl. BGHSt 15, 287; 26, 84; s.a. BGHSt 46, 230, 235; Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - Ss 18/2018 (17/18) -).

  • OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 446/00

    Rüge der Verletzung des § 329 StPO ausschließlich mit Hilfe einer Verfahrensrüge

    Dieser (BGHSt 15, 287 = MDR 1961, 435 = NJW 1961, 567) hat den Standpunkt des OLG Hamm bestätigt und entschieden, dass das unentschuldigte Ausbleiben des Angeklagten zu Beginn der Berufungshauptverhandlung keine vom Revisionsgericht auch ohne besondere Rüge von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung für die Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO ist.

    Ansonsten wären Erwägungen dazu, ob das Unentschuldigtsein des Ausbleibens als Verfahrensvoraussetzung anzusehen ist (BGHSt 15, 287 = MDR 1961, 435 = NJW 1961, 567), überflüssig gewesen.

  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Der Senat hat bereits in seinem in BGHSt 15, 287 ff veröffentlichten Beschluß, der allerdings den Fall einer vom Angeklagten eingelegten Berufung betraf, ausgesprochen, daß das Verfahren nach § 329 Abs. 1 StPO mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist (a.a.O. S. 289).
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Die Bindung an die Feststellungen hindert das Revisionsgericht dann allerdings nicht, auf Grund einer zulässigen Verfahrensbeschwerde zu prüfen, ob dem Tatrichter bei der Beurteilung der tatsächlichen Umstände Rechtsfehler unterlaufen sind, er etwa den Begriff der "genügenden" Entschuldigung verkannt oder an ihn zu strenge Anforderungen gestellt hat (vgl. BGHSt 15, 287; 17, 391, 396).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 5St RR 237/98

    Verschulden beim Ausbleiben des Angeklagten im Berufungstermin

  • BayObLG, 29.09.2020 - 206 StRR 277/20

    Zulässigkeit einer Revision des Angeklagten; Sachurteil und Verwerfungsurteil;

  • BayObLG, 03.12.2003 - 2St RR 114/03

    Beschleunigte Verfahren vor dem Amtsgericht; Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 2a Ss 299/02

    Verhandlung unter Verkennung der kurzen Frist des § 419 Strafprozessordnung

  • OLG Koblenz, 20.01.2000 - 1 Ss 293/99

    Sachrüge bei Revision gegen ein Verwerfungsurteil

  • OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ws 123/09

    Berufung in Strafsachen: Öffentliche Zustellung der Ladung zur

  • OLG Koblenz, 06.06.2001 - 1 Ss 269/00

    Belehrung, fehlende, Berufungshauptverhandlung, Beruhen, Ladung, unwirksame,

  • OLG Köln, 08.07.2013 - 2 Ws 354/13

    Wahrung einer über 15 Minuten hinausgehenden Wartezeit bei angekündigter

  • OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwerfung der Berufung wegen

  • OLG Köln, 11.12.1998 - Ss 528/98
  • OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86

    Pflicht zur Leistung von Jugendgerichtshilfe gegen den Willen des Betroffenen;

  • BGH, 03.06.1991 - RiSt (R) 1/91

    Fortsetzung des Disziplinarverfahrens vor rechtskräftigem Abschluß des

  • OLG Köln, 07.03.2008 - 2 Ws 106/08

    Weitergehende Anforderungen an die Wartepflicht des Gerichts bei Nichterscheinen

  • BGH, 27.03.1973 - 5 StR 655/72

    Verwerfung der Berufung des unentschuldigt ausgebliebenen Angeklagten -

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 488/70

    Erstreckung des bedingten Vorsatzes (dolus eventualis) auf die Mordmerkmale zur

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