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   BGH, 03.02.1961 - VI ZR 178/59   

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BGH, 03.02.1961 - VI ZR 178/59 (https://dejure.org/1961,1175)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1961 - VI ZR 178/59 (https://dejure.org/1961,1175)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1961 - VI ZR 178/59 (https://dejure.org/1961,1175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 729
  • MDR 1961, 403
  • VersR 1961, 358
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Dabei nimmt die Revision auf die imSenatsurteil vom 3. Februar 1961 - VI ZR 178/59 - VersR 1961, 358, 360 (vgl. auch BGH Urt. vom 28. Februar 1969 - II ZR 154/67 - VersR 1969, 437 sowie BGHZ 59, 286, 293) [BGH 10.03.1972 - I ZR 160/70] enthaltenen Erwägungen Bezug.

    Davon geht auch das Urteil des Senats vom 3. Februar 1961 aaO S. 360 aus.

    Der Senat hat allerdings in seinen früheren Entscheidungen vom 10. Mai 1960 (BGHZ 32, 280 [287] und vom 3. Februar 1961 aaO (von denen sich indessen die erstere ausschließlich, die zweite vor allem auf sog. Vorhaltekosten bezieht) zu erkennen gegeben, daß er den Nachweis bestimmter, ausschließlich auf die Abwehr fremdverschuldeter Schäden bezogener Aufwendungen als Voraussetzung dafür betrachte, daß ein nicht unbedingt auf den einzelnen Schadensfall bezogener, insgesamt vorsorglicher Aufwand ersatzfähig ist.

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Diese Mühewaltung könnte jedoch Im Rahmen des Schadensersatzanspruchs nicht geltend gemacht werden, weil es sich insoweit um den gewöhnlichen Zeitaufwand des Geschädigten bei Wahrung seiner Rechte und Durchsetzung seines Anspruchs handelt, der von der Haftung des Schädigers nicht umfasst wird (Senatsurteile BGHZ 66, 112, 114, 115; 75, 230, 231 f.; 76, 216, 218; 111, 168, 177; vom 3. Februar 1961 - VI ZR 178/59 - VersR 1961, 358 und vom 31. Mai 1983 - VI ZR 241/79 - NJW 1983, 2815, 2816; ebenso KG, VersR 1973, 749, 750 und, OLG Köln, VersR 1975, 1105, 1106 f.).
  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Ebensowenig kann die Revision die Rechtsprechung für sich in Anspruch nehmen, die dem Geschädigten, wenn er den Schaden selbst behebt, in Grenzen Ersatz von Kosten der Verwaltungsmehrarbeit zubilligt (BGHZ 54, 82,88; 65, 384,390; Senatsurteil vom 3. Februar 1961 - VI ZR 178/59 = NJW 1961, 729; BGH Urteile vom 28. Februar 1969 = a.a.O. und vom 31. Mai 1976 - II ZR 133/74 = NJW 1977, 35).
  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 363/12

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Selbstreparatur einer beschädigten

    Jene Entscheidung greift Erwägungen des Senatsurteils vom 26. Mai 1970 (VI ZR 168/68, BGHZ 54, 82, 87 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 3. Februar 1961 - VI ZR 178/59, JZ 1961, 420, 421) auf.
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Dabei kann sie neben dem Lohn- und Materialaufwand anteilige Gemeinkosten in Ansatz bringen (Senatsurteil NJW 1961, 729 m.w.N. [vgl. Hinweis oben zu ES Kfz-Schaden C-1/8]).
  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    Dabei kann dahinstehen, ob an der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats in vollem Umfange festzuhalten ist, wonach das eingesetzte Reservefahrzeug gerade für das Auffangen fremdverschuldeter Ausfälle bestimmt gewesen sein muß (vgl. BGHZ 32, 280, 287; weniger eng Senatsurteil vom 3. Februar 1961 - VI ZR 178/59 bezüglich allgemeiner Verwaltungskosten).
  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

    Der Bundesgerichtshof hat zudem auch zu anderen Sachverhalten hervorgehoben, daß die Berücksichtigung allgemeiner Verwaltungskosten des Geschädigten, die dieser aufwendet, um künftige Schadensursachen festzustellen und die Schäden zu regulieren, nach geltendem Recht nicht generell ausgeschlossen ist (BGH NJW 1961, 729 f), sondern bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht kommen kann.
  • BGH, 28.02.1969 - II ZR 154/67

    Berechnung eines Verwaltungskostenaufschlags über die in Rechnung gestellten

    Das Berufungsgericht, das in seinen Entscheidungsgründen offensichtlich von den in BGH NJW 1961, 729 entwickelten Grundsätzen ausgeht, führt aus:.

    Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der obengenannten Entscheidung (NJW 1961, 729) die Auffassung vertreten, nur unter besonderen Umständen könne der Geschädigte, der eine Sache in einem fremden Betrieb reparieren lasse, dem Schädiger über den Betrag der ihm selbst in Rechnung gestellten Reparaturkosten hinaus einen eigenen Verwaltungskostenaufschlag berechnen.

  • OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 4 U 145/13

    Umfang des Schadenersatzes beim Verkehrsunfall

    All dem steht auch die von der Berufung zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Februar 1961 (VI ZR 178/59 -, NJW 1961, S. 729) nicht entgegen.

    Diese Frage hat in der genannten Entscheidung jedoch letztlich offen bleiben können (BGH. Urt. v. 3. Februar 1961 - VI ZR 178/59 -, NJW 1961, S. 729 [730]).

  • BGH, 13.12.1965 - III ZR 62/64

    Ersatz von Vorhaltekosten

    Das Berufungsgericht geht - der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs folgend (BGHZ 32, 280; VersR 1961, 358) - davon aus, daß als zu ersetzender Unfallschaden grundsätzlich auch Aufwendungen für das Anschaffen und Bereithalten eines vor dem Unfall eingestellten, zum Einsatz bei fremdverschuldeten Unfällen bestimmten Reservefahrzeuges in Betracht kommen können.

    Dem steht die in VersR 1961, 358 veröffentlichte Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Februar 1961 - VI ZR 178/59 - nicht entgegen, nach welcher der Schädiger für die Kosten einer "Vorhaltung" nicht aufzukommen braucht, wenn der Geschädigte das "vorgehaltene" Ersatzfahrzeug zur Überbrückung des Ausfalls nicht eingesetzt hat.

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 332/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung BK 8-12-019 der Bundesnetzagentur betreffend

  • OLG Hamm, 20.06.2013 - 6 U 64/12

    Beschädigtes Glasfaserkabel; Schaden; Wertminderung

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 313/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung BK 8-12-019 der Bundesnetzagentur betreffend

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2002 - 1 U 209/00

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Reparatur "im Betrieb" des Geschädigten

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 348/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung BK 8-12-019 der Bundesnetzagentur betreffend

  • OLG München, 08.07.2015 - 3 U 4676/14

    Belastetes Bodenaushubmaterial verfüllt: Muss die Grube auch wiederverfüllt

  • OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75

    Betrug zum Nachteil einer Ladendiebin über die Bedeutung der so genannten

  • BGH, 04.02.1965 - II ZR 58/63

    Klage auf Ersatz von erlittenen Schäden während der Arbeit auf einem Schiff -

  • VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12

    Grob fahrlässiges Handeln eines Soldaten der Bundeswehr bei Aufheben eines in den

  • BGH, 21.03.1967 - VI ZR 174/65

    Klage auf Schadensersatz von Hinterbliebenen aus einem tödlichen Dienstunfall -

  • AG Schwelm, 17.03.1971 - 11 C 885/70
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