Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.02.1962

Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1962 - V ZR 157/61   

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https://dejure.org/1962,1599
BGH, 21.03.1962 - V ZR 157/61 (https://dejure.org/1962,1599)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1962 - V ZR 157/61 (https://dejure.org/1962,1599)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1962 - V ZR 157/61 (https://dejure.org/1962,1599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmung des Erben zur Anfechtbarkeit der Leistungspflicht aus einer nicht angefochtenen letztwilligen Verfügung durch den Testamentvollstrecker - Wegfall des Vermächtnisanspruchs infolge des Tötungsversuchs der Erbin an ihrem Sohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1058
  • MDR 1962, 470
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.11.2014 - IV ZR 104/14

    Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers hinsichtlich eines

    Derartige nicht unter die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers fallende Rechtspositionen stellen etwa der Anteil der Miterben am Nachlass als solchem (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 1984 - IVa ZR 234/82, NJW 1984, 2464 unter 2), die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft (vgl. Staudinger/Reimann, (2012) § 2205 BGB Rn. 18) oder die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung gemäß §§ 2078 ff. BGB (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1962 - V ZR 157/61, NJW 1962, 1058, 1059; MünchKomm-BGB/Zimmermann, 6. Aufl. § 2205 Rn. 7) dar.
  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    und 31.10.1962 - V ZR 157/61 und 129/62 - FamRZ 1962, 256 und LM BGB § 2078 Nr. 8 , vom 27.5.1971 - III ZR 53/69 - WM 1971, 1153, zuletzt Senatsurteil vom 16.3.1983 - IVa ZR 216/81 - WM 1983, 567 = FamRZ 1983, 898 unter 2. d)).

    Nur besonders schwerwiegende Umstände, die gerade diesen Erblasser auch unter Berücksichtigung seiner ihm eigenen Vorstellungen mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren, sollen eine Anfechtung begründen können (vgl. BGH Urteile vom 21.3. und 31.10.1962 - V ZR 157/61 und 129/62 - FamRZ 1962, 256 unter II 2 und LM BGB § 2078 Nr. 8 unter 6).

  • OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13

    Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des

    Diese befassen sich vielmehr mit anders gelagerten Fallgestaltungen, insbesondere etwa mit der Auslegung eines Testaments (BGH, Urteil vom 21. März 1962 - V ZR 157/61 -, FamRZ 1962, 256, juris; BayObLG, Beschluss vom 13. April 1995 - 1Z BR 32/95 -, FamRZ 1995, 1446, juris).
  • OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15

    Voraussetzungen einer "nahen Todesgefahr" i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB bei der

    Nur besonders schwerwiegende Umstände, die gerade diesen Erblasser auch unter Berücksichtigung seiner ihm eigenen Vorstellungen mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren, sollen eine Anfechtung begründen können (vgl. BGH, NJW 1962, 1058; BGH NJW 1963, 246).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1962 - V ZR 114/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1507
BGH, 21.02.1962 - V ZR 114/60 (https://dejure.org/1962,1507)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1962 - V ZR 114/60 (https://dejure.org/1962,1507)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1962 - V ZR 114/60 (https://dejure.org/1962,1507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1058 (Ls.)
  • MDR 1962, 470
  • DNotZ 1963, 112
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1961 - V ZR 31/60

    Übernahmerecht als Vermächtnis

    Auszug aus BGH, 21.02.1962 - V ZR 114/60
    Denn nach der jetzigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 8. November 1961 - V ZR 31/60, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; vgl. auch Bartholomeyczik, Erbrecht 5. Aufl. § 43 III 3) ist die Zuwendung eines Nachlaßgegenstands an einen von mehreren Miterben schon dann keine bloße Teilungsanordnung, sondern (auch) ein Vermächtnis, wenn der Erblasser einen solchen Begünstigungswillen hat; zur Annahme eines Vermächtnisses ist abweichend von früheren Auffassungen (s. das genannte Urteil) nicht außerdem erforderlich, daß der Wert dieses Nachlaßgegenstands bei der Erbauseinandersetzung auf den Erbteil des Bedachten nicht angerechnet werden soll oder daß, wie die Revision verlangt, die Zuteilung von der Erbenstellung des Bedachten unabhängig sein soll.
  • BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80

    Auslegung eines Testaments

    Bei der Zuwendung eines einzelnen, auch wertmäßig sehr bedeutenden Vermögensgegenstandes ist Indessen die Auslegung, daß es sich um eine Erbeinsetzung handelt, nicht ohne weiteres zwingend ( BayObLGZ 34, 272, 277); möglich ist auch, daß der Erblasser durch Zuwendung eines Einzelgegenstandes ein Vorausvermächtnis ( § 2150 BGB ) verfügen wollte (vgl. BGHZ 36, 115, 118 f. = DNotZ 1962, 322 und LM § 2048 BGB Nr. 5a = DNotZ 1963, 112 ; Senatsbeschluß vom 22.12.1976 - BReg. 1 Z 156/76 - Soergel/Siebert/Wotf, 10. Aufl., vor § 2147 BGB , Rd.-Nr. 6; v. Lübtow, Erbrecht, S. 377 f.).

    Gerade wenn der Erblasser dem Miterben einen einzelnen Nachlaßgegenstand durch Verfügung von Todes wegen in der Absicht zuweist, ihn gegenüber den übrigen Miterben zu begünstigen, wird ein Vorausvermächtnis und keine Teilungsanordnung gegeben sein ( RGZ 171, 358, 362; BGH LM § 2048 BGB Nr. 5a = DNotZ 1963, 112; Palandt Keidel, § 2048 BGB , Anm. la bb).

  • BGH, 09.01.1963 - V ZR 41/61

    Rechtsmittel

    Ob die in dieser Hinsicht erhobenen Angriffe begründet sind, und ob die Darlegungen des Berufungsgerichts mit den Urteilen des erkennenden Senats BGHZ 36, 115 und vom 21. Februar 1962, V ZR 114/60, in Einklang stehen, braucht nicht entschieden zu werden, da, wie noch zu zeigen, jedenfalls die Hilfsbegründung des Berufungsgerichts seine Entscheidung trägt.
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