Rechtsprechung
BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VwGO § 161 Abs. 2
Verfahrensgang
- VG Minden, 10.03.1961 - 3 KL 205/60
- BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61
Papierfundstellen
- BVerwGE 13, 174
- NJW 1962, 1077 (Ls.)
- NJW 1962, 651
- MDR 1962, 327
- ZMR 1962, 314
- DÖV 1962, 424
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.03.1955 - V C 241.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61
Da die abschließende Prüfung und Beantwortung dieser Fragen dem Sinn und Zweck der gesonderten ermessensbedingten Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO zuwiderlaufen würde (Beschlüsse vom 30. März 1955 - BVerwG V C 241.54 - [DÖV 1955 S. 388 = ZMR 1955 S. 318] und vom 20. Oktober 1955 - BVerwG V C 229.54 - [ZMR 1956 S. 55], BGH III ZR 208/52 in NJW 1954 S. 1038), würde es bei dieser Sach- und Rechtslage billigem Ermessen nicht entsprechen, wenn der Kläger mit Verfahrenskosten bedacht werden würde. - BVerwG, 09.08.1961 - III C 143.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61
Als verfahrensrechtlich nicht verbindliche Nachricht kann die Erledigungserklärung auch im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ohne die Zuziehung eines der in § 67 VwGO aufgeführten Vertreter dem Gericht übermittelt werden (vgl. Beschluß vom 9. August 1961 - BVerwG III C 143.60 -). - BVerwG, 20.10.1955 - V C 229.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61
Da die abschließende Prüfung und Beantwortung dieser Fragen dem Sinn und Zweck der gesonderten ermessensbedingten Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO zuwiderlaufen würde (Beschlüsse vom 30. März 1955 - BVerwG V C 241.54 - [DÖV 1955 S. 388 = ZMR 1955 S. 318] und vom 20. Oktober 1955 - BVerwG V C 229.54 - [ZMR 1956 S. 55], BGH III ZR 208/52 in NJW 1954 S. 1038), würde es bei dieser Sach- und Rechtslage billigem Ermessen nicht entsprechen, wenn der Kläger mit Verfahrenskosten bedacht werden würde. - BGH, 18.02.1954 - III ZR 208/52
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61
Da die abschließende Prüfung und Beantwortung dieser Fragen dem Sinn und Zweck der gesonderten ermessensbedingten Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO zuwiderlaufen würde (Beschlüsse vom 30. März 1955 - BVerwG V C 241.54 - [DÖV 1955 S. 388 = ZMR 1955 S. 318] und vom 20. Oktober 1955 - BVerwG V C 229.54 - [ZMR 1956 S. 55], BGH III ZR 208/52 in NJW 1954 S. 1038), würde es bei dieser Sach- und Rechtslage billigem Ermessen nicht entsprechen, wenn der Kläger mit Verfahrenskosten bedacht werden würde.
- BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85
Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis
Dies geschieht aus ähnlichen Gründen wie die in der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts übliche deklaratorische Unwirksamkeitserklärung hinsichtlich vorinstanzlicher Entscheidungen bei Hauptsacheerledigung (vgl. BVerwGE 13, 174). - VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der …
Zugleich ist zur Klarstellung auszusprechen, daß insoweit das mit der Berufung angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25. Januar 1990 in Ziffer II unwirksam geworden ist ( § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ; BVerwGE 13, 174/175 [BVerwG 13.11.1961 - BVerwG III C 137.61] ; VRspr. 27, 291/292). - BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 42.83
Fortsetzungsfeststellungsklage - Berufung - Erstinstanzliches Urteil
Der dieser Auffassung entsprechende deklaratorische Ausspruch (BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61]) im Tenor des Berufungsurteils widerspricht der Rechtslage.
- BVerwG, 14.05.1968 - IV C 56.65
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre bei zuvor …
Die Urteile des Verwaltungsgerichts und des Berufungsgerichts sind für unwirksam zu erklären (BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61]). - BVerwG, 12.09.1967 - III C 20.66
Rechtsmittel
Zur Erledigung der Hauptsache bei fehlender Erledigungserklärung einer Verfahrensbeteiligten (Fortführung von BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61]).Widerspricht der Rechtsmittelführer nicht den Erledigungserklärungen der übrigen Beteiligten, so können die Verwaltungsgerichte, wenn sich die Hauptsache erledigt hat, ohne weiteres den § 161 Abs. 2 VwGO anwenden (Fortführung von BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61]).
- BVerwG, 10.02.1965 - III C 165.64 Einer Entscheidung durch Beschluß steht nicht entgegen, daß nicht alle am Verfahren Beteiligten bezüglich der Hauptsache Erledigungserklärungen mit einem unbedingten und eindeutigen Inhalt abgegeben haben, denn eine Erledigung der Hauptsache in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren setzt nicht voraus, daß von sämtlichen Beteiligten Erledigungserklärungen vorliegen, wie der Senat in einem in BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61] veröffentlichten Beschluß im einzelnen dargelegt hat.
Einer abschließenden Prüfung und Entscheidung dieser Frage bedarf es jedoch in einem Verfahren nach dem § 161 Abs. 2 VwGO nicht (BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61]).
- BVerwG, 13.10.1969 - I B 49.69
Rechtsmittel
Mit der gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegten Beschwerde macht der Kläger geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1961 (BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61] [175]) ab.Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall prozeßrechtlich von den tatsächlichen Verhältnissen, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61] zugrunde liegen.
- BVerwG, 28.10.1968 - VIII C 3.65
Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache - Voraussetzungen für die …
Das Verfahren war einzustellen, die bereits ergangenen, nicht rechtskräftigen Urteile der Vorinstanzen waren für unwirksam zu erklären (BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61]).Die abschließende Prüfung und Beantwortung dieser Fragen würde dem Sinn und Zweck der gesonderten ermessensbedingten Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO zuwiderlaufen (BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61] [177] mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).
- BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 79.83
Wehrdienst - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung - Katastrophenschutzdienst
Dieser Zusatz rechtfertigt sich aus ähnlichen Erwägungen wie die in der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts übliche deklaratorische Unwirksamkeitserklärung hinsichtlich vorinstanzlicher Entscheidungen bei Hauptsacheerledigung (vgl. BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61]). - BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 94.84
Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Dieser Zusatz rechtfertigt sich aus ähnlichen Erwägungen wie die in der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts übliche deklaratorische Unwirksamkeitserklärung hinsichtlich vorinstanzlicher Entscheidungen bei Hauptsacheerledigung (vgl. BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61]). - VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 S 3153/11
Ordnungsgeld zur Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung
- BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag von freiwilligen Sanitätsoffizieren auf …
- BVerwG, 24.10.1973 - VI C 73.73
Erneutes Aufgreifen eines "bestandskräftigen" Verwaltungsaktes
- BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84
Sanitätsdienst als Kriegsdienst mit der Waffe - Kriegsdienstverweigerung aus …
- BVerwG, 20.02.1976 - VII P 7.73
Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache im Beschlussverfahren in einer …
- BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 93.84
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verweigerung des Kriegsdienstes mit …
- VGH Bayern, 25.09.1997 - 27 B 90.1214
Übereinstimmende Hauptsacheerledigungserklärung für einen Teil einer …
- BVerwG, 16.07.1986 - 6 C 106.83
Ausmusterung eines Kriegsdienstverweigerers wegen Untauglichkeit
- VGH Bayern, 20.04.2020 - 1 ZB 17.2545
Erfolgloser Berufungszulassungantrag wegen Nutzungsänderung eines Speichers in …
- OLG Zweibrücken, 12.03.1997 - 1 VAs 2/97
Versagung einer Besuchserlaubnis gegenüber dem Strafverteidiger eines …
- BVerwG, 19.02.1988 - 9 C 145.86
Zustimmung des Bundesbeauftragten für die Erledigungserklärung als …
- BVerwG, 26.07.1976 - VI C 50.72
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Dienstleistungen als Lokomotivführer von mehr …
- BVerwG, 28.11.1967 - II C 28.65
Entwidmung einer Lehrer-Dienstwohnung - Widerruf einer Erledigungserklärung des …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1999 - 2 M 50/99
Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung von Anschlussbeiträgen für …
- BVerwG, 17.04.1973 - II C 11.73
Kostenverteilung nach Eintritt einer Gesetzesänderung als erledigendes Ereignis - …
- BVerwG, 13.11.1972 - VII B 52.66
Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Zulässigkeit und …
- BVerwG, 05.01.1967 - III C 150.65
Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Erledigung des …
- BVerwG, 04.03.1966 - V A 2.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.02.1977 - 4 C 42.75
Rechtsmittel
- BGH, 05.05.1967 - KVR 1/65
Wirksamkeit einer Preisbindungsanmeldung - Verteuerung einer preisgebundenen Ware …
- BVerwG, 21.11.1966 - III C 98.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.02.1964 - VIII B 40.62
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.05.1962 - III C 171.60
- BVerwG, 09.09.1996 - 6 C 1.95
GG - Streitgegenstand - Wert - Kosten
- BVerwG, 16.01.1968 - IV C 240.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.08.1967 - III CB 129.66
- BVerwG, 08.11.1963 - III C 228.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 05.09.1969 - IV C 46.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.01.1969 - IV C 38.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.11.1968 - VIII C 67.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.01.1968 - IV C 242.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.11.1966 - VIII C 122.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.10.1966 - VIII C 29.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.09.1966 - VIII B 97.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.10.1965 - V C 108.61
Abhaltung des Werkunterrichts für Lehrlinge an arbeitsfreien Sonnabenden - …
- BVerwG, 26.07.1962 - VI C 75.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.01.1975 - IV C 21.73
Zurückstellung eines Baugesuchs für die Dauer von zwölf Monaten - Auswirkung …
- BVerwG, 13.06.1969 - VIII C 192.67
Antrag auf Erteilung eines Freistellungsbescheides für öffentlich geförderte …
- BVerwG, 06.09.1968 - V C 102.67
Einstellung eines Verfahrens - Erledigung eines Verfahrens in der Hauptsache
- BVerwG, 16.01.1968 - IV C 21.66
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
- BVerwG, 16.01.1968 - IV C 1.66
Rechtsmittel
- BGH, 27.05.1964 - KVR 2/65
Begründung eines berechtigten Interesses an der Feststellung der Unbegründetheit …
- OVG Saarland, 29.01.1963 - II W 23/62
- VGH Bayern, 12.07.1979 - 41 XV 78
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Tennisplatzes mit Clubhaus im Außenbereich
Rechtsprechung
BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verjährungsfrist - Rechtliches Hindernis - Verweigerung der Leistung - Ablehnende Rechtsprechung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 202 Abs. 1
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 20.05.1960 - 3 Sa 16/60
- BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60
Papierfundstellen
- BAGE 12, 97
- NJW 1962, 1077
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.05.1957 - III ZR 202/56
Auszug aus BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60
Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bei Aufwertungsansprüchen (vgl. z.B. RGZ 111, 147; 120, 356; 130, 233) wird allerdings die Auffassung vertreten, es könne als ein nach § 202 Abs. 1 BGB die Verjährung hemmen des rechtliches Hindernis angesehen werden, wenn dem Berechtigten nach der bisherigen Stellungnahme der Rechtsprechung nicht zuzumuten sei, eine (voraussichtlich aussichtslose ) Klage zu erheben (…vgl. dazu Staudinger, aaO, § 202 Anm. 3 a.E.;… Soergel-Siebert, aaO, § 202 Anm. 9;… Erman, aaO, § 202 Anm.lo; vgl. ferner hinsichtlich des Aufopferungsanspruchs BGH NJW 1957, S. 1595;… s. aber auch OLG Düsseldorf, NJW 1957, S. 912;… OLG Karlsruhe, NJW 1959, S. 48). - RG, 22.06.1925 - I 468/24
Aufwertung ; Verjährung
Auszug aus BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60
Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bei Aufwertungsansprüchen (vgl. z.B. RGZ 111, 147; 120, 356; 130, 233) wird allerdings die Auffassung vertreten, es könne als ein nach § 202 Abs. 1 BGB die Verjährung hemmen des rechtliches Hindernis angesehen werden, wenn dem Berechtigten nach der bisherigen Stellungnahme der Rechtsprechung nicht zuzumuten sei, eine (voraussichtlich aussichtslose ) Klage zu erheben (…vgl. dazu Staudinger, aaO, § 202 Anm. 3 a.E.;… Soergel-Siebert, aaO, § 202 Anm. 9;… Erman, aaO, § 202 Anm.lo;… vgl. ferner hinsichtlich des Aufopferungsanspruchs BGH NJW 1957, S. 1595;… s. aber auch OLG Düsseldorf, NJW 1957, S. 912;… OLG Karlsruhe, NJW 1959, S. 48). - RG, 09.12.1929 - VI 172/29
Wann endet die Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus einem …
Auszug aus BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60
Denn die Ablehnung von Ansprüchen der hier eingeklagten Art durch einige wenige Landesarbeitsgerichte stellt noch keine ständige Rechtsprechung dar, die - ähnlich wie die ursprüngliche Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Aufwertung - eine Klage als voraussichtlich erfolglos erscheinen ließ (vgl. dazu RGZ 126, 294 [2 9 8 ]). - RG, 29.04.1932 - II 478/31
1. Wann endet im Fall der Anordnung des Ruhens des Verfahrens die …
Auszug aus BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60
Demgemäß wird nach dem Grundgedanken des § 202 Abs.l BGB eine Hemmung der Verjährung überall dort bejaht, wo der erfolgreicher Geltendmachung eines Anspruchs ein Rechtshindernis entgegen steht, so daß der Schuldner eben wegen dieses Hindernisses vorübergehend nicht zu leisten braucht (vgl. dazu z.B. RGZ 136 193; 142, 2 5 8 ; BGHZ 10 ,310;… Enneccerus-Nipperdey, aaO, 2 .Halbband, § 234 II 1;… Staudinger, aaO, § 202 Anm. 5 a; RGR-Komm. z. BGB, ll.Aufl., § 202 Anm. J>; Erman, BGB, 2.Aufl. § 202 Anm. 7; Soergel-Siebert, BGB, 9Aufl., § 202 Anm. 3). - RG, 12.11.1930 - I 208/30
1. Zur Kaufmannseigenschaft eines Weingutsbesitzers, der nebenberuflich ein …
Auszug aus BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60
Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bei Aufwertungsansprüchen (vgl. z.B. RGZ 111, 147; 120, 356; 130, 233) wird allerdings die Auffassung vertreten, es könne als ein nach § 202 Abs. 1 BGB die Verjährung hemmen des rechtliches Hindernis angesehen werden, wenn dem Berechtigten nach der bisherigen Stellungnahme der Rechtsprechung nicht zuzumuten sei, eine (voraussichtlich aussichtslose ) Klage zu erheben (…vgl. dazu Staudinger, aaO, § 202 Anm. 3 a.E.;… Soergel-Siebert, aaO, § 202 Anm. 9;… Erman, aaO, § 202 Anm.lo;… vgl. ferner hinsichtlich des Aufopferungsanspruchs BGH NJW 1957, S. 1595;… s. aber auch OLG Düsseldorf, NJW 1957, S. 912;… OLG Karlsruhe, NJW 1959, S. 48).
- BGH, 30.04.1993 - V ZR 234/91
Keine Berücksichtigung der DDR-Verjährung von Amts wegen - Verwirkung des …
Zwar wird für die vergleichbaren Bestimmungen der §§ 202, 203 BGB eine Hemmung der Verjährung dann angenommen, wenn eine beabsichtigte Rechtsverfolgung deshalb aussichtslos erscheint, weil die Rechtsprechung derartige Ansprüche verneint (…vgl. BGH, Urt. v. 25. Mai 1961, II ZR 152/60, Betrieb 1961, 1257; BAG NJW 1962, 1077;… BGH, Urt. v. 8. Oktober 1987, VII ZR 358/86, BGHR BGB § 202 Abs. 1 - Hindernis 1). - BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94
Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der …
Erforderlich wäre ein Rechtshindernis, das der Geltendmachung des Anspruchs objektiv entgegensteht (vgl BAGE 12, 97 = AP Nr. 1 zu § 202 BGB).Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, dessen Eintritt nicht vorherzusehen und auch bei äußerster Sorgfalt nicht mit den üblichen Mitteln abzuwenden ist; schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGHZ 129, 282, 289 = DtZ 1995, 280, 281 mwN; BGH NJW 1994, 2752, 2753 mwN; BAGE 12, 97, 103 = AP Nr. 1 zu § 202 BGB Bl 1477; vgl auch Schwerdtfeger in Gesamtkommentar Sozialversicherung, Anm 13b bb zu § 25 SGB IV).
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19
Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung - …
Das Bundesarbeitsgericht ist in seinem Urteil vom 6. Dezember 1961 (4 AZR 297/60 - Rn. 15 ff.) davon ausgegangen, dass im dort entschiedenen Fall eine Hemmung der Verjährung des Klageanspruchs nicht in Betracht kam, weil seine Durchsetzung im Wege der Klage wegen einer bestehenden Rechtsprechung aussichtslos gewesen wäre.Jedenfalls stelle die Ablehnung von Ansprüchen der eingeklagten Art durch einige wenige Landesarbeitsgerichte noch keine ständige Rechtsprechung dar, die eine Klage als voraussichtlich erfolglos erscheinen ließe (BAG 6. Dezember 1961 - 4 AZR 297/60 - Rn. 17).
Als Beispiel für die sachgerechte Rechtsprechung zur Frage einer Änderung entgegenstehender Rechtsprechung hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Entscheidung " BAG, NJW 1962, 1077 f. gegen BGH, DB 1961, 1257 " genannt (…BT-Drs. 14/6040, S. 119).
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01
Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer …
Ob diese Grundsätze auch für eine sogenannte "gefestigte anspruchsfeindliche Rechtsprechung" gelten, ist streitig (dafür: BGH 8. Oktober 1987 - VII ZR 358/86 - NJW 1988, 197; dagegen: BAG 6. Dezember 1961 - 4 AZR 297/60 - BAGE 12, 97;… LAG Niedersachsen 22. September 1998 - 13 Sa 454/98 - ZTR 1999, 33 und Staudinger/Frank Peters aaO § 203 Rn. 7 mwN). - LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
Verjährung von Urlaubsanprüchen
- ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18
Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen unter Berücksichtigung der Vorgaben des …
Dass eine entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Urlaubsansprüche spätestens zum Ende des Übertragungszeitraums erlöschen, sofern sie vom Arbeitnehmer nicht geltend gemacht wurden, bestand, reicht nicht aus, um nach § 206 BGB (dazu BAG 06.12.1961 - 4 AZR 297/60 - Juris Rn. 16) oder nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Verjährung zu hemmen (vgl LAG Düsseldorf 8. August 2010, 12 Sa 650/10 juris). - AG Köln, 22.06.2015 - 142 C 641/14
Verjährungsbeginn kann nicht wegen anspruchsfeindlicher Rechtsprechung verschoben …
Ausdrücklich wird einer Entscheidung des BAG zugestimmt, in der ausgeführt wird, dass eine ständige, einen bestimmten Anspruch ablehnende Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung des § 202 BGB a.F. grundsätzlich nicht rechtfertigen kann (BAG, NJW 1962, 1077 f.) Allerdings schliesst dieses systematische und historische Argument nicht aus, dass auch § 206 BGB weit ausgelegt wird und neben den Fällen der Unzumutbarkeit der Klageerhebung wegen Stillstandes der Rechtspflege als Unterfall der höheren Gewalt auch die Fälle erfasst, dass eine Klage wegen entgegenstehender Rechtsprechung im Zeitpunkt der Fälligkeit eines Anspruches aussichtlos ist.Allerdings sind solche lediglich eine bestimmte Personengruppe betreffenden Billigkeitserwägungen nicht geeignet, eine richterliche Rechtsfortbildung über das Gesetz hinaus zu rechtfertigen (BAG, NJW 1962, 1077).
- BAG, 17.12.1964 - 5 AZR 90/64
Einrede - Verjährung - Schuldner
2, Die Verjährung ist nach § 202 Abs» 1 BGB nur gehemmt, wenn der Schuldner aus Rechtsgründen objektiv berechtigt ist, die Leistung zu verweigern (Bestätigung von BAG 12, 97 = AP Nr, 1 zu § 202 BGB), .1» Zu Recht geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, daß die jetzt geltend gemachten Zahlungsansprüche für die Zeit vom 1» August 1955 bis 31o Dezember 1958 nach § 196 Abs» 1 Nr» 8 BGB an sich in vollem Umfang schon mit Ablauf des 31» Dezember I960 verjährt waren» Ansprüche aus arbeitsvertraglichen Gehaltsrückständen unter liegen auch bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst der zweijähi'igen Verjährungsfrist des § 196 Abs» 1 Nr» 8 BGB, nicht der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB (BAG AP Nr» 8 zu § 3 TO»A und ständige Rechtsprechung; Kucck-Nipperdey, Lehrb», 7= Aufl», § 40 VIII 1, S» 290)» Wie das Berufungsgericht zutreffend weiter feststellt, waren diese Gehaltsansprüche demnach bereits verjährt, als der Kläger am 14» September 1961 seine Feststellungsklagc, daß er in die Vergütungsgruppe III einzustufen und zu vergüten sei, anhängig machte» Diese Klageerhebung konnte daher den Lauf der Verjährungsfrist nicht 147 mehr nach § 209 Abs, 1 BGB unterbrechen., 2c Entgegen der Auffassung der Revision war der Lauf der Verjährung auch nicht zeitweise deshalb gehemmt, weil das Land etwa gemäß § 2C2Abs, 1 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht hatte, Der Kläger trägt insoweit vor, das beklagte Land habe das Recht für sich in Anspruch genommen, die beantragte Höhergruppierung solange zu verweigern, bis die Darlehensangelegenheit geklärt sei« Selbst wenn man von der Richtigkeit dieses Sachvortrags einmal ausgeht, so liegt gleichwohl kein Pall des § 202 Abse 1 BGB vor, Die unmittelbare oder auch nur entsprechende Anwendung dieser Bestimmung setzt voraus, daß bis zum Ablauf der Verjährungsfrist ein rechtliche Hindernis objektiv bestand, das den Schuldner vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigte (BAG 12, 97 C99 f=l = AP Nr, 1 zu § 202 EGB), Ein lediglich in der Vorstellung der Parteien bestehendes Hindernis, z J , die Zweifelhaftigkeit der Rechtslage oder die Annahme einer Partei, insbesondere auch des ilpDigerSj, die Durchsetzung eines Anspruchs im Wege der Klage verspreche derzeit keine Aussicht auf Erfolg, reicht nicht aus, So liegt der Pall hier .
- VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630
Verjährung unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsansprüche
Der Berechtigte hat vielmehr angesichts einer ihm bekannten Sachlage seine möglichen Ansprüche auch gegen eine ständige Rechtsprechung zu verfolgen, um den Lauf der Verjährung zu hemmen (BAG, U.v. 6.12.1961 - 4 AZR 297/60 - juris Rn. 16;… LAG Düsseldorf, U.v. 18.8.2010 - 12 Sa 650/10 - juris Rn. 39). - LAG Sachsen, 26.02.2001 - 2 Sa 106/99
Verweigerung der Leistung wegen Verjährung eines Nachzahlungsanspruches/Hemmung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.10.1987 - VII ZR 358/86
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