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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1962 - VII ZR 34/62   

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https://dejure.org/1962,1044
BGH, 30.04.1962 - VII ZR 34/62 (https://dejure.org/1962,1044)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1962 - VII ZR 34/62 (https://dejure.org/1962,1044)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1962 - VII ZR 34/62 (https://dejure.org/1962,1044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung des Interesses des Rechtsmittelklägers an der Erteilung einer Auskunft oder Abrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung des Interesses des Rechtsmittelklägers an der Erteilung einer Auskunft oder Abrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1248 (Ls.)
  • MDR 1962, 564
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 09.05.2007 - IV ZR 98/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

    Da sie ihren Zahlungsanspruch ohne Auskunft nicht beziffern könne, dürfe der Wert ihres Auskunftsbegehrens nicht wesentlich geringer als der Zahlungsanspruch bemessen werden (BGH, Beschluss vom 30. April 1962 - VII ZR 34/62 - MDR 1962, 564).
  • OLG Dresden, 09.12.2004 - 21 UF 486/04

    Anforderungen an Inhalt und Form der Auskunft; Pflicht des

    Dabei ist das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Erteilung der Auskunft vorliegend als hoch anzusehen, denn davon hängt voraussichtlich die Weiterverfolgung des Zahlungsanspruchs ab (vgl. BGH, MDR 1962, 564; 1997, 504).
  • BGH, 19.09.2007 - IV ZR 226/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Erteilung einer Auskunft

    Entgegen der Ansicht der Kläger, die sich insoweit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. April 1962 (VII ZR 34/62 - MDR 1962, 564 = WM 1962, 650) berufen, ist der Wert des Auskunftsanspruchs auch nicht deshalb dem Wert des Leistungsanspruchs annähernd gleichzusetzen, weil die Kläger ohne die begehrte Auskunft überhaupt keine Möglichkeit hätten, ihren Zahlungsanspruch durchzusetzen.
  • BGH, 08.12.1999 - IV ZB 20/99

    Sofortige Beschwerde - Auskunftsanspruch - Abweisung - Glaubhaftmachung -

    Zwar kann das Interesse des Klägers als Rechtsmittelführer an der Erteilung der Auskunft unter Umständen hoch zu bewerten sein, wenn er ohne die Auskunft den Zahlungsanspruch voraussichtlich nicht weiter verfolgen kann (BGH, Beschluß vom 30. April 1962 - VII ZR 34/62 - MDR 1962, 564; Schneider/Herget, Streitwertkommentar 11. Aufl. Rdn. 551; MünchKomm/Lappe, ZPO § 3 Rdn. 96).
  • OLG Frankfurt, 09.01.1987 - 4 WF 152/86
    Es beträgt in der Regel einen Bruchteil des Anspruchs, dessen Geltendmachung die Auskunft erleichtern soll, kann aber im Einzelfall so hoch wie der angestrebte Zahlungsanspruch zu bewerten sein, wenn der Kläger ohne Auskunft keinerlei Anhaltspunkte für das Zahlungsbegehren hätte (vgl. BGH MDR 1962, 564; Baumbach/Lauterbach, ZPO 44. Aufl. Anhang § 3 Stichworte Auskunft und Stufenklage).
  • BGH, 04.11.1982 - VII ZR 147/82

    Streitwert - Festsetzung - Freies Ermessen - Auskunftserteilung - Beschwer

    Kann der Kläger den Zahlungsanspruch ohne die verlangte Auskunft oder Abrechnung voraussichtlich nicht verfolgen, so wird sein Interesse daran hoch zu veranschlagen sein und unter Umständen nicht wesentlich unter dem Wert des Zahlungsanspruchs selbst liegen (Senatsbeschluß vom 30. April 1962 - VII ZR 34/62 = LM ZPO § 3 Nr. 23).
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 119/94

    Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges für eine Abschlussprovision - Falsche

    Stünden der Klägerin, wie sie nunmehr unter Vorlage früherer Provisionsabrechnungen vorträgt, noch Provisionen in dem behaupteten Umfang zu, wäre die Beschwer allerdings auf einen wesentlich über 5.000,00 DM liegenden Betrag festzusetzen, da das Interesse an der Erteilung der Auskunft gemäß § 3 ZPO mit einem Bruchteil des Zahlungsanspruchs (im Regelfall 1/4 oder 1/5) zu bewerten ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1960 - VII ZR 207/59 = NJW 1960, 1252; BGH, Beschluß vom 30. April 1962 - VII ZR 34/62 = MDR 1962, 564; siehe auch Zöller/Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 3 Rdnr. 16 "Auskunft" m.w.Nachw.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.1988 - 1 Ta 7/88

    Gegenstandswert; Auskunftsanspruch; Zahlungsanspruch

    Das zu bewertende wirtschaftliche Interesse ist dann unter Umständen nicht erheblich geringer zu bewerten als der Zahlungsanspruch selbst (vergleiche BGH, Beschluß vom 30.4.1962, VII ZR 34/62 , MDR 1962, 564; OLG Köln vom 10.12.1975, 2 W 137/75 , Rpfleger 1976, 140; OLG Bamberg vom 6.8.1986, 2 WF 226/86, FamRZ 1986, 1144).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1962 - V ZB 10, 11/62, V ZB 10/62, V ZB 11/62   

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https://dejure.org/1962,1098
BGH, 02.05.1962 - V ZB 10, 11/62, V ZB 10/62, V ZB 11/62 (https://dejure.org/1962,1098)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1962 - V ZB 10, 11/62, V ZB 10/62, V ZB 11/62 (https://dejure.org/1962,1098)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1962 - V ZB 10, 11/62, V ZB 10/62, V ZB 11/62 (https://dejure.org/1962,1098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1248
  • MDR 1962, 558
  • VersR 1962, 647
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 28.02.1930 - VII B 5/30

    Kann der ein Rechtsmittel wegen Fristversäumung verwerfende Beschluß, wenn gegen

    Auszug aus BGH, 02.05.1962 - V ZB 10/62
    Wird nämlich dem Gesuch stattgegeben, so verliert der Beschluß des Oberlandesgerichts vom 9. Januar 1962 ohne weiteres seine Wirksamkeit, für eine Entscheidung über die gegen ihn gerichtete sofortige Beschwerde ist dann kein Raum mehr (vgl. RGZ 127, 287).
  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

    Von der Versäumung der hier in Rede stehenden Frist zur Begründung der Berufung (§ 233 ZPO) kann aber nach der nächstliegenden Bedeutung des Gesetzeswortlauts und aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit - bei hinreichender Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange der Gegenpartei - nur die Rede sein, wenn die rechtzeitige - und wirksame (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 2. Mai 1962 - V ZB 10, 11/62 - NJW 1962, 1248) - Einreichung der Berufungsbegründung als solche unterblieben ist.
  • BGH, 17.12.2015 - V ZB 161/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    cc) Dieses anwaltliche Versehen stünde allerdings einer Wiedereinsetzung nicht entgegen, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung, die an das Gericht zu übermittelnden Schriftsätze vor ihrer Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift des Rechtsanwalts zu prüfen, Vorsorge dafür getroffen wäre, dass bei einem normalen Verlauf der Dinge trotz des Versehens des Rechtsanwalts die Frist gewahrt worden wäre (Senat, Beschluss vom 2. Mai 1962 - V ZB 10, 11/62, NJW 1962, 1248; Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 168/08, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 5. März 2003 - VIII ZB 134/02, NJW-RR 2003, 1366; Beschluss vom 17. Oktober 2011 - LwZB 2/11, NJW 2012, 856 Rn. 12; Beschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZB 15/14, NJW 2014, 2961 Rn. 9).
  • BGH, 16.05.1991 - III ZB 1/91

    Keine Wiedereinsetzung bei irrtümlicher Rücknahme fristgerechter Berufung

    Versäumung liegt vor, wenn die Prozeßhandlung innerhalb des für sie vorgeschriebenen Zeitraums nicht oder lediglich unwirksam vorgenommen wird (vgl. Thomas/Putzo ZPO 16. Aufl. Vorb. II vor § 230; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO. Übers. 1 vor § 230; Zöller/Stephan aaO. Rn. 1 vor § 230; s. auch Stein/Jonas/Schumann ZPO 20. Aufl. § 230 Rn. 2 und BGH Beschluß vom 2. Mai 1962 - V ZB 10, 11/62 = BGHWarn 1962 Nr. 105 = NJW 1962, 1248).
  • BGH, 18.05.2000 - VII ZB 25/99

    Nachholung der Prozeßhandlung

    Es macht für die Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keinen Unterschied, ob die Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die Berufungsfrist überhaupt oder in wirksamer Weise einzuhalten (BGH, Beschluß vom 2. Mai 1962 - V ZB 10, 11/96, NJW 1962, 1248).
  • BGH, 18.12.1975 - VII ZR 123/75

    Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Unterzeichnung des für seine Akten bestimmten

    Vielmehr darf der Rechtsanwalt, um seinen eigentlichen Aufgaben als Organ der Rechtspflege gerecht werden zu können, seinen geschulten, zuverlässigen und von ihm überwachten Angestellten auch die einfache, rein büromäßige Aufgabe der Unterschriftskontrolle bei Herausgabe von bestimmenden und anderen Schriftsätzen an das Gericht übertragen (vgl. BGH NJW 1957, 1678; 1962, 1248; 1975, 56; BAG NJW 1966, 799).
  • BFH, 16.08.1979 - I R 95/76

    Postulationsfähige Person - Revision - Einlegung der Revision - Frist -

    a) Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Beschluß vom 2. Mai 1962 V ZB 10, 11/62 (Neue Juristische Wochenschrift 1962 S. 1248 - NJW 1962, 1248 -) den Fall zu beurteilen, daß innerhalb der Berufungsfrist eine Berufungsschrift eingegangen, aber nicht vom Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet war.
  • BGH, 11.07.1990 - XII ZR 55/89

    Umfang der Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts bei Versendung der

    In beiden Fällen wird die Frist versäumt (BGH, Beschluß vom 2. Mai 1962 - V ZB 10, 11/62 - NJW 1962, 1248).
  • BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86

    Tarifvertraglicher Anspruch auf das Vorruhestandsgeld - Anspruch des Arbeitgebers

    Näher liegt es, die fehlende Beifügung der Zustimmungserklärung ebenso zu bewerten wie einen Mangel der Revisionsschrift selbst und dagegen die Wiedereinsetzung zu eröffnen (vgl. zur fehlenden Unterzeichnung der Revisionsschrift BGH NJW 1962, 1248).
  • BAG, 12.01.1966 - 1 AZB 32/65

    Rechtsanwalt - Erledigung seiner Obliegenheiten - Hilfskräfte - Anwaltsbüro -

    1» Durch die Zustellung der Urteilsausfertigung am 22» Juni 1965 ist die Berufungsfrist in Gang gesetzt worden» Rach dem von dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten am 22» Juni 1965 unterschriebenen Empfangsbekenntnis ist diesem, eine Ausfertigung des Urteils vom 28» Mai 1965 zugestellt worden» An der Wirksamkeit dieser von dem Prozeßbevollmächtigten selbst bestätigten Zustellung wird nichts dadurch geändert, daß die einzelnen Seiten dieser Urteilsausfertigung mit Heftklammern verbunden gewesen sein sollen» Die Beklagte macht nicht geltend, daß die ihrem Prozeßbevollmächtigten zugestellte Ausfertigung mit der Urteilsurschrift nicht über eins tiinme oder unvollständig sei» 2» Eine Wiedereinsetzung kommt auch dann in Betracht, wenn zwar eine Rechtsmittolschrift rechtzeitig eingegangen ist, es aber an dem Formerfordernis der anwaltlichen Unterschrift fehlt (BGH NJW 62, 1248.- LM Nr» 5 zu § 233(B) ZPO)» 5.
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZB 14/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist

    Es ist anerkannt, daß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO auch dann gewährt werden kann, wenn zwar innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen Fristen eine Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift bei Gericht eingeht, diese jedoch infolge fehlender Unterschrift wegen Formmangels unwirksam ist (BGH Beschlüsse vom 2. Mai 1962 - V ZB 10, 11/62 - NJW 1962, 1248 und vom 16. Juni 1971 - V ZB 12/71 - NJW 1971, 1749).
  • OLG Frankfurt, 01.11.1976 - 5 U 207/76
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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1962 - V ZR 29/61   

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https://dejure.org/1962,2092
BGH, 13.04.1962 - V ZR 29/61 (https://dejure.org/1962,2092)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1962 - V ZR 29/61 (https://dejure.org/1962,2092)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1962 - V ZR 29/61 (https://dejure.org/1962,2092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1248
  • MDR 1962, 558
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.07.1968 - VI ZR 134/67

    Verkehrssicherungspflicht des Anliegers bei Glatteis

    Ihr ist zuzugeben, daß es bei besonders hohem Alter der Beteiligten richtig sein kann, von der Regel des § 9 ZPO abzuweichen und den Streitwert nach § 3 ZPO zu bemessen (vgl. BGHZ 19, 172, 176 und den Beschluß des BGH vom 13. April 1962 - V ZR 29/61 - NJW 1962, 1248) Die Grundsätze dieser Entscheidungen können indes entgegen der Meinung der Beklagten nicht zu einer Unzulässigkeit der Revision führen.
  • BGH, 22.09.1992 - III ZR 66/92

    Wert der Vollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung einer laufenden

    Für eine Abweichung von dieser Regel nach unten im Hinblick auf ein besonders hohes Alter des Rentenberechtigten (vgl. Senatsurteil BGHZ 3, 360, 365 = LM ZPO § 546 Nr. 5 m. Anm. Paulsen und BGH, Beschluß vom 13. April 1962 - V ZR 29/61 = LM ZPO § 9 Nr. 15 = NJW 1962, 1248; vgl. auch BGHZ 19, 172, 176 und Stein/Jonas/Schumann ZPO 20, Aufl. § 9 Rdn. 8 Fußn. 32) besteht kein Anlaß.
  • BGH, 11.03.1993 - III ZR 75/92

    Feststellungswiderklage zur Berechnung der Leibesrente - Erhöhung der Leibesrente

    Im vorliegenden Fall hält der Senat aber eine Abweichung von § 9 ZPO im Hinblick auf das besonders hohe Alter der Klägerin für angebracht (vgl. BGH Urteil vom 13. April 1962 - V ZR 29/61 - LM ZPO § 9 Nr. 15; auch BGHZ 19, 172, 176); denn die am 5. März 1907 geborene Klägerin war bei Erhebung der Feststellungswiderklage in der Berufungsinstanz bereits 84 Jahre, bei Erlaß des Berufungsurteils bereits 85 Jahre alt.
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