Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.05.1962

Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,206
BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62 (https://dejure.org/1962,206)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1962 - V ZB 2/62 (https://dejure.org/1962,206)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62 (https://dejure.org/1962,206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum - Wohnungseigentümer - Eigentümer - Teilungsanordnung - Nutzung - Dritter - Überlassung - Zustimmung - Verwalter - Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 203
  • NJW 1962, 1613
  • MDR 1962, 810
  • DNotZ 1963, 180
  • DB 1962, 1305
  • BayObLGZ 1962, 16
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.1954 - VI ZR 259/52

    Auflassungsvormerkung und Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62
    Eine Vermietung der Wohnung oder eine sonstige Besitz- oder Gebrauchsüberlassung an einen anderen ist keine Verfügung über das Wohnungseigentum (vgl. dazu RGZ 106, 109, 111; BGHZ 13, 1, 3 [BGH 03.03.1954 - VI ZR 259/52] ; Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts 2. Halbband § 143 II S. 882).
  • RG, 22.12.1922 - III 520/22

    Nießbrauch; Verfügungen im Sinne der §§ 883, 893 BGB

    Auszug aus BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62
    Eine Vermietung der Wohnung oder eine sonstige Besitz- oder Gebrauchsüberlassung an einen anderen ist keine Verfügung über das Wohnungseigentum (vgl. dazu RGZ 106, 109, 111; BGHZ 13, 1, 3 [BGH 03.03.1954 - VI ZR 259/52] ; Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts 2. Halbband § 143 II S. 882).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    Eine Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 WEG dient allein dem Schutz der Wohnungseigentümer gegen den Eintritt unerwünschter Personen in die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62, NJW 1962, 1613, 1614 - insoweit in BGHZ 37, 203 ff. nicht abgedruckt).
  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 134/17

    Unwiderruflichkeit einer Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in

    In der Vergangenheit ist er allerdings davon ausgegangen, dass das Zustimmungserfordernis nach § 12 WEG eine Ausnahme von § 137 BGB darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62, BGHZ 37, 203, 206 f.; ähnlich im Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 2/78, BGHZ 73, 150, 154).

    Er hält es ferner für zulässig, durch Regelungen nach § 15 WEG als Ausgestaltung des Inhalts des Wohnungseigentums ein Zustimmungserfordernis etwa für mit dem Gebrauch des Wohnungseigentums verbundene dingliche Rechte (Wohnungsrecht nach § 1093 BGB oder Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht nach § 31 WEG) vorzusehen (Senat, Beschluss vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62, BGHZ 37, 203, 208 f.; ähnlich schon Senat, Beschluss vom 13. Januar 1956 - V ZB 49/55, BGHZ 19, 355, 359).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Ohne Rechtsirrtum geht das vorlegende Gericht davon aus, daß eine im Rahmen der Vorratsteilung nach § 8 WEG vom Eigentümer des Gesamtgrundstücks getroffene Regelung über die Benutzung von Kfz-Abstellplätzen auf dem gemeinschaftlichen Grundstück einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer über den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn des § 15 Abs. 1 WEG gleichzusetzen ist (BGHZ 37, 203; BayObLGZ 1974, 217 = Rpfleger 1974, 314; Weitnauer, Rpfleger 1976, 341).

    Der Inhalt der Gebrauchsregelung - hier also Anspruch des begünstigten Wohnungseigentümers auf Überlassung des Abstellplatzes zum alleinigen Gebrauch und Ausschluß der übrigen Wohnungseigentümer von der Nutzung dieser Grundstücksfläche - ist nach §§ 15 Abs. 1, 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG durch die Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums geworden und hat damit - ohne ein selbständiges dingliches Recht zu sein - dingliche Wirkung erlangt (BGHZ 37, 203, 206; BayObLGZ 1974, 217; auch OLG Hamburg a.a.O.).

    Etwas anderes würde dann gelten, wenn, wie es für zulässig zu erachten ist (vgl. BGHZ 37, 203; 49, 250), bei Schaffung der Gebrauchsregelung in entsprechender Anwendung des § 12 WEG die Übertragung eines Sondernutzungsrechts von der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder eines Dritten, etwa des Verwalters, abhängig gemacht worden wäre.

  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18

    Nichtvorlage des Mietvertrags als wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer

    Das aus § 13 Abs. 1 WEG folgende Recht des Wohnungseigentümers, seine Wohnung an Dritte zu vermieten, kann nach der Rechtsprechung des Senats mit einem Zustimmungsvorbehalt eingeschränkt werden (Senat, Beschluss vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62, BGHZ 37, 203, 209).

    Es geht um ihr Interesse, sich gegen "das Eindringen unerwünschter Personen in die Gemeinschaft und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber" (so BT-Drucks. 16/887 S. 21 für die Zustimmung zur Veräußerung) zu schützen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62, BGHZ 37, 203, 208 auch zur Zustimmung zur Vermietung, und Beschlüsse vom 11. Oktober 2012 - V ZB 2/12, BGHZ 195, 120 Rn. 13 und vom 6. Dezember 2018 - V ZB 134/17, ZfIR 2019, 410 Rn. 19 zur Zustimmung zur Veräußerung).

    Das wiederum ergibt sich daraus, dass die Wohnungseigentümer durch eine Vereinbarung nach § 10 Abs. 2, § 15 WEG das Recht des Wohnungseigentümers, seine Wohnung zu vermieten, mit einem Zustimmungsvorbehalt nur einschränken dürfen, wenn und weil es um eine Regelung über den Gebrauch des Sondereigentums geht (Senat, Beschluss vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62, BGHZ 37, 203, 209).

  • OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16

    Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht

    Für das Wohnungseigentum ist anerkannt, dass zwar nach § 12 Abs. 1 WEG als Inhalt des Sondereigentums (nur) eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart werden kann, dies aber die Vereinbarung eines Zustimmungserfordernisses zur Einräumung eines Nießbrauchs als Inhalt des Sondereigentums (BGHZ 37, 203/209; LG Augsburg Rpfleger 1999, 125) nicht ausschließt.

    Die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Gebrauchsrecht kann mit dinglicher Wirkung beschränkt werden; denn eine solche Belastungsbeschränkung stellt sich als Gebrauchsregelung nach § 15 WEG dar, die gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regelt (BGHZ 37, 203/210) und deshalb als Inhalt des Sondereigentums in das Grundbuch eingetragen werden kann (BGHZ 37, 203/209).

    Der Umstand, dass § 12 WEG eine ausdehnende Auslegung nicht zulässt, steht dem nicht entgegen (BGHZ 37, 203/209 f.).

    Zwar ist § 35 WEG als gesetzlicher Ausnahmetatbestand eng auszulegen, denn die Norm durchbricht den Grundsatz der Unzulässigkeit eines rechtsgeschäftlichen Verfügungsverbots (vgl. BGHZ 37, 203/207 zu § 12 WEG; BGH NJW 1963, 36 zu § 5 ErbbauVO).

    Während im Bereich des Wohnungseigentums seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.6.1962 (BGHZ 37, 203) geklärt ist, dass sich die Wohnungseigentümer (nur) durch entsprechende Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG schützen können, fehlt es für den Bereich des Dauerwohn- und Dauernutzungsrechts an höchstrichterlicher Rechtsprechung und entsprechend gesicherten Erkenntnissen.

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05

    Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der

    Allerdings lässt das Wohnungseigentumsrecht den Wohnungseigentümern weitgehend freie Hand, wie sie ihr Verhältnis untereinander ordnen wollen (Senat, BGHZ 37, 203, 207; Beschl. v. 24. Februar 1994, V ZB 43/93, NJW 1994, 2950, 2951).
  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 94/16

    Antrag auf Eintragung eines Nießbrauchs an einem im Erbbaugrundbuch eingetragenen

    (1) Der Gesetzgeber hat weder im Erbbaurechtsgesetz, an dessen Regelung für die Vereinbarung eines Zustimmungsvorbehalts in § 5 ErbbauRG er sich bei der Einführung von § 12 und § 35 Satz 1 WEG orientierte (BR-Drucks. 75/51 Begründung S. 18, 27), noch bei dem aus dieser Vorschrift entwickelten Zustimmungsvorbehalt für die Veräußerung von Wohnungs- und Teileigentum in § 12 WEG und bei dem daran angelehnten Zustimmungsvorbehalt für das Dauernutzungsrecht in § 42 Abs. 1, § 35 WEG das Recht vorgesehen, neben der Veräußerung auch jede Belastung unter Zustimmungsvorbehalt zu stellen (für das Erbbaurecht: OLG Hamm, NJW-RR 1986, 693, 694; Erman/Grziwotz, BGB, 15. Aufl., § 5 ErbbauRG Rn. 2; Hustedt in Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 11. Aufl., § 5 Rn. 16; NK-BGB/Heller, 4. Aufl., § 5 ErbbauRG Rn. 6; v. Oefele/Winkler/Schlögel, Handbuch Erbbaurecht, 6. Aufl., § 4 Rn. 225; für das Wohnungseigentum: Senat, Beschluss vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62, BGHZ 37, 203, 209; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 12 Rn. 20; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 12 Rn. 19; Grziwotz in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 12 Rn. 1; Kümmel/Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 12 Rn. 1).

    Anders als bei dem Erbbaurecht dürfte dagegen ein Zustimmungsvorbehalt für eine Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder eine Reallast gerade nicht vereinbart werden (Senat, Beschluss vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62, BGHZ 37, 203, 209 f.).

    Auf ihren Wechsel sollen die Wohnungs- und Teileigentümer und, bei dem Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht, der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte Einfluss nehmen können; ein weitergehender Einfluss sollte ihnen aber in beiden Fällen nicht zustehen (Senat, Beschluss vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62, BGHZ 37, 203, 208 f.).

  • KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11

    Wohnungseigentumsrecht: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei Veräußerung an

    § 12 WEG soll zwar den Wohnungseigentümern (auch) die Möglichkeit eines Schutzes gegen das Eindringen unerwünschter Personen in ihre Gemeinschaft gewähren (BGHZ 37, 203), ist auf die Zielrichtung gegen außenstehende Dritte jedoch nicht beschränkt.
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Gegen eine rechtsgeschäftliche Bestimmung dieses Inhalts bestehen keine rechtlichen Bedenken, weil § 12 WEG keine erschöpfende Regelung in dem Sinn darstellt, daß andere dingliche Beschränkungen des Wohnungseigentümers ausgeschlossen wären (Senatsbeschluß vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62, BGHZ 37, 203, 206/7).
  • BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70

    Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf;

    Dabei kann die Gebrauchsregelung ebenso die Benutzungsart betreffen wie das Benutzungsmaß (BayObLGZ 1962, 16/19).

    Danach ist es zulässig, die Verwendung von Räumen zu gewerblichen Zwecken an die Zustimmung des Verwalters oder der Wohnungseigentümer zu binden (BGHZ 37, 203/207 f; BayObLGZ 1962, 16/19 f; BGB-RGRK/Pritsch 11. Aufl. VI. Band WEG § 15 Anm. 2; Diester WEG § 15 Rdnr. 3; Weitnauer-Wirths WEG 3. Aufl. § 15 Rdnr. 2a).

    Eine solche Regelung in der Teilungserklärung steht nämlich einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer gleich (§ 8 Abs. 2 mit § 5 Abs. 4 WEG ; BayObLGZ 1961, 322/329; 1962, 16/20; 1965, 193/200 und 283/287; Senatsbeschluß vom 10.6.1969 - BReg. 2 Z 55/68 - S. 15, 18).

    Die Bestimmungen der Teilungsanordnung gelten nicht nur für den Ersterwerber des Wohnungseigentums, sondern auch für den Rechtsnachfolger, wenn sie, wie hier, als Inhalt des Sondereigentums in das Grundbuch eingetragen sind ( § 10 Abs. 2 WEG ; BGHZ 37, 203/204; BayObLGZ 1962, 16/20).

    Das Gesetz selbst beschränkt den freien Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Wohnungseigentümer insoweit, als dadurch keiner der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden darf ( § 14 Nr. 1 WEG ; vgl. BayObLGZ 1962, 16/19).

    Mit dem Begriff "Gebrauch" (vgl. auch § 743 Abs. 2 BGB ) ist in § 14 Nr. 1 WEG die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch den einzelnen Wohnungseigentümer gemeint (BayObLGZ 1962, 16/19).

  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 139/17

    Antrag auf Eintragung eines aufschiebend bedingten Sondernutzungsrechts in das

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

  • KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03

    Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem

  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachprüfung einer relativen

  • LG Koblenz, 04.08.2016 - 2 S 124/15

    Sondereigentum an Asylbewerber überlassen: Gemeinschaft darf Zustimmung nicht

  • OLG München, 12.09.2006 - 32 Wx 133/06

    Keine ausdrückliche Verlautbarung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch bei

  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75

    Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und

  • LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17

    Darf Eigentümer an Medizintouristen vermieten?

  • BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87

    Zustimmungsvorbehalt; Gebrauchsüberlassung; Wohnung; Dritte; Vereinbarung;

  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 141/03

    Schadensersatzpflicht bei Zustimmungsverweigerung zur Vermietung -

  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • OLG München, 23.07.2015 - 34 Wx 139/15

    Eintragungsfähigkeit der Regelung über Abführungs- und Einzelaufstellungspflicht

  • BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Verteilung; Nutzungsrechte;

  • OLG Hamm, 03.02.1992 - 15 W 63/91

    Verweigerung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81

    Zur WEG-Verwalterzustimmung bei Erbauseinandersetzung

  • LG Dortmund, 22.09.2020 - 1 S 27/20

    Shisha-Bar ist keine Gaststätte

  • OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 137/15

    Kostenfolgen bei Aufhebung vereinbarter Veräußerungsbeschränkung -

  • BayObLG, 19.12.1979 - BReg. 2 Z 55/79

    Zum Inhalt einer Grunddienstbarkeit

  • BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 2 Z 43/85

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

  • OLG Hamm, 29.09.1992 - 15 W 199/92

    Erforderlichkeit der schriftlichen Zustimmung des Verwalters bei der Veräußerung

  • OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86

    Wohnungseigentum

  • BayObLG, 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74

    Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Teilungserklärung; Grundbuch; Grundbuchamt;

  • BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume

  • OLG Düsseldorf, 19.07.1995 - 3 Wx 201/95

    Löschung der Eintragung über ein Sondernutzungsrecht nach einseitiger

  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82

    Zur Verwalterzustimmung bei der Erstveräußerung von Wohnungseigentum

  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung;

  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

  • BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BayObLG, 27.03.1984 - BReg. 2 Z 25/84

    Zur Zulässigkeit von Veräußerungsbeschränkungen bei Wohnungseigentum

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82

    Zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

  • BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79

    Zur nachträglichen Eintragung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

  • BayObLG, 04.02.1980 - BReg. 2 Z 60/79

    Zum Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs

  • BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister;

  • BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder

  • OLG Zweibrücken, 29.11.1993 - 3 W 133/93
  • BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64

    Bindung des Endverkaufspreises bei Markenartikeln - Unterzeichnung einer

  • OLG Hamburg, 15.04.1994 - 2 Wx 92/93

    Verweigerung einer nach der Teilungserklärung erforderlichen Zustimmung zur

  • LG Flensburg, 06.04.1999 - 5 T 64/99

    Eigentumsumschreibung trotz vertragswidrigem Bestehenbleiben eingetragener

  • LG Köln, 19.07.1983 - 11 T 402/82

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Zustimmung nach § 12 WEG

  • OLG Frankfurt, 19.09.1978 - 20 W 531/78

    Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Wohnanlage; Zustimmung; Verwalter;

  • BGH, 31.05.1967 - VIII ZR 14/65

    Vertrag über die Verwertung von Sicherheiten - Voraussetzungen der Übereignung

  • BayObLG, 13.02.1992 - BReg. 2 Z 163/91

    Überlassung von im Sondereigentum stehenden Räumen an dritte Personen

  • OLG Düsseldorf, 04.04.1973 - 3 W 5/73

    Anspruch gegen Grundbuchamt auf Eintragung des Vermerkes " Es handelt sich um

  • LG Augsburg, 29.10.1998 - 4 T 4312/98

    Zustimmung zur Eintragung eines Nießbrauchs in der Teilungserklärung

  • BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Laden

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.04.1980 - 13 T 1423/80

    Zur Frage, ob bei Veräußerung von Wohnungseigentum an einen anderen Miteigentümer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1962 - I ZR 20/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,815
BGH, 22.05.1962 - I ZR 20/60 (https://dejure.org/1962,815)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1962 - I ZR 20/60 (https://dejure.org/1962,815)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1962 - I ZR 20/60 (https://dejure.org/1962,815)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1613 (Ls.)
  • MDR 1962, 798
  • GRUR 1962, 531
  • BB 1962, 820
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.1955 - IV ZR 55/55

    Neue Urkunden im Revisionsrechtszug

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - I ZR 20/60
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50] ; 5, 240 [BGH 28.02.1952 - III ZR 69/51] ; 18, 59) [BGH 29.06.1955 - IV ZR 55/55] sei bei dem Vorliegen eines Restitutionsgrundes die neue Urkunde jedenfalls insoweit zu berücksichtigen, als durch Zurückverweisung des Rechtsstreits dem Berufungsgericht die Möglichkeit einer neuen Prüfung eröffnet werden müsse.
  • BGH, 11.07.1955 - III ZR 263/53

    Rechtsweg bei Erstattungsklagen

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - I ZR 20/60
    Es ist nun zwar richtig, daß auch mündlichen Mitteilungen Urheberschutz zukommt, wenn es sich um Sprachgebilde eigenpersönlicher Prägung handelt (RGZ 22, 176; 143, 177; RGSt 39, 101; BGHZ 18, 117; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht 2. Aufl., S. 118 ff.; Voigtländer-Elster-Kleine, Urheberrecht 4. Aufl., § 1 Anm. II und III; Runge, Urheber- und Verlagsrecht S. 24, 33, 35; Neumann-Duesberg "Das gesprochene Wort" im Urheber- und Persönlichkeitsrecht 1949, S. 53; Hubmann, Urheber- und Verlagsrecht S. 82).
  • BGH, 09.07.1951 - IV ZR 3/50

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrunds in der Revision

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - I ZR 20/60
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50] ; 5, 240 [BGH 28.02.1952 - III ZR 69/51] ; 18, 59) [BGH 29.06.1955 - IV ZR 55/55] sei bei dem Vorliegen eines Restitutionsgrundes die neue Urkunde jedenfalls insoweit zu berücksichtigen, als durch Zurückverweisung des Rechtsstreits dem Berufungsgericht die Möglichkeit einer neuen Prüfung eröffnet werden müsse.
  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - I ZR 20/60
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50] ; 5, 240 [BGH 28.02.1952 - III ZR 69/51] ; 18, 59) [BGH 29.06.1955 - IV ZR 55/55] sei bei dem Vorliegen eines Restitutionsgrundes die neue Urkunde jedenfalls insoweit zu berücksichtigen, als durch Zurückverweisung des Rechtsstreits dem Berufungsgericht die Möglichkeit einer neuen Prüfung eröffnet werden müsse.
  • BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51

    Inanspruchnahme eines Pensionsbetriebes

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - I ZR 20/60
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50] ; 5, 240 [BGH 28.02.1952 - III ZR 69/51] ; 18, 59) [BGH 29.06.1955 - IV ZR 55/55] sei bei dem Vorliegen eines Restitutionsgrundes die neue Urkunde jedenfalls insoweit zu berücksichtigen, als durch Zurückverweisung des Rechtsstreits dem Berufungsgericht die Möglichkeit einer neuen Prüfung eröffnet werden müsse.
  • LG Hamburg, 06.11.2015 - 308 O 446/14

    Urheberrecht: Werkcharakter eines kurzen Textes; Bemessung des

    Bei Sprachwerken kann die persönliche geistige Schöpfung grundsätzlich sowohl in der Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts als auch in der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffs liegen (BGH, GRUR 1987, 704, 705 - Warenzeichenlexika; GRUR 1980, 227, 230 - Monumenta Germaniae Historica; zum Inhaltsschutz auch GRUR 1962, 531, 533 - Bad auf der Tenne II).
  • KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01

    Zulässigkeit nicht genehmigter Zitate aus einem Sprachwerk in einem anderen

    Bei Sprachwerken kann die persönliche geistige Schöpfung grundsätzlich sowohl in der Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts als auch in der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffs liegen (BGH, GRUR 1987, 704, 705 - Warenzeichenlexika; GRUR 1980, 227, 230 - Monumenta fermaniae Historica; zum Inhaltsschutz auch GRUR 1962, 531, 533 - Bad auf der Tenne II; Loewenheim, a.a.O. (§ 2 Rdn. 55).
  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 100/83

    Bestehen einer notwendigen Streitgenossenschaft - Bestehen einer Verurteilung nur

    Die Veräußerung, hier die begehrte Rückauflassung, des gemeinsamen Eigentums ist eine Verfügung, die nur alle Miteigentümer gemeinschaftlich treffen können, und nicht nur die inhaltlich davon verschiedene Verfügung jedes Miteigentümers über jeweils seinen Anteil an dem ganzen Recht (Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 12. Aufl. § 61 I Fn. 1 S. 416; Staudinger/Huber, BGB 12. Aufl. § 747 Rdn. 65 b; vgl. auch BGH Urteil vom 22. Mai 1962, I ZR 20/60, LM § 6 LitUrHG Nr. 2; a.A. wohl MünchKomm/K. Schmidt a.a.O. Rdn. 20: "koordinierte Verfügung aller Teilhaber über ihre Bruchteile").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht