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   BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62   

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https://dejure.org/1962,1854
BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62 (https://dejure.org/1962,1854)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1962 - 5 StR 4/62 (https://dejure.org/1962,1854)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1962 - 5 StR 4/62 (https://dejure.org/1962,1854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • junsv.nl

    Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai, Kvedarna und einem namentlich unbekannten Ort in mehrere Arbeitslager in der Stadt und im Kreis Heydekrug im Juni 1941. Erschiessung von mindestens 220 männlichen jüdischen Einwohnern der Stadt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 2209
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.1951 - 2 StR 83/51

    Rechtmäßigkeit einer Erkennung auf dauernden Verlust der Eidesfähigkeit wegen

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62
    Durch die Durchführungsverordnung vom 29.Mai 1943 wurde daher nur klargestellt, was auf Grund der Verordnung vom 5.Dezember 1939 bereits Recht war (vgl. RGSt. 75, 52, 54; Rietzsch in Deutsche Justiz 1943, 309, 310; die Entscheidung BGHSt 1, 156, 157 ergibt nichts Gegenteiliges).

    Dass die "Allgemeine Anweisung für Richter Nr. 1" Nr. 8b nicht mehr angewendet werden kann, hat das Schwurgericht zutreffend dargelegt (vgl. hierzu BGHSt 1, 59; 1, 156, 157).

  • BGH, 16.02.1951 - 2 StR 109/50
    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62
    Dass die "Allgemeine Anweisung für Richter Nr. 1" Nr. 8b nicht mehr angewendet werden kann, hat das Schwurgericht zutreffend dargelegt (vgl. hierzu BGHSt 1, 59; 1, 156, 157).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62
    Dabei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob es für die Anwendung des § 67 StGB schlechthin auf die Rechtslage zur Zeit der Urteilsfindung ankommt, oder, soweit es sich um die angedrohte Höchststrafe handelt, jedenfalls dann das Recht der Tatzeit entscheidet, wenn dies den Angeklagten günstiger ist (vgl. hierzu BGHSt 2, 300, 305 ff.; 1 StR 769/52 vom 30.Juni 1953 = LM Nr. 4 zu StGB § 2a; 3 StR 49/54 vom 1.April 1954, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1954, 335).
  • BGH, 30.06.1953 - 1 StR 769/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62
    Dabei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob es für die Anwendung des § 67 StGB schlechthin auf die Rechtslage zur Zeit der Urteilsfindung ankommt, oder, soweit es sich um die angedrohte Höchststrafe handelt, jedenfalls dann das Recht der Tatzeit entscheidet, wenn dies den Angeklagten günstiger ist (vgl. hierzu BGHSt 2, 300, 305 ff.; 1 StR 769/52 vom 30.Juni 1953 = LM Nr. 4 zu StGB § 2a; 3 StR 49/54 vom 1.April 1954, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1954, 335).
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil BGHSt 8, 393, 396 ausgeführt, dass bei der Beantwortung der Frage, ob ein Beteiligter Mittäter oder Gehilfe ist, alle Umstände des Falles zu werten sind, die von der Vorstellung des Beteiligten umfasst waren.
  • BGH, 22.01.1957 - 5 StR 353/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62
    Die Entscheidung des Senats 5 StR 353/56 vom 22.Januar 1957 betrifft einen Fall, der wesentlich anders liegt.
  • RG, 10.12.1940 - 4 D 530/40

    1. Die Verjährungsfrist für den Versuch eines Verbrechens, das mit Todesstrafe

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62
    Durch die Durchführungsverordnung vom 29.Mai 1943 wurde daher nur klargestellt, was auf Grund der Verordnung vom 5.Dezember 1939 bereits Recht war (vgl. RGSt. 75, 52, 54; Rietzsch in Deutsche Justiz 1943, 309, 310; die Entscheidung BGHSt 1, 156, 157 ergibt nichts Gegenteiliges).
  • LG Frankfurt/Main, 19.08.1965 - 4 Ks 2/63

    1. Auschwitz-Prozess

    Die Tötung der beiden Gruppen konnte nicht nur als zwei Massenverbrechen angesehen werden, da dem deutschen Recht der Begriff des Massenverbrechens fremd ist (vgl. auch Urteil des BGH vom 22.5.1962 - 5 StR 4/62 ).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Diese Auffassung liegt, wie der Generalbundesanwalt zugibt, auch dem Urteil BGH NJW 1962, 2209 Nr. 13 und vielen unveröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zugrunde.
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Resultiert jedoch, wie im vorliegenden Fall, die Verlängerung der Verjährungsfrist bzw. der Eintritt des Ruhens lediglich aus der Veränderung einer Strafdrohung und damit einer materiellrechtlichen Vorschrift, so ist § 2 Abs. 3 StGB zu beachten mit der Folge, daß sich die Verjährung nach dem für den Angeklagten günstigeren Recht der Tatzeit richtet (vgl. BGH GA 1954, 22; BGH bei Dallinger MDR 1954, 335; Dreher NJW 1962, 2209; Tröndle/Fischer aaO § 2 Rdn. 7; Gribbohm in LK aaO § 2 Rdn. 8).
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