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   BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61   

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BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61 (https://dejure.org/1961,978)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1961 - 1 StR 197/61 (https://dejure.org/1961,978)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1961 - 1 StR 197/61 (https://dejure.org/1961,978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbrauch als Grenze für die Ausübung des Notwehrrechts - Strafbefreiung nach § 53 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) zur Ausräumung eines bereits vor dem Eintritt der Notwehrlage eingesetzten vorwerfbaren Verhaltens - Erwartung eines Angriffs durch eine bei der Abwehr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 308
  • MDR 1962, 146
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 04.05.1932 - II 384/32

    1. Muß der mit einem tätlichen Angriff Bedrohte sich darauf beschränken, die

    Auszug aus BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61
    Dabei ist von wesentlicher Bedeutung, daß all diese im Zusammenhang zu sehenden Umstände nicht erst zu Tage traten, als der Angeklagte sich erneut tätlich angegriffen sah, sondern schon überschaubar waren, ehe es überhaupt zu dem neuen, eine Notwehrlage auslösenden Angriff M.s kam (vergl. dazu RGSt 66, 244).
  • BGH, 06.09.1957 - 2 StR 310/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61
    Hierbei mußte er sich von Rechts wegen für das Zuwarten, im äußersten Falle sogar für das Herbeiholen fremder Hilfe entscheiden; denn auch die Ausübung des Notwehrrechts findet dort ihre Grenze, wo sie zum Rechtsmißbrauch wird (vgl. RGSt 71, 133; 72, 57; BGHSt 5, 245, 248 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53]; BGH LM Nr. 3 zu § 53 StGB; BGH 4 StR 590/53 vom 28. Januar 1954; 4 StR 553/56 vom 28. Februar 1957; 2 StR 310/57 vom 6. September 1957).
  • RG, 01.03.1937 - 2 D 711/36

    Wann darf jemand, der rechtswidrig angegriffen wird, den Angriff gewaltsam

    Auszug aus BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61
    Hierbei mußte er sich von Rechts wegen für das Zuwarten, im äußersten Falle sogar für das Herbeiholen fremder Hilfe entscheiden; denn auch die Ausübung des Notwehrrechts findet dort ihre Grenze, wo sie zum Rechtsmißbrauch wird (vgl. RGSt 71, 133; 72, 57; BGHSt 5, 245, 248 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53]; BGH LM Nr. 3 zu § 53 StGB; BGH 4 StR 590/53 vom 28. Januar 1954; 4 StR 553/56 vom 28. Februar 1957; 2 StR 310/57 vom 6. September 1957).
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61
    Zwar ist es nicht schlechthin ausgeschlossen, daß auch eine Person bei der Abwehr in Bestürzung, Furcht oder Schrecken handelt, die den Angriff erwartet hat (BGHSt 3, 194).
  • BGH, 28.01.1954 - 4 StR 590/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61
    Hierbei mußte er sich von Rechts wegen für das Zuwarten, im äußersten Falle sogar für das Herbeiholen fremder Hilfe entscheiden; denn auch die Ausübung des Notwehrrechts findet dort ihre Grenze, wo sie zum Rechtsmißbrauch wird (vgl. RGSt 71, 133; 72, 57; BGHSt 5, 245, 248 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53]; BGH LM Nr. 3 zu § 53 StGB; BGH 4 StR 590/53 vom 28. Januar 1954; 4 StR 553/56 vom 28. Februar 1957; 2 StR 310/57 vom 6. September 1957).
  • BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53

    'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei

    Auszug aus BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61
    Hierbei mußte er sich von Rechts wegen für das Zuwarten, im äußersten Falle sogar für das Herbeiholen fremder Hilfe entscheiden; denn auch die Ausübung des Notwehrrechts findet dort ihre Grenze, wo sie zum Rechtsmißbrauch wird (vgl. RGSt 71, 133; 72, 57; BGHSt 5, 245, 248 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53]; BGH LM Nr. 3 zu § 53 StGB; BGH 4 StR 590/53 vom 28. Januar 1954; 4 StR 553/56 vom 28. Februar 1957; 2 StR 310/57 vom 6. September 1957).
  • BGH, 28.02.1957 - 4 StR 553/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61
    Hierbei mußte er sich von Rechts wegen für das Zuwarten, im äußersten Falle sogar für das Herbeiholen fremder Hilfe entscheiden; denn auch die Ausübung des Notwehrrechts findet dort ihre Grenze, wo sie zum Rechtsmißbrauch wird (vgl. RGSt 71, 133; 72, 57; BGHSt 5, 245, 248 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53]; BGH LM Nr. 3 zu § 53 StGB; BGH 4 StR 590/53 vom 28. Januar 1954; 4 StR 553/56 vom 28. Februar 1957; 2 StR 310/57 vom 6. September 1957).
  • RG, 20.01.1938 - 3 D 963/37

    1. Wie weit reicht das Hausrecht des Mitinhabers einer gemeinschaftlichen Wohnung

    Auszug aus BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61
    Hierbei mußte er sich von Rechts wegen für das Zuwarten, im äußersten Falle sogar für das Herbeiholen fremder Hilfe entscheiden; denn auch die Ausübung des Notwehrrechts findet dort ihre Grenze, wo sie zum Rechtsmißbrauch wird (vgl. RGSt 71, 133; 72, 57; BGHSt 5, 245, 248 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53]; BGH LM Nr. 3 zu § 53 StGB; BGH 4 StR 590/53 vom 28. Januar 1954; 4 StR 553/56 vom 28. Februar 1957; 2 StR 310/57 vom 6. September 1957).
  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92

    Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines

    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung NJW 1962, 308, 309 für die § 33 StGB im wesentlichen entsprechende Regelung des § 53 Abs. 3 StGB aF ausgesprochen, daß eine Strafbefreiung nach dieser Vorschrift ihrem Wesen nach immer nur ein schuldhaftes Handeln ergreifen kann, das ausschließlich mit der unmittelbaren Abwehr des Angriffs zusammenhängt; sie dürfe nicht zur Ausräumung eines vorwerfbaren Verhaltens herangezogen werden, das bereits vor dem Eintritt der Notwehrlage eingesetzt habe.

    Dies gilt aber dann nicht - und darin liegt der zutreffende Ausgangspunkt der Entscheidung in NJW 1962, 308, 309 -, wenn sich der rechtswidrig Angegriffene planmäßig in eine tätliche Auseinandersetzung mit seinem Gegner eingelassen hat, um unter Ausschaltung der für die Konfliktlösung zuständigen und erreichbaren Polizei den ihm angekündigten Angriff mit eigenen Mitteln abzuwehren und die Oberhand über seinen Gegner zu gewinnen.

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 703/82

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer

    In einem solchen Fall ist dem Täter Notwehr - jedenfalls grundsätzlich - versagt, weil er rechtsmißbräuchlich handelt, indem er einen Verteidigungswillen vortäuscht, in Wirklichkeit aber angreifen will (BGH bei Dallinger MDR 1954, 335; BGH NJW 1962, 308, 309; RG HRR 1940 Nr. 1143; DR 1939, 364 Nr. 11; s. auch RGSt 60, 261, 262).
  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96

    Sachverhaltsfeststellung zu Lasten des Angeklagten auf der Grundlage einer

    Straffreiheit wegen Überschreitung der Notwehr nach § 33 StGB setzt vielmehr voraus, daß der Täter in eine Notwehrlage geraten war oder daß dies jedenfalls nicht auszuschließen ist (vgl. BGH NJW 1962, 308 [BGH 01.08.1961 - 1 StR 197/61]; 1968, 1885; NStZ 1983, 453).
  • BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62

    Notwehr zum Einfahren in eine Parklücke

    Der Angekl. war sonach berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er allerdings die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten hatte und sein Verteidigungsrecht nicht mißbrauchen durfte (vgl. RGSt. 71, 133, 134; 72, 57, 58; BGHSt 3, 217 LM Nr. 1 zu § 53 StGB; BGHSt 5, 245, 248; BGH NJW 1956, 920; BGH NJW 1962, 308, 309; …
  • BGH, 28.11.1978 - 1 StR 553/78

    Pflicht zur Einholung eines psychiatrischen und psychologischen Gutachtens zu den

    Die Frage, ob der Täter aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken über die nach § 32 Abs. 2 StGB erforderliche Abwehr hinausgegangen ist, stellt sich erst, wenn der Tatrichter zuvor eine Notwehrlage des Handelnden bejaht hat (RGSt 54, 36; BGH NJW 1962, 308 Nr. 13).

    Die Vorschrift betrifft nur den sog. intensiven Notwehrexzeß, d.h. die Abwehrhandlungen des Täters gegenüber einem tatsächlichen rechtswidrigen Angriff, die die Grenzen der Erforderlichkeit überschreiten (RGSt 54, 36; BGH NJW 1962, 308 Nr. 13).

  • OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76

    Beurteilung einer eingeschränkten Notwehrlage; Notwehrlage durch einen

    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar angenommen, daß dieses Recht auch außerhalb der sog. Absichtsprovokation eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann, wenn der Angegriffene den Angriff rechtswidrig (Lenckner GA 1961, 311; ders., JZ 1973, 254f.; Schröder JuS 1973, 160; Dreher, StGB, 36. Aufl. 1976, § 32 Rdnr. 24; Lenckner, in: Schönke-Schröder, StGB, 18. Aufl. 1976, § 32 Rdnr. 59 m. w. Einschr.), fahrlässig (Baldus, LK 1, 9. Aufl. 1974, § 53 Rdnrn. 36, 38; Jescheck, AT, 2. Aufl. 1972, S. 57; Roxin, ZStW 75 1963, 577 f.) oder vorwerfbar schuldhaft (BGH NJW 1962, 308; 1972, 1821 ff.; 1975, 1423; 1976, 634; BGH bei Dallinger MDR 1975, 366) provoziert hat.
  • BGH, 28.11.1962 - 2 StR 408/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Demgegenüber vertritt die Beschwerdeführerin unter Berufung auf die Entscheidung des 1. Strafsenats NJW 1962, 308 die Ansicht, das Schwurgericht habe sich nicht in rechtlich zutreffender Weise damit auseinandergesetzt, daß die Ausübung des Notwehrrechts durch den Angeklagten möglicherweise als ein Rechtsmißbrauch angesehen werden müsse.

    Nach allem kann das Urteil mangels ausreichender und widerspruchsfreier Feststellungen keinen Bestand haben, ohne daß es auf die Frage ankommt, ob der Entscheidung des 1. Strafsenats NJW 1962, 308 beizutreten ist.

  • BGH, 23.10.1984 - 1 StR 570/84

    Missbräuchliche Verwendung einer Waffe im Rahmen der Nothilfe - Verteidigung des

    Zwar ist eine Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff mißbräuchlich, wenn sie zu Folgen für den Angreifer führt, die außer jedem Verhältnis zu dem Schaden stehen, der den Rechtsgütern des Angegriffenen droht (BGH MDR 1956, 372; BGH NJW 1962, 308, 309; BGH GA 1968, 182, 183; BGH, Urteil vom 15. Mai 1978 - 1 StR 749/78 - bei Holtz MDR 1979, 985, 986; Urteil vom 31 Juli 1979 - 1 StR 296/79; Dreher/Tröndle, StGB 41 Aufl. § 32 Rdn. 20).
  • BGH, 02.04.1963 - 1 StR 545/62

    Rechtsmittel

    Er wäre dann für seine Verletzung, falls sie im Zeitpunkt seiner Verteidigung erforderlich war, aus seinem vorausgegangenen schuldhaftem Verhalten strafrechtlich verantwortlich (vgl. BGH NJW 1962, 308 und hierzu Baumann MDR 1962, 349 [BGH 01.08.1961 - 1 StR 197/61]; ferner Lenckner GA 1961, 299, 312).
  • BGH, 16.12.1975 - 1 StR 727/75

    Angemessenheit einer Notwehr gegen eine drohende Ohrfeige - Erforderlichkeit

    Auch ein nicht unerwarteter Angriff kann allerdings eine durch § 53 Abs. 3 StGB entschuldigte Notwehrüberschreitung verursachen (BGH a.a.O.); das wird jedoch nur ausnahmsweise gelten können (BGH NJW 1962, 308 Nr. 13).
  • BGH, 29.09.1971 - 2 StR 273/71

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zur Frage der fahrlässigen

  • BGH, 11.11.1969 - 1 StR 439/69

    Vorliegen einer Notwehrlage - Annahme eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs

  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 288/64

    Anwendung von § 53 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) bei schuldhafter Herbeiführung

  • BGH, 14.05.1963 - 5 StR 118/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1964 - 1 StR 90/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die

  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 153/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.01.1976 - 1 StR 761/75
  • BGH, 29.02.1972 - 1 StR 648/71

    Überschreiten der Verteidigung durch eine Handlung mit Wutgefühlen, Zorngefühlen

  • BGH, 20.11.1964 - 4 StR 408/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.08.1966 - 5 StR 344/66

    Vorliegen der Voraussetzungen einer "fahrlässigen Notwehrprovokation" -

  • BGH, 13.04.1962 - 2 StR 71/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

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