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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1961 - III ZR 162/60   

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https://dejure.org/1961,541
BGH, 21.12.1961 - III ZR 162/60 (https://dejure.org/1961,541)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1961 - III ZR 162/60 (https://dejure.org/1961,541)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1961 - III ZR 162/60 (https://dejure.org/1961,541)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 36, 229
  • NJW 1962, 587
  • MDR 1962, 287
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 212/09

    Insolvenzanfechtung: Überweisung der auf das Geschäftskonto des

    Das Recht eines Miteigentümers wird bezüglich seines Miteigentumsanteils in der Insolvenz eines Mitberechtigten wie der Aussonderungsanspruch eines Alleineigentümers behandelt (BGH, Urt. v. 21. Dezember 1961 - III ZR 162/60, NJW 1962, 587, 588, insoweit in BGHZ 36, 229 nicht abgedruckt).

    (3) Überdies entfällt ein Aussonderungsanspruch, wenn der Schuldner - wie im Streitfall - die der Aussonderung unterliegenden Gelder auf sein eigenes Konto einzahlt, weil dann die Bank das Eigentum an den Banknoten zumindest gutgläubig (§§ 929, 932 BGB) erwirbt (BGHZ 58, 257, 258; BGH, Urt. v. 21. Dezember 1961, aaO S. 588; MünchKomm-InsO/Ganter, aaO § 47 Rn. 19; Uhlenbruck/Brinkmann, InsO 13. Aufl. § 47 Rn. 6).

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04

    Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung

    Der nach dieser Bestimmung herauszugebende Ersatzwert fällt nicht unmittelbar in das Vermögen des Gläubigers; der Schuldner ist lediglich schuldrechtlich zur Herausgabe oder Abtretung verpflichtet (BGH, Urt. v. 21. Dezember 1961, III ZR 162/60, NJW 1962, 587, 588; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 281 Rdn. 35).
  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 193/99

    Befugnisse des Reisebüros bei Insolvenz des Reiseveranstalters

    Erkennt der Zessionar das Rückzahlungsverlangen des Kunden als berechtigt an und gibt er ihm deshalb die erlangte Leistung zurück, bleibt der Zedent an diese Verfügung gebunden, so daß - wovon die Vorinstanzen zutreffend ausgegangen sind - als Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1 BGB in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung, nicht aber ein Anspruch auf Herausgabe des aus der Geschäftsführung Erlangten gemäß § 667 zweite Alternative BGB in Betracht kommt (BGH, Urt. v. 21.12.1961 - III ZR 162/60, WM 1962, 180; vgl. auch BGH, Urt. v. 7.4.1993 - VIII ZR 133/92, NJW-RR 1993, 926; Staudinger/Wittmann, BGB, Bearb.1995, § 667 BGB Rdn. 17), den der Verwalter im Konkurs über das Vermögen des Gemeinschuldners wie den Herausgabeanspruch selbst zur Masse geltend machen kann (§ 6 KO).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 252/93

    Rechte der Bank im Insolvenzverfahren ihrs Kunden

    Entscheidend sei, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt hätten (BGHZ 36, 231, 234 [BGH 21.12.1961 - III ZR 162/60]; 50, 227, 229 [BGH 27.05.1968 - AnwSt R 8/67]; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]; 105, 365, 368 f; 111, 382, 385).
  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 25/90

    Inhalt eines erlaubten In-sich-Geschäfts

    Das gilt sowohl für verpflichtende als auch für verfügende Rechtsgeschäfte (vgl. BGH, Urt. v. 21. Dezember 1961, III ZR 162/60, NJW 1962, 587, 589; MünchKomm Thiele, BGB 2. Aufl. § 181 Rdn. 52; Erman/Brox, BGB 8. Aufl. § 181 Rdn. 28; Soergel/Leptien, BGB 12. Aufl. § 181 Rdn. 8 f).
  • BGH, 13.07.1967 - VII ZR 128/65

    Entschädigung für Aufbauten auf einem Grundstück - Auslegung eines Mietvertrages

    Zwar wird der Bereicherungsanspruch oft geringeren Umfang haben als ein Anspruch auf Ersatz von Verwendungen nach § 547 Abs. 1 oder von Aufwendungen nach §§ 683, 670 BGB; er kann aber auch durchaus höher sein, weil die dem Grundstückseigentümer zugeflossene Werterhöhung, für deren Ausmaß nach der Rechtsprechung meist der Zeitpunkt der Vollendung der Einbauten maßgebend ist (vgl. u.a. BGH V ZR 38/52 vom 23. Oktober 1953 = LM Nr. 6 zu § 946 BGB; V ZR 138/61 vom 19. September 1962 = LM Nr. 16 zu § 951 BGB), die Aufwendungen des einbauenden Mieters übersteigen kann (vgl. auch BGHZ 17, 236, 239 [BGH 13.05.1955 - V ZR 36/54]; 36, 232 f [BGH 21.12.1961 - III ZR 162/60]).
  • LG Karlsruhe, 14.09.2009 - 11 T 458/08

    Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und Antrag auf Gestattung

    Des Weiteren kann ein - erlaubtes - In-sich-Geschäft nur dann wirksam zustande kommen, wenn es sich auch nach außen hinreichend manifestiert ( BGH, Urteile vom 8. März 1991 - V ZR 25/90 - NJW 1991, 1730 unter 1; vom 21. Dezember 1961 - III ZR 162/60 - NJW 1962, 687, 589; Gehrlein/Weinland in [...]PK, 4. Aufl. Stand 06.10.2008 § 181 BGB, Tz. 8).
  • BGH, 20.12.1965 - VII ZR 14/64

    Abschluss eines Erbvertrages - Ersatz von Aufwendungen

    Bei Bereicherungsansprüchen ist, entgegen der Meinung des Berufungsgerichts, in erster Linie die Bereicherung des Empfängers maßgebend, diese ist nicht durch den Verlust des Leistenden begrenzt (BGHZ 17, 236; 36, 232) [BGH 21.12.1961 - III ZR 162/60].
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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1961 - I ZR 115/60   

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https://dejure.org/1961,1186
BGH, 19.12.1961 - I ZR 115/60 (https://dejure.org/1961,1186)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1961 - I ZR 115/60 (https://dejure.org/1961,1186)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - I ZR 115/60 (https://dejure.org/1961,1186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 587 (Ls.)
  • MDR 1962, 277
  • GRUR 1962, 249
  • DB 1962, 301
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.1957 - I ZR 230/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.12.1961 - I ZR 115/60
    Es hat seine Auffassung zutreffend (BGH in GRUR 1958, 32 - Haferschleim) damit begründet, daß der mit der Klage beanstandete Verstoß gegen ein lebensmittelrechtliches Bezeichnungsverbot (§ 4 e Nr. 3 LebmG) als unrichtige und irreführende Angabe i.S. des § 3 UWG angesehen werden und ferner unter dem Gesichtspunkt der Erlangung eines Vorsprungs vor gesetzestreuen Mitbewerbern als Verletzung des § 1 UWG erscheinen könne.
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

    Auszug aus BGH, 19.12.1961 - I ZR 115/60
    Soweit die Revision das Weinrecht als Sonderregelung dem allgemeinen Lebensmittelrecht gegenüberzustellen sucht, ist mit dem Berufungsgericht allerdings davon auszugehen, daß die Verkehrsauffassung im Schaumwein eine vom Stillwein wesensverschiedene Warengattung sieht, die als eine in sich geschlossene Gruppe der anderen Warengattung Wein gegenübertritt und von ihr abgesondert erscheint (BGH in GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 23/61

    Rechtsmittel

    Eine amtliche oder sonst verbindliche Begriffsbestimmung der Bezeichnung "Fichtennadelextrakt", nach der sich die Hersteller und Händler richten müßten und durch die auch die Verkehrsauffassung beeinflußt sein könnte (vergl. zu letzterem BGH GRUR 1958, 32, 33 - Haferschleim - GRUR 1958, 492, 496 - Eis-Pralinen - GRUR 1962, 249, 252 - Schaumweinwerbung "naturrein" -), ist nach der zutreffenden Feststellung des Berufungsgerichts bisher nicht vorhanden.
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