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   BGH, 19.12.1961 - I ZR 117/60   

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https://dejure.org/1961,498
BGH, 19.12.1961 - I ZR 117/60 (https://dejure.org/1961,498)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1961 - I ZR 117/60 (https://dejure.org/1961,498)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - I ZR 117/60 (https://dejure.org/1961,498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Programmheft zu Fußballländerspielen - Vertrieb einer Druckschrift mit Informationen über Fußballländerspiele - Grundsätze des lauteren Wettbewerbs - Erwecken des irrigen Eindrucks, eine Druckschrift sei ein vom DFB herausgegebenes Programm - Recht auf Herstellung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 629
  • MDR 1962, 369
  • GRUR 1962, 254
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

    Auszug aus BGH, 19.12.1961 - I ZR 117/60
    Läßt der Deutsche Fußballbund (DFB) anläßlich von Fußballspielen, die er zwischen Ländermannschaften durchführt, Programmhefte vertreiben, so verstößt ein Dritter, der zu dem DFB in keinen Vertragsbeziehungen steht, durch den Vertrieb einer Druckschrift, die auf den Ländermannschaftskampf abgestellt ist, insbesondere die Namen der einzelnen Spieler und die Mannschaftsaufstellung enthält, nur dann gegen die Grundsätze des lauteres Wettbewerbs, wenn die Druckschrift nach ihrer äußeren Aufmachung und ihrem übrigen Inhalt geeignet ist, bei den in Betracht kommenden Abnehmerkreisen den irrigen Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein vom DFB oder einem von ihm beauftragten Dritten herausgegebenes sog. "Amtliches Programm" (Ergänzung zu BGHZ 27, 264).

    Die Klägerin vertritt unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 22. April 1958 (BGHZ 27, 264) die Auffassung, daß der Beklagte hierdurch in einer gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs verstoßenden Weise das dem Veranstalter vorbehaltene Programmgeschäft beeinträchtigt habe, mit dessen Durchführung der DFB allein sie die Klägerin, beauftragt habe.

    Insoweit sei der vorliegende Fall in tatsächlicher Beziehung anders gelagert als der vom erkennenden Senat durch Urteil vom 22. April 1958 (BGHZ 27, 264) entschiedene Fall des Vertriebs von Programmheften zu Veranstaltungen von Kämpfen zwischen Berufsboxern (vgl. hierzu auch Baumbach/Hefermehl, Warenzeichen- und Wettbewerbsrecht, 8. Aufl., § 1 UWG, Anm. 230).

    Der erkennende Senat hat in seiner von der Revision angeführten Entscheidung in BGHZ 27, 264 nicht etwa schlechthin für alle Veranstaltungen von Sportkämpfen den Grundsatz aufgestellt, daß seitens Dritter, die zu dem Veranstalter in keinen Vertragsbeziehungen stehen, gegen den Willen des Veranstalters keine selbstverfaßten Programmhefte für die Veranstaltung vertrieben werden dürften.

  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09

    hartplatzhelden.de - Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für

    Sonstige besondere Umstände, die die Unlauterkeit eines Verhaltens wie des in Rede stehenden Angebots der Beklagten begründen können, wie etwa eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise über die Herkunft dieses Leistungsangebots (vgl. BGHZ 27, 264, 268 f. - Box-Programmheft; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1961 - I ZR 117/60, GRUR 1962, 254, 255 - Fußball-Programmheft), sind im vorliegenden Fall nicht festgestellt.
  • BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96

    Europapokalheimspiel

    Ohne daß der Senat auf die unterschiedliche von den Verfahrensbeteiligten vorgetragene Interpretation der verschiedenen zum "Veranstalter"-Begriff ergangenen Entscheidungen des I. und des Ib. Zivilsenats (vgl. BGHZ 27, 264, 266 - Boxprogrammheft; BGHZ 39, 352, 354 - Vortragsabend; Urt. v. 19.6.1956 - I ZR 104/54, GRUR 1956, 515, 516 - Tanzkurse; Urt. v. 18.12.1959 - I ZR 61/58, GRUR 1960, 253, 254 - Auto-Skooter; Urt. v. 18.3.1960 - I ZR 75/58, GRUR 1960, 606 f. - Eisrevue II; Urt. v. 19.12.1961 - I ZR 117/60, GRUR 1962, 254 f. - Fußball-Programmheft; Urt. v. 29.4.1970 - I ZR 30/68, NJW 1970, 2060 - Bubi Scholz; vgl. auch v. Westerholt, ZIP 1996, 264, 265; Hausmann, BB 1994, 1089, 1091; Stopper, Ligasport und Kartellrecht, 1997, S. 79 ff., 86 f.) eingehen müßte, steht damit aus kartellrechtlicher Sicht fest, daß die Heimvereine zumindest originäre Mitinhaber der Vermarktungsrechte sind.
  • OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08

    Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

    Wiederholt hatte sich der BGH mit dem Begriff des Veranstalters zu befassen (vgl. BGHZ 27, 264, 266 = NJW 1958, 1486 - [Boxprogrammheft]; BGHZ 39, 352, 354 = NJW 1963, 1742 - [Vortragsabend]; BGH, NJW 1956, 1553 = GRUR 1956, 515, 516 - [Tanzkurse]; BGH, GRUR 1960, 253, 254 - [Auto-Skooter]; BGH, NJW 1960, 1902 = GRUR 1960, 606 - [Eisrevue II]; BGH, NJW 1962, 629 = GRUR 1962, 254 - [Fußball-Programmheft]; BGH, NJW 1970, 2060 - [Bubi Scholz]; v.Westerholt, ZIP 1996, 264, 265; Hausmann, BB 1994, 1089, 1091; Stopper, Ligasport und Kartellrecht, 1997, S. 79 ff., 86 f.).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2012 - 2 U 117/11

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    In derartigen Fällen hat die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung auch zum § 1 UWG 1909 die Anwendung des Wettbewerbsrechts bejaht (etwa BGH GRUR 1981, 823, 825 - Ecclesia-Versicherungsdienst ; BGH GRUR 1984, 283, 284 - Erbenberatung ; BGH GRUR 1962, 254 - "Fußball-Programmheft" - für den Vertrieb von Programmheften für Länderspiele durch den DFB; hingegen hat es der BGH in der Entscheidung GRUR 1976, 308 - UNICEF-Grußkarten - für den Verkauf von Grußkarten zum handelsüblichen Preis durch UNICEF im Hinblick darauf, dass es sich um eine Art Hilfsbetrieb handle, um mit dem daraus erzielten Gewinn seine karitativen Aufgaben durchzuführen, offen gelassen, ob ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs vorliegt).
  • BayObLG, 29.01.2002 - 4St RR 122/01

    Geschäftsverkehr nach Markenrecht - Ausstattung von Sportlern durch Idealverein

    Das schließt allerdings nicht aus, dass ein solcher Verein auch im geschäftlichen Verkehr handeln kann (vgl. etwa BGH GRUR 1962, 254), wobei der Gesetzgeber solchen Betätigungen enge Grenzen gesetzt hat (vgl. § 21 BGB, beim gemeinnützigen Verein zusätzlich H 55 ff., 64 ff. AO).
  • BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67

    Sportkommission

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1962, 254 = NJW 1962, 629 - Fußballprogrammheft; GRUR 1953, 446, 447 - Verein der Steuerberater) geht das Berufungsgericht davon aus, daß auch das Verhalten eines Idealvereins nach den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu beurteilen ist, soweit in einem bestimmten Bereich seiner Tätigkeit ein Erwerbszweck hinzutritt oder er sonst mit seinen Mitgliedern oder Dritten einen geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des wirtschaftlichen Wettbewerbs unterhält.
  • OLG Brandenburg, 28.10.1997 - 6 U 106/97

    Unrechtmäßige Verwendung eines Namens ; Verletzung eines eingetragenen

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