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   BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60   

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https://dejure.org/1962,674
BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60 (https://dejure.org/1962,674)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1962 - V ZR 92/60 (https://dejure.org/1962,674)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1962 - V ZR 92/60 (https://dejure.org/1962,674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 912
  • MDR 1962, 470
  • DB 1962, 502
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Hamm, 22.08.2013 - 4 U 52/13

    Gegenabmahnungen sind grundsätzlich zulässig

    cc) Vorliegend ist davon auszugehen, dass der abtrennbare Teil, die Unterwerfungserklärung, auch ohne den nichtigen Teil und bei Kenntnis von der Nichtigkeit vereinbart worden wäre (vgl. dazu BGH NJW 1962, 912, 913).
  • BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03

    Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen

    Die teilweise Aufrechterhaltung der einheitlich die Erbfolge der Erblasserin regelnden Verfügung kommt nämlich nur in Frage, wenn diese einheitliche Verfügung in mehrere für sich selbständig bestehende Teile zerlegt werden kann (vgl. BGH NJW 1962, 912/913; MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2085 Rn. 8; Soergel/Loritz § 2085 Rn. 10; Bamberger/Roth/Litzenburger § 2085 Rn. 3).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    V ZR 92/60 unter III b der Gründe, LM Nr. 1 zu § 2226 BGB = NJW 62, 912 = MDR 62, 470 = JR 63, 20; RGZ 81, 166; …
  • OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung

    Eine nach dem Gesetz unwirksame Beeinträchtigung des vertragsmäßigen Erbrechts liegt auch in der nachträglichen einseitigen Anordnung von Testamentsvollstreckung (BGH NJW 1962, 912; NJW 2011, 1733/1735; Senat vom 3.6.2008, 34 Wx 29/08 = FamRZ 2009, 460; Staudinger/Kanzleiter § 2289 Rn. 7 und Rn. 12a).
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Die Bestimmungen der §§ 2207 mit 2209 BGB bringen neben anderen Vorschriften zum Ausdruck, daß innerhalb der gesetzlichen Schranken der Wille des Erblassers die oberste Norm für die Aufgaben und Befugnisse des Testamentsvollstreckers sowie für die Beendigung seines Amts (BGH NJW 1962, 912/913) ist (Staudinger Rdnr. 1 zu § 2208 mit weit.Nachw.).

    Bestehen hiernach gegen die vom Erblasser in Nr. IV 12 des Testaments eröffnete Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Dauervollstreckung keine rechtlichen Bedenken, so ist dem Landgericht darin beizutreten, daß die nur teilweise Aufhebung (hinsichtlich der Vorerben) als ein minus gegenüber der Möglichkeit der vollen Aufhebung (auch hinsichtlich der Nacherben) zulässig war (vgl. auch BGH NJW 1962, 912/913: Aufrechterhaltung der Testamentsvollstreckung als Teilvollstreckung nach § 139 BGB ).

  • OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 242/07

    Durchsetzbarkeit der schuldrechtlichen Verpflichtung eines

    Denn durch eine Vereinbarung zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben kann allenfalls eine Verpflichtung zur Amtsniederlegung begründet werden; eine konstitutive Amtsbeendigung ist hingegen nur in den gesetzlichen Fällen sowie nach den Anordnungen des Erblassers möglich (BGH NJW 1962, 912, 913).

    Eine Vereinbarung, durch die sich der Testamentsvollstrecker gegenüber dem Erben zur Amtsniederlegung verpflichtet, ist - in Grenzen - rechtlich möglich (vgl. RGZ 156, 70, 75f; BGH NJW 1962, 912, 913; Reimann a.a.O. § 2226 Rdn.2; ders. NJW 2005, 789ff; MK/BGB-Zimmermann, BGB, 4.Aufl., § 2226 Rdn.5; Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 17. Aufl., S. 337).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03

    Koppelungsverbot - Folgelasten einer Abrundungssatzung; öffentlich-rechtlicher

    Eine Teilbarkeit im vorgenannten Sinne ist nur dann zu bejahen, wenn nach Abtrennung eines von einem Nichtigkeitsgrunde betroffenen Teils ein Rest zurückbleibt, der als selbständiges Rechtsgeschäft - hier als selbständige Vereinbarung über die Bezahlung von Hausanschlusskosten - für sich bestehen kann (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 14.2.1962 - V ZR 93/60 -, NJW 1962, 912).
  • OLG München, 03.06.2008 - 34 Wx 29/08

    Grundbuch: Auslegungsbefugnis des Grundbuchamts; Pflicht zur Vorlage eines

    Die einseitige testamentarische Anordnung der Testamentsvollstreckung für vertragsmäßig eingesetzte Erben ist ein anerkanntes Beispiel rechtlicher Beeinträchtigung (BGH NJW 1962, 912; OLG Hamm FGPrax 1995, 241; Palandt/Edenhofer BGB 67. Aufl. § 2289 Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 2567/01

    Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung - Offenlegungsgrundsatz; Teilnichtigkeit

    Eine Teilbarkeit im vorgenannten Sinne ist nur dann zu bejahen, wenn nach Abtrennung eines von einem Nichtigkeitsgrunde betroffenen Teils ein Rest zurückbleibt, der als selbständiges Rechtsgeschäft - hier als selbständige Ablösungsvereinbarung - für sich bestehen kann (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 14.2.1962 - V ZR 93/60 -, NJW 1962, 912).
  • BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89

    Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen

    Die für den ganzen Nachlaß angeordnete Testamentsvollstreckung ist zwar unwirksam, weil sie das Erbrecht der Beteiligten zu 1 auf Grund des Erbvertrags beeinträchtigt ( § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB ; BGH NJW 1962, 912; Palandt/Edenhofer § 2289 Anm. 2).

    Daß der Erblasser die Testamentsvollstreckung auf einen bestimmten Erbteil beschränken kann, ist allgemein anerkannt (vgl. Palandt/Edenhofer Einführung vor § 2197 Anm. 3) und auch für einen insoweit gleichgelagerten Fall vom Bundesgerichtshof angenommen worden (vgl. BGH NJW 1962, 912/913 m.w.Nachw.).

  • BGH, 25.06.1987 - IX ZR 199/86

    Übertragung einer Forderung auf einen anderen bei Vorliegen einer

  • OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95

    Vorbehalt der Anordnung von Testamentsvollstreckung für den Vertragserben

  • LG Heidelberg, 13.05.2008 - 2 O 392/07

    Testamentsvollstreckung: Testamentsauslegung bezüglich des Ersuchens um

  • BGH, 30.11.1965 - V ZR 58/63

    Negativattest des Vormundschaftsgerichts

  • BGH, 27.06.1969 - V ZR 74/66

    Anwendbarkeit von § 139 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Teilanfechtung eines

  • OLG Celle, 21.10.1993 - 22 U 161/92

    Wirksamkeit eines Testaments bei Anordnungen der Vorerbschaft und der

  • KG, 18.12.2012 - 6 W 192/12

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: Streit über den Inhalt einer Zusage zur

  • BGH, 31.01.1974 - IX ZR 152/70

    Rechtsmittel

  • BAG, 18.03.1980 - 6 AZR 33/78
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