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BGH, 09.02.1962 - IV ZR 90/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 36, 357
- BGHZ 36, 357b
- NJW 1962, 913
- MDR 1962, 381
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 23.01.1979 - VI ZR 199/77
Entscheidung über Haftungsbeschränkungen im Rahmen einer Direktklage
Die Gründe dieses Urteils, die zur Abgrenzung des Umfangs der Rechtskraft mit heranzuziehen sind (vgl. BGHZ 34, 338 [BGH 27.02.1961 - III ZR 16/60]; 36, 365 [BGH 09.02.1962 - IV ZR 90/61];… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, 19. Aufl. Anm. VIII, 1 zu § 322 ZPO) lassen, wie das Berufungsgericht zutreffend hervorhebt, gegenüber dieser Urteilsformel auch keine Einschränkung erkennen. - BGH, 24.10.1962 - IV ZR 28/62
Revision nach § 547 Abs. 1 ZPO
Der Senat hat in dem in NJW 1962, 913 veröffentlichten Urteil ausgeführt, die unheilbare Zerrüttung einer Ehe, die zunächst von einem Ehegatten allein verschuldet worden sei, brauche in einem späteren Zeitpunkt nicht mehr als von diesem Ehegatten allein oder überwiegend verschuldet angesehen zu werden, wenn durch später eingetretene schicksalsmäßig bedingte Umstände eine Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft unmöglich gemacht worden sei und auch für die Zukunft ausgeschlossen erscheine. - BGH, 19.02.1964 - IV ZR 62/63
Rechtsmittel
Auch ist es rechtlich zutreffend davon ausgegangen, daß die unheilbare Zerrüttung der Ehe allein durch schicksalsbedingte Umstände verursacht worden sein kann (vgl. das in BGHZ 36, 357 abgedruckte Senatsurteil).Zwar folgt hieraus nicht, daß ein Ehegatte die Zerrüttung seiner Ehe in jedem Falle ganz oder überwiegend verschuldet hat, wenn er sich von der Ehe lossagt (vgl. die in BGHZ 36, 357 und 39, 26 veröffentlichten Senatsurteile).
- BGH, 21.03.1962 - IV ZR 187/61 Für die nach dem 1. Januar 1962 ergehende Entscheidung des Revisionsgerichts ist dagegen die seither geltende Fassung maßgebend (Urteile des Senats vom 9. Februar 1962 - IV ZR 90/61 - und vom 14. März 1962 - IV ZR 219/61 -).
In einem solchen Falle können, wie der Senat in seiner zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung vom 9. Februar 1962 - IV ZR 90/61 - erwogen hat, während der Dauer der Zerrüttung Umstände eintreten, die das weitere Beharren dieses Ehegatten in seiner ehefeindlichen Einstellung verständlich machen, und die in besonderen Fällen so viel Gewicht haben können, daß diesem Ehegatten seine Einstellung jetzt nicht mehr oder doch nur in geringerem Maße vorgeworfen werden kann.
- BGH, 14.03.1962 - IV ZR 219/61 Diese Fassung ist von dem Revisionsgericht anzuwenden (Urteil des Senats vom 9. Februar 1962 IV ZR 90/61).
Das hat der Senat in dem zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehenen, bereits erwähnten Urteil vom 9. Februar 1962 IV ZR 90/61 ausgeführt.
- BGH, 03.11.1965 - IV ZR 206/64
Außereheliches Verhältnis als Ursache für eine Zerrüttung der Ehe - Zumutbarkeit …
Wegen des Sachverhalts wird auf das in dieser Sache ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 9. Februar 1962 - IV ZR 90/61 - verwiesen.Das Urteil des Berufungsgerichts entspricht in allen Punkten den rechtlichen Erwägungen, die der erkennende Senat in dem in dieser Sache ergangenen Urteil vom 9. Februar 1962 - IV ZR 90/61 - angestellt hat.
- BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Die Revision macht jedoch unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats BGHZ 36, 357, 363 [BGH 09.02.1962 - IV ZR 90/61]/64 geltend, das Berufungsgericht habe verkannt, daß es für die Frage der Zulässigkeit des Widerspruchs der Beklagten nicht schlechthin darauf ankomme, ob der Kläger die Zerrüttung, so wie sie zur Zeit der Trennung der Parteien bestanden habe, durch sein schuldhaftes Verhalten überwiegend verschuldet habe, sondern ob der Zerrüttungszustand sowie er sich zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung dargestellt habe, als von ihm verschuldet angesehen werden könne. - KG, 18.12.2003 - 8 U 87/03
Gewerberaummietvertrag: BGB-Gesellschaft als Vermieter; Schriftformerfordernis; …
Eine Teilbarkeit ist gegeben, wenn das nach Abtrennung des nichtigen Teils verbleibende Restgeschäft als selbständiges Rechtsgeschäft Bestand haben kann (BGH NJW 1962, 913). - LAG Düsseldorf, 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - einzelne nicht zutreffende Vorwürfe
Zwingende und unabdingbare Voraussetzung ist also die Teilbarkeit des Rechtsgeschäftes, das nach Abtrennung des nichtigen Teils verbleibende Rechtsgeschäft muß als selbständiges Rechtsgeschäft Bedeutung haben können (vgl. dazu insbesondere BGH, NJW 1962, 913; Palandt, Kommentar zum BGB , § 139 Arm. 4 m.w.N.). - BGH, 27.02.1963 - IV ZR 198/62
Heimtrennungsklage. Zerrüttung durch nicht zuzurechnende Ehewidrigkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.03.1969 - IV ZR 705/68
Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe durch das Verschulden eines der …
- BGH, 21.12.1962 - IV ZR 121/62
Widerspruch gegen Scheidung nach § 48 Abs. 2 EheG
- BGH, 22.06.1966 - IV ZR 115/65
- BGH, 27.10.1965 - IV ZR 246/64
Tragweite der Nachprüfung eines Berufungsurteils durch das Revisionsgericht - …
- BGH, 18.03.1970 - IV ZR 1117/68
Anforderungen an die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - Voraussetzungen für …
- BGH, 12.06.1968 - IV ZR 593/68
- BGH, 23.11.1966 - IV ZR 314/65
Rechtsmittel
- BGH, 12.10.1966 - IV ZR 126/65
Rechtsmittel
- BGH, 17.03.1965 - IV ZR 108/64
Klage auf Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe durch überwiegendes …
- BGH, 08.05.1963 - IV ZR 186/62
- BGH, 14.11.1969 - IV ZR 728/68
Scheidung einer Ehe - Verletzung einer ehelichen Treuepflicht - Schuldhaftes …
- BGH, 20.01.1965 - IV ZR 66/64
Verschulden an der Zerrüttung einer Ehe - Aufrichtige Bindung an eine Ehe - …