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   BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60   

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BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60 (https://dejure.org/1962,319)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1962 - I ZR 181/60 (https://dejure.org/1962,319)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1962 - I ZR 181/60 (https://dejure.org/1962,319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1390
  • MDR 1962, 635
  • GRUR 1962, 650
  • VersR 1962, 1002
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58

    Plagiatsvorwurf / La chatte

    Auszug aus BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60
    Ergibt sich, daß dieser Einwand des Beklagten durchschlägt, so bleibt den Klägern die Möglichkeit offen, ihrerseits die Unwahrheit der Äußerungen zu beweisen und dadurch die Grundlage des Beseitigungsanspruchs aus § 1004 BGB (Widerruf bzw. Zurücknahme) darzutun (BGH GRUR 1958, 448, 449 - Blankoverordnungen; 1960, 500, 502 - Plagiatsvorwurf).

    In diesem Falle bedarf ferner der Prüfung, welche Form der Verurteilung als für die Beseitigung einer fortwirkenden Beeinträchtigung der Ehre der Kläger erforderlich, aber auch ausreichend erscheint; namentlich kann dann eine Erklärung des Beklagten ausreichen, daß sich die beanstandeten Äußerungen nach inzwischen erfolgter Klärung des Sachverhalts als unzutreffend erwiesen haben und deshalb nicht mehr aufrechterhalten werden (vgl. BGH GRUR 1960, 500, 503).

  • BGH, 28.01.1955 - I ZR 88/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60
    Es ist zwar nicht auszuschließen, daß der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten der Meinung war, zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr bezüglich des Unterlassungsanspruchs bedürfe es regelmäßig eines Eingeständnisses der Unrichtigkeit der zu unterlassenden Behauptungen, daß er also insoweit noch der strengeren, vom Bundesgerichtshof aufgegebenen Rechtsprechung des Reichsgerichts gefolgt ist (vgl. BGH GRUR 1955, 390, 391).

    In aller Regel räumt ein mit der Zusage einer angemessenen Vertragsstrafe verbundenes Unterlassungsversprechen die Wiederholungsgefahr aus (BGH GRUR 1955, 390, 391).

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60
    Auch gegenüber einem aus § 823 Abs. 1 BGB hergeleiteten Anspruch wäre nämlich der Einwand zu beachten, der Verletzer habe ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse daran gehabt, die beanstandeten Mitteilungen zu machen (BGHZ 3, 270; st. Rspr.) und außerdem wäre auch im Rahmen dieses Anspruchs die Wahrheit der beanstandeten Äußerungen zu prüfen.
  • BGH, 11.05.1951 - I ZR 106/50

    Adäquater Kausalzusammenhang

    Auszug aus BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60
    Stellt sich nur ein Teil der beanstandeten Äußerungen als unwahr oder als nicht durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt und nicht erweislich heraus, so ist bezüglich des Schadensersatzanspruchs der vom Beklagten geltend gemachte Gesichtspunkt zu beachten, daß der ursächliche Zusammenhang zwischen Rechtsverletzung und Schaden fehlt, wenn der ohne Rechtsverstoß behauptete übrige Teil der Äußerungen für sich allein mit Sicherheit den behaupteten Schaden, insbesondere das Verhalten des U.-Verlages, herbeigeführt haben würde (BGHZ 2, 138, 140) [BGH 11.05.1951 - I ZR 106/50] .
  • BGH, 25.04.1958 - I ZR 97/57

    Blanko-Verordnung

    Auszug aus BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60
    Ergibt sich, daß dieser Einwand des Beklagten durchschlägt, so bleibt den Klägern die Möglichkeit offen, ihrerseits die Unwahrheit der Äußerungen zu beweisen und dadurch die Grundlage des Beseitigungsanspruchs aus § 1004 BGB (Widerruf bzw. Zurücknahme) darzutun (BGH GRUR 1958, 448, 449 - Blankoverordnungen; 1960, 500, 502 - Plagiatsvorwurf).
  • BGH, 17.12.1952 - VI ZR 29/52

    Parteivernehmung und Geständnis

    Auszug aus BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60
    Die Revision des Beklagten vertritt unter Hinweis auf BGHZ 8, 236 [BGH 17.12.1952 - VI ZR 29/52] die Auffassung, ein Geständnis sei schon nach dem Inhalt dieser Erklärungen nicht gegeben, da es sich in Wahrheit um die Würdigung von Tatsachen, und nicht um eigentliche Tatsachenbehauptungen handle.
  • RG, 06.03.1940 - VI 176/39

    1. Kann der Widerruf ehrverletzender Behauptungen unabhängig davon, ob den, der

    Auszug aus BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60
    Das trifft auch für nicht in Wettbewerbsabsicht aufgestellte Behauptungen, z.B. denn zu, wenn der Verletzer die Äußerungen in Wahrnehmung berechtigter Interessen getan hatte (hierzu vgl. RGZ 163, 210, 219); dasselbe muß aber auch abgesehen von diesem Gesichtspunkt gelten, denn andernfalls würde der Beklagte in seiner Rechtsverteidigung namentlich gegenüber dem Anspruch auf Widerruf und Schadensersatz in untragbarer Weise beschränkt werden, während umgekehrt den Interessen des verletzten Klägers durch das Unterlassungsversprechen, auch wenn es sich nur auf das künftige außer prozessuale Verhalten des Beklagten erstreckt, hinreichend Rechnung getragen ist.
  • OLG Stuttgart, 25.02.2015 - 4 U 114/14

    Erwerbsvertrag über Wohnungseigentum: Wirksamkeit einer Klausel über die bereits

    Es handelt sich um ein Einverständnis damit, dass die Tatsachen zur Urteilsgrundlage gemacht werden (BGH NJW 1962, 1390 [1391]).
  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    Auch die Partei haftet für ein deliktisches Verhalten ihres Anwalts im Rahmen des § 831 BGB (vgl. BGH, Urt.v. 15.2.1957, BB 1957, S. 306, zitiert nach juris), selbst im Rahmen eines Zivilverfahrens (vgl. BGH, Urt.v. 25.5.1962, NJW 1962, S. 1390, 1391).
  • BGH, 25.04.1996 - VII ZR 157/94

    Auslegung von Anordnungen des Bauherrn gegenüber dem Architekten

    Dabei ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, vor allem darf die Erklärung nicht aus dem Zusammenhang des gesamten Prozeßvorbringens gelöst werden (BGH, Urteil vom 25. Mai 1962 - I ZR 181/60 - LM § 288 ZPO Nr. 3).
  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 29/70

    Enteignungsbeschluß - Enteignungsbeschluß Teil B - Klage gegen Bundesrepublik -

    Eine Auslegung der Klageschrift, die der Senat selbst vornehmen kann (BGHZ 4, 328, 334, 335; BGH NJW 62, 1390, 1391)f führt zu dem Ergebnis, daß die Klage von Anfang an gegen die Bundesrepublik gerichtet war.

    Auch bei der Auslegung von Prozeßerklärungen ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (BGH NJW 62, 1390, 1391).

  • BGH, 20.01.1987 - VI ZR 182/85

    Geständnis des Vertreters einer minderjährigen Partei; Schadensersatz bei einem

    Dabei ist der Umstand, daß nur ein Elternteil überhaupt die Möglichkeit der Wahrnehmung der zuzugestehenden Tatsache hatte, ebensowenig von Belang (s. BGH Urteile vom 25. Mai 1962 - I ZR 181/60 - LM ZPO § 288 Nr. 3 und vom 22. Mai 1970 - IV ZR 1084/68 - VersR 1970, 826, 827) wie das Recht des Gerichts, nach §§ 455 Abs. 1 Satz 2, 449 ZPO nur einen von mehreren Gesamtvertretern als Partei zu vernehmen; diese für die Beweisaufnahme getroffene Regelung bezieht sich nicht auf die Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Geständnisses.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07

    Abgrenzung zwischen Vertragsstrafe und Schadenspauschalierung - Auslegung

    Die Entscheidung BGH NJW 1962, 1390 betrifft einen abweichenden Sachverhalt und rechtfertigt für den Streitfall keine abweichende Beurteilung.
  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Jedenfalls hinsichtlich solcher Tatsachen, die sich außerhalb der Wahrnehmungsmöglichkeiten der erklärenden Partei zugetragen haben, ist auch die Erklärung des Einverständnisses damit, daß diese Tatsachen zur Urteilsgrundlage gemacht werden, als Geständnis anzusehen (BGH, Urt. v. 25. Mai 1962 - I ZR 181/60, LM § 288 ZPO Nr. 3; vgl. auch Hahn, Die gesammten Materialien zur Civilprozeßordnung S. 278: Leitend sei der Gedanke gewesen, daß das gerichtliche Geständnis "kein die Überzeugung des Richters bestimmendes Beweismittel, sondern eine durch Verzicht auf den Beweis bewirkte Disposition über das streitige Recht" sei.) Daß eine Behauptung des Gegners lediglich nicht bestritten wird (§ 138 Abs. 3 ZPO), kann einem Geständnis im Sinne von § 288 ZPO nicht gleichgestellt werden (BGH, Urt. v. 12. März 1991 - XI ZR 85/90, NJW 1991, 1683; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 21. Aufl. § 138 Rdnr. 30; Wieczorek aaO. § 288 Rdn. B II a 2; MünchKomm-ZPO/Prütting § 288 Rdnr. 29).
  • LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07

    Abmahnung eines Achtjährigen wegen behaupteter strafrechtlich relevanter Aussagen

    Den Beklagten ist der Inhalt des anwaltlichen Schreibens vom 02.02.2007 auch nach § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB zuzurechnen (vgl. zur Zurechnung anwaltlicher Tätigkeit im Deliktsrecht: BGH BB 1957, 306 f.; BGH NJW 1962, 1390; OLG Koblenz NJW-RR 1989, 363; ArbG Halberstadt, Urteil v. 17.02.2004 - 5 Ca 574/03 -, zit. nach Juris Rdnr. 31; vgl. auch: Staudinger-Belling/Borges, BGB, Neubearb. 2002, § 831 Rdnr. 66; Erman/Schiemann, BGB, 12. Aufl. (2008), § 831 Rdnr. 11).
  • BGH, 07.10.1976 - III ZR 110/74

    Honorarforderung wegen anwaltlicher Tätigkeit - Vertragswidriges Verhalten eines

    Die uneingeschränkte Übernahme eines solchen Strafgedinges ist zwar in Wettbewerbsprozessen notwendig, wenn eine Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden soll (BGHZ 1, 241, 248; BGH GRUR 1959, 31, 33; DB 1964, 259; NJW 1962, 1390, 1392).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 347/81

    Rechtsnatur des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt; Bemessung des Unterhalts

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts enthält der Vortrag der Klägerin, der als Prozeßhandlung (vgl. Baumgärtel, Wesen und Begriff der Prozeßhandlung einer Partei im Zivilprozeß S. 79) der Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BGHZ 4, 328, 334; Urteile des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 1962 - I ZR 181/60 - NJW 1962, 1390, 1391 und vom 19. Oktober 1982 - KZR 28/81), die Behauptung einer im Sinne des § 323 Abs. 1 ZPO relevanten Veränderung.
  • BGH, 11.11.1966 - V ZR 191/63
  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62

    Anforderungen an die Haftung eines in Wettbewerbsabsicht handelnden und dabei die

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2009 - 2 U (Kart) 6/07

    Eigentumsverletzung durch Befüllung eines Flüssiggasbehälters

  • OLG Hamm, 03.07.2009 - 11 U 25/09

    Unbegründetheit der Klage eines Krankenhausarztes wegen der eingeschränkten

  • BGH, 03.12.1968 - VI ZR 140/67

    Anspruch auf Unterlassung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 163/75

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuches -

  • BGH, 19.09.1978 - VI ZR 141/77

    Förderung des Prozesses bei Nichterfüllung einer gerichtlichen Auflage im Rahmen

  • KG, 03.07.2003 - 8 U 167/02

    Gewerberaummiete: Haftung des den Mietvertrag mitunterzeichnenden

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 45/78

    Willenserklärung - Revision - Auslegung - Verjährung - Feststellung -

  • OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72

    Beseitigungsanspruch bei Verletzung des Namensrechts durch unbefugten Gebrauch

  • BGH, 16.11.1965 - VI ZR 139/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Lastzuges mit einem wartepflichtigen Pkw

  • BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 60/62

    Rechtsmittel

  • LG Zwickau, 09.07.2001 - 3 O 38/00

    Anspruch gegen einen Insolvenzverwalter auf Zahlung rückständiger Miete und

  • BGH, 19.10.1982 - KZR 28/81

    Nichtigkeit eines Getränkelieferungsvertrages auf Grund fehlenden

  • BGH, 26.03.1980 - V ZR 35/79

    Verpflichtung zur Bestellung einer neuen Tankstellendienstbarkeit nach Löschung

  • OLG München, 27.05.1974 - 21 U 3960/73

    Anspruch auf Unterlassung der Namensnennung und Bildveröffentlichung sowie auf

  • BGH, 27.06.1980 - I ZR 99/78

    Geltendmachung von Ansprüchen eines Transportversicherer durch eine

  • BGH, 29.06.1979 - III ZR 130/76

    Geltendmachung von der Dahrlehensforderung zugrundliegenden Einzelforderungen als

  • BGH, 24.05.1967 - Ib ZR 106/65

    Herstellung von Ölfeuerungsanlagen - Anspruch auf Schadensersatz - Verstoß gegen

  • LG Berlin, 09.01.2003 - 61 S 128/02
  • OLG Köln, 12.10.1994 - 13 U 38/94

    Widerruf eines gerichtlichen Geständnisses der Hauptpartei durch Streithelfer

  • BGH, 22.05.1964 - Ib ZR 138/62

    Antrag auf Unterlassung nicht erweislich wahrer Tatsachenbehauptungen -

  • BGH, 06.07.1962 - V ZR 68/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.01.1971 - KZR 10/69

    Vertragsauslegung mit dem Ergebnis einer Verpflichtung zu einer durch

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