Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.09.1962

Rechtsprechung
   BAG, 12.10.1962 - 5 AZR 268/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,259
BAG, 12.10.1962 - 5 AZR 268/60 (https://dejure.org/1962,259)
BAG, Entscheidung vom 12.10.1962 - 5 AZR 268/60 (https://dejure.org/1962,259)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 1962 - 5 AZR 268/60 (https://dejure.org/1962,259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenfestsetzungsverfahren - Nichtigkeit einer Entscheidung - Reisekosten - Zweckentsprechende Rechtsverfolgung - Notwendige Prozeßkosten - Erstattungsfähige Reisen - Terminswahrnehmung vor BAG - Benutzung eines eigenen Pkw

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 13, 256
  • NJW 1963, 1027
  • MDR 1963, 254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.06.1958 - 4 AZR 590/55

    Gefahrenzulage - Echte Leistungszulage - Annahmeverzug - Fortszahlung

    Auszug aus BAG, 12.10.1962 - 5 AZR 268/60
    Der Kläger ist Rechtsanwalt in Frankfurt Er hat in einem Rechtsstreit zwischen dem Minensucher G und dem beklagten Land den damaligen Kläger G in der Revisionsinstanz vor dem Bundesarbeitsgericht vertreten (4 AZR 590/55)» G wohnt in U -in der Eifei..' Der Rechtsstreit war vom Arbeitsgericht Aachen Uber das Landesarbeitsgericht Düsseldorf 2 Kammer in Köln, an das Bundesarbeitsgericht gelangt.
  • BAG, 23.09.1960 - 5 AZR 258/59

    Sachliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten - Entschädigungen wegen

    Auszug aus BAG, 12.10.1962 - 5 AZR 268/60
    Diese Vorschrift besagt nur etwas darüber, wer vor dem Bundesarbeitsgericht eine Partei vertreten d a r f (zur Vertretung "berechtigt1' ist); sie besagt jedoch nichts darüber, ob Reisekosten notwendig und daher erstattungsfähig sind, die durch die Inanspruchnahme von Anwälten entstehen, die nicht in Kassel ansässig sind und deshalb nach Kassel fahren müssen, 'wollte man § 11 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ArbGG dahin verstehen, schon wegen der ln § 11 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ArbGG allgemein gegebenen Möglichkeit, sich vor dem Bundesarbeitsgericht durch jeden bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, seien auch die dadurch entstehenden Reise kosten von nicht in Kassel wohnenden Anwälten notwendige Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO und daher stattungsfähig, so würde eine solche Annahme in einem unvereinbaren Widerspruch mit dem V e r b i l l i g u n g s p r i n z i p stehen, das für den Arbeitsgerichtsproie ß besonders kennzeichnend ist (vgl. §§ 12, 6 l Abs. 1 Satz 2 ArbGG; vgl. auch BAG 10, 39 [45] = AP Nr. ) zu § 6 l ArbGG Kosten) und dem der für den Arbeitsgerichtsprozeß geltende § 91 Abs. 1 ZPO ebenfalls dadurch Rechnung trägt, daß er nur "notwendige" Kosten als erstattungsfähig anerkennt.
  • BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12

    Kostenfestsetzung: Unwirksamkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei fehlender

    Die Akzessorietät bewirkt in einem solchen Fall, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss von Beginn an keine rechtlichen Wirkungen entfaltet (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - X ZB 36/07, NJW-RR 2008, 1082 Rn. 5 m.w.N.; BAG, NJW 1963, 1027, 1028).
  • BGH, 05.05.2008 - X ZB 36/07

    Zustellungsbevollmächtigter

    Die Akzessorietät bewirkt auch in diesem Fall, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss (hier allerdings von Beginn an) keine rechtlichen Wirkungen entfaltet (vgl. BAG NJW 1963, 1027, 1028; OLG Hamm NJW 1972, 2047; OLG München JurBüro 1982, 1563, 1566; MünchKomm./Giebel, ZPO, 3. Aufl., § 104 Rdn. 132; Stein/Jonas/Bork aaO § 104 Rdn. 66; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO Einf.
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 37/16

    Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei

    Die Rechtswirksamkeit der im Verfahren nach § 104 ZPO ergangenen Kostenfestsetzungbeschlüsse (§ 794 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) ist vom Bestand einer Kostengrundentscheidung in einem zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel abhängig (§ 103 Abs. 1 ZPO), denn der im Festsetzungsverfahren zu treffende Beschluss füllt lediglich die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der Höhe des zu erstattenden Kostenbetrags aus (BGH NJW-RR 2008, 1082; Rpfleger 2013, 476; BAG NJW 1963, 1027).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,116
BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60 (https://dejure.org/1962,116)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1962 - VIII C 78.60 (https://dejure.org/1962,116)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1962 - VIII C 78.60 (https://dejure.org/1962,116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1027 (Ls.)
  • NJW 1963, 553
  • MDR 1963, 246
  • DÖV 1963, 384
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.09.1957 - V C 443.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60
    Sie kann von Bedeutung sein für die auf dem Nachlaß ruhenden Lasten und Verbindlichkeiten, sie ist beachtlich hinsichtlich etwaiger dem Nachlaß gemäß §§ 88 90, 91 BVFG zuzurechnenden Ansprüche (vgl. BVerwGE 5, 254).

    Die Klägerin hat ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, daß ihrem Ehemann die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling zu Unrecht versagt wurde, Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits früher entschieden hat (vgl. BVerwGE 5, 254), ist das Rechtsschutzinteresse der Erben eines Vertriebenen oder Sowjetzonenflüchtlings an einer sachlichen Entscheidung über die Klage des Erblassers auf Erteilung des Vertriebenen- oder Flüchtlingsausweises grundsätzlich anzuerkennen.

  • BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 361.59
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60
    Deshalb ist dieser Anspruch auch nicht auf die Klägerin übergegangen (vgl. das Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 361.59 -, JR 1961 S. 196 - NJW 1961 S. 331 = DÖV 1961 S. 194 - ZLA 1961 S. 133).
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60
    Dabei wird ausgeführt: Da es sich hierbei um eine im Innern des Menschen von Natur aus ursprünglich vorhandene, auf sittlicher, ethischer oder religiöser Grundlage beruhende Überzeugung von Recht und Unrecht und die sich daraus ergebende Verpflichtung des Betroffenen zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen handelt (vgl. BVerwGE 7, 242), kann die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten das Gewissen des Betroffenen belastet haben würde und ob es sich dabei insbesondere auch, wie dies in § 3 Abs. 1 Satz 3 BVFG gefordert wird, um eine schwere Gewissensbelastung gehandelt hat, nur beantwortet werden auf Grund einer Würdigung sowohl des Gewichts und der Art des zugemuteten Verhaltens als auch der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen, gemessen an seinem Verhalten in ähnlichen Lebenslagen.
  • BVerwG, 12.12.1957 - II C 28.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60
    Bei gleichbleibendem Klagegrund bedeutet der Übergang vom Verpflichtungsanspruch zum Feststellungsanspruch nur eine Beschränkung, nicht jedoch eine Änderung des ursprünglichen Klagebegehrens (BVerwGE 6, 59 [BVerwG 12.12.1957 - II C 28/57] [60]).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Die mit dem Anfechtungsantrag verfolgte Aufhebung kann in diesem Fall zwar deklaratorisch in den Tenor der stattgebenden Entscheidung aufgenommen werden, einer solchen Tenorierung bedarf es aber nicht (siehe BVerwG, Urt. v. 06.09.1962 - VIII C78.60, NJW 1963, 553, 554).
  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Denn im Falle des Erlasses des Verpflichtungsurteils wird der Ablehnungsbescheid gegenstandslos und ein Ausspruch zur Aufhebung dieses Bescheides hat lediglich deklaratorische Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 06.09.1962 - BVerwG VIII C 78.60 -, NJW 1963, 553 [554]; Sodan, in: HK-VwGO, 5. Aufl. 2018, VwGO § 42 Rn. 31, 32).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

    Daß auch bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens - hier auf Neubescheidung des Antrages auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO eine Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich zulässig ist, entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. September 1962 - BVerwG 8 C 78.60 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 11; Urteil vom 23. November 1967 - BVerwG 1 C 30.65 - Buchholz 418.42 § 39 BSeuchG Nr. 1; BVerwGE 51, 264 [265]], 52, 313 [316]; Urteil vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10

    Festsetzungsfeststellungsklage - unvollständiger Bauantrag - Entscheidungsfrist

    Ein solcher Feststellungsantrag ist in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens statthaft (BVerwG, Urteil vom 06.09.1962 - VIII C 78.60 - NJW 1963, 553, seither st. Rspr.), und zwar auch dann, wenn - wie hier - das Verpflichtungsbegehren als Untätigkeitsklage erhoben worden ist (BVerwG, Urteil vom 27.03.1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295).
  • BVerwG, 23.11.1967 - I C 30.65

    Anordnung der Vernichtung von importiertem argentinischen Hasenfleisch wegen des

    Verneine man die Zulässigkeit einer Feststellungsklage, so bestünde eine erhebliche Rechtsschutzlücke, die im Wege der verfassungskonformen Auslegung und der richterlichen Rechtsfortbildung geschlossen werden müsse, wie dies das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 6. September 1962 - BVerwG VIII C 78.60 - getan habe.

    (Ebenso Koehler, Kommentar zur VwGO, Anm. D II 5 zu § 113 VwGO; Czermak, NJW 1963, 1027).

    Der II. und der VIII. Senat haben inzwischen die Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nicht nur zur Anwendung gebracht, wenn sich eine Anfechtungsklage gegen einen ablehnenden Verwaltungsakt erledigt hatte, sondern auch in den Fällen, in denen eine auf Erlaß eines begünstigenden Verwaltungsaktes gerichtete Verpflichtungsklage ihre Erledigung gefunden hatte (Urteil des II. Senats vom 2. Juli 1963 - BVerwG II C 157.60 - [JR 1963, 716 = DVBl. 1964, 278] und Urteil des VIII. Senats vom 6. September 1962 - BVerwG VIII C 78.60 - [DÖV 1963, 384 = MDR 1963, 246 = NJW 1963, 553]).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation

    Daß auch bei Erledigung einer Verpflichtungsklage - hier auf Erteilung eines Bauvorbescheids - in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO eine Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig ist, entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. September 1962 - BVerwG 8 C 78.60 - Buchholz 310 § 113 Nr. 11; Urteil vom 23. November 1967 - BVerwG 1 C 30.65 - Buchholz 418.42 § 39 Nr. 1 = DVBl. 1968, 746 = DÖV 1968, 209; BVerwGE 51, 264 ; 52, 313 ).
  • BVerwG, 02.07.1963 - II C 157.60

    Gesetzlicher Ermessensrahmen bei der Entscheidung über einen Antrag auf

    Der Senat ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 6. September 1962 - BVerwG VIII C 78.60 -, NJW 1963 S. 553) der Meinung, daß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO sich nicht auf Anfechtungsklagen beschränkt, sondern auch - entsprechend - anwendbar ist, wenn sich - wie im vorliegenden Falle - während des Rechtsstreits der mit der Klage verfolgte Verpflichtungsanspruch erledigt hat (ebenso Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit, 1962, Erl. II zu § 113 VwGO, S. 386; Eyermann-Fröhler, VwGO, 3. Aufl., Rdn. 66 zu § 113, Schunck-de Clerck, VwGO, Erl. 3 c zu § 113).
  • BVerwG, 23.06.1967 - VII C 36.63

    Rechtsmittel

    Es ist herrschende Meinung, daß die vorgenannte Bestimmung entsprechend anzuwenden ist, wenn sich eine Verpflichtungsklage durch Erlaß des Verwaltungsakts oder anderweitig erledigt (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1962 - BVerwG VIII C 78.60 -, NJW 1963, 553, und vom 2. Juli 1963 - BVerwG II C 157.60 -, DVBl. 1964, 278; Ule, Komm. zur Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl., § 113 Anm. II; Schunck-De Clerck, Komm. zur Verwaltungsgerichtsordnung, § 113 Anm. 3 c, 388; Müller, DÖV 1965, 38 f. [41/42]; Schlochauer, ArchöR Bd. 79, 185 f. [202]).

    Der abweichenden Ansicht von Czermak (NJW 1961, 2228 und NJW 1963, 1027) kann nicht gefolgt werden.

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67

    Ablehnung eines Antrages auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Durchsetzung des als

    Unter solchen Umständen kann der Kläger die Klagabweisung nur vermeiden, wenn er den Rechtsstreit gemäß § 161 Abs. 2 VwGO in der Hauptsache für erledigt erklärt und damit auf den Kostenpunkt beschränkt, oder wenn er bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergeht, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur im Anschluß an die Anfechtungsklage, sondern ebenso auch im Anschluß an die Verpflichtungsklage zulässig ist (Urteil vom 6. September 1962 - BVerwG VIII C 78.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 11 = MDR 1963, 246 = NJW 1963, 553 = DÖV 1963, 384]; Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG VII C 36.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 37 = MDR 1968, 347]).
  • BFH, 23.03.1976 - VII R 106/73

    Übergang zum Feststellungsbegehren - Zulässigkeit im Revisionsverfahren - Kläger

    § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO ist jedoch auf Verpflichtungsklagen entsprechend anwendbar; der erkennende Senat folgt insoweit der ausführlich begründeten Entscheidung des BVerwG zu dem gleichlautenden § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (Urteil vom 6. September 1962 VIII C 78/60, NJW 1963, 553).
  • BVerwG, 20.06.1974 - IV B 25.74

    Feststellungsinteresse in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • BVerwG, 25.03.1968 - VI C 49.64

    Antrag auf Übertragung des Resturlaubs - Fernbleiben vom Dienst wegen Erkrankung

  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 8.63

    Rechtsgrundlage für die Erteilung von Bezugsgenehmigungen im Interzonenhandel -

  • VGH Hessen, 23.11.1993 - 11 UE 3130/90

    Behördlicher Zuständigkeitswechsel während der Rechtshängigkeit einer Streitsache

  • BVerwG, 09.09.1971 - II C 7.70

    Klage eines Beamten auf Zuerkennung der Beförderungseignung - Erledigung der

  • VG Gelsenkirchen, 27.04.2020 - 5 K 2338/19

    Spielhalle; Einheit; Bauplanungsrecht; Erledigung eines Anspruchs;

  • BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung von

  • BVerwG, 23.07.1975 - 8 B 14.75

    Anordnung eines persönlichen Erscheinens des Klägers in der mündlichen

  • BVerwG, 10.05.1965 - I B 6.65

    Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses - Entsprechende Anwendung des

  • BFH, 12.01.1988 - VII R 55/84

    Möglichkeit der Aufrechnung gegen Lohnsteuererstattungsansprüche mit

  • OLG Celle, 21.02.1986 - 3 Ws 71/86
  • BVerwG, 14.12.1966 - VI C 86.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 36.62

    Anspruch auf Erteilung des Flüchtlingsausweises C für Sowjetzonenflüchtlinge -

  • BVerwG, 31.10.1963 - VIII C 44.62

    Antrag auf Erteilung des Ausweises C für Sowjetzonenflüchtlinge - Vorliegen einer

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 8 S 480/89

    Rechtswidrigkeit eines Ablehnungsbescheides zum Bau eines McDrive Restaurants

  • BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 47.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.02.1967 - VIII B 106.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.02.1967 - VIII B 107.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.12.1963 - VIII C 97.61

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin, 27.04.1971 - IV H 70.69
  • BVerwG, 23.11.1967 - I C 48.66

    Sicherstellung von in Kühlhäusern gelagerten argentinischen Hasen und Hasenteilen

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 30.62

    Rechtsmittel

  • VG Berlin, 25.03.1974 - I A 146.73

    Streit um die Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung vom "Wochenendfahrverbot" für

  • BVerwG, 31.10.1963 - VIII C 40.62

    Anwendbarkeit des Vertreibungstatbestands auf Fälle der Nichtrückkehr eines

  • BVerwG, 14.01.1970 - I WB 138.69

    Anspruch eines Soldaten auf Einleitung der Ausbildung zum Stabsfeldwebel nach

  • BVerwG, 27.05.1966 - VII C 195.63

    Änderung der Erlöschensgründe für ein Familiengrab - Erwerb eines Nutzungsrechts

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht