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   BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63   

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BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63 (https://dejure.org/1963,196)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1963 - 4 StR 92/63 (https://dejure.org/1963,196)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63 (https://dejure.org/1963,196)
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Handtasche

§ 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend (Hinweis: die vorliegende Entscheidung ist durch spätere Rechtsprechung überholt, vgl. BGH, «Geldbombe»)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überraschendes Wegreißen einer Handtasche als Gewalt gegen eine Sache bzw. gegen eine Person - Begriff der Gewalt - Erfordernis einer Entfaltung von körperlicher Kraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 249, 250

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 329
  • NJW 1963, 1210
  • MDR 1963, 695
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63
    Gewalt (§ 249 StGB) ist die Einwirkung auf den Körper einer Person, die geeignet und dazu bestimmt ist, die Freiheit der Willensbildung oder Willensbetätigung aufzuheben (Leipziger Komm., 8. Aufl. § 249 Anm. 3 a, ebenso im Ergebnis BGHSt 1, 145).

    Die Gewaltanwendung (§ 249 StGB) erfordert auch keine besondere Entfaltung körperlicher Kraft, wie das Landgericht meint (BGHSt 1, 145; 4, 210) [BGH 19.05.1953 - 2 StR 445/52].

    Bei der Gewaltanwendung verursacht der Täter durch seine körperliche Handlung, daß der wirkliche oder erwartete Widerstand des Angegriffenen durch ein auf dessen Körper einwirkendes Mittel gebrochen oder verhindert wird, mag der Täter dazu größere oder nur geringere Körperkraft entfalten (BGHSt 1, 145, 147) [BGH 05.04.1951 - 4 StR 129/51].

  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63
    Die Gewaltanwendung (§ 249 StGB) erfordert auch keine besondere Entfaltung körperlicher Kraft, wie das Landgericht meint (BGHSt 1, 145; 4, 210) [BGH 19.05.1953 - 2 StR 445/52].

    Maßgebend ist allein seine Vorstellung und sein Wille (BGHSt 4, 210, 211 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52] und 1, 145).

  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 445/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63
    Die Gewaltanwendung (§ 249 StGB) erfordert auch keine besondere Entfaltung körperlicher Kraft, wie das Landgericht meint (BGHSt 1, 145; 4, 210) [BGH 19.05.1953 - 2 StR 445/52].
  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63
    Das steht mit § 74 StGB nicht im Einklang (BGHSt 4, 345, 346) [BGH 22.09.1953 - 1 StR 726/52].
  • RG, 13.01.1913 - I 1124/12

    Ist die diebische Wegnahme einer Sache, die von einer Person getragen und ihr

    Auszug aus BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63
    Damit folgt das Landgericht jedenfalls im Ergebnis lediglich den in RGSt 46, 403 entwickelten rechtlichen Gedankengängen.
  • RG, 22.03.1926 - III 119/26

    Ist bei Anstiftung zur Lohnabtreibung durch Anwenden oder Beibringen des

    Auszug aus BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63
    Schon das Reichsgericht hat, wie aus RGSt 60, 157, 158; 66, 353, 355; 73, 343, 344, 345zu entnehmen ist, für entscheidend gehalten, daß die vom Täter ausgehende Einwirkung auf sein Opfer nicht lediglich als ein seelischer, sondern zumindest auch als unmittelbarer körperlicher Zwang empfunden werde (RGSt 60, 158), als Einwirkung, die ihn auch körperlich trifft.
  • RG, 15.03.1926 - II 86/26

    Kann Nötigung durch Gewalt (§ 240 StGB.) in der Abgabe bloßer Schreckschüsse auf

    Auszug aus BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63
    Schon das Reichsgericht hat, wie aus RGSt 60, 157, 158; 66, 353, 355; 73, 343, 344, 345zu entnehmen ist, für entscheidend gehalten, daß die vom Täter ausgehende Einwirkung auf sein Opfer nicht lediglich als ein seelischer, sondern zumindest auch als unmittelbarer körperlicher Zwang empfunden werde (RGSt 60, 158), als Einwirkung, die ihn auch körperlich trifft.
  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    Zu dem insoweit allein maßgeblichen Willen und der Vorstellung des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tatausführung (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331; Sander aaO) verhalten sich die Urteilsgründe jedoch nicht.
  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    Der Tatbestand verlangt allerdings nicht, dass der Einsatz des Nötigungsmittels objektiv erforderlich ist oder die Wegnahme zumindest kausal fördert (BGH, Urteile vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52, BGHSt 4, 210, 211 und vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331).

    Allein seine Vorstellung und sein Wille sind für den Finalzusammenhang maßgebend (BGH, Urteile vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331 und vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, NStZ 1993, 79; Beschluss vom 28. April 1989 - 4 StR 184/89, StV 1990, 159, 160).

  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 98/16

    Verknüpfung von qualifizierter Nötigung und Wegnahme beim Raub (subjektiv-finaler

    Nach seiner Vorstellung soll mit dem Nötigungsmittel körperlicher Widerstand überwunden oder aufgrund der Zwangswirkung unterlassen und es ihm hierdurch ermöglicht werden, den Gewahrsam zu brechen (BGH, Urteile vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331, und vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5).
  • BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02

    Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat

    a) Allerdings erfüllt eine allein durch Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme wie z. B. das überraschende, aber nicht mit besonderer Kraftanwendung verbundene Wegreißen einer Handtasche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Raubtatbestand (BGHSt 18, 329 ff., BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).
  • BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85

    Zur Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub

    Weiter ist in einem früheren Urteil Raub mit der Begründung angenommen worden, der Täter wolle durch den plötzlichen Zugriff auf die Sache gerade einen in aller Regel zu erwartenden und auch in Rechnung gestellten Widerstand des Opfers ausschalten (BGHSt 18, 329).
  • BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89

    Raub - Wegnahmedelikt - Wegnahme - Diebstahl - Wert des Gutes

    Gegen eine solche Annahme spricht, daß ihm die Aufhebung der Sachherrschaft der Frau W. über ihre Handtasche wohl im wesentlichen "nicht durch die Kraftentfaltung, sondern durch die Schnelligkeit und Geschicklichkeit seines Vorhabens gelang« (zu dieser - in BGHSt 18, 329 nicht vorgenommenen - differenzierenden Abgrenzung vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 22 ..).
  • BGH, 12.12.1989 - 1 StR 613/89

    Geldbombe - § 249 StGB, "Gewalt" liegt nicht vor, wenn nicht die eingesetzte

    Zwar hat der Bundesgerichtshof es in früheren Entscheidungen als Raub bewertet, wenn der Täter "überraschend zu (greift), um den Träger der Tasche daran zu hindern, seiner von vornherein vorhandenen Haltung entsprechend Widerstand zu leisten", wenn er "durch seine körperliche Handlung (verursacht), daß der wirkliche oder erwartete Widerstand des Angegriffenen durch ein auf dessen Körper einwirkendes Mittel gebrochen oder verhindert wird" (BGHSt 18, 329 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.01.1977 - IV ZR 41/76

    Haftungsumfang einer Einbruchsversicherung mit dem Zusatzschutz einer

    Das Berufungsgericht verkenne dabei nicht, daß der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 19. April 1963 (BGHSt 18, 329) den Tatbestand des Raubes bejaht habe, wenn der Täter die Handtasche überraschend aus der Hand des Opfers nehme, ohne daß dieses sich widersetzte.

    Strafrechtlich war diese Frage durch die in BGHSt 18, 329 = NJW 1963, 1210 veröffentlichte Entscheidung für den Handtaschenraub, von dem sich die hier vorliegende Wegnahme der Kassette auch in den einzelnen Tatumständen kaum unterscheidet, zunächst geklärt.

    Versicherungsrechtlich ist daher die Frage, ob Beraubung vorliegt, im Sinne der Entscheidung BGHSt 18, 329 zu entscheiden.

  • BGH, 11.09.2018 - 1 StR 413/18

    Raub (erforderliche Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme:

    Der Tatbestand verlangt allerdings nicht, dass der Einsatz des Nötigungsmittels objektiv erforderlich ist oder die Wegnahme zumindest kausal fördert (BGH, Urteile vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141; vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52, BGHSt 4, 210, 211 und vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331).
  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 590/67

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Gewalt gegen eine Person als

    Diese Auffassung stützt die Strafkammer auf die Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 329, 330 [BGH 19.04.1963 - 4 StR 92/63] = NJW 1963, 1210 Nr. 19).

    Frau G. rechnete nicht mit einem Angriff (UA S. 4); ihr fehlte möglicherweise die allgemeine Widerstandsbereitschaft, die in dem Urteil BGHSt 18, 330 [BGH 19.04.1963 - 4 StR 92/63] vorausgesetzt ist.

    Der 5. Strafsenat (Urteil vom 13. Juni 1967 - 5 StR 246/67 -) sieht in der Wegnahme durch blitzschnellen Zugriff keinen Raub und läßt ausdrücklich dahingestellt, ob der Entscheidung BGHSt 18, 329 in vollem Umfang zu folgen sei.

  • BGH, 13.06.1967 - 5 StR 246/67

    Voraussetzungen einer Gewaltanwendung im Sinne des § 249 StGB - Erfordernis einer

  • BGH, 08.02.1973 - 4 StR 636/72

    Strafbarkeit wegen versuchten Raubes und wegen Diebstahls - Anforderungen an die

  • OLG Hamm, 08.05.1987 - 2 Ss 236/87

    Vortäuschen einer Straftat; Übertreibung und Vergröberung von Umständen;

  • BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 432/79

    Abgrenzung zwischen Raub und Diebstahl bei aus der Hand Schlagen oder Entreißen

  • BGH, 15.10.1963 - 1 StR 326/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in

  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 87/71

    60 DM aus der Handtasche - § 316a StGB aF, Art. 1, 20 GG, Art. 3 MRK,

  • BGH, 30.08.1963 - 4 StR 322/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 15.03.1977 - 5 StR 105/77

    Abgrenzung von Diebstahl und Raub bei Kraftentfaltung zum Zweck der Wegnahme -

  • BGH, 24.10.1967 - 1 StR 454/67

    Verurteilung wegen Unterschlagung und Körperverletzung - Anwendbarkeit einer

  • BGH, 07.09.1972 - 4 StR 385/72

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Zulässigkeit der Aufspaltung eines

  • BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67

    Gemeinschaftlich begangener räuberischer Diebstahl - Räuberischer Angriff auf

  • BGH, 11.01.1966 - 5 StR 483/65

    Beisichführen von Waffen, die lediglich griffbereit sind - Werkzeug, das im

  • BGH, 02.05.1967 - 1 StR 161/67

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung und wegen Diebstahls - Verletzung der

  • BGH, 08.11.1966 - 1 StR 476/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Raubes - Anforderungen an

  • BGH, 21.08.1964 - 4 StR 265/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.07.1969 - 1 StR 225/69

    Gewaltanwendung bei schnellem Wegreißen einer Einkaufstüte

  • BGH, 12.07.1968 - 4 StR 257/68

    Teilweiser Erfolg der Revision aufgrund nicht ausreichender Begründung der

  • BGH, 19.07.1967 - 2 StR 349/67

    Gewaltausübung durch überraschenden Angriff

  • BGH, 02.12.1964 - 2 StR 380/64

    Rechtsmittel

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