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   BGH, 16.11.1962 - 2 StR 316/62   

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BGH, 16.11.1962 - 2 StR 316/62 (https://dejure.org/1962,740)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1962 - 2 StR 316/62 (https://dejure.org/1962,740)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1962 - 2 StR 316/62 (https://dejure.org/1962,740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Amtsrichterliche Ermäßigung eines Bußgelds nach verspätet gestelltem Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Verbot der Schlechterstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 127
  • NJW 1963, 166
  • MDR 1963, 234
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.11.1959 - 2 StR 357/59
    Auszug aus BGH, 16.11.1962 - 2 StR 316/62
    In seinem Beschluß vom 19. November 1959 - 2 StR 357/59 - (BGHSt 13, 306, 309) [BGH 19.11.1959 - 2 StR 357/59] hat der Senat ausgesprochen, daß im Strafverfügungsverfahren ein amtsrichterliches Urteil, das nicht hätte ergehen dürfen, weil der Einspruch gegen die angefochtene Strafverfügung verspätet war, kein "Nichturteil" ist, sondern seinerseits in Rechtskraft erwachsen und damit die bereits eingetretene Rechtskraft der Strafverfügung wieder beseitigen kann.

    Insoweit kann auf die Ausführungen des Senats zum Strafverfügungsverfahren in BGHSt 13, 306, 308 [BGH 19.11.1959 - 2 StR 357/59] verwiesen werden.

  • BGH, 17.05.1956 - 1 StR 444/55
    Auszug aus BGH, 16.11.1962 - 2 StR 316/62
    Dem Umstand, daß das Bayerische Oberste Landesgericht nicht als Rechtsbeschwerde- sondern als Revisionsgericht entschieden hat, ist von dem vorlegenden Oberlandesgericht mit Recht keine Bedeutung für die Vorlegungspflicht beigemessen worden (vgl. hierzu BGHSt 9, 272, 274) [BGH 17.05.1956 - 1 StR 444/55].
  • OLG Bamberg, 15.02.2017 - 3 Ss OWi 1294/16

    Einspruch gegen noch nicht erlassenen Bußgeldbescheid - Entscheidung des

    Da die vom Amtsgericht festgesetzten Rechtsfolgen vollständig denjenigen des Bußgeldbescheids entsprechen, bedurfte die auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gebotene Verwerfung des Einspruchs - etwa mit Blick auf eine gegenüber dem Bußgeldbescheid ermäßigte Geldbuße oder einen gegebenenfalls erstmals im Urteil gewährten beschränkten Vollstreckungsaufschub nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG -auch keiner Modifikation aufgrund des ungeachtet der unzulässigen Fortsetzung des Verfahrens zu beachtenden Verbots der Schlechterstellung gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i. V. m. § 358 Abs. 2 StPO (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16.11.1962 - 2 StR 316/62 = BGHSt 18, 127/128 ff. = NJW 1963, 166; BayObLG, Urteil vom 25.02.1953 = BayObLGSt 1953, 34; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.1984 - 5 Ss 349/84 = JR 1986, 121; a.A. KK/Ellbogen OWiG § 70 Rn. 25).
  • OLG Hamm, 06.02.2020 - 4 RVs 18/20

    Verschlechterungsverbot; Verbot der reformatio in peius; Teilrechtskraft;

    Dies verstößt nicht gegen das Verschlechterungsverbot (Anschluss an BGH, Beschl. V. 12.10.2004 - 5 StR 181/04; im Gegensatz zu BGHSt 18, 127).

    In der (zahlenmäßig) herrschenden Rechtsprechung und Literatur soll in einem solchen Fall die angefochtene Entscheidung zwar (soweit sie die eingetretene Rechtskraft missachtet) aufzuheben, gleichzeitig aber festzustellen sein, dass es bei der günstigeren Rechtsfolge sein Bewenden hat (BGHSt 18, 127 ff.; OLG Düsseldorf JR 1986, 121, 122 m. Anm. Welp; OLG Hamburg NStZ-RR 2006, 18, 20; OLG Hamm NJW 1970, 1092, 1093; OLG München NJW 2008, 1331; OLG Oldenburg NJW 1959, 1983, 1984; Franke in: Löwe/Rosenberg, StPO, § 358 Rdn. 20; 26. Aufl., Kudlich in: MK-StPO, 1. Aufl., Einleitung Rdn. 401 f.; Maur in: KK-StPO, 8. Aufl., § 411 Rdn. 5; Wiedner in: Beck-OK-StPO, 35. Ed., § 358 Rdn. 39).

    Der vom BGH in der Entscheidung BGHSt 18, 127 ff. angestellte Vergleich zwischen angefochtener und nicht angefochtener Entscheidung (s.o.) ist nicht überzeugend.

  • OLG München, 28.12.2007 - 4St RR 227/07

    Formerfordernis bei Berufungseinlegung; Verschlechterungsverbot bei Verurteilung

    Über die Revision gegen ein solches Urteil kann und darf somit das Revisionsgericht entscheiden (BGHSt 13, 306/309; 18, 127/129).

    Hierbei hatte der Senat jedoch das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO ) zu beachten (BayObLGSt aaO; BGHSt 18, 127, 129/130; Löwe-Rosenberg/Gössel aaO).

  • BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83

    Nachholen der im ersten Urteil versäumten Einbeziehung einer Vorverurteilung

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof in dem vergleichbaren Fall, daß nach rechtskräftig gewordenem Strafbefehl in derselben Sache ein Urteil ergangen ist, weil der Amtsrichter den Einspruch versehentlich als rechtzeitig angesehen hat, keine Nichtigkeit des ergangenen Urteils angenommen (BGHSt 13, 306, 309; 18, 127, 129).
  • OLG Braunschweig, 20.12.2001 - 2 Ss (BZ) 76/01

    Bußgeldbescheid; Einspruch; Säumnis; Prozessurteil; Verschlechterungsverbot;

    Der Gebrauch des Rechtsmittels könne und dürfe ihn nicht schlechter stellen, als er stehen würde, wenn er sich dessen nicht bedient hätte (BGHSt 18, 127, 129 f.).
  • OLG Bamberg, 30.11.2018 - 2 OLG 110 Ss 89/18

    Revision gegen Berufungsurteil nach übersehener Rechtskraft des Strafbefehls

    1 St 282/61">BayObLGSt 1961, 195; BGHSt 13, 306; BGHSt 18, 127; BGHSt 26, 183; OLG Düsseldorf JMBl HE 1989, 163; OLG München, Beschluss vom 28.12.2007 - 4 St RR 227/07 = NJW 2008, 1331 = NStZ 2009, 110; OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2013 - 3 RBs 13/13 = ZfS 2013, 232; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt § 411 Rn. 12; KK/Maur StPO 7. Aufl. § 411 Rn. 5).
  • OLG Oldenburg, 14.01.1997 - Ss 542/96

    Geltung des Verschlechterungsverbot bei einem Ersturteil

    Das Verschlechterungsverbot gilt im Bußgeldverfahren auch im Verhältnis zwischen dem ersten - vom Rechtsbeschwerdegericht aufgehobenen - und dem - nach Zurückverweisung - zweiten Urteil des Amtsgerichts, wenn nur der Betroffene das Rechtsmittel eingelegt hatte (vgl. BGHSt 18, 127, 130 [BGH 16.11.1962 - 2 StR 316/62] ; OLG Karlsruhe NJW 1974, 1718 f [OLG Karlsruhe 18.04.1974 - 3 Ss B 38/74]; Göhler, a.a.O., § 79, Rn. 37 m.w.N.; Karlsruher Kommentar zum OWiG (Steindorf), § 79, Rn. 164; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 2. Aufl., § 71, Rn. 3).
  • LG Berlin, 13.05.2019 - 534 Qs 42/19

    Wiederaufnahme eines bereits eingestellten Bußgeldverfahrens

    Ob der Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 21. März 2019 die Rechtskraft des Bußgeldbescheides überlagerte (vgl. hierzu Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. November 1959 - 2 StR 357/59 - und Beschluss vom 16. November 1962 - 2 StR 316/62; OLG Bamberg, 3. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 3 Ss OWi 1294/16), hatte die Kammer vorliegend nicht zu entscheiden.
  • BGH, 10.07.1972 - AnwSt (R) 6/72

    Voraussetzungen für eine Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft wegen

    Ist das angefochtene Urteil ein Berufungsurteil, so muß vom Revisionsgericht von Amts wegen auch geprüft werden, ob die Berufung wirksam eingelegt war (RGSt 67, 53, 55 mit weiteren Hinweisen; vgl. auch BGHSt 13, 306; 18, 127) [BGH 07.11.1962 - 2 StR 269/62].
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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1962 - 1 StR 383/62   

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https://dejure.org/1962,6624
BGH, 16.10.1962 - 1 StR 383/62 (https://dejure.org/1962,6624)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1962 - 1 StR 383/62 (https://dejure.org/1962,6624)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1962 - 1 StR 383/62 (https://dejure.org/1962,6624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 166
  • MDR 1963, 150
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93

    Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess

    Eine Verletzung der Öffentlichkeitsvorschriften (§ 169 GVG, § 338 Nr. 6 StPO) liegt nicht nur vor, wenn die Öffentlichkeit insgesamt ohne gesetzlichen Grund ausgeschlossen wird, sondern auch dann, wenn eine einzelne Person in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt wird (BGHSt 3, 386, 388; 18, 179, 180; 24, 329, 330; vgl. auch BGH MDR 1963, 150).

    Würde so verfahren werden können, würde dies im Ergebnis zu einer Umgehung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (vgl. BGH MDR 1963, 150) und damit tatsächlich zu einer Außerkraftsetzung der gesetzlichen Regelung der §§ 169 ff. GVG führen.

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Die Revision beruft sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1962 - 1 StR 383/62 (MDR 1963, 150), wo es in einer die Entscheidung nicht tragenden Bemerkung heißt, daß die Grundsätze über die Öffentlichkeit verletzt worden wären, wenn der Vorsitzende den Zuhörer aus dem Saal entfernt oder in sonstiger Weise, sei es auch in der Form einer "Bitte", die zeitweilige Ausschließung des Zuhörers gegen dessen Willen veranlaßt haben würde.
  • BGH, 18.02.1964 - 3 StR 63/63

    Zuwiderhandlung gegen das Verbot der kommunistischen Partei Deutschlands

    Ähnliche Ausführungen finden sich in BGHSt 18, 179 und BGH NJW 1963, 166 Nr. 18; vgl. auch OLG Düsseldorf in JMBl. NRW 1963, 215.
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