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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58, 1 BvR 786/58, 1 BvR 787/58   

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https://dejure.org/1963,58
BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58, 1 BvR 786/58, 1 BvR 787/58 (https://dejure.org/1963,58)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.1963 - 1 BvR 425/58, 1 BvR 786/58, 1 BvR 787/58 (https://dejure.org/1963,58)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 1963 - 1 BvR 425/58, 1 BvR 786/58, 1 BvR 787/58 (https://dejure.org/1963,58)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKG § 1 Abs 1; GG Art. 135a; LAG § 1 § 11 Abs. 2
    Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der Schäden für "Umsiedler"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 67
  • NJW 1963, 1915 (Ls.)
  • MDR 1963, 905
  • DÖV 1965, 394
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.1956 - III ZR 138/55

    Umsiedlungsschäden

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
    Hiernach erhält unbestritten die überwiegende Mehrzahl der Beschwerdeführer Leistungen nach dem LAG (§ 11 Abs. 2 Nr. 2, § 12 Abs. 6 LAG; BGHZ 22, 286 (287)).

    Der Bundesgerichtshof hat ausgesprochen, daß nach dem LAG die Bundesrepublik von Umsiedlern für mehr als die in diesem Gesetz selbst zugebilligten Leistungen nicht beansprucht werden darf (BGHZ 8, 256; 22, 286; L/M zu § 1 AKG Nr. 1 mit Literaturhinweisen).

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51

    Enteignung und Lastenausgleich

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
    Der Bundesgerichtshof hat ausgesprochen, daß nach dem LAG die Bundesrepublik von Umsiedlern für mehr als die in diesem Gesetz selbst zugebilligten Leistungen nicht beansprucht werden darf (BGHZ 8, 256; 22, 286; L/M zu § 1 AKG Nr. 1 mit Literaturhinweisen).
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
    Durch § 1 AKG seien die Beschwerdeführer unmittelbar betroffen, weil hiernach ihre Ansprüche gegen das Deutsche Reich "erlöschen", selbst wenn dies nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1962 - 1 BvR 987/58 (NJW 1963, 32 ) nur eine Nichterfüllung durch die Bundesrepublik Deutschland bedeute.
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
    3) Das LAG ist ein Gesetz der Leistungsgewährung; es gewährt Leistungen der Bundesrepublik, die ohne dieses Gesetz nicht möglich wären (BVerfGE 11, 50 (56)).
  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
    Die erschöpfende Bedeutung der Regelungen des LAG folgt ferner aus den Worten des § 1, die Abgeltung "bestimmt sich nach diesem Gesetz" (vgl. BVerfGE 13, 284 (287)).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn diese mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVerfGE 17, 67 [82]).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn die Auslegungsprobleme mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVerfGE 17, 67 ; 83, 130 ; 127, 335 ).
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn die Auslegungsprobleme mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVerfGE 17, 67 ; 83, 130 ; 127, 335 ; 134, 141 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 6/61   

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https://dejure.org/1963,228
BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 6/61 (https://dejure.org/1963,228)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.1963 - 1 BvL 6/61 (https://dejure.org/1963,228)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 1963 - 1 BvL 6/61 (https://dejure.org/1963,228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 305
  • NJW 1963, 1915
  • DVBl 1963, 727
  • DB 1963, 1124
  • DÖV 1965, 393
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvL 14/51

    Anforderungen an den Vorlagebeschluß nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 6/61
    Den Beschluß, ein Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG , § 80 Abs. 1 BVerfGG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, kann ein Gericht nur in der gleichen Besetzung fassen, in der es auch das Urteil und die mit der Urteilsfindung zusammenhängenden Entscheidungen getroffen hätte (vgl. BVerfGE 1, 80).
  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Das vorlagebefugte Gericht ist der Spruchkörper, der für die Entscheidung zuständig ist, bei der es auf die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ankommt (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 19, 71 ; 21, 148 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 114, 303 ; stRspr).

    Der Vorlagebeschluss ist in der Besetzung zu fassen, die für diese Entscheidung vorgeschrieben ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 19, 71 ; 21, 148 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 114, 303 ; stRspr).

    Gehören dem Spruchkörper Laienrichter an, müssen sie die Vorlage mit beschließen (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 19, 71 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 114, 303 ).

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von

    Das vorlegende Gericht hat den Beschluss, durch den es das Verfahren aussetzt und die Sache gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 13 Nr. 11, § 80 BVerfGG dem Bundesverfassungsgericht vorlegt, in derjenigen Besetzung zu fassen, in der es die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 98, 145 ; 114, 303 ; stRspr).

    Dies folgt aus dem engen Zusammenhang zwischen der anstehenden Sachentscheidung und der dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung gestellten Frage, ob die bei der Sachentscheidung anzuwendende Norm gültig oder verfassungswidrig ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 29, 178 ).

  • BVerfG, 09.07.2018 - 1 BvL 2/18

    Die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- und

    Das Gericht hat den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zwar in der für die Anfechtungsklage vorgeschriebenen Besetzung (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 54, 159 ; 98, 145 ; 145, 249 ) mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern getroffen.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Er ist von der Kammer des Arbeitsgerichts unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter beschlossen (vgl. BVerfGE 16, 305 [306]), aber zu Recht nur vom Vorsitzenden unterzeichnet worden (§ 60 Abs. 4 Satz 1 ArbGG; vgl. BVerfGE 2, 266 [270]; 9, 20 [27]).
  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 16, 305; 34, 52 ).
  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvL 21/08

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit der Besoldung von

    Ein Gericht kann einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG nur in derjenigen Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 98, 145 ; 114, 303 ; BVerfGK 5, 172 ).

    Dies ergibt sich aus dem engen Zusammenhang zwischen der anstehenden Sachentscheidung und der dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung gestellten Frage, ob die bei der Sachentscheidung anzuwendende Norm gültig oder verfassungswidrig ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 29, 178 ).

  • FG Hamburg, 10.12.2019 - 1 K 337/17

    Umsatzsteuerrecht: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistung von Ist-Versteuerer

    Dem steht nicht entgegen, dass Beschlüsse zu Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 80 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Besetzung zu fassen sind, in der die Entscheidung zu treffen ist, für die die Vorlagefrage erheblich ist (BVerfG, Beschluss vom 23. November 1951, 1 BvL 14/51, BVerfGE 1, 80, juris, Rn. 3; Beschluss vom 23. Juli 1963, 1 BvL 6/61, BVerfGE 16, 305, juris, Rn. 2; Beschluss vom 7. Oktober 1970, 1 BvL 22/70, BVerfGE 29, 178, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Das gilt auch für Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 1, 80; 16, 305 [306]; 19, 71 [72]; 21, 148 [149]; 29, 178 [179]).
  • StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344

    1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das

    - Vgl. BVerfGE 16, 305 [305 f.]; 29, 178 [178 f.] -.
  • BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03

    Unzulässige Richtervorlage mangels vorschriftsmäßiger Besetzung bei Beschluss

    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 19, 71 ; 54, 159 ; 98, 145 ).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 N 1.84

    Erforderliche gleichbleibende Besetzung der Richterbank im

  • VG Weimar, 13.07.2005 - 6 K 5804/04

    5% Klausel im Kommunalwahlrecht ist verfassungswidrig

  • BFH, 26.11.1979 - GrS 2/79

    Beschlußsache - Besetzung mit fünf Richtern - Anrufung des Großen Senats

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83

    Betreuungsurlaub für männliche Offiziere - Gleichberechtigung - Sonderurlaub -

  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvL 22/70

    Gerichtsbesetzung bei Aussetzungs- und Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ,

  • BVerfG, 25.05.1965 - 1 BvL 16/64

    Spruchkörperbesetzung bei Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvL 1/67

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1963 - III ZR 152/61   

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https://dejure.org/1963,797
BGH, 04.07.1963 - III ZR 152/61 (https://dejure.org/1963,797)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1963 - III ZR 152/61 (https://dejure.org/1963,797)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1963 - III ZR 152/61 (https://dejure.org/1963,797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 49
  • NJW 1963, 1915
  • MDR 1963, 916
  • DB 1963, 1427
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.01.1973 - III ZR 113/70

    Versagung der Auskiesungserlaubnis im Wasserschutzgebiet als

    Denn sie ist aufgrund ihrer Rechtsform ungeachtet des Umstandes, daß die Stadt sich ihrer zur Erfüllung einer Aufgabe der Selbstverwaltung bedient, eine Rechtsperson des privaten Rechts, und ein privater Unternehmer kann nach der vom Berufungsgericht zutreffend angegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere BGHZ 40, 49, 52 mit Nachweisen), von der abzugehen kein Anlaß besteht, nicht Schuldner eines Entschädigungsanspruchs aus enteignungsgleichem Eingriff sein.
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 126/92

    Subsidiarität des Aufopferungsanspruches bei Versicherung für Mitglieder der

    Das Berufungsgericht ist in diesem Zusammenhang zwar zutreffend davon ausgegangen, daß die Entschädigungspflicht bei einem Aufopferungstatbestand grundsätzlich nicht den eingreifenden Hoheitsträger, sondern den unmittelbar Begünstigten trifft (Senat BGHZ 11, 248, 251 - 256; 26, 10, 12; 40, 49, 53; RGRK-Kreft, BGB 12. Aufl. vor § 839 Rn. 167; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht 4. Aufl. S. 118, 119).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 4 U 153/02

    Verbindlichkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits durch ein ausländisches Gesetz

    Entschädigungspflichtig ist, insbesondere bei einem rechtswidrigen enteignungsgleichen Eingriff, nur die öffentliche Hand, nicht der private Unternehmer zu dessen Gunsten oder in dessen Interesse die Enteignung erfolgt (BGHZ 40, 49:; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 264, 284).
  • BGH, 25.05.1970 - VI ZR 199/68
    Stets richtet sich der Entschädigungsanspruch aber nur gegen die öffentliche Hand, die durch den Eingriff unmittelbar begünstigt wird, nicht gegen den Privatunternehmer, selbst wenn der enteignungsgleiche Eingriff zu seinen Gunsten erfolgt (BGHZ 40, 49, 53 = NJW 63, 1915 m.w.N.).

    Einer der anerkannten Ausnahmefälle liegt nicht vor (vgl. BGHZ 11, 248 = NJW 54, 753; BGHZ 40, 49, 53 = NJW 63, 1915; vgl. auch BGH, Urteil v. 25.5.1959 - III ZR 158, 57).

  • BGH, 05.07.1965 - III ZR 173/64

    Buschkrugbrücke - Straßenarbeiten, Art. 14 GG, Enteignungsgleicher Eingriff,

    Begünstigt ist eine Stelle im enteignungsrechtlichen Sinne schon, wenn sie sich durch die Maßnahme einer ihr obliegenden Aufgabe entledigt hat, wobei nicht nötig ist, daß ihr auch wirklich meßbare, konkrete Vorteile zugeflossen sind (BGHZ 23, 157/167; 40, 49).
  • BGH, 14.07.1966 - III ZR 180/65

    Schadenersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung - Feststellung eines

    Begünstigt in diesem Sinne kann - anders als bei der rechtmäßigen Enteignung - nur die öffentliche Hand, eine Stelle der öffentlichen Verwaltung sein, deren Aufgaben durch den Eingriff gefördert werden sollen (LM zu GG Art. 14 Anhang Nr. 67; BGH Urt. vom 9. Februar 1961 - III ZR 21/60 -), der durch diesen Eingriff tatsächlich eine Aufgabe abgenommen worden ist, die sie ohne den Eingriff mit ihren Mitteln noch zu bewältigen gehabt hätte, oder der ein sonstiger besonderer Vorteil zugeflossen ist (BGHZ 40, 49, 52 [BGH 04.06.1963 - III ZR 152/61]; LM zu GG Art. 14 Fb Nr. 10 = NJW 1962, 1673).

    Regelmäßig kommen hiernach als Begünstigte in Betracht die Gebietskörperschaften mit sogenannter Allzuständigkeit (BGHZ 26, 10, 12) [BGH 28.10.1957 - III ZR 74/56], also der Staat oder - bei Eingriffen in Währung örtlicher Aufgeben - die Gemeinden; auf die Ausnahmen hinsichtlich der Vermögensträger mit Spezialaufgaben (vgl. hierzu BGHZ 40, 49, 53) [BGH 04.06.1963 - III ZR 152/61] kommt es hier nicht entscheidungserheblich an.

  • BGH, 26.04.1979 - III ZR 100/77

    Rechtswidrige Versagung einer Baugenehmigung als enteignungsgleicher Eingriff;

    Entschädigungspflichtig ist nach der Rechtsprechung des Senats der Hoheitsträger, dessen Aufgaben wahrgenommen wurden oder dem die Vorteile des Eingriffs zuflössen (vgl. die Senatsurteile LM GG Art. 14 Nr. 67 = NJW 1958, 101; NJW 1962, 1673; BGHZ 40, 49).
  • OLG München, 30.06.2006 - 1 Lw U 5104/05

    Änderungskündigung landwirtschaftlicher Pacht zur Verpflichtung des Pächters

    Entschädigungspflichtig wäre stets der Hoheitsträger, nicht jedoch eine begünstigte Privatperson (BGH 40, 49).
  • BGH, 29.04.1976 - III ZR 185/73

    Landschaftsverband - Überschwemmung - Ausbau einer Bundesstraße -

    Dies ist grundsätzlich der Staat oder - bei Eingriffen zur Erfüllung einer rein örtlichen Aufgabe - die Gemeinde« Eine Ausnahme gilt Jedoch hinsichtlich der Vermögensträger mit einem durch Spezialaufgaben begrenzten Aufgabenbereich; diese sind dann unmittelbar begünstigt, wenn gerade die Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben den Eingriff oder das Opfer veranlaßt hat (BGHZ 40, 49, 53; Senatsurteil WM 1973, 1213, 1214 und vom 22« November 1962 - III ZR 114/61 -, S« 8, - Aufbaugemeinschaft - sowie vom 13« Dezember 1973 - III ZR 204/71 -, S. 11, - Wasser- und Bodenverband).
  • BGH, 27.06.1968 - III ZR 93/65

    Versagung einer Zustimmung zur Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung -

    Die Revision hält dies für rechtsirrig, weil die gesetzliche Regelung einen rechtmäßigen Eingriff voraussetze, während bei einem rechtswidrigen Eingriff - wie er hier gegeben sei - der Begünstigte (BGHZ 13, 395), hier das beklagte Land (vgl. BGHZ 40, 49, 53) [BGH 04.06.1963 - III ZR 152/61], entschädigungspflichtig sei.
  • BGH, 29.11.1968 - V ZR 73/65

    Schadenersatzpflicht aus unerlaubter Handlung - Passivlegitimation eines

  • BGH, 24.05.1973 - III ZR 18/71

    Rechtmäßigkeit des Abrisses eines Hauses - Voraussetzungen für das Vorliegen

  • OLG Karlsruhe, 14.07.1978 - 14 U 48/76
  • BGH, 13.12.1973 - III ZR 204/71
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 195/67

    Anspruch der Klägerin auf Ausgleich von Schäden auf Grund behördlicher

  • BGH, 06.04.1967 - III ZR 75/65

    Entschädigung für die Enteignung von Grundstücken - Anspruch auf eine höhere

  • BGH, 08.03.1965 - III ZR 209/63

    Enteignungsentschädigungsanspruch wegen einer erzwungenen Aufgabe eines

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