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Rechtsprechung
   BAG, 15.11.1962 - 2 AZR 301/62   

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BAG, 15.11.1962 - 2 AZR 301/62 (https://dejure.org/1962,552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 13, 313
  • NJW 1963, 554
  • MDR 1963, 251
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 15.11.1962 - 2 AZR 301/62
    Die Vorinstanzen haben beiden Klageanträgen stattgegeben, also festgestellt, daß weder durch das Schreiben vom 14o August 1961 noch durch das Übersenden der Arbeitspapiere das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgelöst sei» Die Beklagte hat den Revisionsantrag auf Abweisung der Klage gestellt und damit sowohl die Abweisung des Klageantrags zu 1) als auch - hilfsweisc - des Klageantrags zu 2) beantragte Gemäß § 554 ZPO mußte dann auch zu jedem der, bei den Vorstellungen der Beklagten zu beiden Vorgängen, für sich selbständigen Begehren der Klägerin, deren Abweisung die Beklagte beantragte, eine selbständige Begründung gegeben werden (BAG 2, 58 Die Revisionsbegründung der Beklagten beschäftigt sich aber lediglich mit der im Schreiben vom 14- August 1961 ausgesprochenen Kündigung, des näheren mit der Frage, ob diese Kündigung der Klägerin zugegangen ist» Zum Klageantrag zu 2) fehlt jede Stellungnahme ; die für die Entscheidung zu diesem Klageantrag maß gebende Erwägung dos Landesarbeitsgerichts, in der Übersendung der Arbeitspapiere liege hier keine Kündigung, wird nicht bekämpfte Mangels einer Begründung hinsichtlich des Klageantrags zu 2) mußte daher die Revision der Beklagten als unzulässig verworfen werden» II» Hinsichtlich des Klageantrags zu 1) ist die Revision unbegründet».
  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    Zu Recht hat deshalb das Oberlandesgericht angenommen, der Zugang des Benachrichtungsscheins habe nicht den Zugang des Einschreibebriefes ersetzt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1970 - IV ZR 52/69 = VersR 1971, 262 unter l; BGHZ 67, 271, 275; BAG NJW 1963, 554, 555).
  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Der Kläger Helmut O. wurde durch den Benachrichtigungszettel lediglich in die Lage versetzt, das Schreiben in seinen Machtbereich zu bringen (vgl. RAG Gruch Beiträge 73, 61 = JW 1932, 2565; BAG NJW 1963, 554 und BGH Urteil vom 18. Dezember 1970 - IV ZR 52/59 = VersR 1971, 262).
  • LAG Hamburg, 08.04.2015 - 5 Sa 61/14

    Kündigung - Zugang - Einschreiben mit Rückschein - Aushändigung des Schreibens -

    Der Zugang des Benachrichtigungsscheins ersetzt also nicht den Zugang des Einschreibebriefes (BGH 18. Dezember 1970 - IV ZR 52/69 - ; BAG 15. November 1962 - 2 AZR 301/62 - Juris).
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 13/95

    Einschreiben, Zugangsverzögerung

    Zugegangen ist das Einschreiben erst mit der Aushändigung des Originalschreibens durch die Post (RAG JW 1932, 25, 65; BAG Urteil vom 15. November 1962 - 2 AZR 301/62 - BAGE 13, 362 = AP Nr. 4 zu § 130 BGB; BGHZ 67, 271, 275).
  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    1921, Nr. 131: Einwurf in den Geschäftsbriefkasten nach Ende der üblichen Geschäftszeit; RGZ 142, 402, 407 und BAG 13, 313 = AP Nr. 4 zu § 130 BGB: Einsortierung in das Postschließfach des Empfängers nach den üblichen Abholzeiten; herrschende und, soweit es, wie vorliegend auf die Rechtzeitigkeit des Zugangs ankommt, allgemeine Meinung im Schrifttum; vgl. Ermann/Brox, BGB, 7. Aufl., 1. Band, § 130 Rz 8; MünchKomm-Förschler, BGB, § 130 Rz 15; Palandt/Heinrichs, BGB, 43. Aufl., § 130 Anm. 3 b; Soergel/Hefermehl, BGB, 11. Aufl., § 130 Rz 10, 12; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 25, 30, 31).
  • OLG Brandenburg, 03.11.2004 - 9 UF 177/04

    Zugang eines mit Einschreiben übersandten, bei der Poststelle niedergelegten

    Weiß der Adressat, dass der Absender ihm eine Erklärung zusenden will, oder muss er insbesondere auf Grund bestehender vertraglicher Beziehungen mit dem Eingang eines solchen Schreibens rechnen, so muss er sich für den Fall des Nichtabholens trotz Abholbenachrichtigung so behandeln lassen, wie wenn ihm das Schreiben zur Zeit des frühestmöglichen Abholtermins zugegangen wäre (BGHZ 137, 205, 209 ff. = NJW 98, 976 = LM § 130 BGB Nr. 27; BAG, NJW 63, 554, 555).
  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85

    Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten

    In einem solchen Fall geht das Einschreiben dem Adressaten gem. § 130 Abs. 1 BGB jedoch nicht bereits mit dem Einwurf des Benachrichtigungsscheins in den Briefkasten, sondern erst dann zu, wenn der Brief dem Empfänger oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt wird (st. Rechtspr. und überwiegende Meinung im Schrifttum; vgl. BAG 13, 313 = AP Nr. 4 zu § 130 BGB; zuletzt Senatsurteil vom 25. Oktober 1985 - 2 AZR 521/84 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 3 b der Gründe; BGH VersR 1971, 262; BGHZ 67, 271 - für den Fall der Zustellung durch die Post; BGB-RGRK, Krüger/Nieland, 12. Aufl., § 130 Rz 16; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 37 jeweils m. w. N.).
  • ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

    Dies ist regelmäßig bei Einwurf in den Hausbriefkasten anzunehmen, da der Empfänger dann im Anschluss an die üblichen Zustellzeiten vom Inhalt der Willenserklärung Kenntnis nehmen kann"; zuvor schon BAG 15.11.1962 - 2 AZR 301/62 - BAGE 13, 313 = AP § 130 BGB Nr. 4 = NJW 1963, 554 = MDR 1963, 251 [II. - "Juris"-Rn. 13]: "Die im Postfach und am Schalter für postlagernde Sendungen für den Empfänger abgelegten Sendungen sind bereits in seinen Machtbereich gelangt, wie die in seinen Briefkasten eingeworfene Post, mithin im Sinne des § 130 BGB zugegangen".S. statt vieler schon RG 13.7.1904 - V 48/04 - RGZ 58, 406, 407: "Es genügt, wenn der Brief in Abwesenheit des Adressaten ... oder sonst in seinen Machtbereich (z.B. in den an seiner Wohnungstür angebrachten Briefkasten) gelangt (...)"; s. aus neuerer Zeit etwa BAG 25.4.1996 - 2 AZR 13/95 - BAGE 83, 73 = AP § 4 KSchG 1969 Nr. 35 = EzA § 130 BGB Nr. 27 = NZA 1996, 1227 = MDR 1996, 1267 = BB 1997, 2058 [II.2.

    Dies ist regelmäßig bei Einwurf in den Hausbriefkasten anzunehmen, da der Empfänger dann im Anschluss an die üblichen Zustellzeiten vom Inhalt der Willenserklärung Kenntnis nehmen kann"; zuvor schon BAG 15.11.1962 - 2 AZR 301/62 - BAGE 13, 313 = AP § 130 BGB Nr. 4 = NJW 1963, 554 = MDR 1963, 251 [II. - "Juris"-Rn. 13]: "Die im Postfach und am Schalter für postlagernde Sendungen für den Empfänger abgelegten Sendungen sind bereits in seinen Machtbereich gelangt, wie die in seinen Briefkasten eingeworfene Post, mithin im Sinne des § 130 BGB zugegangen".

    Dies ist regelmäßig bei Einwurf in den Hausbriefkasten anzunehmen, da der Empfänger dann im Anschluss an die üblichen Zustellzeiten vom Inhalt der Willenserklärung Kenntnis nehmen kann"; zuvor schon BAG 15.11.1962 - 2 AZR 301/62 - BAGE 13, 313 = AP § 130 BGB Nr. 4 = NJW 1963, 554 = MDR 1963, 251 [II. - "Juris"-Rn. 13]: "Die im Postfach und am Schalter für postlagernde Sendungen für den Empfänger abgelegten Sendungen sind bereits in seinen Machtbereich gelangt, wie die in seinen Briefkasten eingeworfene Post, mithin im Sinne des § 130 BGB zugegangen".

  • BGH, 18.12.1970 - IV ZR 52/69

    Abwesenheit - Benachrichtigungszettel - Einschreibebrief - Verkehrsunfall -

    Aus diesem Grunde kann der Benachrichtigungszettel nicht den Einschreibebrief und der Zugang des Benachrichtigungszettels nicht den Zugang des Einschreibebriefes ersetzen (BAGE 13, 313 = NJW 1963, 554; so schon RArbG JW 1932, 2565; ebenso BGB-RGRK 11. Aufl. § 130 Anm. 9; Enneccerus/Nipperdey, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, Allg.
  • BAG, 24.10.1985 - 2 AZR 521/84

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung - Fristwahrung durch einen

    Für den Zugang von Willenserklärungen nach § 130 Abs. 1 BGB ist in der Rechtsprechung und überwiegend auch im Schrifttum anerkannt, daß ein Einschreibebrief nicht schon dann zugegangen ist, wenn der Postbote bei der Zustellung niemand antrifft und einen Benachrichtigungszettel über die Niederlegung des Briefs bei der Postanstalt hinterläßt, sondern erst dann, wenn der Brief dem Empfänger oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt wird (BAG 13, 313 = AP Nr. 4 zu § 130 BGB; BGH VersR 1971, 262; BGHZ 67, 271 - für den Fall der Zustellung durch die Post; BGB-RGRK, Krüger/Nieland, 12. Aufl., § 130 Rz 16; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 37; jeweils m. w. N.).

    Ebenso ist das Einlegen des Benachrichtigungszettels in ein von dem Empfänger unterhaltenes Postfach zu beurteilen, wie der Senat bereits in dem Urteil BAG 13, 313 ausgesprochen hat.

  • LAG Hamm, 18.12.2014 - 8 Sa 432/14

    Nachträgliche Klagezulassung; Postverlust; Antragsfrist; Wegfall des Hindernisses

  • BAG, 16.01.1976 - 2 AZR 619/74

    Kündigung - Zugang - Möglichkeit der Kenntnisnahme - Tatsächliche Kenntnisnahme -

  • ArbG Berlin, 09.01.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82

    Schwerbehinderte - Kündigungsschutz

  • BGH, 14.07.1977 - III ZR 139/74

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Wertausgleich in Geld

  • BAG, 04.03.1965 - 2 AZR 261/64

    Befristete Kündigung - Ankündigung zum festbestimmten Termin - Zugang der

  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 290/83
  • LAG Hessen, 19.12.2014 - 14 Sa 479/14

    Hat sich das von der Beklagten behauptete Datum des Einwurfs des

  • BAG, 22.09.1983 - 2 AZR 23/82
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2015 - L 7 AS 532/14
  • OLG Frankfurt, 05.11.1981 - 3 U 36/81

    Ausgestaltung der Leistungspflichten einer Einbruchsdiebstahlversicherung

  • BGH, 18.01.1974 - I ZR 127/72

    Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung des Frachtgutes - Begrenzung des

  • BAG, 15.09.1965 - 1 ABR 3/65

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - geltendmachung verschiedener Ansprüche -

  • OLG Hamm, 16.04.1982 - 20 U 365/81

    Verspäteter Zugang; Rechtsmißbrauch; Empfangsvorkehrungen; Postsendung;

  • BPatG, 13.10.2004 - 9 W (pat) 69/04
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.1962 - IV B 124.62   

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https://dejure.org/1962,771
BVerwG, 23.11.1962 - IV B 124.62 (https://dejure.org/1962,771)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1962 - IV B 124.62 (https://dejure.org/1962,771)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1962 - IV B 124.62 (https://dejure.org/1962,771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Vorlegung einer offensichtlich unstatthaften Beschwerde vor dem Beschwerdegericht - Erfordernis eines förmlichen Nichtabhilfebeschlusses der Vorinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 554
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.08.1961 - IV C 218.60

    Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden - Prüfung der

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - IV B 124.62
    Nachdem das in dieser Sache ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. März 1960 infolge der Verwerfung der dagegen von der Klägerin eingelegten Revision durch den Beschluß des entscheidenden Senats vom 14. August 1961 - BVerwG IV C 218.60 - rechtskräftig geworden war, hat das Verwaltungsgericht mit dem nunmehr angegriffenen, der Klägerin am 1. September 1962 zugestellten Beschluß vom 13. August 1962 die von der Klägerin in mehreren Schreiben vorgebrachten Anträge zurückgewiesen, das rechtskräftige Urteil der XVI. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21. März 1960 aufzuheben, ihr insoweit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, die bereits gezahlten Gerichtskosten zurückzuzahlen und die beklagte Behörde wegen bewußter Unterlassung der Vorlage von für die Klägerin wichtigem Zeugenunterlagen noch zusätzlich zu den Kosten zu verurteilen, die ihr hierdurch entstanden sind.
  • RG, 17.11.1930 - IV 47/30

    Wird der Lauf der Frist nach § 519 Abs. 6 ZPO. auch dann bis zur Zustellung des

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - IV B 124.62
    Die Vorlage an das Bundesverwaltungsgericht war geboten: Der in einem Teil des Schrifttums im Anschluß an eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 130, 345 [348]) vertretenen Auffassung, eine offensichtlich unstatthafte Beschwerde brauche dem Beschwerdegericht nicht vorgelegt zu werden, kann zumindest heute nicht mehr gefolgt werden.
  • BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16

    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund;

    Für die Nichtabhilfeentscheidung bedarf es nicht einmal zwingend förmlicher Beschlussfassung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1962 - 4 B 124.62 - Buchholz 310 § 148 VwGO Nr. 1).
  • BFH, 25.09.1967 - IV B 33/66
    Man kann daher die Nichtabhilfeentscheidung nicht mit dem BVerwG -- Beschluß IV B 124/62 vom 23. November 1962, NJW 1963, 554 --, das in seinem Beschluß in diesem Zusammenhang an anderer Stelle allerdings auch von einem "Beschluß" spricht, als eine "Entschließung" bezeichnen.

    Aus dem Beschluß des BVerwG IV B 124/62 vom 23. November 1962 (a. a. O.) läßt sich hierzu nichts entnehmen, weil das BVerwG einerseits die Nichtabhilfeentscheidung nicht für einen Beschluß hält und andererseits am Schluß seiner Entscheidung ausführt, es sei zweckmäßig, wenn das einzelne Mitglied eines Kollegiums die Vornahme der Prüfung durch ein Handzeichen in den Akten "oder die Unterschrift unter einem Beschluß" aktenkundig mache.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - 13 E 1221/10

    Berechnung des Streitwerts bei Streitigkeiten über die Zulassung eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1962 IV B 124.62 -, NJW 1963, 554 (zu § 148 VwGO); Meyer-Ladewig/Rudisile, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar (Stand: 20. EL, Mai 2010), § 148 VwGO Rn. 8; Guckelberger, a. a. O., § 148 Rn. 12; a. M.: BFH, Beschluss vom 25. September 1967 - IV B 33/66 -, BFHE 90, 103; und Urteil vom 28. April - VIII R 88/68 -, BFHE 99, 107 (jeweils zu Nichtabhilfeentscheidungen im Hinblick auf nach der Finanzgerichtsordnung erhobene Beschwerden ) sowie Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, § 66 GKG Rn. 41.
  • OVG Sachsen, 05.01.2021 - 6 B 257/20

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen Beschluss nach § 150 VwGO; Einstellungsbeschluss

    4 Entsprechendes gilt für die vom Antragsteller eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde gegen den nach § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbaren Beschluss des Senats im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§ 150, § 146 Abs. 4 VwGO), gegen den das Rechtsmittel der Revision nach § 132 Abs. 1 VwGO von vornherein nicht gegeben ist und eine förmliche Abhilfeentscheidung nach § 133 Abs. 1 VwGO durch Beschlussfassung daher entbehrlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. November 1962 - 4 B 124.62 -, NJW 1963, 504).
  • BFH, 26.09.1996 - IV B 57/96

    Verzicht auf eine Abhilfeentscheidung

    Dies ist etwa bei einer offensichtlich unzulässigen Beschwerde der Fall (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1962 IV B 124/62, Neue Juristische Wochenschrift 1963, 554 und BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1989 VIII B 63/89, BFH/NV 1990, 582).
  • OVG Sachsen, 06.08.2018 - 4 D 25/18

    Schriftformerfordernis bei Computerfax entbehrlich

    Die Entscheidung, dass der Beschwerde nicht abgeholfen wird, bedarf zwar keiner besonderen Form, sie ist aber zumindest in den Akten zu vermerken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. November 1962, NJW 1963, 554; Happ, in: Eyermann, § 148 VwGO, Rn. 8 [14. Aufl. 2014]; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, § 148 VwGO, Rn. 8 [Stand: Juni 2017]).
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