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   BAG, 14.12.1962 - 1 AZR 188/61   

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BAG, 14.12.1962 - 1 AZR 188/61 (https://dejure.org/1962,744)
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BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1962 - 1 AZR 188/61 (https://dejure.org/1962,744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatsachengericht - Tatsächlich festgestellte Grundlagen - Schätzung - Vorprozeß - Schadensersatzpflicht - Leistungsprozeß - Schadensersatzansprüche - Anspruchsgrundlage

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 925
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51

    Schätzungsgrundlagen im Urteil

    Auszug aus BAG, 14.12.1962 - 1 AZR 188/61
    Um diese Prüfung zu ermöglichen, muß das Tatsachengericht die tat sächlichen Grundlagen seiner Schätzung und deren Auswertung in den Urtoilsgründen darlegen (so auch BGHZ 6, 62; Rosenberg, Zivilprozeßrecht, 9° Aufl. S" 54.4» Stein-Jonas Schönkc, ZPO, 18. Auf 1. , § 287 Anm. III 4; Baumbach-T.au- .i<.
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus BAG, 14.12.1962 - 1 AZR 188/61
    Bern in erster Instanz abgcv.'icscnon Antrag der Klägerin auf tatsächliche Beschäftigung als Chefärztin der Röntgen- und Strahlonabteilung gab das Landesarbeitsgericht auf deren Berufung durch feilurteil unter Zulassung der Revision statt, über den in der Berufungsinstanz erweiternd gestellten Antrag auf Feststellung einer Verpflichtung der Beklagten, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch diu Verweigerung der Beschäftigung als Chefärztin der Röntgcn- und Strahlenabteilung entstanden sei und noch entstehe, oitschied es durch Schlußurteil ebenfalls im Sinne der Klägerin."Die Revisionen der Beklagten gegen diese beiden Urteile wurden durch den Zweiten Senat dos Bundesarbeitsgerichts zurüekgowiccen (BAG 2, 221 = AP Hr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 93/19

    Nachlizenzierung

    Um dem Revisionsgericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob das Gericht die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens beachtet hat, müssen allerdings auch im Rahmen des § 287 ZPO die gestellten Beweisanträge gewürdigt und muss eine Ablehnung begründet werden (vgl. BAG, NJW 1963, 925, 926; BGH, Urteil vom 13. Juli 1981 - II ZR 91/80, NJW 1982, 32, 33 [juris Rn. 12], insoweit nicht in BGHZ 81, 271 abgedruckt).
  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 567/17

    Bürgenhaftung nach dem AEntG für Sozialkassenbeiträge

    Das Revisionsgericht kann eine Schätzung des Tatsachengerichts nicht beanstanden, wenn - wie hier - eine entsprechende Verfahrensrüge fehlt (BAG 1. März 1963 - 1 ABR 3/62 - zu I 2 der Gründe, BAGE 14, 117; 14. Dezember 1962 - 1 AZR 188/61 - zu I 1 und 3 der Gründe) .
  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 460/83

    Referenzprinzip - Tarifvertrag - Lohnausfallprinzip - Urlaubsgeld

    Greifbare Anhaltspunkte dazu hat der Kläger vorzutragen (BAG Urteil vom 14. Dezember 1962 - 1 AZR 188/61 - AP Nr. 1 zu § 287 ZPO; BGH Urteil vom 7. Juli 1970 - VI Z.R 233/69 - NJW 1970, 1971; Zöller/Stephan, ZPO, 14. Auf1., § 287 Rz 4), da § 287 ZPO die grundsätzliche Be weisführungslast des Klägers nur einschränkt bzw. erleichtert, aber nicht beseitigt.
  • BAG, 02.04.1987 - 6 ABR 29/85

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der Anwaltskosten des

    Deshalb sind die der Ermessensausübung zugrunde liegenden tatsächlichen Grundlagen mitzuteilen und deren Bewertung in den Entscheidungsgründen darzustellen (BAG Urteil vom 14. Dezember 1962 - 1 AZR 188/61 - AP Nr. 1 zu § 287 ZPO).
  • BGH, 19.12.1974 - VII ZR 2/74

    Bemessung der Karenzentschädigung des Handelsvertreters

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  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80

    Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die

    Jedenfalls müssen die Grundlagen für eine Schadensschätzung ordnungsgemäß ermittelt und vorhandene tatsächliche Unterlagen bei der Schätzung erschöpfend ausgewertet werden; Parteivorbringen zugunsten eines beweisanzeigenden Umstandes darf nicht vernachlässigt werden (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Dezember 1962 - 1 AZR 188/61 - [NJW 1963, 925, 926 [BAG 14.12.1962 - 1 AZR 188/61] ]).
  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 526/80
    Dabei hat es die tatsächlichen Grundlagen seiner Schätzung und deren Auswertung in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGHZ 6, 62; BAG Urteil vom 14. Dezember 1962 - 1 AZR 188/61 - AP Nr. 1 zu § 28? ZPO).
  • BAG, 25.04.1963 - 5 AZR 398/62

    Bürovorsteher eines Rechtsanwaltes - Bürovorstehertätigkeit - Veruntreuungen von

    Juni 1961 - 1 AZR 206/61 - BAG 11, 175 [1Ö2] = AP Nr, 1 zu § 276 BGB Vertragsbruch; BAG vom 1. März 1962 - 5 AZR 191/61 - AP Nr. 1 zu § 6ll BGB Urlaub und Kur [Ziffer IV 2 der Gründe]; BAG vom 14. Dezember 1962 - 1 AZR 188/61 - AP Nr. 1 zu § 287 ZPO).
  • BVerwG, 22.04.1980 - 2 B 76.78

    Rechtsmittel

    Insoweit bringt die Beschwerde zwar vor, daß sich dem Berufungsgericht, bevor es die Höhe der als Verzugsschaden vom Beklagten zu ersetzenden Zinsen nach seiner freien Überzeugung schätzte (§ 287 Abs. 1 ZPO, § 173 VwGO), von seiner Rechtsauffassung aus die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen über die Berechtigung der - nach seiner Meinung noch nicht ausreichend dargetanen und nachgewiesenen - Forderung der Klägerin nach höheren Verzugszinsen aufdrängen mußte (vgl. hierzu auch BAG. NJW 1963, 925 [926]).
  • BGH, 23.11.1972 - III ZR 32/69

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils betreffend den Ersatz von

    Allerdings kann bei einer zusätzlichen Feststellungsklage, die - neben einer bezifferten Schadensersatzklage - die gesamte weitere Schadensersatzpflicht umfaßt, davon ausgegangen werden, daß mangels besonderer ausdrücklicher Einschränkung damit auch die Feststellung aller Schadensersatzansprüche begehrt wird, mögen sie vermögensrechtlicher oder ideeller Natur sein (LM zu BGB § 847 Nr. 3) Das aber ändert nichts daran, daß die Rechtskraftwirkung eines früheren Feststellungsurteils sich nur auf die hierbei erörterten Forderungen bezieht, also nur so weit geht, als über die Schadensersatzpflicht des Schädigers entschieden ist Dagegen ist hinsichtlich solcher Ansprüche, die noch nicht Gegenstand des früheren Urteils waren, eine Schadensersatzverpflichtung noch nicht rechtskräftig festgestellt; insoweit ist also der Kläger auch dem Grunde nach gehalten, darzutun, daß ihm der Schädiger auf Ersatz dieses Schadens haftet (BAG NJW 1963, 925, 927).
  • LAG Nürnberg, 01.03.1990 - 7 Ta 20/90

    Ingangsetzung einer Rechtsmittelfrist; Begründung von beschwerdefähigen

  • BGH, 27.05.1968 - III ZR 99/67

    Auf Grund von Vergleichspreisen ermittelter Wert enteigneter Grundstücke als

  • BGH, 09.07.1971 - V ZR 79/69

    Voraussetzungen für das rechtswirksame Zustandekommen eines Kaufvertrages -

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Rechtsprechung
   VG Hannover, 28.09.1962 - II D 22/62   

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VG Hannover, 28.09.1962 - II D 22/62 (https://dejure.org/1962,2197)
VG Hannover, Entscheidung vom 28.09.1962 - II D 22/62 (https://dejure.org/1962,2197)
VG Hannover, Entscheidung vom 28. September 1962 - II D 22/62 (https://dejure.org/1962,2197)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 925
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