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   BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59   

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https://dejure.org/1964,22
BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59 (https://dejure.org/1964,22)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.1964 - 1 BvL 4/59 (https://dejure.org/1964,22)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 1964 - 1 BvL 4/59 (https://dejure.org/1964,22)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 38
  • NJW 1964, 1411
  • DVBl 1964, 868
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59
    Die deutsche Sozialversicherung beruht auf dem Grundsatz der Pflichtversicherung (BVerfGE 13, 21 ; 14, 288); die Abgrenzung des Kreises der Versicherungspflichtigen ist innerhalb der seinem Ermessen gezogenen Grenzen Sache der freien Gestaltung des Gesetzgebers.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59
    b) Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln; er ist verletzt, wenn für eine gesetzliche Differenzierung ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund sich nicht finden läßt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14 [52]; 1, 264 [Leitsatz 3 und 275 f.]; seither ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 26.06.1961 - 1 BvL 17/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Krankenversicherungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59
    Die deutsche Sozialversicherung beruht auf dem Grundsatz der Pflichtversicherung (BVerfGE 13, 21 ; 14, 288); die Abgrenzung des Kreises der Versicherungspflichtigen ist innerhalb der seinem Ermessen gezogenen Grenzen Sache der freien Gestaltung des Gesetzgebers.
  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59
    Denn nicht der unvollständig zum Ausdruck gekommene, sondern nur der objektivierte Wille des Gesetzgebers kann Gegenstand der Normenkontrolle sein (vgl. BVerfGE 16, 82 [88]).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59
    b) Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln; er ist verletzt, wenn für eine gesetzliche Differenzierung ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund sich nicht finden läßt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14 [52]; 1, 264 [Leitsatz 3 und 275 f.]; seither ständige Rechtsprechung).
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