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   BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63   

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BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63 (https://dejure.org/1964,61)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1964 - 4 StR 529/63 (https://dejure.org/1964,61)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1964 - 4 StR 529/63 (https://dejure.org/1964,61)
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Überholspur

§ 240 StGB, 'Gewalt', psychische Gewaltwirkung, 'verwerflich', Gefahr

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nötigung - Überholspur der Autobahn - Heranfahren an Vogänger - Warnzeichen - Bedrängende Fahrweise

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bedrängen anderer Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn

  • uni-duesseldorf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Bedeutungswandel des Begriffs "Gewalt" im Strafrecht - Über institutionell-pragmatische Faktoren semantischen Wandels (Dietrich Busse)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 263
  • NJW 1964, 1426
  • MDR 1964, 519
  • DB 1964, 879
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63
    Der Begriff "verwerflich" im Tatbestand des § 240 StGB richtet sich dagegen nach objektivem Maßstab, nämlich danach, ob die Nötigungshandlung zu dem erstrebten Zweck sittlich zu mißbilligen ist (BGHSt 2, 194 [196]).

    Ob die Gewaltanwendung im vorliegenden Falle verwerflich war, hängt allein davon ab, ob sie gegenüber dem erstrebten Zweck sittlich zu mißbilligen ist, ob sie so verwerflich war, daß sie ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht darstellt (BGHSt 2, 194 [196]; 18, 389 mit weiteren Hinweisen).

  • BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63

    Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'

    Auszug aus BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63
    In der Entscheidung BGH NJW 1963, 1629 ist bereits anerkannt, daß, wer als Vorausfahrender durch seine Fahrweise vorsätzlich das Überholtwerden verhindert, Gewalt gegen den Nachfolgenden anwendet, indem er es ihm unmöglich macht, sich körperlich so zu verhalten, wie er es will.

    Ob die Gewaltanwendung im vorliegenden Falle verwerflich war, hängt allein davon ab, ob sie gegenüber dem erstrebten Zweck sittlich zu mißbilligen ist, ob sie so verwerflich war, daß sie ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht darstellt (BGHSt 2, 194 [196]; 18, 389 mit weiteren Hinweisen).

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63
    Seit dem Urteil BGHSt 1, 145 steht es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, daß Gewalt gegen einen anderen auch ohne eigene erhebliche Körperkraft ausgeübt werden kann.
  • BGH, 19.12.1961 - 1 StR 288/61

    Ankündigung eines Übels bei Eintritt einer Bedingung als Drohung - Ernstlichkeit

    Auszug aus BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63
    Auch kann es dahinstehen, ob und unter welchen Umständen sich solches Dichtauffahren etwa als bedingte (BGHSt 16, 386) Drohung mit einem empfindlichen übel darstellen könnte.
  • BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61

    Rücksichtsloses Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr - Entkräften des

    Auszug aus BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63
    Das Tatbestandsmerkmal der Rücksichtslosigkeit im § 315a Abs. 1 Nr. 4 StGB, das das Oberlandesgericht insbesondere mit heranzieht, kennzeichnet die Verkehrsgesinnung des Täters (BGH NJW 1962, 2165, 2166).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Die Beurteilung als verwerflich knüpft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sozialethische Wertungen an; sie wird bejaht, wenn das Verhalten nach allgemeinem Urteil sittlich in so hohem Maße mißbilligenswert erscheint, daß es sich als strafwürdiges Unrecht darstellt (vgl. etwa BGHSt 17, 328 [332]; 18, 389 [391]; 19, 263 [268]; BGH, VRS 40, 104 [107]; ebenso OLG Koblenz, NJW 1985, S. 2432 [2433]; OLG Köln, NStZ 1986, S. 30 [32] und BayObLG, …

    Anlaß dazu gaben Fälle wie die Abgabe von Schreckschüssen (RGSt 60, 157; 66, 353), das Versperren des Weges durch eine bedrohliche Menschenmenge (RGSt 45, 153), das Verschließen von Türen (RGSt 69, 327), die listige Beibringung von Betäubungsmitteln (BGHSt 1, 145), das Bedrängen auf der Autobahn (BGHSt 19, 263 ) und schließlich Vorlesungsstörungen (BGH, NJW 1982, S. 189) sowie Sitzblockaden (BGHSt 23, 46 ).

    Auf der dritten Stufe schließlich stellte der Bundesgerichtshof allgemein auf eine die Freiheit der Willensentschließung oder Willensbetätigung beeinträchtigende Zwangswirkung ab (BGHSt 8, 102 - Massenstreik; 19, 263 - Bedrängen auf der Autobahn; vgl. auch BGHSt 23, 126 - Vorhalten einer Schußwaffe).

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06

    Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter

    Werden diese Auswirkungen körperlich empfunden, führen sie also zu physisch merkbaren Angstreaktionen, liegt Zwang vor, der - auch gemessen an verfassungsrechtlichen Maßstäben - Gewalt sein kann (vgl. BGHSt 19, 263 ).
  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    In der Entscheidung BGHSt 19, 263, 265 hat der Senat die Auffassung gebilligt, daß in dem Heranfahren auf der Überholspur der Autobahn bis auf wenige Meter an einen Vorausfahrenden, um diesen zur Räumung der Überholspur zu zwingen, die Anwendung von Gewalt (und nicht nur eine gleichfalls in Betracht kommende Drohung) zu erblicken ist.
  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    So ist denn auch in der Rechtsprechung zu § 240 Abs. 2 StGB bisher die Verwerflichkeit mit Recht als ein an objektive Kriterien anknüpfendes Merkmal betrachtet (BGHSt 19, 263, 268) und als "angestrebter Zweck" allein das Verhalten angesehen worden, zu dem genötigt werden soll (BGHSt 5, 245, 246).
  • OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13

    Schlichtes Ermöglichen des Gebrauchs eines nicht versicherten Fahrzeugs führt

    Darüber hinaus kommt es für die Annahme von Gewalt i. S. d. § 240 StGB aber auch auf eine gewisse Dauer der gefährlichen Fahrweise an, die je länger sie sich fortsetzt, als um so unausweichlicher empfunden wird (BGHSt 19, 263 = NJW 1964, 1426; OLG Hamm NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Karlsruhe NJW 1972, 962, VRS 57, 21 u. NStZ-RR 1998, 58; KG VRS 63, 120 f.).
  • OLG Celle, 03.12.2008 - 32 Ss 172/08

    Anforderungen an das Merkmal "Gewalt" i.S.v. § 240 Strafgesetzbuch (StGB) i.R.e.

    Dabei ist den für die Annahme von Gewalt im Sinne von § 240 StGB erforderlichen körperlichen Auswirkungen bei dem Opfer genügt, wenn bei diesem physisch merkbare Angstreaktionen auftreten (siehe BVerfG NJW 2007, 1669, 1670; BGHSt 19, 263, 266).
  • OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06

    Zur Nötigung durch dichtes Auffahren

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bedrängende Fahrweise, Gewaltanwendung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB ist, wenn durch dieses Fahrverhalten eine Gefahrenlage geschaffen wird, die geeignet ist, einen durchschnittlichen (besonnenen) Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen, und von ihm als körperlicher (nicht bloß seelischer) Zwang empfunden wird, seinen Willen dem des Täters unterzuordnen (vgl. BGHSt 19, 263; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 76, 361 = NZV 1989, 157; VRS 83, 339 = NZV 1992, 371; VRS 93, 338 = NZV 1997, 318; VRS 98, 124 = NZV 2000, 99 = DAR 2000, 84 - jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    bb) Das Verhalten des Angeklagten - die Gewaltausübung durch Anbringen des Stahlkastens - war, wie das Landgericht mit seinen allerdings knappen Ausführungen im Ergebnis zu Recht annimmt, im Hinblick auf den angestrebten Zweck im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB verwerflich (vgl. BGHSt 17, 328, 331; 18, 389, 391; 19, 263, 268; 39, 133, 137).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 5 Ss 383/95

    Vogel ist nicht gleich Vogel

    Sie kann nicht nur beim Einsatz körperlicher Kraft (vis absoluta), sondern auch bei einer im wesentlichen bloß psychischen Zwangseinwirkung (vis compulsiva) gegeben sein, sofern der Täter mit nur geringem Kraftaufwand einen psychisch determinierten Prozeß in Lauf setzt und dadurch einen unwiderstehlichen, der körperlichen Einwirkung vergleichbaren Zwang auf das Opfer ausübt (BGHSt 19, 263, 265; wistra 1987, 212; Senatsbeschluß vom 11. Februar 1987, StV 1987, 393 = MDR 1987, 692 = OLGSt § 240 StGB Nr. 8).

    Hierzu zählen etwa die Fälle des andauernden besonders dichten und bedrängenden Auffahrens unter Betätigung von Schall- und Lichtzeichen (vgl. BGHSt 19, 263 ; OLG Köln NZV 1992, 371 ; OLG Düsseldorf, 3. Senat, VRS 66, 355 ; OLG Frankfurt VRS 56, 286; OLG Hamm VRS 49, 100; KG VRS 63, 120; Voß-Brömme, NZV 1988, 2, 3; Janiszewski, Verkehrsstrafrecht, 4. Aufl. 1994, Rdnr. 562, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68

    Gefährdung des Vorausfahrenden gemäß § 1 StVO durch Nichteinhaltung eines

    So hat der Senat denn auch in dem Beschluß BGHSt 19, 263, 268 f [BGH 04.03.1964 - 4 StR 529/63] das Heranfahren an den Vordermann bis auf 2 m bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h als eine "sehr naheliegende, hohe Gefahr" für den Vorausfahrenden wie für andere Verkehrsteilnehmer gewertet, ohne darauf abzustellen, ob ein Zusammenstoß nur durch Abwehrmaßnahmen des anderen Fahrzeugführers oder durch eine sonstige Veränderung der zu Beginn des kilometerlangen Dichtauffahrens bestehenden Verkehrslage vermieden werden konnte.

    Schon in der Entscheidung BGHSt 19, 263, 269 [BGH 04.03.1964 - 4 StR 529/63] hatte der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß bei einem Abstand von 2 m selbst bei einem nur verhältnismäßig geringfügigen Abbremsen des Vorausfahrenden dem so dicht folgenden Fahrer angesichts der hohen Geschwindigkeit von 105 km/h jede Reaktionsmöglichkeit fehle.

    Dazu kommt die erhebliche und naheliegende Gefahr, daß sich der Fahrer, dem ein anderes Fahrzeug allzu dicht folgt, dadurch zu einem unsachgemäßen sich und andere gefährdenden unfallträchtigen Verhalten hinreißen läßt (BGHSt 19, 263, 269) [BGH 04.03.1964 - 4 StR 529/63].

  • KG, 18.01.2022 - 3 Ss 59/21

    360-Grad-Kehren beim Hochzeitskorso - "Donuts" sind kein Kraftfahrzeugrennen

  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 368/99

    Nötigung im Straßenverkehr)

  • OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit

  • OLG Köln, 04.07.1995 - Ss 249/95

    Überprüfung einer Beweiswürdigung bei vorsätzlicher Gefährdung des

  • VG Freiburg, 10.02.2023 - DB 11 K 2236/22

    Dienstvergehen; elektronische Einreichung der Disziplinarklage

  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80

    Vergewaltigung - Gewaltbegriff - Gewaltmerkmal - Gewalt - Psychische

  • OLG Köln, 13.03.1979 - 1 Ss 29/79

    Nötigungsstrafbarkeit eines die Einfahrt eines Parkplatzbewerbers in die

  • OLG Stuttgart, 19.11.1990 - 3 Ss 487/90

    Revision gegen den Freispruch einer gemeinschaftlichen Nötigung; Verwerflichkeit

  • OLG Koblenz, 08.03.2007 - 1 Ss 283/06

    Erforderlich für die Verwirklichung des Nötigungstatbestandes ist eine

  • BGH, 26.03.1974 - 4 StR 399/73

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Nötigung sowie

  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 2 Ss 57/98

    Nötigung im Straßenverkehr

  • BGH, 21.09.1995 - 5 StR 366/95

    Konkrete Gefahr - Schaden im Einzelfall - Versuch - Ablehnung des Beweisantrags -

  • OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 5 Ss 194/88
  • AG Frankfurt/Main, 13.05.2022 - 901 Ds 6120 Js 248353/20
  • BGH, 09.03.1990 - 3 StR 58/90

    Anwendung von Gewalt - Anforderungen

  • BayObLG, 08.04.1993 - 2St RR 21/93

    Nötigung durch Nichteinhalten des erforderlichen Abstandes zum vorausfahrenden

  • OLG Hamm, 24.02.2000 - 2 Ws 362/99

    Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist

  • OLG Köln, 18.05.1979 - 2 Ws 203/79

    Gewaltbegriff; Psychisch wirkender Zwang

  • OLG Koblenz, 24.06.1993 - 1 Ss 68/93

    Gefährdung des Straßenverkehrs; Nichtbeachtung der Vorfahrt; Anforderungen an die

  • BayObLG, 16.01.1990 - RReg. 2 St 318/89

    Nötigung ; Gewalteinwirkung; Kraftfahrer; Überholspur; Autobahn; Lichthupe;

  • OLG Köln, 25.11.1988 - Ss 625/88

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Nötigung im Straßenverkehr

  • KG, 18.01.2022 - 121 Ss 138/21

    "Donuts" (360-Grad-Kehren) als unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen; Entziehung der

  • KG, 03.02.1999 - 1 Ss 406/98

    Nötigung im Straßenverkehr durch zu dichtes Auffahren

  • AG Frankfurt/Main, 13.11.1984 - 50 Js 10810/84
  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 2 St 45/91
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