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   BGH, 15.06.1964 - 2 StR 178/64   

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BGH, 15.06.1964 - 2 StR 178/64 (https://dejure.org/1964,912)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1964 - 2 StR 178/64 (https://dejure.org/1964,912)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1964 - 2 StR 178/64 (https://dejure.org/1964,912)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 350
  • NJW 1964, 1630
  • MDR 1964, 772
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Die Rechtsprechung hat schon unter der Geltung des § 43 Abs. 1 StGB a.F. vielfach, wenn auch nicht ausschließlich, die "subjektive Lehre mit objektivem Einschlag" (LK a.a.O. Rdn. 14), die "individuell-objektive Theorie" (Rudolphi in Syst. Komm. StGB § 22 Rdn. 9; Welzel a.a.O. § 24 III 3), die andere als (subjektiv-objektiv) gemischte Methode bezeichnen (vgl. Dreher, StGB 35. Aufl. § 22 Anm. 5), vertreten (vgl. BGHSt 1, 115, 116; 16, 34, 37; 19, 350, 351; 22, 80, 82; 24, 72, 79).
  • BGH, 14.05.1965 - 4 StR 63/65

    Anforderungen an das Vorliegen des Tatbestandes des § 316 a StGB - Erfüllung des

    Belanglos ist, ob der Überfall während des Fahrens, während eines vorübergehenden Haltens des Fahrzeugs auf der Fahrbahn oder - auf Grund eines vor diesem Zeitpunkt gefaßten Entschlusses - nach Erreichen des Fahrtzieles ausgeführt wird (BGHSt 6, 82, 83 f [BGH 29.04.1954 - 4 StR 837/53]; 13, 27, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]; 15, 322, 324, 325 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60]; NJW 1964, 1630 Nr. 13 unter a).

    Der Täter erfüllt den inneren Tatbestand des Autostraßenraubes vielmehr auch dann, wenn er erst wahrend der Fahrt aus der Eingebung des Augenblicks heraus den Entschluß faßt, die Möglichkeiten, die die Benutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr bietet, zur Begehung des Raubes oder der räuberischen Erpressung auszunutzen (so schon BGHSt 6, 82, 83 f [BGH 29.04.1954 - 4 StR 837/53]; ferner BGH 2 StR 539/64 vom 13. Januar 1965; NJW 1964, 1630 Nr. 13 unter a).

    Da die versuchte schwere räuberische Erpressung und die gefährliche Körperverletzung mit einem Verbrechen nach § 316 a StGB in Tateinheit stünden, ist nur eine einheitliche Entscheidung möglich (BGH Urt. v. 3. Dezember 1963 - 1 StR 422/63; BGH NJW 1964, 1630 Nr. 13 unter a).

  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 398/65

    Mangelnde Vereidigung der Zeugen als Verfahrensrüge - Verletzung der

    An dieser Auffassung hat der Senat in BGHSt 19, 350 f [BGH 15.06.1964 - 2 StR 178/64]estgehalten und hat dort des weiteren ausgesprochen, daß selbst dann, wenn die Frau schon gewerbsmäßig Unzucht treibe, nicht jedes Bestreben, sie zur Zusage von Geldzuwendungen aus dem unsittlichen Erwerb zu bringen, strafbarer Versuch der ausbeuterischen Zuhälterei sei.

    Insofern ist hier zwar ein anderer Sachverhalt gegeben, als er dem Urteil des Senats in BGHSt 19, 350 [BGH 15.06.1964 - 2 StR 178/64] zugrunde lag.

  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80

    Anforderungen an eine ausbeuterische Zuhälterei; rechtliche Beurteilung einer

    Dieser Fall kann somit nur unter dem Gesichtspunkt des § 181 a StGB zur Verurteilung führen (vgl. auch BGHSt 19, 350 [BGH 15.06.1964 - 2 StR 178/64] = NJW 1964, 1630).
  • BGH, 18.10.1967 - 2 StR 496/67

    Konkurrenzerhältnis von Nötigung zu Unzucht und Verführung - Kausalität zwischen

    § 240 StGB stellt die allgemeine Vorschrift dar, die vor der engeren Vorschrift (z.B. §§ 176 Nr. 1, 177, 182, 236, 239 StGB) nur zurücktritt, wenn das Verhalten des Täters, das eine Nötigung darstellt, zugleich den Tatbestand der engeren Bestimmung erfüllt, darüber aber nicht hinausgeht (BGH NJW 1964, 1630; Urteile vom 28. Mai 1957 - 5 StR 95/57 -,21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 -).
  • BGH, 18.10.1973 - 4 StR 479/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Zuhälterei, wegen Diebstahls, wegen

    Eine Ausführungshandlung des Verbrechens der Zuhälterei kann erst beginnen, wenn die Frau bereits der Gewerbsunzucht nachgeht (BGHSt 6, 98; 19, 350).
  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 71/73

    Möglichkeit der Tateinheit zwischen Autostraßenraub und versuchtem schweren Raub

    Im Gegensatz zur Auffassung der Revision ist auch Tateinheit zwischen Autostraßenraub und versuchtem schweren Raub möglich (vgl. BGH NJW 1964, 1630).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 415/70

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verbrechens der Notzucht - Möglichkeit

    Dieser Straftatbestand wird unter solchen Umständen durch § 177 StGB nicht verdrängt (BGHSt 18, 26, 27 [BGH 03.08.1962 - 4 StR 155/62]; BGH NJW 1964, 1630, insoweit in BGHSt 19, 350 [BGH 15.06.1964 - 2 StR 178/64] nicht abgedruckt).
  • BGH, 31.01.1968 - 2 StR 708/67

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in der Entscheidung BGHSt 19, 350 [BGH 15.06.1964 - 2 StR 178/64] ausgesprochen hat, ist nicht in jedem Bemühen eines Mannes, eine Dirne zur Zusage von Geld Zuwendungen aus ihrem unsittlichen Erwerb zu bringen, ein strafbarer Versuch, der ausbeuterischen Zuhälterei zu sehen.
  • BGH, 09.07.1971 - 2 StR 270/71

    Verurteilung wegen Nötigung und räuberischer Erpressung - Problematik von zwei

    Da eine Verurteilung wegen versuchter Zuhälterei schon aus diesem Grunde ausscheidet, erübrigt sich die Erörterung der weiteren Frage, ob das Verhalten der Angeklagten L. und K. schon als ein Anfang der Tatausführung oder lediglich als eine straflose Vorbereitungshandlung gewertet werden könnte (vgl. hierzu die Entscheidungen des Senats BGHSt 6, 98 [BGH 15.01.1954 - 2 StR 488/53]; 19, 350 [BGH 15.06.1964 - 2 StR 178/64]und 2 StR 398/65 vom 10. November 1965).
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