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   OLG Frankfurt, 14.05.1964 - 1 W 1/64   

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https://dejure.org/1964,2365
OLG Frankfurt, 14.05.1964 - 1 W 1/64 (https://dejure.org/1964,2365)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.05.1964 - 1 W 1/64 (https://dejure.org/1964,2365)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Mai 1964 - 1 W 1/64 (https://dejure.org/1964,2365)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 2023
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Naumburg, 22.10.1997 - 7 W 34/97

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil;

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  • BayObLG, 11.04.1994 - 1St RR 45/94
    Es hat aber die von der Rechtsprechung zu § 180 Abs. 2 StGB a.F. entwickelten Merkmale (vgl. RGSt 62, 341 f.; BGH MDR 1955, 528; BGH NJW 1964, 2023) als Tatbestandsmerkmale in den neuen selbständigen Straftatbestand aufgenommen (vgl. BGH NJW 1987, 3209 f.; Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. VI/1552 S. 25; Beratung des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform Prot. VI/1724, 2115; Prot. 7/18 f., 54, 58).
  • KG, 16.03.1977 - Ss 440/76

    Verurteilung wegen Förderung der Prostitution in Tateinheit mit Zuhälterei;

    Denn bereits vor Einführung des § 181 a StGB durch das 4. StrRG , der mit Abs. 1 und 2 den § 180 Abs. 2, 3 a.F. ersetzt hat (vgl. Dreher a.a.O., § 180 a Rdn. 1), hatte die Rechtsprechung die frühere deutliche Grenze des § 180 Abs. 2 (Unterhaltung eines Bordells oder eines bordellartigen Betriebes als Kuppelei) zu dessen Abs. 3 aufgelöst und Dirnenwohnheimen mit gemeinsamen Aufenthaltsräumen, Verpflegung, Verabfolgung von Gummischutzmitteln und Alkoholausschank - also ebenfalls der organisierten räumlichen Zusammenfassung von Dirnen -, den Schutz des § 180 Abs. 3 StGB a.F. als "Wohnungsüberlassung" an Prostituierte gewährt (vgl. BGH NJW 1964, 2023).
  • OLG Koblenz, 16.01.1976 - 14 W 751/75

    Zulässigkeit einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde; Festsetzung von vor

    53, 29; OLG Frankfurt NJW 64, 2023; OLG Hamburg MDR 53, 558; 63, 318; 65, 1437,BGHZ 19, 200 für FGG-Verfahren).
  • BGH, 23.10.1968 - 2 StR 473/68

    Wohnungsgewährung an Personen über 18 Jahren - Getrennte Aburteilung in nur

    Auf diese Frage käme es nur dann nicht an, wenn eine der in § 180 Abs. 3 StGB aufgeführten Ausnahmen vorläge oder die Angeklagten die in dieser Vorschrift zugesagte Straffreiheit durch anders geartete, über die Gewährung von Wohnung hinausgehende Leistungen (vgl. hierzu BGH NJW 1964, 2023) verwirkt hätten.
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